- Die Selbstbeteiligung (kurz: SB) ist der vertraglich vereinbarte Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer:in pro Schadenfall selbst zahlen. Ihr Versicherer erstattet den Betrag, der über Ihren Eigenanteil hinausgeht.
- Meist können Sie zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen. Üblich bei einer Vollkaskoversicherung sind Selbstbehalte zwischen 300 und 500 Euro. Einige Kfz-Versicherer bieten höhere Selbstbehalte an.
- Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung ist optional und nur bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung möglich. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Bei der Allianz können Sie in mehreren Stufen eine Selbstbeteiligung von 0 bis 2.500 Euro wählen.
- Vorteil einer Selbstbeteiligung bei Teilkasko oder Vollkasko: je höher der Eigenanteil, desto günstiger der Versicherungsbeitrag.
Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
Selbstbeteiligung: Kurz erklärt
Welchen Teilkasko- und Vollkasko-Selbstbehalt gibt es bei der Allianz?
Bei der Allianz können Sie sowohl Vollkasko- als auch Teilkasko-Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Diese Eigenanteile sind möglich:
Übrigens: Bei der Allianz gilt eine Sonderregelung für Glasbruchschäden. Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie etwa einen Steinschlag an der Windschutzscheibe Ihres Pkw beheben lassen. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die Scheibe repariert (nicht austauscht) und Sie uns die Rechnung vorlegen.
Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei einer Kfz-Versicherung?
Die Selbstbeteiligung bei Vollkasko und Teilkasko funktioniert so: Bei einem Schaden zahlen Sie als versicherte Person einen vereinbarten Geldbetrag selbst. Den Rest übernimmt Ihre Kfz-Versicherung. Weil Sie sich an Kaskoschäden beteiligen, "belohnt" Sie Ihr Versicherer mit einer günstigeren Prämie.
Die Selbstbeteiligung ist die vertraglich festgelegte Summe, mit der Sie sich als Versicherungsnehmer:in an einem Schaden beteiligen. Oft ist auch von Selbstbehalt in der Versicherung, Eigenanteil oder Zuzahlung die Rede. Die Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko oder Teilkasko legen Sie bei Versicherungsabschluss selbst fest.
Bei einem Schaden gilt: Sie zahlen nur Ihren vereinbarten Eigenanteil, den Rest übernimmt die Kfz-Versicherung. Beispiel: Lassen Sie Ihr Auto nach einem Marderschaden für 600 Euro reparieren, zahlen Sie mit 150 Euro die vereinbarte Selbstbeteiligung. Die übrigen 450 Euro begleicht Ihr Versicherer.
Der Vorteil einer Autoversicherung mit Selbstbeteiligung: Übernehmen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, wirkt sich das positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag aus. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie.
Tipp: Zahlen Sie bei Vollkasko die Reparatur kleinerer Schäden wie das Ausbessern von Lackkratzern oder Dellen selbst, vermeiden Sie die Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse. Das heißt: Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht – und Sie erhalten im nächsten Versicherungsjahr keine Beitragserhöhung.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung gibt es nicht. Das ist gesetzlich so festgelegt. Es gibt aber eine Ausnahme: Deckt Ihre Kfz-Haftpflicht Eigenschäden ab, die Sie mit dem versicherten Pkw etwa an Ihrer Garage verursacht haben, zahlen Sie einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, zum Beispiel 500 Euro je Schadensfall.
Mit Selbstbeteiligung in Kfz-Versicherung sparen
Melden Sie Ihrem Autoversicherer einen selbst verursachten Schaden, stuft er Sie in der Regel in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück und erhöht Ihre Beiträge. Darum ist es oft günstiger, kleinere Vollkaskoschäden selbst zu zahlen. Mit welcher Selbstbeteiligung Sie bei Teilkasko und Vollkasko am meisten sparen.
Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung, zahlen Sie bei einem Schaden die vereinbarte Summe. Dafür ist Ihr laufender Beitrag günstiger. Wenn Sie keinen Eigenanteil vereinbaren, zahlen Sie eine höhere Prämie. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihrer Versicherung den Schaden melden oder selbst übernehmen.
Sie sollten sich die Frage stellen: Möchte ich bei einem Teilkasko- oder Vollkasko-Schaden eine Selbstbeteiligung zahlen? Und wenn ja, wie hoch soll der Eigenanteil sein?
Welche Faktoren die Entscheidung für oder gegen eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung noch beeinflussen:
- Ihr Einkommen,
- der Fahrzeugwert,
- Ihr Fahrverhalten,
- Ihr Schadenrisiko.
Möchten Sie zum Beispiel Ihre monatlichen Fixkosten minimieren und haben genug finanzielle Rücklagen, eignet sich ein niedriger Beitrag mit einer höheren Selbstbeteiligung.
Um herauszufinden, welcher Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung für Sie am günstigsten ist, berechnen Sie Ihre jährliche Gesamtersparnis am besten im Voraus. Diese unterscheidet sich je nachdem, wie hoch Ihr Eigenanteil ist (z. B. 150 oder 500 Euro).
Folgendes Rechenbeispiel zeigt, wie sich eine Teilkasko-Selbstbeteiligung von 150 Euro auswirkt:
- Teilkasko ohne Selbstbeteiligung: 415 Euro im Jahr
- Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 360 Euro im Jahr
- Beitragsersparnis: 55 Euro jährlich (= 13 Prozent)
In der Vollkasko können Sie im Unterschied zur Teilkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung am meisten sparen (inklusive 150 Euro in Teilkasko). Mit dem Vollkasko-Selbstbehalt sind bis zu 35 Prozent Beitragsersparnis möglich.
Rechenbeispiel:
- Vollkasko ohne Selbstbeteiligung: 600 Euro im Jahr
- Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung: 450 Euro im Jahr
- Beitragsersparnis: 150 Euro jährlich (= 20 Prozent)
Kosten für Selbstbeteiligung von der Steuer absetzen
Die Kosten der Selbstbeteiligung können Sie in zwei Fällen steuerlich absetzen: Wenn Sie während einer Dienstfahrt einen Unfall hatten. Oder wenn der Schadenfall auf dem Weg zum Arzt eingetreten ist.
Kommt es auf dem Arbeitsweg oder während einer Dienstfahrt zu einem Schaden, können Sie die Selbstbeteiligung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sie zahlen die Schadenssumme komplett selbst, um eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse zu vermeiden? Dann dürfen Sie die gesamten Unfallkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Darunter fallen nicht nur Werkstattkosten, sondern auch Leihgebühren für ein Ersatzfahrzeug. Abschleppkosten, Schadensersatzzahlungen und Ausgaben für Sachverständige oder einen Rechtsbeistand gehören ebenfalls dazu.
Tipp: Für Rückfragen des Finanzamts sollten Sie mit der Steuererklärung den polizeilichen Unfallbericht, Fotos und (falls vorhanden) einen Gutachterbericht abgeben. Hilfreich ist auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie beruflich unterwegs waren.
Passiert ein Unfall auf einer privaten Fahrt, dürfen Sie die Kosten der Selbstbeteiligung laut § 33 Einkommensteuergesetz unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Beispiel: Sie haben einen Autounfall auf dem Weg in die Arztpraxis oder Klinik, in die Sie Ihr krankes Kind oder ein Familienmitglied mit Behinderung transportieren. In diesem Fall ist der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung ebenfalls absetzbar.
Im Fall einer außergewöhnlichen Belastung gilt: Zahlen Sie den gesamten Schaden selbst, können Sie Reparaturkosten, Schäden an privaten Gegenständen wie Garage oder Gartenzaun sowie Ausgaben für Gutachter:in, Rechtsbeistand oder Gericht komplett in der Steuererklärung angeben.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je nach Schadenart?
Sind Sie vollkaskoversichert, zahlen Sie bei Teilkaskoschäden (zum Beispiel Wildunfall, Hagelschaden) den Selbstbehalt Ihrer Teilkaskoversicherung. Nur bei Vollkaskoschäden ist Vollkasko-Selbstbeteiligung fällig.
Steinschlagschäden erstattet die Teilkasko in der Regel, ohne Selbstbehalt abzuziehen. Ist ein Scheibentausch nötig, zahlen Sie den vereinbarten Eigenanteil. Bei Lackschäden durch Steinschlag greift die Vollkasko. Lassen Sie zum Beispiel Kratzer auf der Motorhaube über Ihre Autoversicherung reparieren, beteiligen Sie sich mit der vereinbarten Zuzahlung an den Kosten.
Einen Hagelschaden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. Sie deckt zum Beispiel Reparaturkosten für Blechschäden oder kaputte Scheiben ab. In der Regel zahlen Sie Ihren Teilkasko-Selbstbehalt. Den Rest begleicht Ihr Kfz-Versicherer. Haben Sie eine Vollkasko, sind alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen. Bei Hagelschäden zahlen Sie die günstigere Teilkasko-Selbstbeteiligung.
Quelle: Allianz, September 2024
Die Datengrundlage basiert auf der Anzahl der Schäden, die Versicherte im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2024 der Allianz gemeldet haben. Gezählt wird der Schadenort, nicht der Wohnort der Versicherungsnehmer:innen.
Selbstbeteiligung bei Versicherung von Mietwagen & Firmenauto
Bei gemieteten Fahrzeugen und Firmenwagen gibt es bei der Selbstbeteiligung in der Autoversicherung folgende Besonderheiten:
- Mietwagen: Bei Leihfahrzeugen ist eine Vollkasko-Versicherung oft Bestandteil des Mietvertrags. Bei einem Unfall oder Schaden zahlen Sie den vereinbarten Selbstbehalt. Den Rest übernimmt die Mietwagen-Versicherung. Je nach Anbieter variieren Teilkasko- und Vollkasko-Selbstbehalt bei Mietautos ungefähr zwischen 500 und 2.000 Euro. Bei einigen Autovermietungen buchen Sie die Mietwagen-Versicherung extra hinzu. Dann können Sie oft nur zwischen einem niedrigen oder hohen Selbstbehalt wählen. Wer den Mietvertrag ohne Selbstbeteiligung abschließt, zahlt bei den meisten Schäden und Autodiebstahl nichts dazu. Dafür sind die Leihgebühren in der Regel höher.
- Firmenauto: Normalerweise schließt der Arbeitgeber die Kfz-Versicherung für Dienstfahrzeuge ab und zahlt die laufenden Beiträge. Bei einem Schaden übernimmt meist die angestellte Person den vereinbarten Selbstbehalt. Bei einer Vollkaskoversicherung für Firmenwagen sind das oft 150 bis 1.000 Euro. Bei einem unverschuldeten Autounfall reguliert die Kfz-Versicherung der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers den Schaden am Dienstwagen. Ist der oder die Angestellte für die Kollision verantwortlich, zahlt er oder sie die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung
Wann und von wem kann ich die Selbstbeteiligung zurückfordern?
Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
Ist Selbstbeteiligung verpflichtend?
Nein. Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung ist nicht verpflichtend. Sie können Ihr Fahrzeug auch ohne Selbstbeteiligung mit Teil- oder Vollkasko versichern. Aber: Ist ein Selbstbehalt vertraglich vereinbart, ist er im Falle eines Schadens fällig – Sie können ihn dann nicht umgehen oder vermeiden.
Verändert sich Selbstbeteiligung nach einem Schaden?
Nein. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist vertraglich festgelegt und bleibt nach einem gemeldeten Schaden gleich. Der vereinbarte Selbstbehalt gilt dann auch für zukünftige Schäden. Nur wenn Sie den Vertrag auf eigenen Wunsch anpassen, ändert sich die Höhe der Selbstbeteiligung für neue Schäden.
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