0800 4100 280 Für Sie kostenlos erreichbar: Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Eigenanteil bei Teil- & Vollkasko
Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung: Mann sitzt am Steuer eines PKW
  • Die Selbstbeteiligung (kurz: SB) ist der vertrag­lich verein­barte Anteil, den Sie als Ver­sicherungs­nehmer:in pro Schaden­fall selbst zahlen. Ihr Ver­sicherer erstat­tet den Betrag, der über Ihren Eigen­anteil hinaus­geht.
  • Meist können Sie zwischen verschiedenen Selbst­beteiligungen wählen. Üblich bei einer Voll­kasko­versicherung sind Selbst­behalte zwischen 300 und 500 Euro. Einige Kfz-Ver­sicherer bieten höhere Selbst­behalte an.
  • Selbst­beteiligung in der Kfz-Ver­sicherung ist optional und nur bei Teil­kasko- und Voll­kasko­versicherung möglich. In der Kfz-Haft­pflicht­versicherung gibt es keine Selbst­beteiligung. Bei der Allianz können Sie in mehreren Stufen eine Selbst­beteili­gung von 0 bis 2.500 Euro wählen.
  • Vorteil einer Selbst­beteiligung bei Teil­kasko oder Voll­kasko: je höher der Eigen­anteil, desto günstiger der Versicherungs­beitrag.

Bei der Allianz können Sie sowohl Vollkasko- als auch Teil­kasko-Ver­si­che­rung mit oder ohne Selbst­beteiligung ab­schlie­ßen. Diese Eigen­anteile sind möglich:

Übrigens: Bei der Allianz gilt eine Sonder­regelung für Glas­bruch­schäden. Sie zahlen keine Selbst­beteiligung, wenn Sie etwa einen Stein­schlag an der Wind­schutz­scheibe Ihres Pkw beheben lassen. Voraussetzung ist, dass die Werk­statt die Scheibe repariert (nicht aus­tauscht) und Sie uns die Rechnung vorlegen.

  • Sie wünschen eine persön­liche Beratung? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.
  • Nur vier Schritte: Berechnen Sie hier Ihren indi­vi­duellen Beitrag.

Die Selbstbeteiligung bei Vollkasko und Teilkasko funktioniert so: Bei einem Schaden zahlen Sie als versicherte Person einen vereinbarten Geldbetrag selbst. Den Rest übernimmt Ihre Kfz-Versicherung. Weil Sie sich an Kaskoschäden beteiligen, "belohnt" Sie Ihr Versicherer mit einer günstigeren Prämie.

Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung

Melden Sie Ihrem Auto­versicherer einen selbst verursachten Schaden, stuft er Sie in der Regel in eine schlechtere Schaden­freiheits­klasse zurück und erhöht Ihre Beiträge. Darum ist es oft günstiger, kleinere Vollkasko­schäden selbst zu zahlen. Mit welcher Selbst­beteiligung Sie bei Teilkasko und Vollkasko am meisten sparen

  • Sie haben Fragen zur Selbst­beteiligung bei der Kfz-Versiche­rung? Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen.

  • Interesse an einer Auto­versicherung der Allianz? Hier können Sie Ihren voraus­sicht­lichen Beitrag berechnen.

Die Kosten der Selbstbeteiligung können Sie in zwei Fällen steuerlich absetzen: Wenn Sie während einer Dienst­fahrt einen Unfall hatten. Oder wenn der Schadenfall auf dem Weg zum Arzt eingetreten ist.

Sind Sie vollkaskoversichert, zahlen Sie bei Teilkaskoschäden (zum Beispiel Wildunfall, Hagelschaden) den Selbstbehalt Ihrer Teilkaskoversicherung. Nur bei Vollkaskoschäden ist Vollkasko-Selbstbeteiligung fällig.

Ermitteln Sie die Schadenhäufigkeit in Ihrer Region
Kfz-Schäden durch Unwetter, Marderbisse und Wildunfälle zählen bei Kfz-Versicherern zu den häufigsten Teilkasko-Schadensarten. Das Risiko, selbst betroffen zu sein, hängt vom Wohnort ab. Sie wollen wissen, wie hoch die Gefährdung in Ihrer Region ist? Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, und finden Sie es heraus.

Quelle: Allianz, September 2024

Die Datengrundlage basiert auf der Anzahl der Schäden, die Versicherte im Zeitraum von Januar 2021 bis September 2024 der Allianz gemeldet haben. Gezählt wird der Schadenort, nicht der Wohnort der Versicherungsnehmer:innen. 

  • Sie interessieren Sich für eine Kaskoversicherung? Wir beraten Sie gerne.
  • Sie wollen Ihren individuellen Beitrag berechnen? Erfahren Sie hier die Kosten.

Bei gemieteten Fahrzeugen und Firmen­wagen gibt es bei der Selbst­beteiligung in der Auto­versicherung folgende Besonder­heiten:

Wann und von wem kann ich die Selbstbeteiligung zurückfordern?
Die Versicherung Ihres Unfallgegners oder Ihrer Unfall­gegnerin erstattet Ihnen den Eigen­anteil unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel: Sie hatten einen Auto­unfall, bei dem die Rechtslage zunächst unklar ist. Sie lassen Ihr Auto reparieren und wickeln die Kosten über Ihre Vollkasko mit Selbst­beteiligung ab. Später stellt sich heraus, dass Ihr Unfall­gegner bzw. Ihre Unfall­gegnerin für den Schaden haftbar ist. Deswegen erhalten Sie Ihre Zu­zahlung nachträglich von dessen bzw. deren Kfz-Haftpflicht erstattet.
Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
Ja. Das ist wie viele andere Vertrags­änderungen jederzeit bei Ihrer Versicherungs­vertreterin oder Ihrem Versicherungs­vertreter möglich. Hier können Sie schnell und einfach Ihren passenden Ansprech­partner vor Ort finden.
Ist Selbstbeteiligung verpflichtend?

Nein. Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung ist nicht verpflichtend. Sie können Ihr Fahr­zeug auch ohne Selbst­beteiligung mit Teil- oder Voll­kasko versichern. Aber: Ist ein Selbst­behalt vertrag­lich vereinbart, ist er im Falle eines Schadens fällig – Sie können ihn dann nicht umgehen oder vermeiden.

Verändert sich Selbstbeteiligung nach einem Schaden?

Nein. Die Höhe der Selbst­beteiligung ist vertrag­lich festgelegt und bleibt nach einem gemeldeten Schaden gleich. Der ver­ein­barte Selbst­behalt gilt dann auch für zukünftige Schäden. Nur wenn Sie den Vertrag auf eigenen Wunsch anpassen, ändert sich die Höhe der Selbst­beteiligung für neue Schäden.

Geben Sie uns ein Feedback
Fragen? So bekommen Sie schnell Unterstützung
Allianz Service: Wir sind für Sie da. Telefonisch, online, vor Ort.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne. Kompetent. Unverbindlich.

Finden Sie den passenden Tarif in unserem Online-Rechner

Ermitteln Sie Ihren individuellen Beitrag zur Kfz-Versicherung.