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Anhänger-Versicherung ab 53€

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Anhänger privat genutzt, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, offener Kasten, 740 € Kaufpreis, Erstzulassung 06/2022, nicht zugelassen, Standardkennzeichen, kein Selbstbehalt, Angebotsdatum: 08.07.2025.

Anhänger an­melden: Unter­lagen & Kosten der Zu­lassung

Wichtige Unterlagen, TÜV & Co. 
Anhänger-Versicherung ab 53€

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Anhänger privat genutzt, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, offener Kasten, 740 € Kaufpreis, Erstzulassung 06/2022, nicht zugelassen, Standardkennzeichen, kein Selbstbehalt, Angebotsdatum: 08.07.2025.

Anhänger anmelden: Neue PKW-Anhänger stehen an einem Straßenrand

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • An-, ab- und ummelden ist für Anhänger Pflicht, um sie auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Bei Nutzung in Land- oder Forst­wirt­schaft­ sind Anhänger bis 25 km/h zulassungs­frei. Als Privat­person können Sie Ihren Anhänger nicht zulassungs­frei nutzen.
  • An Unterlagen für die Anhänger­zulassung brauchen Sie: Ihren Personal­aus­weis, die Zulassungs­be­schei­ni­gungen Teil 1 und Teil 2 sowie eine elek­tro­nische Ver­si­che­rungs­bestä­tigung (eVB-Nummer) Ihrer gültigen Kfz-Haftpflicht.
  • Die Kosten für das An­melden eines An­hän­gers liegen bei rund 30 Euro. Be­an­tragen Sie eine 100er-Zulassung für den An­hänger, kommen 15 bis 20 Euro hinzu.
  • Durchführen können Sie die An­meldung bei Ihrer zustän­digen Zulassungs­stelle. Eine Online-Zulassung ist ebenfalls möglich, sofern Ihr Personal­aus­weis eine aktivierte eID-Funktion besitzt.

Damit Sie mit Ihrem Anhänger am Straßen­verkehr teil­nehmen dürfen, benö­tigen Sie eine gültige Zulassung. Wie Sie eine solche bekommen, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.

  1. Kfz-Versicherung abschließen: Bevor Sie Ihren Autoanhänger anmelden können, benötigen Sie eine gültige Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Mit Abschluss Ihrer Auto­versicherung erhalten Sie Ihre eVB-Nummer, die Voraus­setzung für die Anhänger-Zulassung ist. Teil­kasko und Voll­kasko sind optional.
  2. Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie für die Anmeldung benötigen. Die vollstän­dige Liste an erforder­lichen Unterlagen finden Sie hier.
  3. Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren oder Pkw-Anhänger online anmelden: Vereinbaren Sie mit Ihrer nächsten zuständigen Zulassungs­stelle einen Termin für die Anhänger­anmeldung. Sofern Ihre Zulasssungs­stelle es anbietet, können Sie auch online Ihren Anhänger zulassen. Voraus­setzung dafür ist, dass Sie einen Personal­ausweis mit akti­vierter eID-Funktion und PIN sowie ein Smart­phone mit kosten­loser "Ausweis-App2" oder Karten­lesegerät besitzen. Zudem benötigt Ihr Anhänger eine Stempel­plakette und Zulassungs­beschei­nigung Teil 1 mit verdecktem Sicher­heits­code (Standard für alle Fahrzeuge mit Erst­zulassung ab 01.01.2015).

Wenn Sie bei der Zulassungs­stelle einen Anhänger an­melden, brauchen Sie folgende Doku­mente. Wichtig: Eine Zulassung ist selbst dann Pflicht, wenn Sie lediglich einen Anhänger überführen.

  • Personalausweis oder Reise­pass mit amtlicher Melde­bestätigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei Gewerbeanmeldung auf juristische Per­sonen (z. B. GmbH, AG, e. V.): Auszug aus Handels- bzw. Vereins­register
  • Eventuell Hauptuntersuchung: Je nach Zulassungs­stelle ist auch das Anhänger-Anmelden ohne TÜV mög­lich. In vielen Land­kreisen reicht ein TÜV-Stempel mit Datum in der Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1.
  • Eventuell Voll­macht

Wollen Sie einen aus dem Aus­land impor­tierten Anhänger zulassen, fordert die Kfz-Behörde weitere Unter­lagen:

  • Unbedenklichkeits­be­schei­ni­gung des Kraftfahrt-Bundes­amts (KBA)
  • EWG-Über­einstimmungs­beschei­nigung (Certificate of Conformity, kurz: COC-Papiere)
  • Zoll­-Unbedenklichkeits­beschei­nigung bei Ein­fuhr außer­halb der EU
  • Einfuhrumsatz­steuer­erklärung bei EU-Import
  • Ausländische Fahrzeug­papiere bzw. Kauf­vertrag oder Import­beschei­nigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüf­stelle mit technischem Daten­blatt gemäß § 21 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. COC-Papiere/Daten­bestä­tigung des Her­stellers

Je nach Landkreis kostet die Anhänger-Zulassung rund 30 Euro. Weitere Kosten­faktoren im Überblick: 

  • Zulassungsgebühr: je nach Landkreis ca. 25 bis 40 Euro. Melden Sie online Ihren An­hän­ger an, zahlen Sie nur 12,80 Euro. Die Preise für die i-Kfz sind bundes­weit einheitlich.
  • 100 km/h-Zulassung: 15 bis 20 Euro für die Plakette
  • Kennzeichen: ca. 10 bis 30 Euro
  • TÜV-Prüfbericht/HU-Bericht: 25 bis 60 Euro (falls keine gültige Haupt­unter­suchung vorliegt)
  • KFZ-Steuer für Anhänger: jährlich 7,46 Euro pro an­ge­fangenen 200 Kilo­gramm. Wiegt Ihr An­hän­ger 700 Kilo, zahlen Sie im Jahr 4 x 7,46 Euro (= 29,84 Euro) Kfz-Steuer. Die Maximal­abgabe beträgt 373 Euro im Jahr.
  • Kfz-Versicherung: Eine Kfz-Haftpflicht erhalten Sie bei der Allianz ab 53 Euro pro Jahr.

Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt), Stand: Januar 2025

 

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Anhänger privat genutzt, neu erworbenes Fahrzeug bei der Allianz versichern, keine juristische Person, Geburtsdatum 01.05.1965, Halter:in ist Versicherungsnehmer:in, Postleitzahl 26789 Leer, keine besondere Berufsgruppe, 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, offener Kasten, 740 € Kaufpreis, Erstzulassung 06/2022, nicht zugelassen, Standardkennzeichen, kein Selbstbehalt, Angebotsdatum: 08.07.2025

Optimal abgesichert mit der Allianz Anhänger Versicherung
Ist Ihr Auto-Anhänger für Tempo 100 zu­ge­lassen, dürfen Sie damit auf Kraft­fahrt­straßen und Auto­bahnen bis zu 100 km/h fahren. Auf Land­straßen dürfen Gespanne trotz Tempo-100-Plakette maximal 80 km/h fahren.

Welche Voraussetzungen benötigt mein Anhänger für eine 100-km/h-Zulassung?

  • Anhänger: bauart­bedingt auf 100 km/h Anhänger-Geschwindig­keit aus­gelegt
  • Anhängerreifen: für bis zu 120 km/h ge­eignet (= Geschwindig­keits­index L) und höchstens sechs Jahre alt
  • Zugfahrzeug: mehrspurig, maximal 3,5 Tonnen zulässiges Gesamt­gewicht (zGG), mit Anti­blockier­system (ABS)
  • Verhältnis von Leer­masse des Zug­fahr­zeugs und zGG des Anhängers: Je nach technischer Aus­rüstung des An­hän­gers darf seine Gesamt­masse dem 0,3- bis 1,2-Fachen des Leer­gewichts der Zug­maschine entsprechen.

Wichtig: Sobald das Gespann die tech­ni­schen Anforderungen nicht mehr erfüllt, verliert ihr Anhänger die 100er-Zulassung. Sind die Reifen Ihres Wohn­wagens zum Beispiel älter als sechs Jahre, erlischt die Geneh­migung. Ihr Caravan darf erst dann wieder 100 km/h fahren, wenn neue Reifen mit Geschwindig­keits­index L auf­gezogen sind.

Gilt die 100er-Zulassung auch im Ausland?

Nein, die Tempo-100-Plakette berechtigt nur in Deutsch­land zum Fahren mit bis zu 100 km/h Geschwindigkeit. Außer­halb der Bundes­republik gelten die Vor­schriften des jeweiligen Landes. In der Schweiz und Italien dürfen Anhänger­gespanne mit höchstens 80 km/h unter­wegs sein. In Litauen, Luxem­burg, Kroatien und den Nieder­landen beträgt das Tempo­limit auf Auto­bahnen 90 km/h. Informieren Sie sich vor Abreise, welche Höchst­geschwindig­keiten für Ihr Gespann gelten.

Wie groß muss die Stützlast sein?

Auch für die 100er-Anhänger-Zulassung gilt: Ihr Anhänger sollte die maximale Stützlast der Anhänger­kupplung annähernd erreichen, darf sie aber auf keinen Fall über­schreiten. Kontrollieren Sie die Stütz­last vor Ab­fahrt zum Bei­spiel mit einer Stütz­last­waage.

Die Stützlast begrenzt das Gewicht, mit dem die Deichsel des Hängers auf der Kupp­lung der Zug­maschine lasten darf. Der Höchst­wert für das Zug­fahrzeug ist in der Zulassungs­beschei­ni­gung Teil 1 in Feld 13 an­ge­geben. Die Stütz­last des Anhängers steht meist auf der Anhänger­deichsel. Weichen die Stütz­lasten von­einander ab, orientieren Sie sich an der niedrigeren Gewichts­angabe.

Wie erhalte ich meine 100-km/h-Zulassung?

Sie erhalten die Anhänger-100-km/h-Zulassung gegen Vor­lage der Hersteller­be­schei­nigung bei der Kfz-Behörde. Das Doku­ment weist nach, dass der Trailer alle technischen Voraus­setzungen für die höhere Maximal­geschwindig­keit er­füllt. Je nach Kfz-Behörde brauchen Sie zusätz­lich ein neues TÜV-Gutachten, das die Verkehrs­tauglich­keit des Hängers bescheinigt. Erst dann erhalten Sie die Tempo-100-Plakette.

Sie können die Plakette nicht vorab kaufen. Das mit Behörden­siegel ver­sehene Schild erhalten Sie erst bei der Zulassungs­stelle. Das gesiegelte 100-km/h-Schild bringen Sie gut sicht­bar an der Rück­seite Ihres Anhängers an. Für das Zug­fahrzeug ist keine Geschwindig­keits­markierung erforderlich.

Wichtig: Wollen Sie Ihren Pkw zum Zug­fahrzeug umrüsten, lassen Sie in den Fahrzeug­papieren die Anhängerkupplung eintragen.

Nur vier Schritte: Ermitteln Sie hier Ihren individuellen Anhänger-Tarif.

Ihren Anhänger um­melden oder abmelden können Sie bei Ihrer zustän­digen Zulassungs­stelle. Welche Doku­mente Sie brauchen und worauf Sie achten müssen, zeigt unsere Übersicht:

  • Personalausweis oder Reise­pass mit Melde­bescheinigung
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahrzeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
  • Elektronische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Haupt­unter­suchung (HU) inklusive Abgas­untersuchung (AU)

Eine Ummeldung ist immer dann nötig, wenn Sie einen gebrauchten Anhänger kaufen oder in einen anderen Zulassungs­bezirk umziehen. Keine Anhänger-Um­meldung braucht es, wenn Sie inner­halb der­selben Stadt oder Gemeinde umziehen. Dann lassen Sie nur die neue Anschrift in die Fahrzeug­papiere eintragen. Eine Frist wie beim Auto ummelden gibt es für Anhänger nicht.

Tipp: Viele Städte und Gemeinden ermöglichen das Anhänger-Ummelden mit Halterwechsel inzwischen auch online. Besuchen Sie die Webseite Ihrer Zulassungs­stelle, um Ihr lokales Service-Angebot heraus­zu­finden.

  • Zulassungs­bescheinigung Teil 1 (Fahr­zeug­schein)
  • Zulassungs­bescheinigung Teil 2 (Fahr­zeug­brief)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Verwertungs­nachweis der Alt­auto-An­nahme­stelle (wenn Sie Pkw und Anhänger verschrotten und abmelden)

Ihren An­hän­ger abmelden sollten Sie, wenn Sie Ihren Trailer längere Zeit nicht nutzen oder ver­kaufen wollen. Anhänger-Abmelden ohne Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief geht nicht. Ist die Abmeldung des An­hän­gers erfolgt, informiert die Zulassungs­stelle auto­matisch den Versicherer. 

Alter­nativ zum end­gültigen Anhänger-Ver­schrotten und Abmelden können Sie Ihren Trailer bis zu sieben Jahre still­legen. Vor­teil: Während der nutzungs­freien Zeit zahlen Sie weder Versicherungs­beiträge noch Kfz-Steuer für Ihren Anhänger.

Wollen Sie wieder mit dem Gespann auf die Straße, melden Sie den An­hän­ger erneut bei der Kfz-Behörde an (= Wieder­zulassung).

Kann ich einen Anhänger ohne Papiere anmelden?

Ja, wenn Sie der Zulassungs­stelle Kauf­vertrag und Bestätigung des Ver­käufers beziehungs­weise der Verkäuferin vorlegen können. In dem Schreiben bestätigt die Person, dass sie die Zulassungs­beschei­nigung Teil 2 (Fahrzeug­brief) des Anhängers nicht mehr besitzt.

Die Zulassungs­stelle überprüft daraufhin, ob der Gebraucht-Anhänger als gestohlen gemeldet ist. Wenn die Zulassungs­be­schei­ni­gung Teil 1 (Fahr­zeug­schein) vor­handen und das alte Anhänger­kenn­zeichen bekannt ist, können Sie bei der Kfz-Behörde in der Regel ein Ersatz­dokument anfordern.

Anhänger zulassen mit Sonderkennzeichen: Welche Optionen gibt es?

  • Grünes Kennzeichen: Für Anhänger, die Sie zweck­gebunden (z. B. land- oder forst­wirt­schaft­liche Anhänger) einsetzen.
  • H-Kenn­zeichen: Für gut erhaltene Hänger, deren Erst­zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Voraus­setzung für die Oldtimer-Zulassung ist unter anderem eine gültige Haupt­untersuchung.
  • Saisonkennzeichen: Für Anhänger, die Sie zwischen zwei und elf Monate im Jahr nutzen.
  • Wechsel­kenn­zeichen: Für zwei Anhänger mit bis zu 750 Kilo­gramm Gesamt­gewicht. Das Nummern­schild dürfen Sie ab­wechselnd an beiden Trailern anbringen. Die Kfz-Behörde braucht bei der Zulassung für jeden Anhänger eine eigene eVB-Nummer.
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