- Kfz-Versicherer kontaktieren: Klären Sie ab, wer Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen kann. Oft ist der Personenkreis auf Familienmitglieder beschränkt. Fragen Sie auch, wie lange Sie Ihre SF übertragen können. Je nach Versicherer verfällt die SF-Klasse, wenn Sie Ihr Auto sieben Jahre abgemeldet oder stillgelegt haben.
- Übertragbare Jahre prüfen: Erkundigen Sie sich beim Empfänger bzw. der Empfängerin Ihrer SF-Klasse, wie lange er oder sie die Fahrerlaubnis hat und Auto fährt. Je mehr Fahrpraxis die Person hat, desto mehr schadenfreie Jahre kann sie übernehmen.
- SF-Übertragung beantragen: Fordern Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung das Formular zur Übertragung Ihrer SF-Klasse an. Oft können Sie den Antrag online ausfüllen und einreichen. Für die Antragstellung brauchen Sie Fahrzeug- und Vertragsdaten (z. B. Versicherungsnummer, Fahrzeugidentifikationsnummer).
- Schadenfreiheitsklasse übertragen: Hat die Versicherung Ihren Antrag genehmigt, kann sich die empfangende Person Ihre schadenfreien Jahre anrechnen lassen – und zahlt künftig weniger für ihre Kfz-Versicherung.
Kurz erklärt: Wie funktioniert Schadenfreiheitsklasse übertragen?
- Um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Ist Ihr Antrag bewilligt, kann zum Beispiel ein Familienmitglied Ihre schadenfreien Jahre übernehmen.
- Voraussetzung für die SF-Übertragung ist, dass Sie und der bzw. die Empfänger:in verwandt sind oder in einem Haushalt leben. Die Person sollte zuvor bereits regelmäßig mit Ihrem Auto gefahren sein.
- Je länger der oder die Empfänger:in Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Auto fährt, desto mehr lohnt sich die SF-Übertragung. Fahranfänger:innen können keine oder nur wenige schadenfreie Jahre übernehmen.
Schadenfreiheitsklasse vs. Schadenfreiheitsrabatt
Was ist der Unterschied zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) steht für die Anzahl der Jahre, die Sie als Versicherungsnehmer:in unfallfrei Auto fahren. Nach drei Jahren ohne Schaden stuft Ihre Kfz-Versicherung Sie zum Beispiel in SF-Klasse 3 ein. Bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko ist es möglich, auf eine andere Person (z. B. Ehepartner, Kinder, Enkel) die eigene Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, dementsprechend ist keine SF-Übertragung möglich.
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist der Nachlass auf Ihren Versicherungsbeitrag, den der Autoversicherer Ihnen für die schadenfreien Jahre anrechnet. Der Rabatt (z. B. 30 Prozent) richtet sich nach der SF-Klasse, fällt aber je nach Anbieter unterschiedlich aus. Die Abstufungen innerhalb der SF-Staffel (= Rabattstaffel) legt jede Kfz-Versicherung selbst fest. Eine SFR-Übertragung auf einen anderen Versicherungsnehmer bzw. eine andere Versicherungsnehmerin ist nicht möglich.
Voraussetzungen für SF-Übertragung
An wen kann ich die Schadenfreiheitsklasse übertragen?
Bei vielen Kfz-Versicherungen können Sie Ihre schadenfreien Jahre ausschließlich an Personen übertragen, mit denen Sie verwandt sind. Je nach Anbieter ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse zum Beispiel möglich zwischen:
- Ehe-/Lebenspartnern
- Eltern und Kindern
- Großeltern und Enkeln
- Geschwistern
- Schwiegereltern und Schwiegerkindern
- einer Institution/Firma und einer individuellen Person
Je nach Kfz-Versicherung sind außerdem folgende Kriterien Voraussetzung für die SF-Übertragung:
- Der Empfänger oder die Empfängerin der Schadenfreiheitsklasse ist bereits regelmäßig mit dem Auto gefahren.
- Die Person lebt im selben Haushalt wie die versicherte Person, die ihre SF-Klasse abgibt.
Wann lohnt es sich, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen?
In welchen Situationen ist SF-Übertragung sinnvoll?
In diesen drei Situationen lohnt es sich in der Regel, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen:
- Abgabe des Führerscheins: Geben Eltern oder Großeltern aus Altersgründen das Autofahren auf, ist es für ihre Kinder oder Enkel sinnvoll, die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen. So erhalten sie eine bessere Einstufung in der Kfz-Versicherung.
- Zweitwagen: Versicherungsnehmer:innen, die zwei Autos haben, verlieren die SF-Klasse nur für den Pkw, für den sie die schadenfreien Jahre übertragen. Beim anderen Fahrzeug – in der Regel dem Erstwagen – ändert sich nichts.
- Rente: Für Personen, die ihr Auto mit Rentenbeginn in absehbarer Zeit nicht mehr brauchen, lohnt sich eine SF-Übertragung. Denn im Ruhestand entfällt das tägliche Pendeln in die Arbeit, Privates lässt sich oft mit Bus, Bahn oder Fahrrad erledigen.
Wann lohnt es sich nicht, die SF-Klasse zu übertragen?
In der Regel ist es nicht sinnvoll, einem Fahranfänger oder einer Fahranfängerin die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen. Denn der Empfänger oder die Empfängerin kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er oder sie den Führerschein hat. Um möglichst viele schadenfreie Jahre angerechnet zu bekommen, sollte die Person ausreichend Fahrpraxis haben.
Ein Beispiel: Eine junge fahrende Person, die seit vier Jahren ihren Führerschein hat, möchte die SF-Klasse ihres Vaters übernehmen. Für ihre Fahranfänger-Versicherung kann sie sich maximal vier schadenfreie Jahre anrechnen lassen. Ist der Vater in SF-Klasse 30 eingestuft, gehen die übrigen 26 schadenfreien Jahre verloren.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Nachteile
Das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse hat folgende Nachteile:
- Wer seine schadenfreien Jahre übertragen hat, verliert unwiderruflich seine SF-Klasse und den damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatt.
- Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich. Wer seine SF-Klasse einmal abgibt, kann seinen alten SF-Rabatt nicht zurückholen.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Sonderfälle
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Scheidung
Oft versichern Ehepartner das Auto des anderen, weil diese günstigere Konditionen (z. B. Beamtentarif) erhalten. Nach einer Trennung oder Scheidung schließt der Ehepartner oder die Ehepartnerin meist eine eigene Kfz-Versicherung für das Fahrzeug ab – und möchte die schadenfreien Jahre in seinen oder ihren neuen Versicherungsvertrag übernehmen.
Stimmt der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin der SF-Übertragung nicht zu, muss meist gerichtlich geklärt werden, ob der oder die andere Partner:in Anspruch darauf hat. Die Chancen stehen gut, wenn die Person das Fahrzeug ausschließlich alleine genutzt hat und die Kfz-Versicherung lediglich aus formalen Gründen auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin lief.
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Todesfall
Stirbt die versicherte Person, vererbt sie mit dem Fahrzeug ihre Kfz-Versicherung und SF-Klasse. In der Regel kann der Erbe den Versicherungsvertrag übernehmen und unter seinem Namen weiterführen. Voraussetzung, um die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, ist im Todesfall die Vorlage der Sterbeurkunde und ein separater Antrag. Meist sind Hinterbliebene verpflichtet, die SF-Übertragung innerhalb von zwölf Monaten zu beantragen. Die Frist läuft ab dem Todestag.
Oft setzt die Kfz-Versicherung ein enges verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Erblasser:in und Erbe voraus. Nach genehmigter SF-Übertragung rechnet der Versicherer so viele schadenfreie Jahre an, wie der Erbe oder die Erbin an Fahrpraxis vorweisen kann. Die hinterbliebene Person kann frei entscheiden, ob sie den Versicherungsvertrag des Verstorbenen oder der Verstorbenen weiterführen oder die Kfz-Versicherung wechseln möchte.
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Firmenwagen
Ob es möglich ist, die mit einem Dienstfahrzeug "gesammelte" Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, kommt auf Arbeitgeber und Kfz-Versicherung an. Die SF-Übertragung von einem Firmen- auf einen privaten Versicherungsvertrag ist möglich, wenn:
- … das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vertraglich vereinbart war.
- … die Kfz-Versicherung zustimmt, dass der Arbeitgeber der mitarbeitenden Person die schadenfreien Jahre überlässt.
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Leasingfahrzeuge
Steigen Sie von einem Privatauto auf einen Leasingwagen um, können Sie für die neue Kfz-Versicherung in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Sprich: Im Versicherungsvertrag für das Leasingfahrzeug steigen Sie in der gleichen SF-Klasse ein wie beim Versicherer Ihres bisherigen Autos.
Während der Leasingdauer können Sie weitere schadenfreie Jahre ansammeln und Ihre SF-Klasse verbessern. Tauschen Sie den Leasingwagen später gegen ein privates Fahrzeug aus, nehmen Sie die bis dahin angesparten schadenfreien Jahre mit. Vorausgesetzt, Sie sind Versicherungsnehmer:in. Ist der Leasingwagen über den Leasinggeber versichert, ist eine SF-Übertragung nicht möglich.
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SF-Klasse von Motorrad auf Auto übertragen
Auto und Kraftrad sind unterschiedliche Fahrzeugklassen. Deswegen ist es teils nicht möglich, die in der Motorrad-Versicherung gesammelte Schadenfreiheitsklasse Motorrad in eine Pkw-Versicherung zu übernehmen. Das heißt: Im Versicherungsvertrag für Ihr Auto steigen Sie in SF-Klasse 0 ein.
Einige Versicherer bieten aber Sonderkonditionen an. Wer zum Beispiel seit drei oder mehr Jahren dauerhaft einen Motorradführerschein besitzt, startet oft in SF-Klasse ½. Auch eine Lebens- oder Unfallversicherung und Sicherheitsmerkmale am Motorrad (z. B. Antiblockiersystem) wirken sich teilweise positiv aus.
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SF aus dem Ausland übernehmen
Wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
Bei der Allianz gilt:
Die antragstellende Person muss die Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers mit folgenden Angaben in deutscher oder englischer Sprache vorlegen:
Anerkannt werden Vorversicherer eines EU-Mitgliedslandes und folgender Nicht-EU-Staaten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA.
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Versicherungswechsel
In der Regel können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse eins zu eins in Ihren neuen Versicherungsvertrag übertragen. Sprich: Der neue Anbieter stuft Sie in die gleiche SF-Klasse ein wie Ihr bisheriger Anbieter.
Ausnahme: Ist die SF-Klasse das Ergebnis eines kostenpflichtigen Rabattschutz-Bausteins, übernimmt der neue Versicherer Ihre tatsächliche Schadensbilanz. Das gilt auch, wenn die SF-Klasse aus einer Sondereinstufung Ihrer Kfz-Versicherung resultiert. Voraussetzung für die SF-Übertragung ist außerdem, dass überwiegend Sie selbst das Auto gefahren sind – und das glaubhaft verargumentieren.
Schadenfreie Jahre übertragen: Häufige Fragen
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Was muss ich bei der Versicherung eines Zweitwagens beachten?
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gewähren Ihnen die meisten Versicherer eine Sondereinstufung bei der SF-Klasse. Wie dieser Rabatt konkret aussieht, hängt vom Anbieter ab. -
Ich habe mich von meinem Partner getrennt und ihm zuvor meine SF-Klasse übertragen. Was passiert jetzt?
Wenn Sie nach der Scheidung ein eigenes Auto versichern, beginnen Sie meist mit SF-Klasse 0. Einige Versicherungen übernehmen in diesem Fall anteilig den vorherigen Schadensfreiheitsrabatt. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig mit dem Auto gefahren sind. -
Was passiert mit meiner SF-Klasse, wenn ich mein Auto stilllege oder abmelde?
Bei den meisten Versicherern können Sie die Schadenfreiheitsklasse sieben bis zehn Jahre ruhen lassen. Bei einer längeren Unterbrechung kann es passieren, dass die Kfz-Versicherung Ihre erworbenen Vergünstigungen streicht. -
Wie funktioniert Übertragen einer Schadenfreiheitsklasse vom Vorversicherer?
Übertragen der SF-Klasse vom Vorversicherer funktioniert elektronisch. Den Prozess regelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Zu Beginn stellt der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin dem neuen Versicherer Daten (z. B. bisherige Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer) zur Verfügung. Der neue Versicherer prüft die Richtigkeit der Angaben und klärt, ob der alte Vertrag gekündigt bzw. durch Abmeldung des Autos beendet ist.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dem Vertragswechsel nichts im Weg. Wie lange der Prozess dauert, hängt vom Tempo des Vorversicherers ab. Umso schneller das Unternehmen alle benötigten Daten übermittelt bzw. bestätigt, desto schneller gelingen Versicherungswechsel und SF-Übertragung.
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