Rechtswissenswelt der Allianz

Streit­wert und Kosten: Definition, Berechnung & Zusammen­hang

Definition

Das Gericht setzt immer einen Streitwert fest. Wenn es um einen bestimmten Geldbetrag geht, dann entspricht der Streitwert diesem Betrag. Er ist quasi der finanzielle Gegenwert des Rechtsstreits. Der Streitwert bildet die die Berechnungsgrundlage für die Kosten des gesamten Prozesses. Beispielsweise orientieren sich die Anwaltskosten oder die Gerichtskosten daran.

Doch auch darüber hinaus ist der Streitwert von Bedeutung: So kann er zum Beispiel auch darüber entscheiden welches Gericht für den Fall zuständig ist. Zum Beispiel ist bei Verfahren im Kaufrecht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro grundsätzlich das Amtsgericht zuständig,  bei höheren Streitwerten das Landgericht.

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In Gerichts­verfahren oder bei außer­gerichtlicher Einigung
Neben dem Streitwert findet man häufig auch die Begriffe Gegenstandswert oder Verfahrenswert. Grundsätzlich haben alle Begriffe eins gemeinsam: Sie bilden in der Regel die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wann welcher Begriff verwendet wird, hängt vor allem vom vorliegenden Fall und dem zugrundeliegenden Rechtsgebiet ab:

  • Streitwert“ wird in der Regel verwendet, wenn es sich tatsächlich um eine strittige Auseinandersetzung handelt und der Fall vor Gericht geht.
  • Gegenstandswert“ wird häufig benutzt, wenn es um die Berechnung von Anwaltshonoraren geht oder wenn im Zivilrecht bei einvernehmlichen Verfahren eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.  
  • Von „Verfahrenswert“ spricht man unter anderem gerne bei familienrechtlichen Verhandlungen. Dadurch sollen eventuell vorliegende Spannungen zwischen den Parteien durch die Begrifflichkeiten nicht noch verstärkt werden.

Während im juristischen Zusammenhang alle Begriffe ihre eigene feststehende Bedeutung und einen bestimmten Kontext haben, werden sie im alltäglichen Sprachgebraucht häufig synonym verwendet.

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Streitwert berechnen

Geht es in einem Rechtsstreit um einen Geldbetrag, zum Beispiel bei einer ausstehenden Zahlung, ist der Streitwert relativ einfach zu berechnen. Dann ist der Streitwert gleich der betreffenden Geldsumme.
Handelt es sich um einen Gegenstand, beispielsweise einen Gebrauchtwagen, zählt der aktuelle Wert des betreffenden Gegenstandes.

Schwieriger wird es, wenn keiner der beiden genannten Fälle vorliegt. Dann muss das Gericht den Streitwert nach freiem Ermessen schätzen.

Lässt sich der Streitwert nicht anhand einer Geldsumme oder eines bestimmten Gegenstandes festsetzen, ist es normalerweise Aufgabe des Gerichts, den Streitwert zu schätzen. In manchen Fällen gibt es dafür jedoch nicht genug Anhaltspunkte.

Dann wird der Streitwert (zumindest für Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit) nach § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) pauschal mit 5.000 Euro festgesetzt.

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Hilfestellung zur Festsetzung

Grundsätzlich legt im Zweifelsfall das zuständige Gericht den Streitwert fest. Sogenannte Streitwertkataloge erleichtern den Gerichten diese Aufgabe. In der Regel werden sie von mehreren Richtern erstellt. Darin sind verschiedene Fallbeispiele aufgeführt und entweder ein konkreter Vorschlag für den Streitwert oder zumindest eine Erklärung, wonach sich der Streitwert richten soll.

Diese Streitwertkataloge gibt es für verschiedene Bereiche, zum Beispiel für Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Kataloge sind für die Gerichte allerdings nur eine Orientierung. Sie sind nicht verpflichtet sich nach den Vorschlägen zu richten.

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Streitwert nicht korrekt
Gehen Sie davon aus, dass der festgelegte Streitwert nicht korrekt ist, können Sie eine Streitwertbeschwerde einlegen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der Streitwert enorm von dem abweicht, was Sie selbst angenommen haben. Die Abweichung muss mindestens 200 Euro betragen – bei allem darunter ist die Beschwerde nicht zulässig. Ausnahme: Das Gericht lässt die Beschwerde ausdrücklich zu.
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Kosten im Gerichts­verfahren

Ein Streit vor Gericht kann unter Umständen ordentlich auf den Geldbeutel gehen. Die Gesamtheit der Kosten bezeichnet man als Prozesskosten.
Diese beinhalten:

  • Gerichtskosten, zum Beispiel Gerichtsgebühren, Kosten für Dolmetscher oder Zeugenentschädigungen.
  • Außergerichtliche Kosten, zum Beispiel Anwaltskosten oder Reisekosten.

Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, welche Prozesskosten gegebenenfalls auf Sie zukommen, können Sie dafür den Prozesskostenrechner der Allianz nutzen.

Einige der Kostenpunkte hängen direkt vom Streitwert ab, zum Beispiel die Anwalts- und Gerichtskosten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie den Streitwert bezahlen müssen. Für die Anwaltskosten und für die Gerichtsgebühr gibt es sogenannte „Streitwerttabellen“, in denen die Kosten in Abhängigkeit vom Streitwert festgelegt sind. Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

In der folgenden Tabelle finden Sie exemplarisch einige Streitwerte und die zugehörigen Kosten: 

Wischen um mehr anzuzeigen

Streitwert bis zu
Anwaltskosten
Gerichtsgebühren
500 € 49,00 € 38,00 €
1.000 € 88,00 € 58,00 €
5.000 € 334,00 € 161,00 €
10.000 € 614,00 € 266,00 €
25.000 € 874,00 € 411,00 €
110.000 € 1.655,00 € 1.129,00 €
200.000 € 2.219,00 € 1.921,00 €
Achtung: Wenn Sie die Kosten für anwaltliche Tätigkeiten berechnen wollen, genügt die Tabelle alleine in der Regel nicht. Jeder Tätigkeit (zum Beispiel einer Vertretung vor Gericht) ist ein bestimmter Gebührensatz zugeordnet, zum Beispiel 0,5 oder 1,3. Damit müssen Sie die Anwaltskosten aus der Tabelle dann multiplizieren. 
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Gut zu wissen

Je nachdem, wie hoch der Streitwert ist, kann ein Gerichtsverfahren teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich gegen diese hohen Kosten wappnen. Je nach Versicherung, sind Sie dann bis zu einer bestimmten Abdeckungssumme geschützt. Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung ist im Tarif Premium die Höhe der Versicherungssumme sogar unbegrenzt.

Folgende Kosten kann die Allianz in einem Rechtsstreit übernehmen:

  • Anwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Kosten der gegnerischen Partei

Achtung: Beantragen Sie zuerst eine sogenannte Deckungszusage. Dabei wird geprüft, ob Ihr spezieller Fall unter den Versicherungsschutz fällt und die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sie können die Deckungszusage entweder online oder telefonisch beantragen. Sollte Ihr Fall komplizierter sein, kann es auch von Vorteil sein, wenn direkt Ihr Anwalt aktiv wird.

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