Nur die Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden. Vereinfacht lässt sich dadurch sagen: Alle Betriebskosten sind automatisch auch Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind auch Betriebskosten.
Was zählt zu den Nebenkosten?
Wer eine Immobilie erwirbt, muss mit hohen laufenden Kosten rechnen. So fallen etwa Gebühren für Versicherungen und die Verwaltung an. Darüber hinaus gibt es nahezu immer etwas zu reparieren, weshalb Immobilieneigentümer einen ausreichend großen Puffer für Instandhaltungsarbeiten zurücklegen sollten. Auch ein möglicher Leerstand nach dem Auszug des Mieters sollte immer einkalkuliert werden. Unter dem Überbegriff "Nebenkosten" werden all diese Kosten zusammengefasst.
Auch wenn die Begriffe "Nebenkosten" und "Betriebskosten" im Alltag meist synonym verwendet werden, gibt es doch einen wichtigen Unterschied. Denn zu den Betriebskosten zählen gemäß § 556 BGB ausschließlich Kosten, "die laufend entstehen". Muss etwa das Dach repariert werden oder benötigt das Treppenhaus einen neuen Anstrich, so handelt es sich um einmalige Ausgaben. Diese Posten sind also den Nebenkosten zuzuordnen.