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  • Ein Loch im Zahn – das passiert den meisten Menschen irgendwann. Mit einer Zahnfüllung können Kariesschäden schnell behoben werden. Auch für andere Zahndefekte eignen sich hochwertige Komposit­füllungen.
  • Füllungen aus Komposit sind ein beliebtes Material. Sie sind lange haltbar und durch ihre zahnfarbene Optik nahezu unsichtbar. Aufgrund dieser Vorzüge ist Komposit optimal für Zahn­behandlungen im Frontzahn- und Seiten­zahn­bereich geeignet.
  • Je nach Behandlungs­art können Komposit­füllungen mehrere hundert Euro kosten. Die gesetzliche Kranken­versicherung leistet allerdings nur bei Behandlungen im Front­zahn­bereich.
  • Die Mehrkosten für eine Komposit­füllung, die die gesetzliche Kranken­kasse nicht übernimmt, müssen Sie selbst tragen. Eine Zahnzusatz­versicherung schafft Abhilfe: Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz werden Zahn­füllungen aus Komposit als Premium­Leistung mit 100 Prozent Kosten­erstattung übernommen.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ). Bei der Behandlung durch Privat­zahnärzte oder Privat­zahn­ärztinnen gelten abweichende Erstattungs­prozentsätze.

Der Abschluss einer Allianz Zahn­zusatz­versicherung ist jedoch nicht möglich, wenn eine Behandlung angeraten oder bereits begonnen ist.

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Kompositfüllungen sind Zahnfüllungen aus zusammengesetzten Materialien. Sie eignen sich zur Korrektur von Kariesschäden am Zahn oder wenn ein Stück des Zahnes abgebrochen ist.

Der Begriff Komposit (Composite = englisch für "zusammengesetzt") bezeichnet ein nahezu unsichtbares Füllmaterial, welches aus mehreren Stoffen besteht.

Die Komposit­füllung wird umgangs­sprachlich auch als Kunst­stoff­füllung bezeichnet. Allerdings ist dieser Begriff irre­führend. Es besteht aus etwa 20 Prozent Kunst­stoff und 80 Prozent kleinsten Glas-, Keramik- und Quarz­partikeln. Diese Mischung sorgt für besondere Stabi­lität und Haltbar­keit. Zudem sind Komposit­füllungen aufgrund ihrer zahnfarbenen Beschaffenheit kaum sichtbar und eignen sich somit bestens für einen Einsatz im Frontzahn­bereich.

Weist ein Zahn einen Schaden auf, so wird die Komposit­füllung mit einem speziellen Kleber in das Loch oder die abgebrochene Stelle eingebracht. Die Füllung wird anschließend mit speziellem UV-Licht ausgehärtet und schließt so den Defekt am Zahn. Je nach Schwere und Stelle des Schadens können ein-, zwei- oder sogar dreiflächige Komposit­füllungen zum Einsatz kommen:

Im Durchschnitt kosten Komposit­füllungen zwischen ca. 100 und 150 Euro pro Zahn. Der genaue Betrag ist abhängig von der Behandlung­sart und dem Zeitaufwand der Behandlung.
Die Kosten einer Komposit­füllung setzen sich aus den Behandlungs­kosten und den Material­kosten zusammen. Im Vergleich zu alternativen Behandlungen wie z.B. Inlays aus Keramik oder Gold sind die Material­kosten relativ niedrig. Je nachdem, wie weit sich ein Schaden am Zahn erstreckt, muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin ein- oder mehr­flächige Füllungen einsetzen.

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Kompositfüllung
Behandlungskosten
Einflächige Kompositfüllung 70 € - 120 €
Zweiflächige Kompositfüllung 75 € - 150 €
Dreiflächige Kompositfüllung 85 € - 180 €

Eine Übernahme der Behandlungs­kosten durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel nur für die Behandlung im Frontzahnbereich (bis Zahn 3 von der Mitte gezählt, also Schneidezähne bis Eckzähne).

Entscheiden Sie sich für eine hochwertige Zahnfüllung mit Komposit im Backen­zahn­bereich, erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis einen Kosten­voranschlag über die Höhe der Gesamt­kosten. Den Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, müssen Sie als Eigenanteil selbst bezahlen. Je nach Behandlungs­methode beträgt diese Zuzahlung zwischen Null und 250 Euro.

Übrigens: Anders als bei Zahnersatz hilft Ihnen bei Zahnfüllungen ein sorg­fältig geführtes Bonus­heft nicht dabei, Kosten zu sparen. Denn für Füllungen gibt es keine Festzuschüsse.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigen­anteil für die Füllungs­therapie reduzieren. In Tarifen mit hoher Kostenübernahme fällt er sogar komplett weg.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahn­ärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ). Bei der Behandlung durch Privat­zahnärzte oder Privat­zahn­ärztinnen gelten abweichende Erstattungs­prozentsätze.

Der Abschluss einer Allianz Zahn­zusatz­versicherung ist jedoch nicht möglich, wenn eine Behandlung angeraten oder bereits begonnen ist.

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Zahnfüllungen und Alternativen
Gesamtkosten
GKV-Leistung
Eigenanteil
ohne ZZV
Eigenanteil mit 
Allianz 
MeinZahnschutz (MZ)
Kompositfüllung
Backenzahn dreiflächig
127 € 50 € 77 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Keramik-Inlay zweiflächig  900 € 40 € 860 € MZ 75: 225 €
MZ 90: 90 €
MZ 100: 0 €
Gold-Inlay zweiflächig  810 €  40 €  770 € MZ 75: 203 €
MZ 90: 203 €
MZ 100: 0 €

Inklusive GKV-Leistung; nicht berücksichtigt sind die innerhalb der ersten 36 Monate geltenden Erstattungshöchstbeträge

Sehen Sie hier, wie viel die MeinZahnschutz Tarife der Allianz für Kinder, Erwachsene und ältere Personen kosten.
Ein kariöser oder abgebrochener Zahn muss zahn­­medizinisch versorgt werden, um weitere Schäden und einen möglichen Zahn­verlust zu verhindern. Dabei kann unter­­schiedliches Füllungs­­material zum Einsatz kommen. Neben den immer beliebter werdenden Komposit­­füllungen gibt es noch alternative Füll­stoffe für die Versorgung eines Zahnes.

Amalgam – seit 01. Januar 2025 verboten

Amalgam war lange Zeit eine beliebte und kosten­günstige Variante zu Komposit­füllungen. Insbesondere im Backenzahn­bereich war Amalgam das Mittel der Wahl. Seit dem 01. Januar 2025 ist das Material jedoch in der EU nicht mehr zulässig.

Denn: Amalgam besteht zum Teil aus Quecksilber. Wird eine Amalgam­füllung beschädigt, kann das Quecksilber austreten und sich im Körper einlagern. Schon seit ein paar Jahren ist die Anwendung bei Schwangeren, Kindern und Patienten oder Patientinnen mit bestimmten Erkrankungen daher nicht vorgesehen. Das lag am vorsorglichen Gesundheits­schutz. Nun wurde das Verbot auf alle Anwendungen im Zahnbereich ausgeweitet.

Aber keine Sorge: Intakte Füllungen aus Amalgam können weiterhin im Zahn bestehen bleiben. Sie können problemlos mehrere Jahrzehnte halten. Lediglich neue Füllungen mit Amalgam sind in Deutschland nicht mehr zulässig.

Inlays – Einlagefüllungen aus dem Labor

Inlays werden zunächst im zahn­technischen Labor angefertigt und dann in den vorbereiteten Zahn eingesetzt. Sie bestehen häufig aus Keramik oder Gold, nur selten aus Kunst­stoff. Der Einsatz eines Inlays ist wie bei jeder anderen Zahn­füllung nur möglich, wenn nach der Karies­ent­fernung noch aus­reichend Zahn­substanz vorhanden ist. Schließlich muss der Zahn dem Kaudruck standhalten.

Inlays werden immer individuell ange­fertigt. Für die Pass­genauig­keit sind mehrere Behandlungs­schritte not­wendig. Bis zur Fertig­stellung des Inlays wird ein Zahn­provisorium eingesetzt. Inlays erfordern ein Höchst­maß an Präzision. Eine gute Zusammen­arbeit zwischen Zahn­arzt oder Zahn­ärztin und Zahn­techniker:in ist nötig, damit sie im festen Zustand in den Zahn einge­bracht werden können und optimal in die Kavität passen.

Veneers – Verblendschalen für bestehende Zähne

Veneers sind genauer betrachtet eigentlich keine Alternative zu einer Komposit­­füllung. Es handelt sich dabei um Verblend­schalen aus Keramik oder Kunststoff. Sie sind hauch­dünn und werden auf bestehende Zähne aufge­setzt.

Für jeden Zahn ist eine individuelle Anfertigung notwendig. Nach der Behandlung eines Front­zahns mit einer Zahn­füllung besteht die Möglich­keit, diesen mit Veneers zu versehen, um ein ästhetisches Zahnbild zu schaffen.

Zement – die provisorische Übergangslösung

Als provisorische Übergangs­lösung kommt nicht selten Zement als Füll­körper zum Einsatz. Soge­nannter Glasionomer-Zement (GIZ) ist gut verträglich und karies­hemmend, da er Fluorid freisetzt.

Im Gegensatz zu Kompositen stellen Zement­­füllungen jedoch keine dauer­hafte Lösung dar: Aufgrund ihres schnellen Abriebs und der geringen Stabilität halten sie der Kau­be­lastung nicht lang­fristig stand. Daher nutzen Zahnärzte und Zahnärztinnen Zement meist nur als Provisorium, bis beispiels­weise ein pass­genaues Inlay angefertigt ist.

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Wie lange hält eine Kompositfüllung?

­Komposit­füllungen sind gerade durch ihren hohen Anteil an Glasteilchen und Quarzen (Kiesel­säure) sehr robust und langlebig. Zwar zählen sie durch die 20 Prozent Kunststoff-­Bei­mischung zu den Kunststoff­füllungen; doch auch hier hat sich in den letzten Jahren viel getan. Hoch­wertige Komposit­füllungen halten inzwischen zuverlässig den Druck- und Kau­belastungen stand und müssen im Durch­schnitt alle 4-6 Jahre ausgetauscht werden.

Kann es bei einer Kompositfüllung zur Unverträglichkeit kommen?

Prinzipiell können Füllungen mit Kompositen allergische Reaktionen auslösen, da sie allergene Substanzen enthalten. Tatsächlich treten solche Un­ver­träg­lich­keiten aber selten bei Patienten und Patientinnen auf. Eine Allergie auf die Komposit­füllung äußert sich durch Symptome wie Ekzeme im Mund­raum und Gesicht, Knötchen­bildung bis hin zu Asthma oder Grippe­symptomen. Suchen Sie im Fall einer Un­ver­träg­lich­keit Ihren be­han­deln­den Zahn­arzt auf. Bei Nicht­ab­klingen der allergischen Reaktion ist die Komposit­füllung zu entfernen.

Eignet sich eine Kompositfüllung für meine Zahnlücke?

Insbesondere durch Parodontitis entstehen oft unschöne große Zahn­zwischen­räume (sogenannte Black Triangle) oder Zahn­lücken. Durch den Aufbau mit Kompositen ist es möglich, diese Lücken zu schließen. Dazu wird die Komposit­füllung vom Zahn­arzt oder von der Zahn­ärztin so am Zahn modelliert, dass die Zwischen­räume ver­kleinert werden. Im Vergleich zu Veneers sind Komposite wesentlich günstiger und substanz­schonender.

Eignen sich Kompositfüllungen für jeden Zahn?

Grundsätzlich eignet sich Komposit als Füllungsart aufgrund seiner guten Haltbarkeit und Verträglichkeit für Zahn­füllungen an jedem Zahn. Auch schont Komposit das Zahn­material, da für eine Zahn­füllung nur wenig der Zahn­substanz geschliffen werden muss. Durch ihre besonderen ästhetischen Vorteile finden Komposit­füllungen aber vor allem bei Zahn­behandlungen der Front­zähne und Schneide­zähne Verwendung. Die Kosten werden in der Regel anteilig von der gesetzlichen Kranken­kasse über­nommen. Anders sieht es im Seiten­zahn­bereich oder bei einer Komposit­füllung im Backen­zahn aus. Hier müssen Sie die Kosten in der Regel komplett selbst über­nehmen.

Wie wird eine Kompositfüllung am Zahn befestigt?

Abhängig von Größe und Art der Zahn­füllung (Reparatur von Zahn­defekten oder Aufbau­füllung) erfolgt eine Komposit­füllung in einem oder mehreren Arbeits­schritten. Zu Beginn der Zahn­behandlung wird der ent­sprechende Zahn vorbereitet, etwaige Defekte gründlich entfernt und der Zahn­schmelz chemisch auf­geraut. Im Anschluss wird das formbare Composite mithilfe eines speziellen Klebers in das Loch im Zahn eingebracht. Eine UV-Lampe lässt das Material aushärten.
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