- Zahnprobleme auf Reisen? Das kann schnell die Urlaubsfreude trüben. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die zahnärztliche Behandlungen im Ausland abdeckt, müssen Sie sich auch unterwegs keine Sorgen über hohe Zahnarztrechnungen machen.
- Kostenübernahme und Erstattung: Innerhalb Europas erstatten die meisten Zahnzusatzversicherungen die ortsüblichen Kosten, maximal zu den Prozentsätzen wie in Deutschland. Außerhalb der EU gilt der Versicherungsschutz oft auf wenige Monate begrenzt.
- Wohnen im Ausland: Leben Sie dauerhaft im europäischen Ausland, müssen Sie nicht auf eine Zahnzusatzversicherung verzichten. Allerdings sollten Sie diese bereits vor Ihrem Umzug ins Ausland abgeschlossen haben.
- Hier zahlt die Allianz: DieAllianz MeinZahnschutztarife gelten sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland. Außerhalb Europas gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Zahnzusatzversicherung im Ausland
Zahnzusatzversicherung im Ausland kurz erklärt
Gilt meine Zahnzusatzversicherung auch im Ausland?
Zahnschmerzen schlagen unterwegs oft unvermittelt zu. Auch ein Unfall kann eine Zahnbehandlung im Ausland notwendig machen. Gut, wenn Ihre Zähne auch im Ausland geschützt sind und Sie sich direkt vor Ort behandeln lassen können. Ob Ihr Zahnzusatztarif auch bei der Fernreise nach Asien oder nur beim Städtetrip nach Rom abgesichert ist, erfahren Sie hier.
Wo ist die Zahnzusatzversicherung im Ausland gültig?
Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen im europäischen Ausland meist in der Höhe, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Außerhalb Europas (zum Beispiel in den USA oder Asien) ist der Schutz häufig auf Notfälle oder einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Weltweit unbegrenzten Schutz bieten nur wenige Zahnzusatztarife. Achten Sie in den Versicherungsbedingungen deshalb auf den „Geltungsbereich“ und mögliche „Ausdehnungsvereinbarungen“. Diese erweitern den Ort der erbrachten versicherten Leistungen. Versicherungsgrundsätze wie die Orientierung an ortsüblichen Behandlungskosten oder die Einhaltung tariflicher Erstattungssätze bleiben in der Regel aber weiterhin bestehen.
Wie lange ist die Zahnzusatzversicherung bei Auslandsaufenthalten gültig?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt innerhalb Europas leisten die meisten Versicherer ohne eine besondere Zeitgrenze. Im außereuropäischen Ausland erfolgt die Kostenerstattung für Zahnleistungen oft nur temporär, für einen definierten Zeitraum. Typischerweise einige Wochen bis wenige Monate. In Einzelfällen lässt sich die Dauer der zeitlichen Begrenzung im Ausland in Absprache mit Ihrem Versicherer verlängern. Auch wenn eine Rückreise bei Zahnproblemen medizinisch unzumutbar wird, kann der Versicherungsschutz Ihrer Zahnzusatzversicherung zeitlich befristet weitergelten. Prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsbedingungen.
Gilt die Zahnzusatzversicherung auch bei Langzeitaufenthalten oder wenn ich im Ausland lebe?
Lassen Sie Deutschland dauerhaft hinter sich, sollten Sie bereits vor Ihrem Umzug eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Denn:
- Die meisten Versicherer nehmen nur Anträge an, bei denen Deutschland als ständiger Wohnsitz angegeben ist.
- Ebenfalls entscheidend ist, dass Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind.
Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Zahnzusatzversicherer, ob Ihre Zahnversicherung trotz des dauerhaften Auslandsaufenthalts weiter bestehen kann. Unter Umständen muss eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werden. Beispielsweise wenn Sie sich im Ausland die Zähne machen lassen wollen.
Sie leben bereits im Ausland? Dann können Sie in der Regel keine Zahnzusatzversicherung mehr in Deutschland abschließen. Es sei denn, die beiden oben genannten Punkte treffen weiterhin auf Sie zu.
Wer ist mit der Zahnzusatzversicherung im Ausland versichert?
Bei Zahnbehandlungen im Ausland versichert ist die Person, die im Versicherungsvertrag steht – unabhängig vom Reisezweck. Der Auslandsschutz einer Zahnzusatzversicherung gilt damit für Touristen und Touristinnen sowie Geschäftsreisende gleichermaßen, sofern der- oder diejenige die versicherte Person im Vertrag sind. Familienmitglieder sind nur dann mitversichert, wenn sie im Vertrag namentlich bzw. tariflich eingeschlossen sind. Für längerfristige Auslandsaufenthalte (beispielsweise Workation, Studium, Entsendung) gelten weiterhin die vertraglichen Grenzen zu Geltungsbereich und Dauer.
Was gilt für die Allianz Zahnzusatztarife?
Mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz sind Sie auf Reisen in Deutschland und im europäischen Ausland zu jeder Zeit umfassend geschützt. Bei vorübergehenden Aufenthalten innerhalb Europas übernimmt die Allianz Zahnzusatzversicherung die ortsüblichen Behandlungskosten im tariflichen Umfang. Zu beachten sind die Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren.
Anders verhält es sich mit Reisen auf andere Kontinente: Im außereuropäischen Ausland können Sie Ihre vertraglichen Leistungen zwei Monate lang im tariflichen Umfang in Anspruch nehmen. Ausnahmen gelten bei gesonderten Ausdehnungsvereinbarungen mit der Allianz oder wenn eine Rückreise Ihre Gesundheit gefährden würde. Dann kann sich der Versicherungsschutz um maximal zwei weitere Monate verlängern.
Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungsbeträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalenderjahr bis zu folgenden Beträgen:
- Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbegrenzt erstattet
- Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbegrenzt erstattet
- Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbegrenzt erstattet
- Ab dem 4. Kalenderjahr leistet die Allianz unbegrenzt.
Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung im Ausland?
Damit Ihre Zahnzusatzversicherung eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz im Ausland auch wirklich zahlt, halten Sie sich am besten an folgende Grundsätze:
- Die Kosten der Zahnbehandlung im Ausland sollten sich in einem ortsüblichen preislichen Rahmen bewegen. Ansonsten zahlen Zahnzusatzversicherungen Behandlungen und Zahnarztbesuche im Ausland häufig nicht oder nur anteilig.
- Ihre Zahnzusatzversicherung deckt eventuell nur eine bestimmte Erstattungssumme. Bei sehr hohen Zahnbehandlungskosten zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.
- Keine Kostenerstattung ohne Kostenvoranschlag: Klären Sie anhand eines Behandlungsplans und einer genauen Kostenaufstellung vorab, welche Leistungen Ihr Versicherer übernimmt. Warten Sie unbedingt die Bestätigung ab, bevor Sie mit der Zahnarztbehandlung im Ausland beginnen.
In unserem Ratgeber zu Erstattungsbeispielen für die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen erfahren Sie, in welcher Höhe Zahnersatz und andere Zahnleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung und den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen abgedeckt sind.
Wie erfolgt die Kostenerstattung bei Versicherten mit privater Krankenvollversicherung?
Bei Privatversicherten mit einer Krankenvollversicherung sind die Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz in der Regel bereits mitversichert. Eine Zahnzusatzversicherung in Deutschland können nur Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Je nach Vertrag übernimmt die private Krankenversicherung anteilig die Kosten für Zahnersatz, wie etwa Zahnkronen, Brücken und Implantate. Häufig sind hochwertige Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie professionelle Zahnreinigung enthalten. Die Kieferorthopädie für Erwachsene ist teils versichert, oft mit Höchstbeträgen oder Altersgrenzen.
Erstattet werden für privat Krankenvollversicherte in der Regel auch Labor- und Materialkosten sowie höhere GOZ-Sätze bis zum vereinbarten Faktor. Die Leistungen sind meist prozentual begrenzt und unterliegen in den ersten Versicherungsjahren bestimmten Erstattunghöchstgrenzen. Vorleistungen, begonnene Zahnbehandlungen vor Vertragsabschluss oder kosmetische Eingriffe wie Bleaching und reine Veneers sind oft ausgeschlossen.
Welche Kosten für Zahnbehandlungen die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland übernimmt, finden Sie in unseren FAQ zur Kostenerstattung der Krankenkassen.
Checkliste: Was ist bei Zahnbehandlungen im Ausland zu beachten?
Sie haben im Strandurlaub in Kroatien eine Füllung verloren oder beim Probieren fernöstlicher Spezialitäten bricht ein Stück eines Eckzahns ab? Mit dieser Checkliste sind Sie auf eine Zahnbehandlung vor Ort bestmöglich vorbereitet:
Welche zahnärztlichen Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Im EU-Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich alle Zahnleistungen wie in Deutschland. Das gilt nicht nur für Notfälle, sondern auch für planbare Zahnbehandlungen. Für aufwendige Maßnahmen, insbesondere Zahnersatz, kann jedoch eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich sein.
Außerhalb der EU gelten andere Regelungen. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Generell zahlen Sie eine Zahnarztrechnung vor Ort zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Unterlagen ein und erhalten den erstattungsfähigen Anteil von Ihrer Krankenversicherung zurück.
Sind Zahnärztin oder Zahnarzt im Ausland frei wählbar?
Ob Sie im Ausland die freie Arztwahl haben, ist abhängig vom gewählten Tarif. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Gilt die Kostenübernahme auch, wenn bei der Zahnbehandlung im Ausland Fehler passieren und eine Nachbehandlung notwendig ist?
Unterlaufen bei Zahnbehandlung oder Zahnersatz im Ausland Fehler, ist der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin in der Regel nicht zur Nachbesserung verpflichtet. Es sei denn, Sie legen dies im Vorfeld schriftlich fest. Ob Ihre Zahnzusatzversicherung Kosten für eine Nachbehandlung in Deutschland trägt, sollten Sie ebenfalls vorab mit Ihrem Versicherer abklären.
Werden auch Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche im Ausland übernommen?
Ja. Die private Zahnzusatzversicherung übernimmt auch für Kinder und Jugendliche Behandlungskosten im Ausland, solange die Leistung in Ihrem Tarif enthalten ist. Für welche Zahnbehandlungen die Zahnzusatzversicherung außerhalb Deutschlands aufkommt, lesen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nach.
Erfahren Sie, was eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet.
Kann ich eine Bestätigung erhalten, dass mit meiner Zahnzusatzversicherung auch die Behandlung im Ausland möglich ist?
Ob Ihre Zahnzusatzversicherung eine entsprechende Bestätigung ausstellt, erfragen Sie beim jeweiligen Anbieter. Darüber hinaus ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten, ob und in welchem Umfang Ihre Zahnzusatzversicherung Zahnbehandlungen außerhalb Deutschlands übernimmt.