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Zahn­zusatz­versicherung im Ausland

Zahnschutz im Urlaub und auf Reisen
Allianz Zahnzusatzversicherung im Ausland schützt auch auf Reisen. Pärchen liegt auf einer Picknickdecke am Strand.
  • Zahn­probleme auf Reisen? Das kann schnell die Urlaubs­freude trüben. Mit einer Zahn­zusatz­ver­sicherung, die zahn­ärztliche Behandlungen im Ausland abdeckt, müssen Sie sich auch unterwegs keine Sorgen über hohe Zahn­arzt­rechnungen machen.
  • Kosten­übernahme und Erstattung: Innerhalb Europas erstatten die meisten Zahnzusatz­ver­siche­rungen die orts­üblichen Kosten, maximal zu den Prozent­sätzen wie in Deutsch­land. Außerhalb der EU gilt der Versicherungs­schutz oft auf wenige Monate begrenzt.
  • Wohnen im Ausland: Leben Sie dauerhaft im europäischen Ausland, müssen Sie nicht auf eine Zahn­zusatz­versicherung verzichten. Allerdings sollten Sie diese bereits vor Ihrem Umzug ins Ausland abgeschlossen haben.
  • Hier zahlt die Allianz: Die Allianz MeinZahnschutz­tarife gelten sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland. Außerhalb Europas gibt es jedoch einige Besonder­heiten zu beachten.
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Zahn­schmerzen schlagen unterwegs oft unvermittelt zu. Auch ein Unfall kann eine Zahnbehandlung im Ausland notwendig machen. Gut, wenn Ihre Zähne auch im Ausland geschützt sind und Sie sich direkt vor Ort behandeln lassen können. Ob Ihr Zahn­zusatz­tarif auch bei der Fern­reise nach Asien oder nur beim Städte­trip nach Rom abgesichert ist, erfahren Sie hier.

Zahnzusatz­versicherungen erstatten Behandlungen im europäischen Ausland meist in der Höhe, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Außerhalb Europas (zum Beispiel in den USA oder Asien) ist der Schutz häufig auf Notfälle oder einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Weltweit unbegrenzten Schutz bieten nur wenige Zahnzusatz­tarife. Achten Sie in den Versicherungs­bedingungen deshalb auf den „Geltungs­bereich“ und mögliche „Ausdehnungs­vereinbarungen“. Diese erweitern den Ort der erbrachten versicherten Leistungen. Versicherungs­grundsätze wie die Orientierung an ortsüblichen Behandlungs­kosten oder die Einhaltung tariflicher Erstattungs­sätze bleiben in der Regel aber weiterhin bestehen.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt innerhalb Europas leisten die meisten Versicherer ohne eine besondere Zeitgrenze. Im außereuropäischen Ausland erfolgt die Kosten­erstattung für Zahnleistungen oft nur temporär, für einen definierten Zeitraum. Typischerweise einige Wochen bis wenige Monate. In Einzelfällen lässt sich die Dauer der zeitlichen Begrenzung im Ausland in Absprache mit Ihrem Versicherer verlängern. Auch wenn eine Rückreise bei Zahnproblemen medizinisch unzumutbar wird, kann der Versicherungs­schutz Ihrer Zahnzusatz­versicherung zeitlich befristet weitergelten. Prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungs­bedingungen.

Lassen Sie Deutschland dauer­haft hinter sich, sollten Sie bereits vor Ihrem Umzug eine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Denn:

  1. Die meisten Versicherer nehmen nur Anträge an, bei denen Deutschland als ständiger Wohnsitz angegeben ist.
  2. Ebenfalls entscheidend ist, dass Sie in Deutschland gesetzlich kranken­versichert sind.

Wichtig: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Zahn­zusatz­versicherer, ob Ihre Zahn­versicherung trotz des dauerhaften Auslands­aufenthalts weiter bestehen kann. Unter Umständen muss eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen werden. Beispielsweise wenn Sie sich im Ausland die Zähne machen lassen wollen.

Sie leben bereits im Ausland? Dann können Sie in der Regel keine Zahn­zusatz­versicherung mehr in Deutschland abschließen. Es sei denn, die beiden oben genannten Punkte treffen weiterhin auf Sie zu.

Bei Zahn­behandlungen im Ausland versichert ist die Person, die im Versicherungs­vertrag steht – unabhängig vom Reisezweck. Der Auslands­schutz einer Zahnzusatz­versicherung gilt damit für Touristen und Touristinnen sowie Geschäfts­reisende gleichermaßen, sofern der- oder diejenige die versicherte Person im Vertrag sind. Familien­mitglieder sind nur dann mitversichert, wenn sie im Vertrag namentlich bzw. tariflich eingeschlossen sind. Für längerfristige Auslands­aufenthalte (beispielsweise Workation, Studium, Entsendung) gelten weiterhin die vertraglichen Grenzen zu Geltungs­bereich und Dauer.

Mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz sind Sie auf Reisen in Deutschland und im europäischen Ausland zu jeder Zeit umfassend geschützt. Bei vorüber­gehenden Aufent­halten inner­halb Europas über­nimmt die Allianz Zahn­zusatz­versicherung die orts­üblichen Behand­lungs­kosten im tariflichen Umfang. Zu beachten sind die Erstattungshöchstgrenzen in den ersten Versicherungsjahren.

Anders verhält es sich mit Reisen auf andere Kontinente: Im außer­europäischen Ausland können Sie Ihre vertrag­lichen Leistungen zwei Monate lang im tariflichen Umfang in Anspruch nehmen. Ausnah­men gelten bei geson­derten Ausdehnungs­verein­barungen mit der Allianz oder wenn eine Rück­reise Ihre Gesund­heit gefährden würde. Dann kann sich der Versicherungsschutz um maximal zwei weitere Monate verlängern.

Die Zahn­staffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungs­jahren gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungs­­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­­jahr bis zu folgenden Beträgen:

  • Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbegrenzt erstattet
  • Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbegrenzt erstattet
  • Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbegrenzt erstattet
  • Ab dem 4. Kalenderjahr leistet die Allianz unbegrenzt.

Damit Ihre Zahn­zusatz­versicherung eine Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz im Ausland auch wirklich zahlt, halten Sie sich am besten an folgende Grundsätze:

  • Die Kosten der Zahn­behandlung im Ausland sollten sich in einem orts­üblichen preislichen Rahmen bewegen. Ansonsten zahlen Zahn­zusatz­versicherungen Behandlungen und Zahnarzt­besuche im Ausland häufig nicht oder nur anteilig.
  • Ihre Zahn­zusatz­versicherung deckt eventuell nur eine bestimmte Erstattungs­summe. Bei sehr hohen Zahn­behand­lungs­kosten zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.
  • Keine Kostenerstattung ohne Kosten­vor­anschlag: Klären Sie anhand eines Behandlungsplans und einer genauen Kosten­aufstellung vorab, welche Leistungen Ihr Versicherer über­nimmt. Warten Sie unbedingt die Bestätigung ab, bevor Sie mit der Zahnarzt­behandlung im Ausland beginnen.

In unserem Ratgeber zu Erstattungs­beispielen für die Kosten­übernahme von Zahn­behandlungen erfahren Sie, in welcher Höhe Zahn­ersatz und andere Zahn­leistungen von der gesetzlichen Kranken­versicherung und den Allianz MeinZahnschutz-Tarifen abgedeckt sind.

Bei Privat­versicherten mit einer Kranken­voll­versicherung sind die Leistungen für Zahn­behandlung und Zahn­ersatz in der Regel bereits mitversichert. Eine Zahn­zusatz­versicherung in Deutschland können nur Personen in der gesetzlichen Kranken­versicherung abschließen. Je nach Vertrag übernimmt die private Kranken­versicherung anteilig die Kosten für Zahnersatz, wie etwa Zahn­kronen, Brücken und Implantate. Häufig sind hochwertige Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontose­behandlungen sowie professionelle Zahn­reinigung enthalten. Die Kiefer­orthopädie für Erwachsene ist teils versichert, oft mit Höchst­beträgen oder Alters­grenzen.

Erstattet werden für privat Kranken­voll­versicherte in der Regel auch Labor- und Material­kosten sowie höhere GOZ-Sätze bis zum vereinbarten Faktor. Die Leistungen sind meist prozentual begrenzt und unter­liegen in den ersten Versicherungs­jahren bestimmten Erstattunghöchstgrenzen. Vorleistungen, begonnene Zahn­behandlungen vor Vertrags­abschluss oder kosmetische Eingriffe wie Bleaching und reine Veneers sind oft ausgeschlossen.

Welche Kosten für Zahn­behandlungen die gesetzliche Kranken­versicherung im Ausland übernimmt, finden Sie in unseren FAQ zur Kosten­erstattung der Kranken­kassen.

Ausländische Zahnärztinnen und -ärzte bieten häufig niedrige Preise für Zahn­be­hand­lungen und Zahnersatz an. Zahnarztbesuche im Ausland haben jedoch nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken.
  • Geringere Kosten: Innerhalb der EU liegen die Preise für zahn­ärztliche Behand­lungen teils 70 Prozent unter dem durch­schnittlichen Niveau in Deutschland.

  • Deutsche Kundschaft erwünscht: Viele Zahnärzte und Zahn­ärztinnen im EU-Ausland sind auf deutsch­sprachige Patienten und Patientinnen eingestellt.

  • Umfassendes Angebot: Ausländische Zahnarzt­praxen bieten fast sämtliche Leistungen an, von Zahn­füllungen bis zu Implantaten – bei Bedarf auch stationär.

  • Niedrigere Qualitäts­standards: Zahn­medizinische Anforder­ungen sind in vielen ost- und süd­euro­päischen Ländern oft weniger streng. Qualitäts­un­ter­schiede vor allem bei Zahn­ersatz­material können die Lebens­dau­er von Implantaten, Brücken oder Zahn­füllungen beein­trächtigen. Dadurch sind Nach­be­hand­lungen und Korrek­turen oft früher notwendig.

  • Keine Garantien: In Deutschland haben Patienten und Patientinnen einen Garantie­an­spruch von zwei Jahren. Im Ausland ist diese Garantie nicht zwingend gegeben.

  • Schadenersatz Fehlanzeige: Bei Behandlungs­fehlern im Ausland sind deutsche Gerichte nicht zuständig. Schaden­ersatz kann nur in dem Land einge­klagt werden, in dem der Eingriff statt­ge­fun­den hat.

  • Vorsicht, Sprachbarrieren: Nicht alle Ärztinnen und Ärzte im Ausland sprechen gutes Deutsch oder Englisch. Das kann zu unliebsamen Missverständnissen führen.

Sie haben im Strand­urlaub in Kroatien eine Füllung verloren oder beim Probieren fernöstlicher Spezialitäten bricht ein Stück eines Eckzahns ab? Mit dieser Checkliste sind Sie auf eine Zahn­behandlung vor Ort bestmöglich vorbereitet:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung für Zahn­behandlungen im Ausland eine vorherige Genehmigung verlangt, insbesondere bei Zahn­ersatz.
  • Lassen Sie vor planbaren Eingriffen einen Heil- und Kostenplan erstellen und senden Sie diesen vor Behandlungsbeginn an Ihre Versicherung, um sich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
  • Vereinbaren Sie schriftlich Garantie­fristen für Labor­arbeiten und Materialien sowie Haftungs­regeln der gewählten Zahnarztpraxis.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für mögliche Nach­besserungen im Ausland und eine sichere Rückreise ein.
  • Klären Sie die Nachsorge: Wer übernimmt Kontrollen und Anpassungen nach der Rückkehr?
  • Bewahren Sie detaillierte Rechnungen und Belege auf und reichen Sie diese (digital) zur Erstattung ein.
Starker Zahnschutz mit der Allianz Zahn­zusatz­versicherung
Was möchten Sie gerne wissen?

Welche zahnärztlichen Behandlungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?

Im EU-Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich alle Zahnleistungen wie in Deutschland. Das gilt nicht nur für Notfälle, sondern auch für planbare Zahnbehandlungen. Für aufwendige Maßnahmen, insbesondere Zahnersatz, kann jedoch eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich sein.

Außerhalb der EU gelten andere Regelungen. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Generell zahlen Sie eine Zahnarztrechnung vor Ort zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die Unterlagen ein und erhalten den erstattungsfähigen Anteil von Ihrer Krankenversicherung zurück.

Sind Zahnärztin oder Zahnarzt im Ausland frei wählbar?

Ob Sie im Ausland die freie Arztwahl haben, ist abhängig vom gewählten Tarif. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Versicherungs­bedingungen.

Gilt die Kostenübernahme auch, wenn bei der Zahnbehandlung im Ausland Fehler passieren und eine Nachbehandlung notwendig ist?

Unterlaufen bei Zahn­behandlung oder Zahn­ersatz im Ausland Fehler, ist der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin in der Regel nicht zur Nach­besserung verpflichtet. Es sei denn, Sie legen dies im Vorfeld schriftlich fest. Ob Ihre Zahn­zusatz­versicherung Kosten für eine Nach­behandlung in Deutschland trägt, sollten Sie ebenfalls vorab mit Ihrem Versicherer abklären.

Werden auch Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche im Ausland übernommen?

Ja. Die private Zahnzusatzversicherung übernimmt auch für Kinder und Jugendliche Behandlungskosten im Ausland, solange die Leistung in Ihrem Tarif enthalten ist. Für welche Zahnbehandlungen die Zahnzusatzversicherung außerhalb Deutschlands aufkommt, lesen Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nach.

Erfahren Sie, was eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet.

Kann ich eine Bestätigung erhalten, dass mit meiner Zahnzusatzversicherung auch die Behandlung im Ausland möglich ist?

Ob Ihre Zahnzusatz­versicherung eine entsprechende Bestätigung ausstellt, erfragen Sie beim jeweiligen Anbieter. Darüber hinaus ist in den Versicherungs­bedingungen festgehalten, ob und in welchem Umfang Ihre Zahn­zusatz­versicherung Zahn­behandlungen außerhalb Deutschlands übernimmt.

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