Wie hat sich der Rentenbeitrag in den letzten Jahren entwickelt? Die gesetzliche Höchstgrenze des Rentenbeitrages in der allgemeinen Rentenversicherung lag im Jahre 1955 bei nur 11 Prozent des Bruttolohns. Erstmals über der Schwelle von 18 Prozent lag der Beitragssatz in der Bundesrepublik 1973. Der bisherige Höchststand wurde in den Jahren 1997 und 1998 mit jeweils 20,3 Prozent erreicht. Seitdem ist der Anteil der Rentenversicherungsbeiträge am Bruttoentgelt leicht zurückgegangen und liegt seit 2018 gleichbleibend bei 18,6 Prozent.
Rentenbeitrag erklärt in 30 Sekunden
- Erklärung: Der Rentenbeitrag ist eine monatliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und dient vor allem zur Absicherung im Alter durch den Aufbau einer Altersrente. In Deutschland ist der Rentenbeitrag zusammen mit Beträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein Teil der sog. Sozialversicherungsbeiträge.
- Höhe: Im Jahr 2024 beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen teilen sich den Rentenbeitrag. Der Rentenbeitrag wird nicht auf den gesamten Monatslohn gezahlt, sondern nur auf einen Teil des Lohns, bis zu einer Obergrenze, der sog. Beitragsbemessungsgrenze.
- Wer Rentenbeiträge zahlt: In Deutschland sind Arbeitnehmer:innen dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Auch pflichtversicherte Selbstständige fallen unter die Versicherungspflicht. Selbstständige oder nicht erwerbstätige Menschen können freiwillig einzahlen.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Das könnte Sie auch interessieren
Wir sind gerne für Sie da
Allianz Service
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.
Alle Allianz Produkte
Finden Sie das für Sie passende Produkt.