Soziale Pflegeversicherung für Kinderlose: Darum zahlen Sie mehr

Gesetzliche Änderungen seit 01.07.2023

Abgesichert im Alter

Soziale Pflege­versicherung: Warum Kinder­lose mehr zahlen

  • Die Pflege­ver­sicherung (PV) ist in Deutschland Pflicht – egal, ob Sie Kinder haben oder nicht. Wer gesetzlich kranken­versichert ist, wird automatisch Mitglied der sozialen Pflege­ver­sicherung (SPV). Sind Sie privat kranken­versichert, sind sie in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert.
  • In der sozialen Pflege­ver­sicherung ist der monatliche Beitrag zur SPV ab dem 01.07.2023 abhängig von der Anzahl der berück­sichtigungs­fähigen Kinder unter 25 Jahren. Versicherte ohne Kinder müssen ab einem Alter von 23 Jahren einen sogenannten Kinder­losen­zuschlag zahlen. Der Beitrag zur Pflege­ver­sicherung für Kinder­lose liegt damit bei 4 Prozent.
  • Kinderlose, mit einer privaten Pflegepflichtversicherung, zahlen keinen Zuschlag. Im Gegen­satz zur sozialen PV basiert der Beitrag in der privaten Pflege­versicherung auf dem Gesund­heits­zustand und dem Eintritts­alter. Ob Sie Nach­wuchs haben, spielt für die Beiträge keine Rolle.
  • Umso wichtiger für Kinderlose: Der frühzeitige Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung, die über die Leistungen der Pflege­pflicht­versicherung hinausgeht.
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  • Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
  • Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
  • Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 14,72 Euro pro Monat.

Statistischer Durch­schnitts­wert, ermittelt auf Grund­lage der Pflege­daten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG

Beitrag von 14,72 Euro für den Tarif PflegetagegeldBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss im Alter von 35 Jahren bei einem Auszahlungsbetrag von bis zu 600 Euro monatlich.

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Definition
Die Pflegeversicherung ist seit 1995 verpflichtend für alle Personen, die in Deutschland krankenversichert sind. Privat Versicherte müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen, gesetzlich Versicherte sind Mitglied der sozialen Pflegekasse. Als Besonderheit für Kinderlose in der gesetzlichen Pflegeversicherung kommt ab Alter 23 der Kinderlosenzuschlag hinzu.
  

Als kinderlos im Sinne der Pflege­versicherung gelten alle Versicherten, die weder leibliche Kinder noch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder haben. Das gilt auch für unfreiwillig kinderlose Paare. Doch ab wann zahlen Kinderlose den Zuschlag zur sozialen Pflegeversicherung? Sind Sie kinderlos und mindestens 23 Jahre alt, fällt für Sie in der sozialen Pflege­versicherung der sogenannte Kinderlosen­zuschlag an. Personen sind von dem Zuschlag befreit, wenn sie vor dem 1. Januar 1940 geboren, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wehr- oder Zivildienst­leistende sind.

Eltern müssen ihr Leben lang keinen Kinderlosenzuschlag in der Pflege­versicherung bezahlen – also auch, wenn der Nachwuchs bereits erwachsen ist oder ein Kind aufgrund von Krankheit oder Unfall frühzeitig verstirbt. Die Zuschlags­befreiung in der PV gilt dabei für beide Elternteile.

Wer trägt den Kinderlosen­zuschlag in der Pflege­versicherung?

Für gesetzlich Versicherte gilt: Alle kinderlosen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung – bis auf die Ausnahmen – zahlen ab ihrem 23. Lebensjahr den Kinderlosenzuschlag zusätzlich zum Beitrag der Pflege­versicherung. Neuregelung – Seit Juli 2023 ist der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung abhängig von der Anzahl der Kinder. Damit sollen vor allem kinderreiche Familien entlastet werden.

Versicherte ohne Kinder zahlen zudem den Kinderlosen­zuschlag von 0,6 Prozent und kommen auf einen Gesamtbeitrag von 4 Prozent. Da der Arbeitgeber den Beitragszuschlag nicht zur Hälfte trägt, zahlen Kinderlose insgesamt 2,3 Prozent ihres Brutto­einkommens für die Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt unabhängig von der Anzahl der Kinder seit dem 1. Juli 2023 immer 1,7 Prozent.

Privat Versicherte sind zwar in der Pflicht, die Pflegeversicherung bei einem Anbieter ihrer Wahl abzuschließen, der Beitrag ist allerdings nicht abhängig von der Anzahl der Kinder. Die Höhe des Beitrags für die private Pflegepflichtversicherung ist einkommens­unabhängig, sie richtet sich nach Alter und Gesundheit des Versicherten.

Ausnahme Sachsen: Hier beträgt der Arbeitgeberzuschuss 1,2%.

Ob Sie in einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind, richtet sich in der Regel nach Ihrer Kranken­versicherung. Für gesetzlich Kranken­versicherte übernimmt die GKV die Pflegeversicherung automatisch mit. Träger der Pflegeversicherung sind dann die Pflegekassen. Privat Kranken­versicherte hingegen müssen eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen, um ihrer Versicherungspflicht nachzukommen.

Die Leistungen sind bei beiden Versicherungs­arten identisch nach dem Sozialgesetzbuch XI geregelt und bieten einen gleichwertigen Leistungsumfang. Ob Sie Nachwuchs haben oder nicht, spielt – abgesehen von den Pflege­versicherungs­beiträgen – keine Rolle. Sie erhalten, abhängig von Pflegegrad, dieselben Sach- oder Geldleistungen.

Das zweite Pflegerentenstärkungsgesetz (PSG 2) aus dem Jahr 2017 der Bundesregierung legt dabei fest, ab wann ein Pflegegrad zutrifft und welche Bemessungsgrenzen gelten. Zudem regeln sie die Bezuschussung individueller Pflege, zum Beispiel durch Angehörige, und die Anhebung der allgemeinen Leistungs­sätze. Holen Sie sich weitere Informationen zur Pflegepflicht­versicherung ein.

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Solidaritäts­prinzip
Gesetzlich Versicherte ohne Kinder müssen einen höheren Anteil ihres Einkommens in die soziale Pflegeversicherung einzahlen als Personen mit Kindern. Der Grund dafür beruht unter anderem auf dem Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Warum müssen Kinderlose mehr Pflegeversicherung zahlen? Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland basiert nach dem Solidaritätsprinzip auf einem umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem. Ein Zuschuss der Versicherten ohne Kinder ist erforderlich. Konkret heißt das: Beiträge, die Sie heute in die Sozialversicherung einzahlen, kommen später nicht Ihnen selbst zugute. Stattdessen finanziert die gegenwärtige Generation Sozial­versicherungs­pflichtiger diejenigen Rentner und Personen, die aktuell pflegebedürftig sind.

Im Umkehrschluss sichert die heranwachsende Generation Ihre Pflegeleistungen im Alter. Der deutsche Staat "belohnt" leibliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern sowie Pflegeeltern. Denn sie ziehen Kinder groß, die das Solidar­prinzip zukünftig am Laufen halten. Mütter und Väter kostet die Kinder­erziehung bis Vollendung des 18. Lebensjahres durchschnittlich 148.000 Euro pro Kind – Paare geben monatlich im Schnitt 763 Euro für ein Kind aus, das ist über ein Fünftel ihrer gesamten Konsum­ausgaben. Dafür zahlen sie weniger in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung ein.

Warum zahlen Kinderlose einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung? Beitragspflichtige, die im Sinne der Pflegeversicherung kinderlos sind, leisten ihren Anteil zur Umlagefinanzierung durch den Kinderlosenzuschlag. Dadurch soll Pflege auch dann finanzierbar bleiben, wenn geburtenstarke Jahrgänge wie die "Babyboomer" in ein pflege­anfälliges Alter kommen – bei weiterhin niedrigen Geburtenraten.

Dass der Beitrag der Pflegeversicherung für Kinderlose höher ist, hat noch einen weiteren Grund: Denn ohne Nachwuchs steigt die Verantwortung, sich frühzeitig um eine Absicherung im Alter zu kümmern und die finanziellen Verhältnisse für eine eventuell eintretende Pflegebedürftigkeit zu regeln.

Zwar haben Versicherte ohne Kinder auch Familie sowie Angehörige und sind oft Teil eines starken sozialen Umfelds. Doch im Alter greifen viele Eltern, die nur leicht pflegebedürftig sind, auf die Unter­stützung ihrer Kinder zurück, die teils auch Elternunterhalt zahlen. Dadurch können sie beispielsweise oft länger in ihren eigenen vier Wänden leben. Kinderlosen ist dies häufig nicht möglich. Betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim kommen bei ihnen daher früher zum Tragen – im Ernstfall teils verbunden mit erheblichen Kosten für die pflege­bedürftige Person. Mit einer privaten Pflegevorsorge ermöglichen Sie sich ein finanziell unabhängiges und selbst­bestimmtes Leben. Der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, die über die Leistungen der Pflege­pflicht­versicherung hinausgeht, lohnt sich daher besonders für Versicherte ohne Kinder.

Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Beitragsbeispiele
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Gesetzliche Absicherung
Den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung gibt es seit 2005. Bei seiner Einführung betrug er 0,25 Prozent des Bruttogehaltes, erst 2022 wurde der Zuschlag erhöht auf 0,35 Prozent. Zum 1. Juli 2023 erhöht sich der Zuschlag für Kinderlose nun auf 0,6 Pozent.

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Jahr
Arbeitgeberanteil
Versichertenanteil
Beitragszuschlag für Kinderlose
ab Juli 2023 1,7 Prozent 1,7 Prozent 0,6 Prozent
2022 bis Juni 2023 1,525 Prozent 1,525 Prozent 0,35 Prozent
2019 bis 2021 1,525 Prozent 1,525 Prozent 0,25 Prozent
2017 bis 2018 1,275 Prozent 1,275 Prozent 0,25 Prozent
2015 bis 2016 1,175 Prozent 1,175 Prozent 0,25 Prozent
2013 bis 2014 1,025 Prozent 1,025 Prozent 0,25 Prozent
2008 bis 2012 0,975 Prozent 0,975 Prozent 0,25 Prozent
2005 bis 2007 0,85 Prozent 0,85 Prozent 0,25 Prozent

Das deutsche Modell der Sozial­versicherung ruht auf fünf Säulen: Neben der Pflege­versicherung sind es die Kranken­versicherung, Arbeitslosen­versicherung, Unfall­versicherung und Renten­versicherung. Zusammen sollen die Pflicht­versicherungen die Bürger vor existenz­gefährdenden Risiken schützen.

In Deutschland zahlen alle sozial­versicherungs­pflichtig angestellten Personen in das Sozial­versicherungs­system ein. Die jeweiligen Beitragssätze berechnen sich dabei anhand des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers, sie werden vom Arbeits­entgelt abgezogen und setzen sich ab Juli 2023 wie folgt zusammen:

  • 14,6 Prozent gesetzliche Krankenversicherung
  • 4,0 Prozent sozialer Pflege­pflichtversicherungs-Beitrag (inklusive + 0,6 Prozentpunkte für Kinderlose)
  • 18,6 Prozent Rentenversicherung
  • 2,6 Prozent Arbeitslosen­versicherung

Die Beitragshöhe der Unfallversicherung richtet sich unter anderem nach dem Unfallrisiko im jeweiligen Unternehmen

Die Beiträge werden zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in gezahlt, außer in der Pflegeversicherung. Hier zahlt der Arbeitgeber ab dem 01.07.2023 1,7 Prozent, unabhängig davon wie hoch der Beitragssatz tatsächlich ist. Das Pflegegeld der Pflegekasse deckt oft nicht alle Pflegekosten. Eine Pflege­zusatzversicherung lohnt sich, um die Versorgungslücke zu schließen.

In Sachsen gibt es bei der Pflege­versicherung eine Sonderregelung: Hier zahlen Arbeitgeber ab Juli 2023 1,2 Prozent des Pflegeversicherungsbeitrages. Dafür gibt es in Sachsen einen Feiertag mehr, den Buß- und Bettag. Der geringere Arbeit­geberanteil in der Pflege­versicherung soll dort die Mehr­belastungen für Arbeitgeber ausgleichen, die durch den Feiertag entstehen.

Zudem erheben einige gesetzliche Krankenversicherungen aus wirtschaftlichen Gründen einen kassen­individuellen Zusatzbeitrag mit einem Zusatzbeitragssatz von ca. 1,6 Prozent. Übersteigt Ihr Bruttogehalt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, wird der überschüssige Teil Ihres Einkommens nicht in die Berechnung einbezogen.

Gut zu wissen

In der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Beitragszuschlag für Kinderlose, da diese auf einem Anwartschafts­deckungs­verfahren beruht. Das heißt: Werden Sie pflegebedürftig, kommen Ihre eingezahlten Beiträge Ihnen selbst zugute. Um sich vor weiteren Kosten im Pflegefall zu schützen, lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung.

Durch die sogenannten Alterungs­rückstellungen werden die Beiträge über die komplette Laufzeit ausgeglichen. In jungen Jahren zahlt man mehr, in späteren Jahren weniger Beitrag in die private Pflegepflichtversicherung, als es das entsprechende Alter erfordern würde. Die fällige Prämienhöhe bemisst sich nicht nach Einkommen oder Familienstand, sondern nach Ihrem individuellen Gesundheits­risiko bei Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung.

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Ausnahmen für Versicherte ohne Kind
Privat Versicherte zahlen grundsätzlich keinen Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Für gesetzlich Versicherte fällt der Zusatzbeitrag unter bestimmten Bedingungen weg.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Sie den Kinderlosenzuschlag nicht bzw. nicht selbst, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:

  • Leistungsbezieher:innen von Arbeitslosengeld II gelten als beitragsfrei, das zuständige Jobcenter übernimmt die Kosten
  • Wehr- oder Zivildienstleistende (einnahmenbezogene Ausnahme von der Beitragspflicht)
  • Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
  • Menschen mit Behinderung, die über ihre Eltern in der Familien­versicherung mitversichert sind und nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können

Wer unfreiwillig kinderlos ist, kann dies nicht als Ausnahme geltend machen. In der Vergangenheit gingen Versicherte immer wieder mit Klagen gegen den Beitragszuschlag in der Pflege­versicherung für Kinderlose als Diskriminierung vor. Laut Bundessozialgericht ist das Gleichheitsgrundrecht nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) für Versicherte ohne Kind jedoch nicht verletzt. Dem schließt sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen an. Beitragsrechtlich ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflege­versicherung somit verfassungsgemäß.

Zu beachten: Unabhängig davon, ob Sie selbst Kinder haben oder nicht, können Sie Ihren eigenen Eltern gegenüber im Rahmen eines Elternunterhalts unterhaltspflichtig werden für deren Pflegekosten (bei Pflegebedürftigkeit).

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Häufige Fragen
  • Welcher Nachweis wird für die Befreiung vom Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung gebraucht?

    Wenn Sie ein Baby bekommen, adoptieren oder ein Pflegekind betreuen, liegt eine sogenannte Elterneigenschaft vor. Der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose entfällt somit. Sie weisen das über folgende Dokumente nach:

    • Geburtsurkunde
    • Adoptionsurkunde
    • Vaterschaftsurkunde
    • Heiratsurkunde bei Stiefkindern
    • Erziehungs- oder Kindergeldbescheid
    • Bescheid über Mutterschaftsgeldbezug
  • Kann der Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung rückwirkend wegfallen?

    Ja, belegen Sie innerhalb der ersten drei Monate, dass Sie nicht mehr kinderlos sind, erhalten Sie die zu viel gezahlten Beiträge für die Pflegeversicherung rückwirkend ab Geburt oder Adoption des Kindes zurück. Bei einem späteren Nachweis entfällt der Beitragszuschlag erst ab dem Folgemonat.
  • Ab wann fällt der Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung an?

    Die soziale Pflegeversicherung erhebt bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Kindern ab 23 Jahren automatisch einen Kinderlosen­zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten zusätzlich zum regulären Basisbeitrag in Höhe von 3,4%. Diese Werte gelten ab dem 01. Juli 2023. Wer Arbeits­losen­geld II bezieht, Wehr- oder Zivildienst leistet oder vor dem 1. Januar 1940 geboren ist, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag. 
  • Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag seit 2022?

    Zum 1. Juli 2023 wird der Kinderlosen­zuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,35 auf 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Es ist die zweite Beitragserhöhung für Kinderlose seit dem 1. Januar 2022.
  • Gibt es den Kinderlosenzuschlag in der privaten Pflegepflichtversicherung?

    Nein, private Versicherungen erheben keinen Kinderlosenzuschlag bei der Pflegepflichtversicherung. Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung basiert die private auf Alterungsrückstellungen. Ob Sie Nachwuchs haben, spielt dafür keine Rolle.
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