Pflegeversicherung für Kinderlose: Auf den Punkt gebracht
- Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland Pflicht – egal, ob Sie Kinder haben oder kinderlos sind. Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Sind Sie privat krankenversichert, schließen Sie eine private Pflegepflichtversicherung ab.
- In der sozialen Pflegeversicherung liegt der monatliche Basisbeitrag bei 3,05 Prozent des jeweiligen Bruttogehaltes. Kinderlose Versicherte ab Alter 23 zahlen einen sogenannten Kinderlosenzuschlag von 0,35 Prozentsatzpunkten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose liegt somit insgesamt bei 3,4 Prozent.
- Für Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende, Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II und Personen, die vor 1940 geboren sind, entfällt der Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung.
- Schließen Kinderlose eine private Pflegepflichtversicherung ab, zahlen sie keinen Zuschlag: Im Gegensatz zur sozialen PV basiert die private Pflegeversicherung auf Alterungsrückstellungen. Ob Sie Nachwuchs haben oder nicht, spielt für die Beiträge keine Rolle.
Warum muss man den Kinderlosenzuschlag bezahlen?
Solidarprinzip und Umlagefinanzierung machen Kinderlosenzuschuss notwendig
Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland basiert nach dem Solidaritätsprinzip auf einem umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem. Ein Zuschuss der Versicherten ohne Kinder ist erforderlich. Konkret heißt das: Beiträge, die Sie heute in die Sozialversicherung einzahlen, kommen später nicht Ihnen selbst zugute. Stattdessen finanziert die gegenwärtige Generation Sozialversicherungspflichtiger diejenigen Rentner und Personen, die aktuellpflegebedürftig sind.
Im Umkehrschluss sichert die heranwachsende Generation Ihre Pflegeleistungen im Alter. Der deutsche Staat "belohnt" leibliche Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern sowie Pflegeeltern. Denn sie ziehen Kinder groß, die das Solidarprinzip zukünftig am Laufen halten. Mütter und Väter kostet die Kindererziehung bis Vollendung des 18. Lebensjahres durchschnittlich 148.000 Euro pro Kind – Paare geben monatlich im Schnitt 763 Euro für ein Kind aus, das ist über ein Fünftel ihrer gesamten Konsumausgaben. Dafür zahlen sie weniger in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung ein.
Beitragspflichtige, die im Sinne der Pflegeversicherung kinderlos sind, leisten ihren Anteil zur Umlagefinanzierung durch den Kinderlosenzuschlag. Dadurch soll Pflege auch dann finanzierbar bleiben, wenn geburtenstarke Jahrgänge wie die "Babyboomer" in ein pflegeanfälliges Alter kommen – bei weiterhin niedrigen Geburtenraten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2021)
Kinderlose tragen mehr Eigenverantwortung: Pflegezusatzversicherung lohnt sich
Dass der Beitrag der Pflegeversicherung für Kinderlose höher ist, hat noch einen weiteren Grund: Denn ohne Nachwuchs steigt die Verantwortung, sich frühzeitig um eine Absicherung im Alter zu kümmern und die finanziellen Verhältnisse für eine eventuell eintretende Pflegebedürftigkeit zu regeln.
Zwar haben Versicherte ohne Kinder auch Familie sowie Angehörige und sind oft Teil eines starken sozialen Umfelds. Doch im Alter greifen viele Eltern, die nur leicht pflegebedürftig sind, auf die Unterstützung ihrer Kinder zurück, die teils auch Elternunterhalt zahlen. Dadurch können sie beispielsweise oft länger in ihren eigenen vier Wänden leben. Kinderlosen ist dies häufig nicht möglich. Betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim kommen bei ihnen daher früher zum Tragen – im Ernstfall teils verbunden mit erheblichen Kosten für die pflegebedürftige Person. Der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, die über die Leistungen der Pflegepflichtversicherung hinausgeht, lohnt sich daher besonders für Versicherte ohne Kinder.
Wie hoch ist in der Pflegeversicherung der Kinderlosenzuschlag seit 2022?
Beitragssätze und -zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung
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Jahr
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Arbeitgeberanteil
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Versichertenanteil
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Beitragszuschlag für Kinderlose
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seit 2022 | 1,525 Prozent | 1,525 Prozent | 0,35 Prozent |
2019 bis 2021 | 1,525 Prozent | 1,525 Prozent | 0,25 Prozent |
2017 bis 2018 | 1,275 Prozent | 1,275 Prozent | 0,25 Prozent |
2015 bis 2016 | 1,175 Prozent | 1,175 Prozent | 0,25 Prozent |
2013 bis 2014 | 1,025 Prozent | 1,025 Prozent | 0,25 Prozent |
2008 bis 2012 | 0,975 Prozent | 0,975 Prozent | 0,25 Prozent |
2005 bis 2007 | 0,85 Prozent | 0,85 Prozent | 0,25 Prozent |
Pflegeversicherung: Eine Säule des Sozialversicherungssystems
Das deutsche Modell der Sozialversicherung ruht auf fünf Säulen: Neben der Pflegeversicherung sind es die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung. Zusammen sollen die Pflichtversicherungen die Bürger vor existenzgefährdenden Risiken schützen.
In Deutschland zahlen alle sozialversicherungspflichtig angestellten Personen in das Sozialversicherungssystem ein. Die jeweiligen Beitragssätze berechnen sich dabei anhand des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers, sie werden vom Arbeitsentgelt abgezogen und setzen sich für das Jahr 2023 wie folgt zusammen:
- 14,6 Prozent gesetzliche Krankenversicherung
- 3,05 Prozent sozialer Pflegepflichtversicherungs-Basisbeitrag (+ 0,35 Prozentpunkte für Kinderlose)
- 18,6 Prozent Rentenversicherung
- 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung
Die Beitragshöhe der Unfallversicherung richtet sich unter anderem nach dem Unfallrisiko im jeweiligen Unternehmen
Die Beiträge werden zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Das Pflegegeld der Pflegekasse deckt oft nicht alle Pflegekosten. Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich, um die Versorgungslücke zu schließen.
In Sachsen gibt es bei der Pflegeversicherung eine Sonderregelung: Hier zahlen Arbeitgeber nur 1,025 Prozent des Pflegeversicherungsbeitrages. Dafür gibt es in Sachsen einen Feiertag mehr, den Buß- und Bettag. Der geringere Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung soll dort die Mehrbelastungen für Arbeitgeber ausgleichen, die durch den Feiertag entstehen.
Zudem erheben einige gesetzliche Krankenversicherungen aus wirtschaftlichen Gründen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag mit einem Zusatzbeitragssatz von ca. 1,6 Prozent. Übersteigt Ihr Bruttogehalt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, wird der überschüssige Teil Ihres Einkommens nicht in die Berechnung einbezogen.
Muss ich in der privaten Pflegepflichtversicherung Kinderlosenzuschlag zahlen?

In der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Beitragszuschlag für Kinderlose, da diese auf einem Anwartschaftsdeckungsverfahren beruht. Das heißt: Werden Sie pflegebedürftig, kommen Ihre eingezahlten Beiträge Ihnen selbst zugute. Um sich vor weiteren Kosten im Pflegefall zu schützen, lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung.
Durch die sogenannten Alterungsrückstellungen werden die Beiträge über die komplette Laufzeit ausgeglichen. In jungen Jahren zahlt man mehr, in späteren Jahren weniger Beitrag in die private Pflegepflichtversicherung, als es das entsprechende Alter erfordern würde. Die fällige Prämienhöhe bemisst sich nicht nach Einkommen oder Familienstand, sondern nach Ihrem individuellen Gesundheitsrisiko bei Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung.

Wann fällt der Kinderlosenzuschlag weg?
In der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Sie den Kinderlosenzuschlag nicht bzw. nicht selbst, wenn Sie einem der folgenden Personenkreise angehören:
- Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II gelten als beitragsfrei, das zuständige Jobcenter übernimmt die Kosten
- Wehr- oder Zivildienstleistende (einnahmenbezogene Ausnahme von der Beitragspflicht)
- Personen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
- Menschen mit Behinderung, die über ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert sind und nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können
Kinderlosenzuschlag stellt laut Rechtsprechung keine Diskriminierung dar
Wer unfreiwillig kinderlos ist, kann dies nicht als Ausnahme geltend machen. In der Vergangenheit gingen Versicherte immer wieder mit Klagen gegen den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose als Diskriminierung vor. Laut Bundessozialgericht ist das Gleichheitsgrundrecht nach Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) für Versicherte ohne Kind jedoch nicht verletzt. Dem schließt sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen an. Beitragsrechtlich ist der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung somit verfassungsgemäß.
Zu beachten: Unabhängig davon, ob Sie selbst Kinder haben oder nicht, können Sie Ihren eigenen Eltern gegenüber im Rahmen eines Elternunterhalts unterhaltspflichtig werden für deren Pflegekosten (bei Pflegebedürftigkeit).
Was möchten Sie zur Pflegeversicherung für Kinderlose wissen?
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Welcher Nachweis wird für die Befreiung vom Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung gebraucht?
Wenn Sie ein Baby bekommen, adoptieren oder ein Pflegekind betreuen, liegt eine sogenannte Elterneigenschaft vor. Der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose entfällt somit. Sie weisen das über folgende Dokumente nach:
- Geburtsurkunde
- Adoptionsurkunde
- Vaterschaftsurkunde
- Heiratsurkunde bei Stiefkindern
- Erziehungs- oder Kindergeldbescheid
- Bescheid über Mutterschaftsgeldbezug
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Kann der Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung rückwirkend wegfallen?
Ja, belegen Sie innerhalb der ersten drei Monate, dass Sie nicht mehr kinderlos sind, erhalten Sie die zu viel gezahlten Beiträge für die Pflegeversicherung rückwirkend ab Geburt oder Adoption des Kindes zurück. Bei einem späteren Nachweis entfällt der Beitragszuschlag erst ab dem Folgemonat. -
Ab wann fällt der Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung an?
Die soziale Pflegeversicherung erhebt bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Kindern ab 23 Jahren automatisch einen Kinderlosenzuschlag von 0,35 Beitragssatzpunkten zusätzlich zum regulären Basisbeitrag. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, Wehr- oder Zivildienst leistet oder vor dem 1. Januar 1940 geboren ist, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag. -
Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag seit 2022?
Zum 1. Januar 2022 wurde der Kinderlosenzuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 auf 0,35 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Es war die erste Beitragserhöhung seit der Einführung des Zuschlages im Jahr 2005. -
Gibt es den Kinderlosenzuschlag in der privaten Pflegepflichtversicherung?
Nein, private Versicherungen erheben keinen Kinderlosenzuschlag bei der Pflegepflichtversicherung. Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung basiert die private auf Alterungsrückstellungen. Ob Sie Nachwuchs haben, spielt dafür keine Rolle.



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