Gesundheitsreform 2026: Was ändert sich ab 2027?

Von Allianz Redaktion, aktualisiert am 30.04.2026

Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen tiefgreifende Reformen bevor. Ein wachsendes Finanzdefizit und steigende Kosten zwingen die Politik zum Handeln. Höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen und neue Beitragsregeln stehen aktuell zur Debatte. Alle wichtigen geplanten Änderungen zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und warum die private Krankenversicherung (PKV) jetzt attraktiver wird, lesen Sie hier.

Gesundheitsreform 2026: Eine Ärztin im weißen Kittel im Gespräch mit einem Paar.

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen vor einer strukturellen Finanzlücke. Die Kosten steigen, die Einnahmen nicht. Demografischer Wandel und steigende Behandlungskosten durch medizinischen Fortschritt belasten das System zunehmend. Die Krankenkassen­reform ab 2027 soll die Beitragssätze stabil halten und die medizinische Versorgung der Versicherten sicherstellen. Gesundheitsministerin Warken plant Einsparungen von knapp 16,3 Milliarden Euro.

Höhere Kosten für Versicherte:

  • Zuzahlungen für Medikamente steigen auf mindestens 7,50 Euro bis zu 15 Euro.
  • Physiotherapie und häusliche Krankenpflege: pauschal 15 Euro Zuzahlung je Verordnung.
  • Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro.
  • Zahnersatz: Kassenanteil sinkt um 10 Prozent.
  • Ab 2028 kostet die Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehepartnern 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Diese GKV-Leistungen sollen angepasst oder gestrichen werden:

  • Zweitmeinung bei angeratenen Knie-, Hüft-, Wirbelsäulen- und Schulter-OPs wird Pflicht.
  • Homöopathie fällt als Kassenleistung weg.
  • Cannabis-Blüten auf Kassenrezept entfallen.
  • Kostenloses Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren steht auf dem Prüfstand.
  • Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit bleibt trotz Debatte unverändert bei 70 Prozent des Bruttogehalts.

Gerade jetzt ist der Wechsel interessant, denn die PKV bietet garantierte Leistungen. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung vertrag­lich ein Leben lang garantiert. Hierzu zählen Zahnleistungen wie höherwertiger Zahnersatz, alternative Heilmethoden und verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen. Anders als in der GKV dürfen die vereinbarten Leistungen nicht reduziert werden. Mehr Leistung bedeutet dabei nicht deutlich höhere Kosten. Der folgende Kostenvergleich zeigt es im Detail.

Der Kostenvergleich gilt für einen kinderlosen, 30-jährigen Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro.

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Krankenversicherung
PKV-Beiträge pro Monat
GKV-Beiträge pro Monat
Arbeitnehmeranteil 390,62 € 648,09 €
Arbeitgeberanteil 390,62 € 613,22 €
Gesamt-Beitrag 781,24 € 1.261,31 € 
(Standard-Versicherungsschutz)

50% von 781,24 €

50% von 781,24 €

Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90* und Zahn 90**: 598,39 €
  • Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich: 59,20€
  • Gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 59,84 €

* Selbstbeteiligung 10% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung beträgt 500 € pro Jahr 
** Generelle Selbstbeteiligung von 10 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung. 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der Arbeitgeberanteil setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Maximaler Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 508,59 € 
  • Maximaler Arbeitgeberanteil zur sozialen Pflegeversicherung: 104,63 €

Alle Werte sind Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt. 

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 € 
  • Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmeranteil: Gesamt-Betrag abzüglich Arbeitgeberanteil

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  • Sie möchten in die PKV wechseln und haben noch Fragen? Jetzt Termin vereinbaren!

Wer als Angestellte:r die Versicherungs­pflichtgrenze von 77.400 Euro jährlich (Stand 2026) überschreitet, kann von zahlreichen Vorteilen der privaten Kranken­versicherung profitieren:

  • Chefarzt­behandlung, Ein- oder Zweibett­zimmer im Krankenhaus, hoch­wertige Zahn­leistungen, hohe Erstattungen für Brille, Heilpraktiker: Das sind die größten Vorteile einer privaten Kranken­versicherung, die Sie individuell gestalten können.
  • In vielen Bereichen ist die medizinische Versorgung für Privat­patienten und -patientinnen besser. Sie können sich oft über kürzere Wartezeiten beim Arzt oder der Ärztin freuen und haben direkten Zugang zu Facharztpraxen, Spezialisten und Spezialistinnen.
  • Finanzieller Vorteil: Ihr PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich nach den Leistungen, Alter und Gesundheits­zustand. Wer früh abschließt, zahlt meist weniger. Oft gibt's mit der Beitrags­rückerstattung sogar Geld zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
  • Die besonderen Vorteile der Allianz-Tarife MeinGesundheitsschutz: umfassende Leistungen für ambulante, stationäre und zahn­medizinische Behandlungen mit starkem Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem sind umfangreiche Vorsorge­untersuchungen inkludiert und bis zu 30 Prozent Beitrags­rückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist an Voraussetzungen geknüpft, wie dem Gesundheitszustand und bei Angestellten zusätzlich an das Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Wenn ein Wechsel nicht möglich oder gewünscht ist, gibt es Möglichkeiten, den Schutz der GKV zu erweitern, gerade wenn dieser Schutz reduziert wird. Genau hier kann eine Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Diese erweitert die Leistungen der gesetzlichen Absicherung in unterschiedlichen Bereichen. Dazu zählen je nach Krankenzusatz-Tarif höhere Erstattungen für Zahnersatz, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Kostenübernahme für Sehhilfen und alternative Heilmethoden.

Das Allianz Service Team berät Sie gerne.