Von Team Gesundheit, aktualisiert am 13.07.2026
Gesundheitsreform 2026: Was ändert sich ab 2027?
Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen tiefgreifende Reformen bevor. Ein wachsendes Finanzdefizit und steigende Kosten zwingen die Politik zum Handeln. Höhere Zuzahlungen, angepasste Leistungen und neue Beitragsregeln sind mit dem beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz geregelt und treten überwiegend 2027 in Kraft. Welche Maßnahmen die Sparreform konkret beinhaltet, wie der Zeitplan aussieht und warum die private Krankenversicherung (PKV) dabei in den Fokus rückt, lesen Sie hier.
Warum ist eine Reform der Krankenkassen nötig?
Die gesetzlichen Krankenkassen befinden sich in einer strukturellen Finanzlücke. Die Kosten sind höher als die Einnahmen durch die Beitragszahler:innen. Die Hauptursachen, die das System belasten, sind der demografische Wandel und steigende Behandlungskosten durch den medizinischen Fortschritt. Eine Krankenkassenreform ab 2027 soll die Beitragssätze stabil halten und die medizinische Versorgung der Versicherten für die Zukunft sicherstellen.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen, auch den Bundesrat hat das Gesetz bereits passiert. Die wesentlichen Änderungen für gesetzlich Versicherte stehen damit fest. Die meisten Maßnahmen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft, einzelne Punkte erst 2028.
Die Änderungen im Überblick
Was sich für Versicherte ändert:
- Zuzahlungen steigen: Für Medikamente werden nun mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro fällig, bei Heilmitteln pauschal 15 Euro je Verordnung. Eine geplante jährliche Anpassung der Zuzahlung wurde jedoch gestrichen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 einmalig um 300 Euro im Monat angehoben.
- Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, erhält nach fünf Jahren wieder 60 und nach zehn Jahren 65 Prozent.
- Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Für Kinder gilt die kostenlose Mitversicherung weiterhin. Ausgenommen von der Neuregelung sind zudem Elternteile von Kindern unter zwölf Jahren (ursprünglich geplant: unter sieben Jahren) oder Kindern mit Behinderung, Partner mit voller Erwerbsminderung, pflegende Angehörige und Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze für die Rente.
- Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld mit drei Stufen (25, 50 und 75 Prozent). Die Höhe und Bezugsdauer des Krankengeldes bleiben unverändert.
Was sich an den GKV-Leistungen ändert:
- Homöopathische Leistungen fallen als Kassenleistung weg.
- Cannabis-Blüten auf Kassenrezept werden eingeschränkt: Getrocknete Cannabisblüten sind erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erstattungsfähig.
- Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird angepasst.
- Knie-, Schulter-, Wirbelsäulen- und Hüft-OPs werden von der Kasse erst dann übernommen, wenn eine ärztliche Zweitmeinung vorliegt.
Was noch offen ist
Auch nach formellem Beschluss des Gesetzes sind einige Themen noch nicht vollständig geklärt. So soll eine geplante Abschaffung des kostenlosen Hautkrebs-Screening zunächst überprüft werden. Ein finaler Beschluss soll bis Ende 2027 gefasst werden. Auch bei der psychotherapeutischen Versorgung und der Arzneimittelversorgung hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, nachzusteuern.
Viel diskutiert wird nach wie vor die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Diese Änderungen sind kein Teil des beschlossenen Beitragsstabilisierungsgesetzes, werden aber im Zuge der aktuellen Debatten von der Koalition bekräftigt.
Gesundheitsreform 2026: Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)?
Gerade jetzt ist der Wechsel interessant, denn die PKV bietet garantierte Leistungen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung vertraglich ein Leben lang garantiert. Hierzu zählen Zahnleistungen wie höherwertiger Zahnersatz, alternative Heilmethoden und verkürzte Wartezeiten bei Facharztterminen. Anders als in der GKV dürfen die vereinbarten Leistungen nicht reduziert werden. Mehr Leistung bedeutet dabei nicht deutlich höhere Kosten. Der folgende Kostenvergleich zeigt es im Detail.
Kostenvergleich 2026: PKV und GKV
Der Kostenvergleich gilt für einen kinderlosen, 30-jährigen Angestellten mit einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 Euro.
Wischen um mehr anzuzeigen
|
Krankenversicherung
|
PKV-Beiträge pro Monat
|
GKV-Beiträge pro Monat
|
|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil | 390,62 € | 648,09 € |
| Arbeitgeberanteil | 390,62 € | 613,22 € |
| Gesamt-Beitrag | 781,24 € |
1.261,31 €
(Standard-Versicherungsschutz) |
Der monatliche Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90* und Zahn 90**: 598,39 €
- Pflegepflichtversicherung: 63,81 €
- Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 160 € täglich: 59,20€
- Gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsstabilität im Alter: 59,84 €
* Selbstbeteiligung 10% für ambulante und stationäre Behandlungen; maximale Selbstbeteiligung beträgt 500 € pro Jahr
** Generelle Selbstbeteiligung von 10 Prozent
Für Leistungen aus dem MeinVorsorgeprogramm gibt es keine Selbstbeteiligung.
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Arbeitgeberanteil setzt sich wie folgt zusammen:
- Maximaler Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung: 508,59 €
- Maximaler Arbeitgeberanteil zur sozialen Pflegeversicherung: 104,63 €
Alle Werte sind Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragssatz 17,5 % der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 €): 1.107,18 €
- Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung (Beitragssatz 4,2 % von 5.812,50 €): 244,13 €
Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung
Wer als Angestellte:r die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro jährlich (Stand 2026) überschreitet, kann von zahlreichen Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren:
- Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, hochwertige Zahnleistungen, hohe Erstattungen für Brille, Heilpraktiker und Psychotherapie: Das sind die größten Vorteile einer privaten Krankenversicherung, die Sie individuell gestalten können.
- In vielen Bereichen ist die medizinische Versorgung für Privatpatienten und -patientinnen besser. Sie können sich oft über kürzere Wartezeiten beim Arzt oder der Ärztin freuen und haben direkten Zugang zu Facharztpraxen, Spezialisten und Spezialistinnen.
- Finanzieller Vorteil: Ihr PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich nach den Leistungen, Alter und Gesundheitszustand. Wer früh abschließt, zahlt meist weniger. Oft gibt's mit der Beitragsrückerstattung sogar Geld zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
- Die besonderen Vorteile der Allianz-Tarife MeinGesundheitsschutz: umfassende Leistungen für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen mit starkem Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem sind umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen inkludiert und bis zu 30 Prozent Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
Die Krankenzusatzversicherung als Alternative
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist an Voraussetzungen geknüpft, wie dem Gesundheitszustand und bei Angestellten zusätzlich an das Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Wenn ein Wechsel nicht möglich oder gewünscht ist, gibt es Möglichkeiten, den Schutz der GKV zu erweitern, gerade wenn dieser Schutz reduziert wird. Genau hier kann eine Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Diese erweitert die Leistungen der gesetzlichen Absicherung in unterschiedlichen Bereichen. Dazu zählen je nach Krankenzusatz-Tarif höhere Erstattungen für Zahnersatz, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Kostenübernahme für Sehhilfen und alternative Heilmethoden.