Private Krankenversicherung für Beamte: Lehrerin und Schüler vor einer Tafel mit Formeln
Allianz Wechsel­vorteil nutzen und BONUS sichern!

Wechseln Sie jetzt zur Allianz Privaten Krankenversicherung, APKV, und steigen Sie mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung ein!

  • Die APKV rechnet Ihnen bei einem Wechsel die leistungsfreie Vorversicherungszeit (in Ihrer Vollversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung) auf Ihre Staffel der Beitragsrückerstattung (BRE-Staffel) an.
  • Dieser Wechselvorteil gilt jetzt auch für Wechsler von einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Als Neukunde der APKV können Sie also mit einer höheren BRE-Staffel einsteigen: Das erhöht Ihren BONUS in den entsprechenden Beihilfetarifen auf bis zu 50 % Beitragsrückerstattung.

Mehr Infos dazu finden Sie unter Wechselvorteile

Private Kranken­versicherung für Beamte

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Beamte und Beamte auf Widerruf (z.B. Beamtenanwärter) erhalten von ihren Dienstherren im Falle einer Krankheit sogenannte Beihilfe­leistungen (Beihilfe) für entstandene Kosten.
  • Die Höhe der Beihilfe fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Abgedeckt wird jeweils nur ein Teil der Krankheits­kosten. Es entstehen zum Teil hohe Restkosten.
  • Diese Restkosten können Sie mit Beihilfe­tarifen und gegebenenfalls Beihilfe­ergänzungs­tarifen der Allianz in der Regel vollständig und bis zu 100 Prozent absichern.
  • Die Allianz bietet: Hohe Sicherheit für Ihre Beiträge durch Finanzstärke, bis zu 50 Prozent Beitrags­rückerstattung und für eine optimale Rundum-Absicherung flexible Zusatz­bausteine.
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Private Kranken­versicherung für Beamte 
Als Beamter auf Widerruf und später Beamter auf Lebenszeit übernimmt Ihr Dienstherr mit der Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheits­kosten. Aber: Je nach Familien­situation und Dienstherr sind das in der Regel nur zwischen 50 und 80 Prozent! Mit einer Absicherung der Allianz gleichen Sie die bestehende Lücke aus, profitieren von umfassenden Leistungen und sind als Privat­versicherter bestens versorgt.

Es sind auch Aus­nahmen möglich, da die Höhe der Ab­sicherung bundes­länder­spezifisch ist. In Hessen und in Bremen beträgt sie derzeit bspw. bis zu 85 %, in Schleswig-Holstein bis zu 90 %.

Infografik zu Leistungen bei Beamten auf Widerruf
Infografik zu Leistungen bei Beamten auf Widerruf
Die Allianz ergänzt Ihren Beihilfe­anspruch. Als Beamte auf Widerruf (z.B. Beamten­anwärter) können Sie Ihren Schutz bei Bedarf optional über den Zusatz­baustein Zweibett­zimmer erweitern. Weitere Info zu 1:

Bei Beihilfe­anspruch ohne stationäre Wahl­leistungen (kein Wahlarzt, Mehrbett­zimmer) können Sie Ihren Schutz über unseren Zusatz­baustein Zweibett­zimmer erweitern (Wahl­arzt bis zu den Höchst­sätzen der GOÄ, Zweibett­zimmer).

Infografik zu Leistungen bei Beamten
Infografik zu Leistungen bei Beamten
Die Allianz Private Krankenversicherung ergänzt Ihren Beihilfe­anspruch. Wenn Sie eine optimale Versorgung wünschen, erweitern Sie Ihre Absicherung je nach Bedarf mit den leistungsstarken Zusatz­bausteinen Beihilfe­ergänzung Plus oder Best, Einbett­zimmer, Zweibett­zimmer sowie der Vorsorge­komponente V. Weitere Info zu 2:

Bei Beihilfe­anspruch ohne stationäre Wahl­leistungen (kein Wahl­arzt, Mehrbett­zimmer) können Sie Ihren Schutz über unseren Zusatz­baustein Zweibett­zimmer erweitern (Wahl­arzt bis zu den Höchst­sätzen der GOÄ, Zweibett­zimmer). Und wenn Sie die best­mögliche Versorgung wünschen, wählen Sie unseren Zusatz­baustein Einbett­zimmer (Wahl­arzt über den Höchst­sätzen der GOÄ, Einbett­zimmer)

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Kosten­übernahme durch die Allianz
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Definition, Unter­schiede und Antrag
  • Was versteht man unter Beihilfe des Dienstherrn?

    Der Staat unterstützt seine Beamten auf Widerruf (zum Beispiel Beamten­anwärter) und Beamten sowie deren Familien­mitglieder finanziell im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Dieser Zuschuss, die sogenannte Beihilfe, erfolgt durch den jeweiligen Dienstherrn. Die Beihilfe­bemessungs­sätze werden prozentual gewährt. Das sind 50 bis max. 90 Prozent der beihilfe­fähigen Aufwendungen. Die Höhe des Beihilfe­bemessungs­satzes unterscheidet sich von Bundes­land zu Bundes­land und ist abhängig vom Familienstand. Damit Sie nicht auf den Restkosten sitzen bleiben, schützt Sie die Private Kranken­versicherung mit speziellen Beihilfe-Tarifen (Restkosten­versicherung).
  • Welche Unter­schiede gibt es zwischen den Bundes­ländern?

    Jedes Bundes­land hat seine eigenen Beihilfe­vorschriften. Auch zwischen Bund und Ländern gibt es große Unterschiede. Das heißt, es gelten unterschiedliche Beihilfe­bemessungs­sätze. Außerdem unterscheiden sich auch die beihilfe­fähigen Aufwendungen. Das Beihilfe­recht des Bundes (Beihilfe für Bundes­beamte) ist in der Bundes­beihilfe­verordnung geregelt.
  • Wie beantragt man Beihilfe?

    Dafür müssen Sie einen (Online-)Beihilfe­antrag bei den Beihilfe­stellen des Bundes oder der Länder stellen. Die sogenannte Fest­setzungs­stelle prüft, ob Sie für Ihre Aufwendung die anteilige Beihilfe erhalten. Grundsätzlich gilt, dass zuerst die Behandlung stattfinden muss. Erst danach können Sie Beihilfe­anträge stellen.
  • Was ist eine Kosten­dämpfungs­pauschale?

    In einigen Bundes­ländern gibt es eine sogenannte Kosten­dämpfungs­pauschale. Dies ist eine Art der Eigen­beteiligung. Die Höhe der Kosten­dämpfungs­pauschale richtet sich nach der Besoldungs­gruppe bzw. dem Brutto­grundgehalt. Diese wird auch als Selbstbehalt bezeichnet.
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Beihilfe­berechtigte Berufs­gruppen
Beihilfe­berechtigt sind Sie, wenn Sie Dienst­bezüge, Amts­bezüge oder Anwärter­bezüge bzw. als Versorgungs­empfänger auch Versorgungs­bezüge erhalten. Dies trifft zu für Beamte auf Widerruf (Beamten­anwärter und Referendare mit Beihilfe­anspruch), Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit sowie Versorgungs­empfänger (z.B. Beihilfe für pensionierte Beamte).

Es gibt z.B. Bundes­beamte, Landes­beamte und Kommunal­beamte mit den jeweiligen Dienst­herren. Zu den relevanten Berufs­gruppen zählen unter anderem:

  • Lehramts­referendare und Lehrer (Sofern Sie nicht angestellt sind)
  • Polizisten (Auch in Ausbildung; sofern kein Anspruch für Heil­fürsorge besteht)
  • Verwaltungs­beamte (Auch in Ausbildung)
  • Feuerwehr­leute (Sofern kein Anspruch für Heil­fürsorge besteht)
  • Soldaten (Soldaten sind keine beihilfe­berechtigten Personen. In der aktiven Zeit erhalten sie freie Heil­fürsorge. Erst im Ruhe­stand erhalten sie Beihilfe.)
  • Richter
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Individueller Versicherungs­schutz

Diese Darstellung gilt für Länder mit personen­bezogenem Beihilfe­bemessungs­satz, z.B. Bayern. 
Für Länder mit familien­bezogenem Beihilfe­bemessungs­satz (Bremen und Hessen) gelten abweichende Beihilfe­bemessungs­sätze.

Weil das Beihilfe­system für Beamte nur einen Teil Ihrer Kosten abdeckt, benötigen Sie zusätzlichen Schutz – zum Beispiel durch eine Private Kranken­versicherung (PKV) als "Restkosten­versicherung".
Infografik zur Beamtenbeihilfe

Grundsätzlich können Sie als Beamter auf Widerruf (Beamten­anwärter und Referendar mit Beihilfe­anspruch) oder Beamter zwischen gesetzlicher und Privater Kranken­versicherung frei wählen.

Im Gegensatz zur PKV berechnen sich die Beiträge für die gesetzliche Kranken­versicherung nach Ihrem Einkommen. Die Versicherungs­kosten zahlen Sie in vollem Umfang selbst. Von Ihrem Dienstherrn erhalten Sie keinen Arbeitgeber­zuschuss. Es gibt allerdings Bundes­länder, in denen eine sogenannte Pauschale Beihilfe zu den GKV-Beiträgen gezahlt wird. Dies sind zum Beispiel Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen.

Da sich der Beitrag am Einkommen bemisst, ist die GKV für Beamte mit guter Besoldung relativ teuer. Die Private Kranken­versicherung bietet im Vergleich zur GKV für viele Beamte das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis. Deshalb wählen die meisten Beamten eine Absicherung in der Privaten Kranken­versicherung mit einem Beihilfe­tarif.

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Das passende Angebot für Sie
Günstiger Gesundheitsschutz für Beamte in der Ausbildung
Leistungsstarker, flexibler Gesundheitsschutz für Beihilfeberechtigte
* Erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn z.B. 50 % Beihilfe (mit Wahl­leistungen im Kranken­haus), so sichert die Allianz die fehlenden 50 % ab (wenn sich Ihr Beihilfe­anspruch ändert, ändert sich auch der prozentuale Absicherungs­bedarf).
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Optimaler Schutz für Beamte und Beamte auf Widerruf
Zusätzlich zu den Beihilfe­tarifen können Sie Ihre Absicherung durch leistungs­starke Beihilfe­ergänzungs­tarife in zwei Niveaus – Plus oder Best – und weiteren Zusatz­bausteinen optimieren, wie z.B. Einbettzimmer, Pflege­zusatz oder Krankenhaus­tagegeld für Beamte. Zukunftsgarantie: Mit den Beihilfeergänzungstarifen schließen Sie heutige und zukünftige Beihilfelücken bei gesetzlichen Kürzungen. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zum Exklusiv-Service der Allianz.

Im Rahmen der versicherten Leistungen

Z.B. Zweit¬meinung von Spezialisten

  • Beihilfe­ergänzung Plus / Beihilfe­ergänzung Best

    Mit den leistungs­starken Beihilfe­ergänzungs­tarifen in zwei Niveaus – Plus oder Best – schließen Sie Lücken in der Beihilfe bei ambulanten Leistungen und im Bereich Zahn. Im Best-Niveau sogar über den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnungen für Ärzte und Zahnärzte.

    Diese Zusatz­bausteine sind für Beamte wählbar, nicht für Anwärter.

  • Zweibettzimmer

    Mit diesem Zusatz­baustein werden Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus – inklusive der Unterbringung im komfortablen Zweibett­zimmer.

    Sofern Sie von Ihrem Dienst­herrn nur eine Beihilfe zu den sog. Regel­leistungen im Kranken­haus (z.B. Unter­kunft im Mehrbett­zimmer) erhalten.

  • Einbettzimmer

    Das Einbett­zimmer sorgt für maximale Privat­sphäre im Kranken­haus. Mit diesem Zusatz­baustein sichern Sie sich noch mehr Komfort.

    Dieser Zusatz­baustein ist für Beamte wählbar, nicht für Anwärter.

  • Garantierte Beitrags­entlastung

    Die Vorsorge­komponente V ermöglicht eine flexible Senkung der Beiträge im Alter. So kann der monatliche Beitrag ab dem 65. Geburtstag um bis zu 80 Prozent reduziert werden.

    Dieser Zusatzbaustein ist für Beamte wählbar, nicht für Anwärter.

  • Pflegezusatz

    Im Pflegefall drohen finanzielle Lücken, die eine gesetzliche Pflege­pflicht­versicherung nur teilweise abdeckt. Die Pflegezusatzversicherung der Allianz schließt diese Versorgungs­lücke. Ob für Sie eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, finden Sie mit unserem Ratgeber heraus.
  • Krankenhaus­tagegeld

    Mit dem Krankenhaustagegeld für Beamte decken Sie anfallende Zusatz­kosten bei einem Krankenhaus­aufenthalt ab.
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Eine häufige Frage zur Privaten Kranken­versicherung Welche Beihilfe­ergänzungs­tarife passen am besten zu Ihren individuellen Versorgungs­wünschen?

Das erfahren Sie direkt bei mir. Wir freuen uns.....

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Ihre Vorteile
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Beamten­gruppen
Egal in welcher Phase Ihrer Karriere als Beamter Sie sich befinden: Die Private Kranken­versicherung der Allianz bietet Ihnen pass­genaue Tarife und umfassenden Schutz.
  • Beamte auf Widerruf (zum Beispiel Beamten­anwärter)

    Mit Beginn der Ausbildung in einer Beamten­laufbahn oder mit Beginn des Referendariats (z.B. als Lehramts­referendar) können Sie in das sogenannte Beamten­verhältnis auf Widerruf eintreten. Aufnahme­fähig in den Beamten­anwärter­tarifen sind Sie nur bis zum 38. Geburtstag. Die Höchst­versicherungs­dauer in den Tarifen beträgt 36 Monate, längstens bis zum 39. Geburtstag. Nach der Zeit als Beamter auf Widerruf besteht die Möglichkeit, in einen regulären Beihilfe­tarif des jeweiligen PKV-Unternehmens ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln, sofern Sie Ihren Versicherungs­schutz nicht erhöhen wollen.
  • Beamte in Elternzeit

    Die Leistungen der PKV für Beamte in Elternzeit können nicht eingeschränkt werden. Die PKV-Beiträge zahlen Sie jedoch auch während der Eltern­zeit. Allerdings können Sie einen Beitrags­zuschuss bekommen. Die Regelungen sind je nach Bundes­land unterschiedlich. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Einkommen ab.
  • Beamte in Teilzeit

    Beamte können ihre Arbeits­zeit grundsätzlich bis zur Hälfte der regulären Arbeits­zeit reduzieren und somit in Teilzeit arbeiten. Der Beihilfe­anspruch ändert sich dadurch nicht.
  • Mit Vor­erkrankungen

    Die Frage nach Vor­erkrankungen (sowohl akute als auch chronische Erkrankungen) müssen Sie im Antrag auf eine Private Kranken­versicherung immer wahrheits­gemäß beantworten. Auf bestehende Erkrankungen kann ein Risiko­zuschlag erhoben werden, auch ein Leistungs­ausschluss ist möglich. Nur in seltenen Fällen kann kein Vertrag zustande kommen. Am besten wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Ansprechpartner vor Ort.
  • Beamte im Ruhestand / Beihilfe für pensionierte Beamte (Pensionäre)

    Im Ruhestand bzw. als Versorgungsempfänger erhöht sich in der Regel der Bemessungs­satz der Beihilfe für pensionierte Beamte. Dadurch verringert sich im Alter der restliche Absicherungs­bedarf und damit die Kosten im Alter für die Private Kranken­versicherung. Außerdem können Sie als Beamter im Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrags­zuschuss zu Ihrer PKV bekommen. Dieser ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch.
  • Öffentlicher Dienst

    Als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Bundes und der alten Bundes­länder (Ausnahme: Berlin) haben Sie dann einen Beihilfe­anspruch, wenn Ihre Beschäftigung im öffentlichen Dienst vor einem bestimmten Stichtag begonnen hat. Dieser Stichtag variiert in den einzelnen Bundes­ländern: In Bayern ist dieser der 31.12.2000.
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Gut zu wissen: Partner und Kinder
Nicht nur Beamte sind über ihren Dienstherrn abgesichert. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder können berück­sichtigungs­fähige Angehörige bei der Beihilfe sein. Wie viel Beihilfe Ihre Angehörigen erhalten, richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfe­bemessungs­satz. In den meisten Bundes­ländern (außer Bremen und Hessen) gilt der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz.

Ehepartner bzw. eingetragene Lebens­partner erhalten nur Beihilfe, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Einkommens­grenze nicht über­schreitet. Für Beamte liegt die Höhe des personen­bezogenen Beihilfe­bemessungs­satzes in der Regel bei 50 Prozent, für Ehepartner in der Regel bei 70 Prozent.

Für Kinder erhalten Sie als Beamter solange Beihilfe, wie ein Anspruch auf Kinder­geld besteht (in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebens­jahres). Dies gilt auch, wenn Ihr Kind in der Aus­bildung ist, ein frei­williges soziales Jahr leistet oder studiert. Der personen­bezogene Beihilfe­bemessungs­satz für Kinder beträgt in der Regel 80 Prozent.

Die Grenze ist vom jeweiligen Bundes­land abhängig. Beim Bund und einigen Bundes­ländern (z.B. Berlin) liegt sie bei derzeit 20.000 Euro des Brutto­jahres­einkommens bezogen auf das vorletzte Kalender­jahr (andere Bundes­länder weichen teilweise erheblich von den 20.000 Euro ab). 

Ausnahme Schleswig-Holstein: Beihilfe¬bemessungs¬satz bis zu 90% möglich.

Ausnahme Schleswig-Holstein: Beihilfe¬bemessungs¬satz bis zu 90 Prozent möglich.

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Klarheit im Zweifelsfall
Lesen Sie hier, welche ambulanten Arzt­behandlungen die PKV zahlt, welche Kosten die Private Kranken­versicherung für stationäre Kranken­haus­aufenthalte übernimmt und welche Leistungen nicht übernommen werden:

Details siehe Produkt­tabelle

  • bis zu 100 Prozent beim Arzt für ambulante Rechnungen, Kosten für natur­heil­kundliche Behandlungen sowie viele weitere Leistungen bis zur vollen Höhe. Bei Beamten übernehmen wir auch die Kosten für den Heilpraktiker.
  • bis zu 100 Prozent im Kranken­haus bei stationären Aufenthalten mit Behandlung durch Chef­ärzte und Spezialisten sowie eine Unter­bringung im Zweibett­zimmer.
  • bis zu 100 Prozent beim Zahnarzt: Abhängig von dem Beihilfe­anteil werden Ihre Kosten für Zahn­behandlungen und Prophylaxe, Zahn­ersatz und Inlays erstattet.
  • bis zu den jeweiligen Höchst­sätzen für Ärzte und Zahnärzte. In Verbindung mit den Tarifen Beihilfe­ergänzung Best und Einbett­zimmer zahlt sie sogar über die Höchst­sätze hinaus.
  • die ambulante Psycho­therapie bei Beamten auf Widerruf (Beamten­anwärtern). Diese Leistung wird nur in besonderen Fällen gewährt, z.B. bei Tod eines Kindes oder des Ehe­partners bzw. des Lebens­partners.
  • an Beamte auf Widerruf (Beamten­anwärter), die Heilpraktiker­leistungen in Anspruch nehmen wollen.
  • bzw. nur mit Begrenzung bei Leistungen im Zahn­bereich in den Beamten­anwärter­tarifen. Hier gibt es eine sogenannte Summen­begrenzung.
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Beiträge & Steuern
Die Kosten der PKV für Beamte richten sich nach Ihrem Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­beginn. Eventuell kommen Kosten für gewählte Zusatz­bausteine hinzu.
Wie hoch die Kosten einer Privaten Kranken­versicherung für Beamte genau sind, erfahren Sie bei Ihrem Ansprech­partner vor Ort. Dort werden Sie ausführlich beraten, wie Sie sich am besten absichern.
Die Beihilfe­vorschriften der meisten Bundes­länder sehen vor, dass sich im Ruhestand für Versorgungs­empfänger der Beihilfe­bemessungs­satz auf bis zu 70 Prozent erhöht. Mit dem Zusatz­baustein Vorsorge­komponente V vereinbaren Sie flexibel eine Senkung der Beiträge. Ab dem 65. Geburtstag können Sie Ihren Monats­beitrag dadurch um bis zu 80 Prozent reduzieren. Ab dem Alter von 21 Jahren bildet Ihre PKV sogenannte Alterungs­rück­stellungen. Dadurch soll der mit dem Alter ansteigende Bedarf an Versicherungs­leistungen – bei unverändertem Beitrag – ausgeglichen werden.
Sie können Ihre Beiträge als Vorsorge­aufwendungen prinzipiell in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Dies gilt nicht nur für Ihre eigenen Versicherungs­beiträge, sondern auch für die Ihrer Familien­mitglieder. Steuerlich geltend machen können Sie generell nur Leistungen im Rahmen der sogenannten Grund­versorgung. Zusatz­bau­steine Ihrer Privaten Kranken­versicherung bleiben in der Regel unberücksichtigt.
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Geld zurück mit der Beitrags­rück­erstattung
Mit dem BonusCheck Online finden Sie schnell heraus, ob es sich lohnt, Ihre Rechnung einzu­reichen oder sich einen BONUS auszahlen zu lassen. Wenn Sie für ein abge­laufenes Jahr keine Rechnungen einreichen, zahlen wir Ihnen einen bestimmten Prozent­satz Ihrer Beiträge zurück.

Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie 50 Prozent der Beiträge zurück, wenn Sie ein Jahr keine Rechnungen eingereicht haben.

Als Beamter erhöht sich der BONUS, wenn Sie mehrere Jahre in Folge keine Rechnungen einreichen.

  • 20 Prozent Rück­erstattung im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr und 40 Prozent im dritten Jahr.
  • 50 Prozent ab dem vierten Jahr.

Wechsel­vorteil für Allianz Neukunden: Steigen Sie beim Wechsel von einer anderen PKV oder einer GKV hin zur Allianz mit einer höheren Beitrags­rück­erstattung ein, bei voran­gegangener Leistungs­freiheit. Ab dem ersten Jahr! Sie möchten mehr dazu wissen? Wir beraten Sie gerne:

Die Aus­zahlung erfolgt nach Ausbildungs­ende, wenn Sie sich anschließend bei der Allianz voll­versichern.

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Step by step
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Als Beamter auf Widerruf (z.B. Beamten­anwärter) oder Beamter können Sie grund­sätzlich zwischen GKV und PKV frei wählen.

Achtung: Angehende Beamte mit Vor­erkrankungen oder Behinderungen, die aus diesem Grund über die sogenannte Beamten­öffnungs­aktion in die Private Kranken­versicherung wechseln sollten, müssen dafür eine Frist von sechs Monaten beachten. Sie läuft ab dem Tag der erst­maligen Verbeamtung.

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Wünschen Sie weitere Informationen zu den Tarifen (Beamten­anwärter­tarife, Beihilfe­tarife, Beihilfe­ergänzungs­tarife) sowie zu individuellen Leistungs­inhalten? Dann wenden Sie sich an Ihren Ansprech­partner vor Ort.
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Sobald Sie Ihren Wunschtarif (Beamten­anwärter­tarif, Beihilfe­tarif, Beihilfe­ergänzungs­tarif) mit individuellen Leistungs­inhalten ausgewählt haben, füllen Sie einen einfachen Frage­bogen zu Ihrem Gesundheits­zustand und Ihrem Beruf aus.
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Mit der Wahl Ihres Beamten­anwärter­tarifs oder Beihilfe­tarifs sowie Beihilfe­ergänzungs­tarifs und dem Ausfüllen des Frage­bogens haben Sie alles erledigt, um privat kranken­versichert zu sein. Ihre PKV-Aufnahme­bestätigung bekommen Sie nach erfolgreicher Risiko­prüfung in wenigen Tagen per Post zugesandt.
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Mit der Aufnahmebestätigung der Privaten Kranken­versicherung ist dann die Kündigung der GKV-Mitglied­schaft wirksam. Danach beginnt Ihre Absicherung über die Private Kranken­versicherung.

Sind Sie im Vorfeld der Verbeamtung ein pflichtiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (gilt auch bei einer Familienversicherung), ist ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte möglich. Hintergrund ist, dass sich die pflichtige GKV-Mitgliedschaft immer automatisch ab dem Tag der Verbeamtung auflöst. Daher brauchen Sie auch keine Kündigungsfrist einhalten.

Allerdings muss ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse rechtzeitig kündigen, da ein unmittelbarer Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamte nicht möglich ist. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der gesetzlichen Krankenkasse am letzten Tag des Monats eingehen, damit der Wechsel in der privaten Krankenversicherung zum übernächsten Monat vorgenommen werden kann.

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Müssen beihilfe­berechtigte Beamte beim Abschluss einer PKV einen Gesundheits­fragebogen für mit­versicherte Kinder ausfüllen?

    Ja. Auch wenn Kinder beihilfe­berechtigter Beamte über eine sogenannte Restkosten­versicherung in der PKV "mitver­sichert" sind, schließen Sie für jedes Kind einen eigenen Vertrag ab. Dabei erfragt der Versicherer bei der Antrag­stellung durch Gesundheitsfragen, welche Diagnosen oder Vor­erkrankungen bei Ihrem Kind bekannt sind.

    Übrigens: Eine Familien­versicherung in der GKV über den anderen Ehe­partner ist nicht möglich, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze/Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt und Sie mehr als Ihr GKV-versicherter Ehepartner verdienen.

  • Was passiert mit meiner PKV nach Abschluss des Referendariats?

    Das kommt darauf an, ob Sie nach Ihrem Referendariat zum Beamten auf Probe (und anschließend auf Lebens­zeit verbeamtet) werden oder die Beamten­lauf­bahn verlassen.

    Entscheiden Sie sich nach Abschluss des Referendariats, eine Anstellung in der freien Wirtschaft anzunehmen und liegen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wechseln Sie zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung.

    Führen Sie die Beamten­lauf­bahn fort, können Sie nach dem Referendariat in der Privaten Kranken­versicherung versichert bleiben. Ein Wechsel Ihrer PKV ist zudem möglich. Spezielle Anwärter-Tarife entfallen nach Ende des Referendariats in der PKV. Stattdessen erhalten Sie einen vollwertigen Beihilfe­tarif inklusive Alterungsrückstellungen.

  • Ist eine Selbst­beteiligung als Beamter in der Privaten Krankenversicherung sinnvoll?

    Einen PKV-Tarif mit Selbstbeteiligung (auch Selbst­behalt genannt) bieten nur wenige Versicherungs­gesellschaften für Beamte und Beamte auf Widerruf an. Beihilfe­berechtigte Beamte müssen in der Regel nur verbleibende Krankheits­kosten zwischen 20 und 50 Prozent tragen.

    Beim Selbst­behalt übernehmen Sie als Versicherungs­nehmer einen fest definierten Betrag Ihrer Krankheits­kosten. Im Gegenzug verringert sich Ihr Monats­beitrag der Privaten Kranken­versicherung. Erst wenn Ihre Krankheits­kosten die vereinbarte Selbst­beteiligung übersteigen, erstattet Ihre PKV die anfallenden Kosten. Bei einer prozentualen Selbst­beteiligung erstattet der Versicherer die Krankheits­kosten abzüglich des vereinbarten Prozent­satzes. Die Selbst­beteiligung pro Jahr ist wie bei der absoluten Selbst­beteiligung auf einen Höchst­betrag gedeckelt.

    Es sind auch Aus­nahmen möglich, nämlich niedrigere verbleibende Rest­kosten durch höhere Beihilfe­bemessungs­sätze, da die Ab­sicherung bundes­länder­spezifisch ist.

  • Können Beamte auch mit einer Vor­erkrankung in die Private Kranken­versicherung wechseln?

    Ja. Alle Beamten haben durch die sogenannte Beamten-Öffnungsaktion Anspruch auf den Zugang zur PKV. Sie ermöglicht allen Beamten auf Widerruf die Aufnahme in die Private Kranken­versicherung, auch wenn es chronische oder psychische Vor­erkrankungen gibt. Mögliche Risiko­zuschläge sind dabei auf 30 Prozent begrenzt.

    Im Rahmen der Öffnungs­klausel darf der erste rechts­gültige PKV-Antrag nicht abgelehnt werden.

Unser Tipp
Service und Kontakt
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