- In Deutschland sind Kinder automatisch pflegepflichtversichert. Wo die Kinder pflegeversichert sind, richtet sich nach der Krankenversicherung der Eltern: Privatversicherte Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV), während gesetzlich versicherte Kinder in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sind. Bei Beamtenkindern übernimmt in der Regel die Versicherung des beihilfeberechtigten Elternteils die Absicherung.
- In der privaten Pflegepflichtversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert.
- Wenn ein Kind pflegebedürftig wird, zahlt die jeweilige Pflegeversicherung die Pflegekosten. Wie viel übernommen wird, hängt vom Pflegegrad und der Pflegeart ab. Die Höhe der Leistungen der privaten und sozialen Pflegeversicherung ist gleich. Diese gesetzlichen Leistungen reichen aber oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken.
- Eltern können privat vorsorgen, um im Pflegefall die Restkosten abzudecken und Versorgungslücken für ihre Kinder zu schließen, beispielsweise mit einer Pflegezusatzversicherung. Hier finden Sie Hinweise zur Berechnung einer Pflegezusatzversicherung für Kinder.
Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung für Kinder
Pflegepflicht- und Pflegezusatzversicherung für Kinder kurz erklärt
Was ist eine Pflegezusatzversicherung für Kinder und warum ist sie sinnvoll?
Darum ist eine private Pflegeversicherung für Kinder sinnvoll
Wie viel kostet die Pflegezusatzversicherung für Kinder?
Kosten & Hinweise zu einer Pflegezusatzversicherung für Kinder
Möchten Eltern für Ihre Kinder eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, sind die Beiträge meist noch sehr günstig. Sie richten sich nach dem Alter und Gesundheitszustand des Kindes, den gewünschten Pflegeversicherungsleistungen und den Tarifkonditionen des Versicherers.
Das kostet eine Pflegezusatzversicherung bei der Allianz
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Was versteht man unter Pflegepflichtversicherung, privater und gesetzlicher Pflegeversicherung für Kinder?
Seit 2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland in der Krankenversicherung für alle Personen eine Versicherungspflicht. Das gilt auch für Kinder. Die Pflegeversicherung "folgt" dabei der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Einfach gesagt gilt für die grundsätzliche Pflegeversorgung von Kindern die Faustregel:
- Ist Ihr Kind privat krankenversichert, wird es über eine private Pflegepflichtversicherung abgesichert. Das heißt, es bezieht Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Ist Ihr Kind gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Das heißt, Leistungen werden im Pflegefall aus der sozialen Pflegeversicherung bezogen.
- Kinder von beihilfeberechtigten Staatsdienern bzw. Staatsdienerinnen sind über die sogenannte Beihilfe für den Pflegefall abgesichert.
Die Leistungen der jeweiligen Pflegeversicherung für Kinder unterscheiden sich nicht in der Höhe der Leistungen. Im Pflegefall bleibt daher in der Regel eine Versorgungslücke. Diese können Sie mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung schließen. Die Beiträge für Kinder sind in der Regel sehr preiswert.
Gesetzliche und private Pflegeversicherung: Leistungen, Beiträge und Bemessungsgrenzen bei Kindern
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Pflegeversicherung für Kinder:
Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung sind für alle Personen gleich, unabhängig vom Alter. Der Grund ist, dass diese im Sozialgesetzbuch verankert sind. Somit macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Pflegeversicherung für Studenten, Rentnerinnen, Angestellte oder Kinder handelt. Auch ist der Leistungsumfang von privater und gesetzlicher Pflegepflichtversicherung identisch.
Versicherungsschutz durch die gesetzliche bzw. private Pflegeversicherung für Kinder besteht dann, wenn ein nachgewiesener Bedarf an einer Pflege von mindestens sechs Monaten besteht. Wie hoch der Leistungs- bzw. Kostenanteil ist, den die Pflegeversicherung übernimmt, hängt von folgenden Punkten ab:
- Pflegegrad des Kindes
- Art der Pflege (ambulant oder stationär)
Der Pflegegrad und die Art der Pflege (z.B.Pflege zu Hause, stationäre Pflege oder Kurzzeitpflege) entscheiden, in welcher Höhe die Pflegeversicherung Pflegegeld oder Geldleistungen (private Pflegeversicherung) bzw. Sachleistungen (soziale Pflegeversicherung) bezahlt.
Sofern möglich erfolgt die Pflege von Kindern meist in der häuslichen Umgebung durch nahe Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Dafür stehen dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin Leistungen aus der privaten oder der sozialen Pflegeversicherung zu, wie z.B. Pflegegeld.
Um über die Pflegeversicherung Leistungen zu beziehen, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Wenn Sie im Pflegefall alle wichtigen Schritte im Blick behalten wollen, dann nutzen Sie einfach die Checkliste für den Pflegefall als praktische Hilfestellung.
Die private Pflegepflichtversicherung für Kinder ist beitragsfrei. Das gilt, sofern das versicherte Kind noch kein Einkommen über 565 Euro monatlich erzielt. Grundsätzlich berechnet sich der Beitrag in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Alter und den versicherten Leistungen. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, der Anzahl der Kinder und den Beitragssätzen der Sozialversicherung. Private Pflegeversicherungen erheben keinen Kinderlosenzuschlag.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für Kinder beitragsfrei, solange diese in der Familienversicherung unterkommen.
Eltern sparen monatlich einen Teil der Pflegeversicherungskosten für die eigene soziale Pflegepflichtversicherung. Die Pflegeversicherung rechnet Kinder aufgrund des Kinderberücksichtigungsgesetzes an. Das sogenannte Kinderberücksichtigungsgesetz vom 01.01.2005 bestimmt, dass kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung derzeit einen Beitragszuschlag von 0,6 % zahlen müssen. Insofern liegt der „normale“ Beitragssatz zum 01.01.2026 bei 3,6 % des Einkommens (bei einem Kind). Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist wie bisher abhängig vom Einkommen und nun auch davon, wie viele berücksichtigungsfähige Kinder man hat. Der erhöhte Beitragssatz für kinderlose Mitglieder beträgt in Summe 4,2 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Angestelle erhalten wie zur gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser beträgt 1,8 Prozent, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Wer in der Familie Nachwuchs bekommt, muss für den Beitragsnachlass in der Pflegepflichtversicherung einen Nachweis erbringen. Ein bestimmtes Formular gibt es dafür nicht. In der Regel reicht es aus, die Geburtsurkunde, Bescheinigung für das Pflegekind oder die Adoptionsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorzulegen.
Den Pflegeversicherungs-Kindernachweis sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach der Geburt oder Adoption erbringen. Damit können Sie die Ersparnis rückwirkend geltend machen. Enthält Ihre Personalakte keinen Nachweis über die Elterneigenschaft, gelten Sie als kinderlos und müssen den Beitragszuschlag zahlen. Dies gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird. Die Elterneigenschaft gilt übrigens das ganze Leben – auch wenn die Kinder erwachsen sind und nicht mehr über Ihre Krankenkasse abgesichert sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2026 5.812,50 Euro.
Auch für privat Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung entscheidend. An ihr orientiert sich der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung.
Für Kinder hat die Beitragsbemessungsgrenze keine Bedeutung, da sie entweder beitragsfrei in der Familienversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichert sind und keine extra Pflegebeiträge bezahlen.
Pflegepflichtversicherung & Altersgrenzen: Wie lange gilt ein Kind als Kind?
Altersstufen in der sozialen Pflegeversicherung
Im allgemeinen Verständnis bezeichnet man Personen bis zum 18. Geburtstag als Kinder und Jugendliche. Im Hinblick auf die soziale Pflegeversicherung gilt der Kinderstatus, solange das Kind familienversichert ist. In der Regel sind Kinder dies bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Ist Ihr Nachwuchs nicht erwerbstätig, kann er bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres als Kind familienversichert sein. Sind Ihre Kinder noch in der Schul-, Berufsausbildung, Studentin oder Student? Dann ist die Pflegeversicherung in der Regel sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung möglich.
Welche Altersstufen gelten in der privaten Pflegepflichtversicherung?
In der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung endet die Versicherung der Kinder grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Verlängerungen bis zum 23., beziehungsweise bis zum 25. Geburtstag (Studium oder Ausbildung) und auch unbegrenzt sind unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Besonderheit für behinderte Kinder
Für Kinder mit Behinderung, die selbst nicht für ihren Unterhalt sorgen können, besteht die Absicherung über die Familienversicherung grundsätzlich ohne Grenze beim Alter.
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Wie kann bei Kindern Pflegebedürftigkeit entstehen?
Wie wird der Pflegegrad bei Kindern ermittelt?
Wie pflegebedürftig jemand ist, misst sich in Deutschland anhand von Pflegegraden (ehemals Pflegestufen). Je mehr Hilfe im Alltag benötigt wird, desto höher ist in der Regel der Pflegegrad. Und desto höher sind die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung, aber auch die Kosten.
Bei Kindern eine Pflegebedürftigkeit nachzuweisen, ist schwieriger als bei Erwachsenen, denn alle und vor allem kleinere Kinder sind im Alltag auf Hilfe angewiesen. Trotzdem werden bei der Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst; früher MDK) oder Medicproof (bei privat Versicherten) die gleichen Kriterien herangezogen wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen.
Auch wenn grundsätzlich dieselben Kriterien für Kinder und Erwachsene gelten: Der einzige Unterschied bei der Begutachtung für den Pflegegrad von Kindern ist, dass Kinder zudem mit gesunden gleichaltrigen Kindern verglichen - und nur der Pflegemehrbedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind berücksichtigt wird.
Zu beachten: Ab dem vollendeten 11. Lebensjahr werden Kinder in allen Modulen der Pflegegrad-Begutachtung bewertet. Dann gelten die gleichen, für den Pflegegrad relevanten Kriterien wie für Erwachsene. Im Rahmen der Begutachtung wird allerdings bis zum Alter von 18 Jahren in der Regel noch das Begutachtungsformular für Kinder eingesetzt. Dieses enthält eine entsprechende altersgerechte Formulierung.
Sonderregelung bei sehr kleinen Kindern
Benötigt ein Kind durch eine Krankheit bereits ab der Geburt erhöhte Pflege, gibt es bis zum vollendeten 18. Lebensmonat eine Sonderregelung. Babys bekommen pauschal einen Pflegegrad höher zugesprochen als bei der Begutachtung festgestellt.
Der Grund: In dieser Zeit sind alle Säuglinge pflegebedürftig und durchlaufen viele Entwicklungsschritte. Die Regelung ist sinnvoll, um eine Belastung der Familie durch laufend neue Gutachten und Gesundheitsprüfungen zu vermeiden.
Was möchten Sie zum Thema Pflegeversicherungen für Kinder noch gerne wissen?
Was ist das Kinderberücksichtigungsgesetz?
Am 26.11.2004 wurde das "Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung" – das sogenannte "Kinderberücksichtigungsgesetz" – verabschiedet.
Kinderlose Erwachsene müssen ab dem 23. Geburtstag einen Kinderlosenzuschlag für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen. Dieser beträgt 0,6 Prozent und muss von dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin alleine getragen werden. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose beträgt 4,2 Prozent. Personen mit einem Kind zahlen 3,6 Prozent.
Zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung der Kinder für Eltern?
Nein, personenbezogene Versicherungen zahlen nur für die vertraglich versicherte Person. Der Leistungsfall einer gesetzlichen Pflegeversicherung tritt nur dann ein, wenn der Versicherte (das Kind) selbst betroffen ist. Angehörige sind über die Pflegepflichtversicherung für Kinder nicht mitversorgt. Dieser Grundsatz gilt für beide gesetzlichen Pflegepflichtversicherungen - soziale Pflegeversicherung und private Pflegepflichtversicherung. Somit haftet eine Pflegeversicherung der Kinder auch nicht für Eltern.
Weitere interessante Themen finden Sie in unseren Pflege-Ratgebern.
Können Kinder eine private Pflegeversicherung für ihre Eltern abschließen?
Nein. Haben Eltern bislang keine private Pflegezusatzversicherung, können Kinder diese nicht für ihre Eltern abschließen. Jedoch können Kinder ihren Eltern helfen, die Unterlagen vorzubereiten und beim Abschluss unterstützen. Oder sie bezahlen die Beiträg der Pflegezusatzversicherung für ihre Eltern. Abschließen und unterschreiben müssen den Vertrag allerdings die erwachsenen und mündigen Personen (Eltern) selbst.
Eltern sind bis zum Abschluss der Erstausbildung ihrer Kinder unterhaltspflichtig. Das wissen die meisten. Dass es umgekehrt ebenfalls eine Unterhaltspflicht gibt, wenn die Eltern einer Pflege bedürfen, ist weniger bekannt. Benötigen Eltern Pflege und haben nicht ausreichend vorgesorgt, sind erwachsene Kinder zu Elternunterhalt verpflichtet und müssen einen Teil der Pflegekosten übernehmen, die die gesetzliche Absicherung nicht abgedeckt. Dies gilt ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro laut § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Deshalb möchten viele Kinder ihre Eltern auch im Alter versorgt wissen.
Wie setze ich die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung meines Kindes richtig von der Steuer ab?
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