Sollten Sie sich für den Kauf einer Wohnung entscheiden, übernehmen allein Sie die Kosten. Bei der Miete ist es etwas anders: Wurde der Wohnungsbau mit öffentlichen Mitteln gefördert, können Sie mit einem Wohnberechtigungsschein dort einziehen. Das schützt Sie vor überhöhten Mieten. Rentner und Senioren haben häufig Anspruch auf diese Art der Unterstützung. Bei einem geringen Einkommen steht Ihnen außerdem Wohngeld zu.
Das müssen Sie gegebenenfalls beim Wohnungsamt beantragen. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für die Pflegeanwendungen. Das gilt auch für eine Wohnraumanpassung, wie zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts. Die Pflegekassen zahlen dabei einmalig bis zu 4.000 Euro für einen solchen Umbau.
Nicht nur die Pflegekassen übernehmen Leistungen, Sie können die Kosten für das betreute Wohnen und der damit gegebenenfalls verbundenen Pflege auch finanzieren mit Hilfe von:
Neben Kaufpreis oder Miete kommen weitere Kosten auf Sie zu, etwa für die angebotenen Grundleistungen. Diese Kosten variieren je nach Einrichtung. Laut Verbraucherzentrale ist eine monatliche Pauschale zwischen 60 und 100 Euro üblich. In einigen Einrichtungen kommen zudem Bearbeitungs- oder Aufnahmegebühren auf Sie zu.
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