Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ambulante Pflege ist die medizinische, pflegerische und haus­wirtschaft­liche Versorgung von Pflege­bedürftigen in deren Zuhause durch professionelle ambulante Pflege­dienste. Im Vergleich dazu kann die soge­nannte "häusliche Pflege" auch durch Privat­personen (Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn) erfolgen.
  • Für Pflegebedürftige ist die ambulante Unterstützung in den eigenen vier Wänden in vielen Fällen sinnvoll. Übernehmen Angehörige oder andere Personen die Pflege, kann ein ambulanter Pflegedienst sie zusätzlich entlasten.
  • Anspruch auf Leistungen für ambulante Pflege haben Pflege­bedürftige in den Pflege­graden 2 bis 5: Ihnen stehen monatliche Pflege­sach­leistungen zwischen 724 und 2.095 Euro zu (Höchst­beträge je nach Pflegegrad).
  • Wie hoch die Kosten für ambulante Pflege tatsächlich ausfallen, hängt vom Pflege­grad ab, vom Bundes­land und Pflege­dienst­leister. Die Kosten­über­nahme erfolgt durch die gesetzliche Pflege­versicherung oder die private Pflege­pflicht­versicherung. Kosten­lücken? Können Sie mit einer Pflege­zusatz­versicherung schließen.
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Definition
Unterstützt ein professioneller Pflege­dienst Pflege­bedürftige in ihrem Alltag daheim, spricht man von ambulanter Pflege. Kümmern sich Ange­hörige oder Freunde um pflege­bedürftige Personen, ist von Pflege zu Hause die Rede.

Ambulante Pflege umfasst die profes­sionelle medizinische, pflegerische und haus­wirtschaft­liche Versorgung pflege­bedürftiger Menschen in ihrem Zuhause:

  • Die Pflege­tätigkeit erfolgt also außer­halb teil­stationärer oder voll­stationärer Pflege­einrichtungen (vollstationäre Pflege).
  • Die ambulante Pflege­tätig­keit kann aber auch außer­halb von voll­stationären Einrichtungen der "Hilfe für behinderte Menschen" erfolgen.
  • Sie kann zudem innerhalb von privaten Wohn­gemein­schaften wie z.B. dem betreuten Wohnen stattfinden.

Der Begriff ambulante Pflege bezieht sich vor allem auf Dienst­leistungen mobiler Pflege­dienste. Sie beschäftigen professionell geschulte Fach­kräfte. Ambulante Pflege­dienste können pflegende Angehörige oder andere private Pflege­personen bei der Pflege­tätigkeit unter­stützen - oder die Pflege voll­ständig übernehmen.

Bei kurz­fristiger ambulanter Pflege unter­stützen Pflege­dienste Patienten zum Beispiel nach einer OP im Haushalt. Lang­fristige ambulante Pflege sieht die regel­mäßige Betreuung hilfs­bedürftiger Personen in deren Zuhause vor. Mobile Pflege­dienste versorgen Pflege­bedürftige dann mehr­mals täglich oder wöchentlich.

Auch rein privat organisierte Pflege von Angehörigen gilt als "ambulant". Denn die Betreuung erfolgt vor Ort in den eigenen vier Wänden des Pflege­bedürftigen. Man spricht dann aber eher von häuslicher Pflege oder von Pflege zu Hause.

Im Sinne einer vorübergehenden ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst in besonderen Situationen.

Anspruch auf Leistungen für ambulante Pflege haben pflege­bedürftige Personen, die in Pflege­grad 2 bis 5 eingestuft sind. Auch in Pflege­grad 1 können Sie einen mobilen Pflege­dienst beauf­tragen. Die Kosten über­nehmen Sie jedoch selbst. Für die Pflege­grade 2 bis 5 zahlt die Pflege­versicherung Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Beides sind Leistungen der sozialen Pflege­versicherung. Die Pflegesachleistungen können Pflege­bedürftige teilweise oder ganz aufwenden, um ambulante Pflege anzu­fordern. Der Pflege­grad bestimmt die Leistungen: Je höher er ist, desto mehr Pflege­geld und Pflege­sach­leistungen erhalten Sie.

Pflege­bedürftige haben Anspruch auf verschiedene Hilfs­leistungen der Pflege­versicherung: entweder auf Auszahlung von Pflege­geld oder auf besagte Pflege­sach­leistungen und Pflegehilfsmittel. Ebenso zählen Wohn­umbau­maß­nahmen oder Pflege­beratung zum "Leistungs­katalog der ambulanten Pflege". Unter­stützen Angehörige und ein ambulanter Pflege­dienst den Hilfs­bedürftigen im Alltag, kann er eine Kombination aus Pflege­sach­leistungen und Pflege­geld beziehen, die sogenannte Kombinationsleistung.
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Ambulante Pflege vs. stationäre Pflege
Der grund­legende Unter­schied zwischen ambulanter und stationärer Pflege ist der Ort, an dem der Pflege­bedürftige versorgt wird.

Bei ambulanter Pflege leben Sie weiterhin in Ihrem Zuhause. Angehörige oder Pflege­dienste kommen zu Ihnen nach Hause. Dort helfen Sie Ihnen im Haus­halt, bei der Körper­pflege oder medizinischen Versorgung.

Ist häusliche Pflege nicht möglich, kommt ein Umzug in ein Alten­wohn­heim, Pflegeheim oder in eine andere Pflege­einrichtung in Betracht. Vorteil bei teil- oder voll­stationärer Pflege: Bei einem Not­fall stehen zeitnah Hilfs­personen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung zur Verfügung. Kurzzeitpflege beispiels­weise ist die stationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum.

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Pro & Contra
Die Betreuung pflege­bedürftiger Personen stellt Angehörige oft vor organisa­torische, emotionale und physische Heraus­forderungen. Die Über­sicht zeigt, welche Vor- und Nach­teile ambulante Pflege haben kann:
  • Der Pflegebedürftige kann weiterhin in seinem gewohnten räumlichen Umfeld leben. Vor allem für Demenzkranke ist eine vertraute Umgebung wichtig.
  • Soziale Kontakte (Nachbarn, Bekannte, Angehörige) bleiben leichter erhalten.
  • Mobiles Pflegepersonal entlastet pflegende Angehörige bei der Betreuung und beantwortet Fragen.
  • Versorgung und Pflegealltag können individuell auf den Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Tagesabläufe und Routinen bleiben bestehen.
  • Ambulante Pflege ist meist günstiger als die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.
  • Wohnt der Pflege­bedürftige allein und hat wenige soziale Kontakte, kann es zu Vereinsamung kommen.
  • Gegebenenfalls sind in der Wohnung Umbau­arbeiten nötig, um adäquate Pflege daheim zu ermöglichen. Dafür gibt es jedoch Unter­stützung (Leistungen für Wohnumbau­maßnahmen).
  • Sofortige Hilfe in Notfall­situationen ist in der Regel nicht gewährleistet.
  • Ambulante Pflege­kräfte stehen oft unter Zeit­druck und können unter Umständen nicht aus­reichend auf Pflege­bedürftige eingehen.
Oft gefragt

Für Pflegebedürftige, die einen Großteil ihres Alltags noch allein stemmen können, ist mobile Pflege meist eine gute Wahl. Ob ambulante Pflege infrage kommt, hängt auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Ist eine aufwendige medizinische Versorgung oder Rundum­betreuung erforderlich, ist stationäre Pflege unter Umständen sinnvoller. Auch die Wohn­situation entscheidet, ob ambulante Pflege zu Hause durchführbar ist.

In folgenden Fällen ist ambulante Pflege im eigenen Zuhause in der Regel sinnvoll:

  • Der Pflegebedürftige ist in der Lage, weitgehend selbstständig im eigenen Haushalt zu leben.
  • Der Pflegebedürftige möchte in seinem gewohnten sozialen Umfeld bleiben.
  • Pflegende Angehörige sollen durch die Unterstützung mobiler Pflegedienste entlastet werden.
  • Der Pflegebedürftige will Mehrkosten für eine stationäre Betreuung sparen.

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Übersicht
Mobile Pflegedienste und individuelle Pflegekräfte bieten ambulante Pflege an. Kümmern sich Angehörige oder Bekannte um Pflegebedürftige, spricht man eher von häuslicher Pflege.
Zeitliche Ein­schätzungen
Wie viel Unterstützung Sie als Pflege­bedürftiger im Alltag benötigen, hängt ganz von Ihrer individuellen Verfassung ab. Während oft bereits eine stunden­weise Unter­stützung im Haushalt oder ein mobiler Essens­dienst ausreicht, erfordern andere Pflege­fälle eine Voll­zeit­betreuung. Es gibt folgende weitere Betreuungsmodelle:
Benötigt der Pflege­bedürftige nur hin und wieder Hilfe, reicht oftmals eine stunden­weise Unter­stützung durch professionelle Pflege­dienste aus. Abhängig vom individuellen Pflege­bedarf des Pflege­bedürftigen wird eine feste Stunden­anzahl gebucht. Das können drei, fünf, acht, zehn oder eine andere Anzahl von Stunden sein.
Neben der Möglichkeit, Pflege­bedürftige teil­stationär versorgen zu lassen und für die Nacht­pflege in eine Pflege­einrichtung zu bringen, kann die nächtliche Betreuung zu Hause auch eine professionelle Pflege­kraft über­nehmen. Die ambulante häusliche Pflege nachts kommt meist bei Intensiv- oder Palliativ-Pflege (ambulante Intensiv­pflege) zum Einsatz. Sie wird vor allem pflegende Angehörige genutzt, die den Patienten in der Nacht nicht versorgen können oder selbst ein paar Stunden Erholung benötigen.
Für schwer Pflegebedürftige, die dauer­haft bett­lägerig oder z.B. an Demenz erkrankt sind, reicht eine Betreuung nach Stunden oft nicht aus. Sie benötigen eine Pflege­kraft, die eine 24-h-Betreuung zu Hause leistet. Dabei kümmert sich die Pflege­kraft sowohl um die medizinische Versorgung als auch um den Haushalt
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Leistungen
Übernimmt ein ambulanter Pflege­dienst Aufgaben, reichen die Leistungen von medizinischer Pflege bis hin zu Haus­halts­hilfe und sozialer Betreuung: Damit versorgt er Pflege­bedürftige in ihren eigenen vier Wänden.
Ambulante Pflegedienste kümmern sich je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder mehr­mals täglich um das Wohl­ergehen pflege­bedürftiger Personen. Dort angestellte Fach­kräfte über­nehmen pflegende oder haus­wirtschaft­liche Tätig­keiten im häuslichen Umfeld. Zudem entlasten ambulante Pflege­hilfen, die stunden­weise vorbei­kommen, pflegende Angehörige.

Ihre Leistungen lassen sich in vier Haupt­kategorien unterteilen:

  1. Grundpflege bietet Unterstützung im täglichen Leben. Zum Beispiel bei der Körper­pflege, beim An- und Umziehen und bei Mahlzeiten.
  2. Ergänzend dazu gibt es medizinische Behandlungspflege. Nur ausgebildetes Fach­personal darf diese Art der Kranken­pflege zu Hause durchführen. Sie beinhaltet Verabreichen von Medikamenten, Verbands­wechsel (Wund­versorgung) und Injektionen, zum Beispiel das Spritzen von Insulin. Zu beachten: Nicht alle Maß­nahmen der medizinischen Behand­lungs­pflege müssen zwingend von ausgebildetem Fach­personal ausgeführt werden. Das gilt vielmehr nur für besondere Tätig­keiten wie z.B. intravenöse Injektionen.
  3. Ambulante Pflege­dienste können darüber hinaus die haus­wirt­schaftliche Versorgung über­nehmen. Darunter fallen Haus­halts­tätig­keiten wie Putzen, Kochen oder Wäsche waschen.
  4. Bei der Betreuungs­leistung steht die Unter­haltung des Pflege­bedürftigen im Mittel­punkt. Dazu gehören Leistungen wie Vorlesen, gemein­sames Spazieren­gehen oder Spiele spielen.
Nutzen hilfsbedürftige Personen professionelle Pflege­dienste für die Pflege zu Hause, entscheiden sie sich meist für eine oder mehrere der vier Leistungs­kategorien. Oder sie buchen ein Zeit­kontingent. Das bedeutet: Eine Pflegekraft steht täglich für eine fest­gelegte Stunden­anzahl zur Verfügung. Der Pflege­bedürftige kann in dieser Zeit je nach Bedarf frei aus den angebotenen Leistungen wählen.
Ratgeber
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Checkliste
Lesen Sie hier unsere fünf Tipps, die Sie bei der Auswahl eines Pflege­dienstes unbedingt berück­sichtigen sollten:
  • Klären Sie in einem Beratungs­gespräch (z.B. im Rahmen einer Pflegeberatung) ab, welche Leistungen Sie benötigen und welche Kosten die Pflege­kasse über­nimmt. Dann können Sie bei den Pflege­diensten gezielter Fragen stellen.
  • Achten Sie darauf, ob der Pflege­dienst einen Versorgungs­vertrag mit der Pflege­kasse hat. Sonst kann der Dienst keine Pflege­sach­leistungen abrechnen.
  • Informieren Sie sich über die Quali­fikationen des Pflege­personals und versichern Sie sich, dass das betreuende Personal nicht allzu oft wechselt. Zentrale Qualitäts­merk­male bei Pflege­diensten sind Verläss­lichkeit und Kontinuität.
  • Fragen Sie nach der Zusammen­arbeit mit Haus­ärzten. Je besser diese ist, desto schneller kann der Pflege­dienst Ihre medizinischen Fragen beantworten.
  • Ein letzter, aber entscheidender Tipp: Ihnen sollte durch das Angebot sofort klar sein, welche monatlichen Kosten auf Sie zukommen. Meiden Sie unbedingt Dienste, deren Kosten­aufstellungen intransparent wirken.
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Kosten & Kosten­übernahme
Die Kosten für ambulante Pflege hängen vom Pflege­grad bzw. Pflege­aufwand ab. In der Regel werden Verträge zwischen Pflege­diensten und Kranken­kassen abge­schlossen. Letztere legen die abrechen­baren Beträge für Pflege fest.
Wie viel ambulante Pflege bzw. ambulante Pflege­dienste kosten, lässt sich nicht pauschal beant­worten. Denn der Grad der Pflege­bedürftig­keit entscheidet, in welcher Höhe Hilfs­bedürftigen Pflege­sach­leistungen zustehen und welche Kosten die Pflege­versicherung über­nimmt. Zudem fallen Kosten für ambulante Pflege­dienste aufgrund verschiedener Faktoren unter­schiedlich aus.
Ihre Pflege­versicherung trägt die Kosten für Ihren ambulanten Pflege­dienst. Die anfallenden Gebühren über­nimmt die Pflege­versicherung bis zu einer fest­gelegten Höchst­summe. Der Betrag richtet sich nach dem Pflege­grad (bis 2017: Pflege­stufe). Im höchsten Pflege­grad 5 beträgt der Zuschuss maximal 2.095 Euro im Monat.
  • Bis zu diesem Betrag rechnet der beauftragte Dienst die monatlich erbrachten Leistungen als Pflege­sach­leistungen direkt mit der gesetzlichen Pflege­versicherung (Pflegekasse) ab.
  • Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) rechnet nicht mit Pflege­diensten ab, sondern erstattet dem Pflege­versicherten die Kosten. Sie leistet den soge­nannten Kostenersatz.

Personen in Pflege­grad 1 erhalten keine Pflege­sach­leistungen, aber einen Entlastungs­betrag von 125 Euro pro Monat und Zuschüsse zum Hausnotruf.

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Pflegebedürftigkeit
in Pflegegraden
Pflegegeld
Pflegesachleistung
(Maximalbetrag pro Monat)
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 316 € 724 €
Pflegegrad 3 545 € 1.363 €
Pflegegrad 4 728 € 1.693 €
Pflegegrad 5 901 € 2.095 €
Die gesetzliche Pflege­versicherung sieht vor, dass der Arbeit­geber grund­sätzlich die Hälfte des Beitrags zahlt. Den anderen Teil zahlt der Arbeit­nehmer, plus gegebenen­falls den Kinderlosenzuschlag. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Brutto­gehalt des Arbeit­nehmers. Sind Sie freiwillig in der GKV versichert (z. B. als Selbst­ständiger oder Rentner), dann sind Sie im Regelfall alleine für die Beiträge verant­wortlich. Dies gilt auch für Versicherte der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).

Die Grundsätze für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind identisch zu denen zur Berechnung der Beiträge für die GKV.

Sofern Sie abhängig beschäftigt (angestellt) sind, erhalten Sie jedoch sowohl in der gesetzlichen Pflege­versicherung als auch in der privaten Pflege­pflicht­versicherung grund­sätzlich einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Derzeit sind das 3,05 Prozent. Plus 0,35 Prozent für Kinderlose.
Beiträge private Pflege­pflicht­versicherung: Diese berechnen sich auf der Grund­lage bestimmter gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertragsabschluss.

Ihre Pflege­pflicht­versicherung deckt bei Pflege­bedürftig­keit nicht alle Kosten. Kosten­lücken können Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, wie dem Allianz Pflege­tage­geld­Best, schließen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Höchstaufnahmealter: Der Online-Abschluss ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Grundsätzlich kann die Pflegezusatzversicherung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr abgeschlossen werden. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da.

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Der Allianz Pflege­grad Rechner ist ein Tool zur persönlichen Einschätzung eines voraus­sicht­lichen Pflege­grads. Er ersetzt nicht die Beurteilung Ihrer Pflege­bedürftig­keit durch einen unab­hängigen medizinischen Gutachter.
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Häufige Fragen
  • Wie hoch ist das Pflegegeld in Kombination mit der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes und teilstationärer Pflege?

    Das hängt davon ab, welchen Pflege­grad die hilfs­bedürftige Person hat. Prinzipiell gilt: Wer ambulante Pflege­sach­leistungen und/oder Pflege­geld bezieht, kann teil­stationäre Pflege (z.B. Tag- oder Nacht­pflege) ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen.
  • Ich pflege selbst, bekomme ich Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst?

    Ja, vorausgesetzt die Person, die Sie versorgen, ist mindestens in Pflege­grad 2 eingestuft. Dann hat sie Anspruch auf Unter­stützung durch einen ambulanten Pflege­dienst. Erfolgen häusliche Pflege durch Angehörige und ambulante Versorgung durch einen Pflege­dienst parallel, erhalten Pflege­bedürftige eine Kombinations­leistung. Das Pflege­geld für Angehörige und die Pflege­sach­leistung werden dann anteilig ausgezahlt.
  • Sind die Kosten für die Pflege von Angehörigen zu Hause steuerlich absetzbar?

    Die folgenden Aussagen gelten für 2021 und damit für die Steuer­erklärung 2021.

    Ja, den Pflege­pausch­betrag können Ihre Ange­hörigen unter gewissen Voraus­setzungen bei der eigenen Steuer­erklärung geltend machen. Wenn Sie ein Ange­höriger zu Hause (auch in seiner eigenen Wohnung) pflegt, hat dieser grund­sätzlich Anspruch auf den jährlichen Pauschbetrag. Dieser Betrag kann beispiels­weise Kosten für Fahrten oder Kleidung abdecken.

    Damit der Pflege­pausch­betrag gewährt wird, dürfen Sie Ihren Ange­hörigen nicht bezahlen, auch nicht mit Mitteln aus dem Pflegegeld. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine verein­fachte, pauschalierte Darstellung handelt. Im Zweifel gehen Sie bitte zum Beispiel auf einen Rechts­anwalt oder Steuer­berater zu.

    • Seit 2021 gelten neue Pausch­beträge in Abhängig­keit der Pflege­bedürftig­keit: Die Höhe des Pflege­pausch­betrags beläuft sich bei Pflege­grad 2 auf 600 Euro, bei Pflege­grad 3 auf 1.100 Euro und bei den Pflege­graden 4 und 5 auf 1.800 Euro im Jahr.
    • Sind Sie hilflos (Merk­zeichen ´H´ im Schwer­behinderten­ausweis), so beträgt der Pflege­pausch­betrag ebenfalls 1.800 Euro im Jahr.

    Ihr Ange­höriger darf sich bei der Pflege von einem ambulanten Pflege­dienst zeit­weise unter­stützen lassen.

  • Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

    Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, sollte Ihr Wohn­umfeld zu Ihren Bedürfnissen passen. Dafür sind oft verschiedene Umbau­arbeiten nötig. Die Pflege­kasse unter­stützt Sie hierbei: Unab­hängig von Ihrem Pflegegrad erhalten Sie pro Maß­nahme bis zu 4.000 Euro. Wohnen Sie mit mehreren Pflege­bedürftigen zusammen, sind es sogar bis zu 16.000 Euro.

    Hier finden Sie weitere Infos des Bundesgesundheitsministeriums.

  • Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?

    Ratsuchende finden eine Vielzahl an Beratungs­angeboten ganz in ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Video­chat sind Pflege­beratungen möglich.

    • Für privat Pflege­pflicht­versicherte: Wenden Sie sich an die compass Pflege­beratung, wenn Sie privat pflege­pflicht­versichert sind. Die Pflege­beratung der privaten Kranken­versicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie unter compass Pflegeberatung.
    • Für privat Pflege­zusatz­versicherte der Allianz: Wenn Sie bei der Allianz durch eine private Pflege­zusatz­versicherung vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance mit sofortiger Hilfe im Pflege­fall zur Seite. Experten beraten Sie und Ihre nahen Familien­angehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jeder­zeit und bei Bedarf auch weltweit! Weitere Informationen im Glossar unter Allianz Pflege Assistance.

    Übrigens: Für den Allianz Tarif Pflege­tage­geld­Best gelten folgende Alters­grenzen (Höchst­aufnahme­alter): Grund­sätzlich können Versicherte bis zum voll­endeten 70. Lebens­jahr aufge­nommen werden. Der Online-Abschluss ist nur bis zum voll­endeten 60. Lebens­jahr möglich.

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