Ambulante Pflege umfasst die professionelle medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrem Zuhause:
- Die Pflegetätigkeit erfolgt also außerhalb teilstationärer oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen (vollstationäre Pflege).
- Die ambulante Pflegetätigkeit kann aber auch außerhalb von vollstationären Einrichtungen der "Hilfe für behinderte Menschen" erfolgen.
- Sie kann zudem innerhalb von privaten Wohngemeinschaften wie z.B. dem betreuten Wohnen stattfinden.
Der Begriff ambulante Pflege bezieht sich vor allem auf Dienstleistungen mobiler Pflegedienste. Sie beschäftigen professionell geschulte Fachkräfte. Ambulante Pflegedienste können pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen bei der Pflegetätigkeit unterstützen - oder die Pflege vollständig übernehmen.
Bei kurzfristiger ambulanter Pflege unterstützen Pflegedienste Patienten zum Beispiel nach einer OP im Haushalt. Langfristige ambulante Pflege sieht die regelmäßige Betreuung hilfsbedürftiger Personen in deren Zuhause vor. Mobile Pflegedienste versorgen Pflegebedürftige dann mehrmals täglich oder wöchentlich.
Auch rein privat organisierte Pflege von Angehörigen gilt als "ambulant". Denn die Betreuung erfolgt vor Ort in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen. Man spricht dann aber eher von häuslicher Pflege oder von Pflege zu Hause.