In der Regel ist der oder die Fahrzeughalter:in auch Versicherungsnehmer:in. Diese Person ist im Fahrzeugschein eingetragen und hat das Kfz zugelassen. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und ist in der Regel versichert.
Der oder die Halter:in kann die Versicherung für eine andere Person abschließen, die dann ebenfalls versichert ist. Das gilt zum Beispiel, wenn Eltern ein Kleinkraftrad für ihr Kind versichern. Zusätzlich können Sie bei Abschluss der Versicherung den Fahrerkreis erweitern: Dann sind alle Personen versichert, die Sie angeben. Schließen Sie die Kfz-Versicherung mit unbeschränktem Fahrerkreis ab, darf jede beliebige Person ans Steuer, die einen Führerschein hat.
Meist ist der oder die Halter:in auch Eigentümer:in des Fahrzeugs. In einigen Fällen, z. B. bei Leasingverträgen oder Firmenwagen, können sich Halter:in und Eigentümer:in unterscheiden. Für die Versicherung ist der oder die Fahrzeughalter:in entscheidend.