0800 7 243 959 Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr
Ab 26€ im Jahr

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Leichtkraftrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CBF125M (124 ccm Hubraum, 8 kW Leistung, 117 kg Leergewicht), Geburtsdatum 01.01.1960, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, PLZ 95358 in Guttenberg (Bayern), Berufsgruppe: Beamte im öffentlichen Dienst, Erstzulassung 06/2015, Saisonkennzeichen Mai bis August, Fahrleistung 1.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 14.02.2023.

Leichtkraftrad-Versicherung

Versicherungsschutz für 50-125 ccm
Ab 26€ im Jahr

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Leichtkraftrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CBF125M (124 ccm Hubraum, 8 kW Leistung, 117 kg Leergewicht), Geburtsdatum 01.01.1960, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, PLZ 95358 in Guttenberg (Bayern), Berufsgruppe: Beamte im öffentlichen Dienst, Erstzulassung 06/2015, Saisonkennzeichen Mai bis August, Fahrleistung 1.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 14.02.2023.

Leichtkraftrad Versicherung: Motorradfahrer fährt mit 125er auf Waldweg
  • Mit einer Leichtkraftrad-Versiche­rung versichern Sie per Definition Motor­räder oder Roller zwischen 50 und 125 Kubik­zenti­metern (ccm) Hub­raum.
  • Die 125er-Versicherung der Allianz beinhaltet besondere Leistungen, zum Bei­spiel bis zu 24 Monate Neu- oder Kauf­preis­erstat­tung bei Total­schaden Ihres 125-ccm-Rollers.
  • Die Kosten einer Versicherung für 125er starten bei der Allianz bei 26 Euro im Jahr. Ihren Beitrag beein­flussen Faktoren wie Motor­leistung und Fahrer:innen-Alter.
  • Welche Allianz Leicht­kraft-Versicherung im Vergleich Ihre 125er am besten absichert, hängt vor allem von Fahr­zeug­wert und Alter Ihrer Maschine ab.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Leichtkraftrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CBF125M (124 ccm Hubraum, 8 kW Leistung, 117 kg Leergewicht), Geburtsdatum 01.01.1960, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, PLZ 95358 in Guttenberg (Bayern), Berufsgruppe: Beamte im öffentlichen Dienst, Erstzulassung 06/2015, Saisonkennzeichen Mai bis August, Fahrleistung 1.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 14.02.2023.

Je nachdem, ob Sie Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko wählen, schützt Sie die Versicherung für Ihr 125-ccm-Leicht­kraftrad lediglich vor Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter oder übernimmt auch Repara­turen für Schäden an Ihrem eigenen Leicht­kraftrad.

Was versichert die Haftpflichtversicherung für Leichtkraftroller?

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht zahlt, wenn Sie mit Ihrem Leicht­kraftrad oder Leicht­kraft­roller Dritte schädigen. Die 125-ccm-Versicherung der Allianz sichert Sie bei Schadens­ersatz­forderungen mit diesen besonderen Leistungen ab:

Welche Leistungen bietet Leichtkraftrad-Teilkasko?

Wenn Sie mit Teilkasko Ihre 125er versichern, sind Schäden am eigenen Kraft­rad durch äußere Ein­flüsse abgedeckt. Dazu zählen unter anderem Dieb­stahl, Tier­biss und Natur­gewalten wie Blitz­schlag, Hagel oder Hoch­wasser. Als Versicherung für Motor­rad oder Roller bis 125 ccm bietet die Allianz Teil­kasko mehrere Vorteile:

Was leistet die Leichtkraftfahrzeug-Versicherung mit Vollkasko?

Vollkasko als 125er-Motor­rad-Versicherung be­inhaltet alle Leistungen der Teil­kasko-Ver­sicherung für 125 ccm. Zusätz­lich greift der Rundum­schutz bei selbst ver­schul­deten Unfällen und Vandalismus. Bei der Allianz bietet die Leicht­kraft­fahrzeug-Versicherung mit Voll­kasko besonders umfang­reiche Leistungen:

  • Inklusive Sonder­ausstattung: Fest mit dem Leicht­kraftrad verbundene Spezial­ausstattung (z. B. Sport­auspuff) ist auto­matisch mitversichert – ohne Begrenzung der Versicherungs­summe.
  • Bis zu 24 Monate Neu- bzw. Kaufpreis­entschädigung: Hat Ihr neues Leicht­kraftrad inner­halb der ersten 24 Monate einen Total­schaden, ersetzt die Allianz statt des Fahrzeug­werts den Neu­preis. Bei einer gebrauchten 125er erhalten Sie den Kauf­preis erstattet.
  • Spezielle Elektro-Leistungen: Sie haben ein Leicht­kraftrad oder einen Roller mit Elektro­antrieb? Bei der Allianz sind Akku und Lade­zubehör batterie­betriebener Kraft­räder mitversichert. Die 125-ccm-Versicherung mit Voll­kasko deckt unter anderem sogar Schäden durch Fehl­bedienung beim Lade­vorgang ab.
  • Sie haben Fragen zu den Leistungen der Versicherung für Ihr 125-ccm-Motorrad? Wir beraten Sie gerne.

  • Sie haben sich für die 125er-Versicherung der Allianz entschieden? Hier ermitteln Sie Ihren Tarif.

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zu­frieden­heit bei der Kraftrad-Versicherung

Aus X Bewertungen bei eKomi

Die Versicherung für Ihr 125-ccm-Leicht­kraftrad ergänzen Sie bei der Allianz optional mit einem Premium Schutzbrief für schnelle Pannen­hilfe, AuslandsSchadenSchutz für finanzielle Sicherheit bei Unfällen im Ausland, oder Rabattschutz für je einen freien Kfz-Haft­pflicht- oder Vollkasko­schaden im Kalender­jahr.
  • Fragen zu Zusatzbausteinen der Allianz 125-Motor­rad-Ver­sicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne.

  • Sie haben sich für die 125-ccm-Roller-Versicherung der Allianz entschieden? Hier ermitteln Sie Ihren Tarif.

Eine Leichtkraftrad-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht kostet bei der Allianz ab 26 Euro pro Jahr, umgerechnet ca. 2,16 Euro pro Monat. Für Teil­kasko zahlen Sie jährlich ab 37 Euro oder ca. 3,08 Euro im Monat. Bei Voll­kasko beginnen die Leicht­kraftrad-Versicherung-Kosten bei 60 Euro im Jahr oder 5,00 Euro im Monat.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Leichtkraftrad-Kfz-Haftpflicht):

Honda CBF125M (124 ccm Hubraum, 8 kW Leistung, 117 kg Leergewicht), Geburtsdatum 01.01.1960, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, PLZ 95358 in Guttenberg (Bayern), Berufsgruppe: Beamte im öffentlichen Dienst, Erstzulassung 06/2015, Saisonkennzeichen Mai bis August, Fahrleistung 1.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, nur Haftpflicht mit SF-Klasse 20, Angebotsdatum: 14.02.2023.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Leichtkraftrad-Teilkasko):

Honda CBF125M (124 ccm Hubraum, 8 kW Leistung, 117 kg Leergewicht), Geburtsdatum 01.01.1960, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, PLZ 95358 in Guttenberg (Bayern), Berufsgruppe: Beamte im öffentlichen Dienst, Erstzulassung 06/2015, Saisonkennzeichen Mai bis August, Fahrleistung 1.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, Haftpflicht mit SF-Klasse 20 und mit 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 14.02.202

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen (Leichtkraftrad-Vollkasko):

Honda CBF125M (124 ccm Hubraum, 8 kW Leistung, 117 kg Leergewicht), Geburtsdatum 01.01.1960, Fahrzeughalter ist Versicherungsnehmer, PLZ 95358 in Guttenberg (Bayern), Berufsgruppe: Beamte im öffentlichen Dienst, Erstzulassung 06/2015, Saisonkennzeichen Mai bis August, Fahrleistung 1.000 km pro Jahr, nur Versicherungsnehmer als Fahrer, Haftpflicht + Teilkasko + Vollkasko (SF-Klasse in Haftpflicht und Vollkasko jeweils 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung in Vollkasko und 150 Euro Selbstbeteiligung in Teilkasko, Angebotsdatum: 14.02.2023.

Wie hoch 125-ccm-Versicherung-Kosten ausfallen, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:

  • Fahrzeugtyp
  • Hubraumgröße und Leistung
  • Fahrzeugalter
  • Wohnort des Halters oder der Halterin
  • Alter des Fahrers oder der Fahrerin
  • Beruf des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin
  • Jährliche Fahr­leistung
  • Schadenfreiheits­klasse

Es gibt mehrere Möglich­keiten, um bei der Versicherung für 125 ccm Kosten zu sparen. Drei Tipps für eine günstige 125er-Versicherung:

  1. Leichtkraft­rad saisonal anmelden: Sie haben ein Saison­kennzeichen für Leicht­kraftrad oder Leicht­kraftroller? Die Kosten für die 125-ccm-Versicherung fallen dann anteilig für die Monate an, in denen Ihre 125er zugelassen ist.
  2. Als Zweitfahrzeug versichern: Meist ist der Bei­trag günstiger, wenn Sie zusätz­lich zu Ihrem Alltags­fahrzeug eine 125er versichern. Versicherungen für 125 ccm ab 16 Jahren kosten weniger, wenn Jugend­liche ihr Leicht­kraftrad über die Eltern versichern.
  3. Leistungsarme 125er wählen: Je weniger PS das Kraft­rad hat, desto niedriger sind bei der Versicherung für 125 ccm die Kosten.

Übrigens: Egal, wie hoch die Beitragskosten für Ihre Versicherung ausfallen, für Roller bis 125 ccm zahlen Sie keine Kfz-Steuer.

Sie haben sich für die 125er-Versicherung der Allianz entschieden? Hier ermitteln Sie Ihren Tarif.

Welches Allianz Produkt im Versicherungs­vergleich Ihr Motor­rad bis 125 ccm am besten schützt, hängt unter anderem vom Fahr­zeug­wert ab. Je höher der Wert der 125er, desto eher lohnt sich eine Voll­kasko oder Teilkasko im Leicht­kraftrad-Versicherungs­vergleich.
  • Zubehör zu Schaden kommt. Die 125-ccm-Ver­sicherung der Allianz beinhaltet die Leistung ohne Aufpreis.

  • … ein Kurzschluss Folge­schäden an der Elektronik Ihres Leicht­kraft­rollers verursacht. Der Schutz besteht über die Teil­kasko der 125-Roller-Versicherung.

  • … an Ihrer 125er außerhalb der Saison Brand- oder Diebstahl­schäden entstehen. Voraus­setzung: Das Leicht­kraft­rad war auf Privat­grund abgestellt und Sie haben eine Teil- oder Voll­kasko.

  • … Sie grob fahrlässig einen Unfall verursachen. Zum Beispiel, weil Sie nicht aufpassen und auf den voraus­fahrenden Pkw auf­fahren.
  • … Ihnen ein Rind, Schaf oder Pferd vor den Leicht­kraft­roller läuft. Die Allianz Motorrad­versicherung bis 125ccm deckt Kollisionen mit Tieren aller Art ab.
  • … Sie an einem Motorrad­rennen teil­nehmen, bei dem es um das Erzielen von Höchst­geschwindig­keiten geht.
  • … Sie Ihre 125er länger als 18 Monate still­legen. Bis dahin bietet die Kasko­versicherung beitrags­freien Ruhe­versicherungs­schutz.
  • … Sie mit Ihrem Leichtkraftrad bis 125 ccm außer­halb des Saison­zeit­raums auf öffent­lichen Straßen fahren und einen Unfall haben.
  • … Sie Ihre 125er auf einem Anhänger privat überführen und dabei Transportschäden am Bike entstehen.
Als Leicht­kraftrad oder Leichtkraftroller gelten Motorräder oder Roller mit Hubraum zwischen 50 und 125 ccm. Damit hat ein Leichtkraftrad mehr Leistung als ein Kleinkraftrad, ist aber weniger leistungsstark als ein Motorrad. Aus diesem Grund gibt es spezielle Leichtkraftrad-Versicherungen.

Neben der Hubraum­größe zählt jedes motorisierte Kraft­rad mit einer Motor­leistung von höchstens 11 kW bzw. 15 PS und einer Höchst­geschwindig­keit von 110 bis 115 km/h als Leicht­kraftrad.

Bei der Allianz können Sie Klein­kraft­räder, Leichtkraft­räder und Kraft­räder mit unter­schied­lichen Hubraum­größen versichern:
 

Noch unsicher, ob Sie für Ihr Kraft­rad eine 125er-Versicherung abschließen können? Hier finden Sie alles zu den Voraus­setzungen für die Leichtkraftrad-Zulassung und die 125-ccm-Ver­sicherung.

Gibt es bei der Leichtkraftrad-Versicherung auch einen Schadenfreiheitsrabatt?

Ja, auch bei der Leichtkraftrad-Versicherung gibt es Schaden­frei­heits­rabatt. Je länger Sie schaden­frei mit Ihrem Bike unterwegs sind, desto höher ist der Nachlass auf den Versicherungs­beitrag. Rabatte gewähren Versiche­rungs­unter­nehmen nur bei Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko. Bei einer Motorrad-125-ccm-Versicherung bzw. Roller-125-ccm-Ver­sicherung mit Teilkasko gibt es für unfall­freies Fahren keine Beitrags­ver­günsti­gungen.

Kann ich die Schadenfreiheitsklasse übertragen oder übernehmen?

Ja, Sie können Ihre Schaden­freiheits­klasse übertragen. Dies ist möglich bei Familien­mitgliedern, Ihrem Zweit­fahrzeug oder bei einem Ver­sicherungs­wechsel. Somit können Sie zum Bei­spiel Ihren Kindern eine günstigere Versicherung er­möglichen. Wichtig: SF-Klassen lassen sich nur bei Kfz-Haft­pflicht und Voll­kasko über­tragen – in der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen.

Auch wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Versicherung abge­schlossen hat, kann seine Schaden­freiheits­klasse in einen deutschen Versicherungs­vertrag über­tragen. Die Voraus­setzungen dafür finden Sie in unserem Rat­geber Schadenfreiheitsklasse für Motorräder.

Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich für den Abschluss der Leichtkraftrad-Versicherung?

Sie müssen Ihr Leicht­kraft­rad versichern, bevor Sie es bei der Zulassungs­stelle anmelden können. Dort benötigen Sie die elektro­nische Versicherungs­bestätigung (eVB-Nummer) als Nach­weis. Das geht in wenigen Schritten online. Um die Ver­sicherung abzu­schließen, benötigen Sie folgende Infor­ma­tionen:

  • Angaben zu Versicherungs­nehmer:in und Fahrzeug­halter:in: Wohnort, Geburts­datum, Berufs­gruppe
  • Angaben zum Fahrzeug: HSN/TSN bzw. Marke und Modell, Datum der Erstzu­lassung, Kaufpreis
  • Jährliche Fahr­leistung in Kilo­meter
  • Fahrerkreis: Wie viele Personen sollen das Leicht­kraft­rad fahren?
  • Angaben zur Schaden­freiheits­klasse, falls vorhanden

Gilt die Leichtkraftrad-Versicherung auch im Ausland?

Ja, Ihre Leichtkraftrad-Versicherung gilt auch im Ausland. Die Versicherung für Motorrad oder Roller bis 125 ccm greift inner­halb der Euro­päischen Union (EU) und in außer­euro­päischen Gebieten, die zum EU-Geltungsbereich gehören. Haben Sie eine Internationale Versicherungs­bescheinigung (= Internationale Ver­sicherungs­karte, früher "Grüne Karte"), sind Sie auch in darin auf­geführten nicht-euro­päischen Ländern geschützt. Dazu gehören Marokko, Tunesien und die außer­eu­ro­päischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Insel­gruppe Madeira).

Welche 125-ccm-Versicherung für Fahranfänger?

Als Versicherung für ein Motorrad bis 125 ccm ist für Fahr­anfänger:innen Voll­kasko empfehlens­wert. Der Grund: Ein­steiger:innen haben statistisch gesehen ein höheres Unfall­risiko als routinierte Biker:innen. Die 125-ccm-Ver­siche­rungen kosten Fahr­anfänger:innen des­wegen in der Regel etwas mehr. Der Rundum­schutz lohnt sich aber im Leicht­kraft­rad-Versicherungs­vergleich. Eine Voll­kasko als 125-ccm-Roller-Ver­sicherung deckt hohe Reparatur­kosten sogar bei selbst ver­schuldeten Unfall­schäden ab. So sind junge Fahrerinnen und Fahrer finanziell auf der sicheren Seite und können den Wert ihrer 125er erhalten.

Wie bekomme ich eine eVB-Nummer für mein Leichtkraftrad?

Die eVB-Nummer für Ihr 125-ccm-Leichtkraftrad erhalten Sie, wenn Sie eine 125er-Versicherung für das Fahr­zeug abge­schlossen haben. Die Leicht­kraft­rad-Versicherung schickt Ihnen die elektro­nische Versicherungs­bestätigung meist sofort nach Vertrags­abschluss per E-Mail oder SMS zu. Je nach Versicherer können Sie die eVB-Nummer für Ihr Leicht­kraft­rad auch online abrufen oder per Post anfordern.

125er-Versicherung ab 16 Jahren – geht das?

Eine Leichtkraftrad-Versicherung ist ab 16 Jahren abschließbar. Ab diesem Alter dürfen Jugendliche einen Leicht­kraft­roller oder ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm Hubraum im öffentlichen Straßen­verkehr fahren. Wer für ein Leicht­kraft­rad bis 125 ccm eine Versicherung abschließt, ist nicht verpflichtet, es selbst zu fahren. Zum Beispiel kann die Leicht­kraft­rad- bzw. Leicht­kraft­roller-Versicherung über ein Eltern­teil des versicherten Fahrers oder der Fahrerin laufen.

Übrigens: In Deutschland können Sie auch schon ab 15 Jahren motorisierte Zwei­räder fahren – allerdings nur Kleinkraft­räder mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchst­geschwindig­keit. Für die Fahr­erlaubnis schließen Jugend­liche einen Rollerführerschein (Klasse AM) ab. 

Welche Personen sind bei der Allianz versichert?

In der Regel ist der oder die Fahrzeughalter:in auch Versicherungs­nehmer:in. Diese Person ist im Fahr­zeug­schein einge­tragen und hat das Kfz zuge­lassen. Sie ist gesetzlich dazu ver­pflichtet, eine Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung abzu­schließen und ist in der Regel versichert.

Der oder die Halter:in kann die Versicherung für eine andere Person ab­schließen, die dann eben­falls versichert ist. Das gilt zum Beispiel, wenn Eltern ein Klein­kraft­rad für ihr Kind versichern. Zusätz­lich können Sie bei Abschluss der Versicherung den Fahrer­kreis erweitern: Dann sind alle Personen versichert, die Sie angeben. Schließen Sie die Kfz-Ver­sicherung mit un­beschränk­tem Fahrer­kreis ab, darf jede belie­bige Person ans Steuer, die einen Führer­schein hat.

Meist ist der oder die Halter:in auch Eigen­tümer:in des Fahrzeugs. In einigen Fällen, z. B. bei Leasing­verträgen oder Firmen­wagen, können sich Halter:in und Eigen­tümer:in unter­scheiden. Für die Ver­sicherung ist der oder die Fahr­zeug­halter:in entscheidend.

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