Von Team Mobilität, aktualisiert am 06.10.2026

Neue Typklassen 2027: Steigt Ihr Versicherungsbeitrag?

Die neue Typklassenstatistik des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) für 2027 ist da. Rund 33.000 Autos hat der GDV neu evaluiert. Für rund 7,4 Millionen Autofahrende steigen die Typklassen 2027, für 5,1 Millionen Fahrer:innen sinken sie. Die neue Typklassen-Einstufung wirkt sich auf deren Kfz-Versicherungsbeitrag aus. Bei 71 Prozent aller Autos bleibt die Einstu­fung allerdings gleich. Große Sprünge um mehr als eine Typklasse nach oben oder unten machen nur wenige Modelle. Ob Ihr Versicherungs­beitrag steigt oder sinkt, entscheidet außerdem nicht die Typklasse allein.

Allianz Typklassen 2027: Verschiedenen Autos in einer Halle

Ein Beispiel für eine verbesserte Einstufung ist zum Beispiel der Mercedes-Benz GLC 200 4Matic (Schlüsselnummer 2222/BJZ). Dessen Typklasse sank in der Kfz-Haftpflicht um eine und in der Vollkasko um zwei Stufen. DerBMW 316 i (0005/BKH) verbesserte sich sogar in allen drei Kategorien: In Kfz-Haftpflicht und Vollkasko um je eine Stufe, in der Teilkasko sogar um zwei Stufen.

In der Typklassenklassifizierung abgestiegen sind dafür Modelle wie der Audi Q4 35 E‑TRON (0588/BZJ). Das SUV wanderte in allen drei Kategorien um eine Stufe nach oben. Ebenso hart traf es den Renault Megane / Scenic E‑Tech Electric (3333/BPN): Seine Typklasse verschlechterte sich in allen drei Versicherungsarten ebenfalls um je einen Punkt.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispiel­haft, wie sich die GDV-Typklassen 2027 von Modellen beliebter Automarken verändert haben:

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Modell
HSN/TSN
Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Fiat Panda 1.2 4136/AXM 15 (-1) 15 (-) 11 (-1)
Ford Fiesta 1.2 8566/AOP 15 (-) 15 (-1) 12 (-)
Volvo XC60 T8 Hybrid AWD 9101/BjB 15 (-1) 22 (-1) 20 (-1)
Renault  Twingo 1.2 3333/APL 14 (-) 11 (-1) 10 (-)
Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 7104/AAE 16 (-1)  25 (+1) 20 (-)
BMW 330D Touring XDRIVE 0005/CWE 17 (+2) 26 (-) 26 (-)
Mercedes-Benz CLA 250 E 2222/ASZ 17 (+1) 24 (+1) 24 (+2)
VW T7 Multivan 2.0 TDI 0603/CQJ 12 (-2) 24 (-) 21 (-1)
Škoda Fabia 1.2 8004/AFH 16 (-1) 12 (-1) 10 (-1)

Für eine faire Einstufung in die Kfz-Versicherung analysiert der GDV jedes Jahr die Unfall­bilanz von rund 33.000 in Deutschland zuge­lassenen Fahrzeug­modellen. Die sogenannte Typklassen­statistik berück­sichtigt die Schaden­häufigkeit und -höhe der Jahre 2023 bis 2025.

Je weniger Schäden ein Modell im Schnitt verursacht, desto niedriger fällt seine Typklasse aus – und umgekehrt. Das wirkt sich auf die Berechnung der Beitrags­höhe in der Kfz-Versicherung aus. Allerdings ist sie nur ein Teil der Berechnung: Weitere Faktoren wie Regionalklasse, Fahrleistung oder Schadenfreiheitsklasse spielen ebenso eine Rolle. Auch die anhaltend steigenden Reparatur­kosten beeinflussen die Prämie. Diese führten zuletzt zu hohen Verlusten bei den Versi­cherern.

Die Einstufung von Fahrzeugen in Typklassen variiert je nach Typschlüsselnummer (HSN/TSN) und Versicherungs­art:

  • In der Kfz-Haftpflicht gibt es 16 Klassen (10–25), basierend auf Schäden, die Dritten bei Unfällen entstanden sind.
  • Für die Teilkasko werden 24 Klassen (10–33) vergeben, die sich an den gemel­deten Teilkasko­schäden bemessen.
  • Die Vollkaskoversicherung nutzt 25 Klassen (10–34) und berück­sichtigt dabei sowohl selbst verursachte Schäden am eigenen Auto als auch Teilkaskoschäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Natur­ereignisse.

Die vom GDV ermittelte Typklassen­einteilung ist für Versicherer nicht bindend. Versicherungs­unternehmen können sie bei neuen Verträgen ab sofort, bei beste­henden Verträgen ab dem kommenden Ver­sicherungs­jahr nutzen.

Die neuen Typklassen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung – für das Jahr 2027 also seit dem 30. September 2026. Das bedeutet: Wenn Sie jetzt ein Fahrzeug neu versichern, kommt bereits das aktuali­sierte Typklassen­verzeichnis zur Anwendung.

Bei bestehenden Verträgen wird die Typklasse jedoch erst zur Haupt­fälligkeit angepasst – in der Regel ist das der 1. Januar des folgenden Jahres.

Führt die neue Typklasse zu einem höheren Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann vorzeitig Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.