Von Team Mobilität, aktualisiert am 06.10.2026
Neue Typklassen 2027: Steigt Ihr Versicherungsbeitrag?
Die neue Typklassenstatistik des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) für 2027 ist da. Rund 33.000 Autos hat der GDV neu evaluiert. Für rund 7,4 Millionen Autofahrende steigen die Typklassen 2027, für 5,1 Millionen Fahrer:innen sinken sie. Die neue Typklassen-Einstufung wirkt sich auf deren Kfz-Versicherungsbeitrag aus. Bei 71 Prozent aller Autos bleibt die Einstufung allerdings gleich. Große Sprünge um mehr als eine Typklasse nach oben oder unten machen nur wenige Modelle. Ob Ihr Versicherungsbeitrag steigt oder sinkt, entscheidet außerdem nicht die Typklasse allein.
Ein Beispiel für eine verbesserte Einstufung ist zum Beispiel der Mercedes-Benz GLC 200 4Matic (Schlüsselnummer 2222/BJZ). Dessen Typklasse sank in der Kfz-Haftpflicht um eine und in der Vollkasko um zwei Stufen. DerBMW 316 i (0005/BKH) verbesserte sich sogar in allen drei Kategorien: In Kfz-Haftpflicht und Vollkasko um je eine Stufe, in der Teilkasko sogar um zwei Stufen.
In der Typklassenklassifizierung abgestiegen sind dafür Modelle wie der Audi Q4 35 E‑TRON (0588/BZJ). Das SUV wanderte in allen drei Kategorien um eine Stufe nach oben. Ebenso hart traf es den Renault Megane / Scenic E‑Tech Electric (3333/BPN): Seine Typklasse verschlechterte sich in allen drei Versicherungsarten ebenfalls um je einen Punkt.
Tabelle: Neue Kfz-Typklassen 2027 beliebter Automarken
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhaft, wie sich die GDV-Typklassen 2027 von Modellen beliebter Automarken verändert haben:
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|
Modell
|
HSN/TSN
|
Kfz-Haftpflicht
|
Teilkasko
|
Vollkasko
|
|---|---|---|---|---|
| Fiat Panda 1.2 | 4136/AXM | 15 (-1) | 15 (-) | 11 (-1) |
| Ford Fiesta 1.2 | 8566/AOP | 15 (-) | 15 (-1) | 12 (-) |
| Volvo XC60 T8 Hybrid AWD | 9101/BjB | 15 (-1) | 22 (-1) | 20 (-1) |
| Renault Twingo 1.2 | 3333/APL | 14 (-) | 11 (-1) | 10 (-) |
| Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 | 7104/AAE | 16 (-1) | 25 (+1) | 20 (-) |
| BMW 330D Touring XDRIVE | 0005/CWE | 17 (+2) | 26 (-) | 26 (-) |
| Mercedes-Benz CLA 250 E | 2222/ASZ | 17 (+1) | 24 (+1) | 24 (+2) |
| VW T7 Multivan 2.0 TDI | 0603/CQJ | 12 (-2) | 24 (-) | 21 (-1) |
| Škoda Fabia 1.2 | 8004/AFH | 16 (-1) | 12 (-1) | 10 (-1) |
So funktioniert die Typklassenstatistik des GDV
Für eine faire Einstufung in die Kfz-Versicherung analysiert der GDV jedes Jahr die Unfallbilanz von rund 33.000 in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodellen. Die sogenannte Typklassenstatistik berücksichtigt die Schadenhäufigkeit und -höhe der Jahre 2023 bis 2025.
Je weniger Schäden ein Modell im Schnitt verursacht, desto niedriger fällt seine Typklasse aus – und umgekehrt. Das wirkt sich auf die Berechnung der Beitragshöhe in der Kfz-Versicherung aus. Allerdings ist sie nur ein Teil der Berechnung: Weitere Faktoren wie Regionalklasse, Fahrleistung oder Schadenfreiheitsklasse spielen ebenso eine Rolle. Auch die anhaltend steigenden Reparaturkosten beeinflussen die Prämie. Diese führten zuletzt zu hohen Verlusten bei den Versicherern.
Die Einstufung von Fahrzeugen in Typklassen variiert je nach Typschlüsselnummer (HSN/TSN) und Versicherungsart:
- In der Kfz-Haftpflicht gibt es 16 Klassen (10–25), basierend auf Schäden, die Dritten bei Unfällen entstanden sind.
- Für die Teilkasko werden 24 Klassen (10–33) vergeben, die sich an den gemeldeten Teilkaskoschäden bemessen.
- Die Vollkaskoversicherung nutzt 25 Klassen (10–34) und berücksichtigt dabei sowohl selbst verursachte Schäden am eigenen Auto als auch Teilkaskoschäden wie Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse.
Die vom GDV ermittelte Typklasseneinteilung ist für Versicherer nicht bindend. Versicherungsunternehmen können sie bei neuen Verträgen ab sofort, bei bestehenden Verträgen ab dem kommenden Versicherungsjahr nutzen.
Ab wann gelten die neuen Typklassen?
Die neuen Typklassen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung – für das Jahr 2027 also seit dem 30. September 2026. Das bedeutet: Wenn Sie jetzt ein Fahrzeug neu versichern, kommt bereits das aktualisierte Typklassenverzeichnis zur Anwendung.
Bei bestehenden Verträgen wird die Typklasse jedoch erst zur Hauptfälligkeit angepasst – in der Regel ist das der 1. Januar des folgenden Jahres.
Führt die neue Typklasse zu einem höheren Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann vorzeitig Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.