Ein Mann im Auto informiert sich über das Absetzen der Kfz-Versicherung in der Steuerklärung
Unterlagen, Fristen, Geld sparen

Tipps für die Steuer­erklärung: Kfz-Versicher­ung absetzen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Als Privatperson können Sie Ihre Kfz-Versicherung anteilig von der Steuer absetzen. Auf diese Weise lässt sich leicht Geld sparen.
  • Festangestellte geben die Kfz-Haft­pflicht in der Steuer­erklärung an. Selbst­ständige können auch die Kasko­versicherung absetzen. Voraus­setzung ist, dass Sie Versicherungs­nehmer:in und Halter:in des Autos sind.
  • In Ihrer Steuererklärung tragen Sie die Kfz-Ver­sicherung in der Regel in der Anlage Vorsorge­aufwand ein.
  • Sie haben vergessen, die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen? Die Beitrags­kosten können Sie nach­träglich angeben – am besten inner­halb der ein­monatigen Einspruchsfrist.
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Voraussetzungen
Die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung sind steuerlich absetzbar. Ob Sie nur Kfz-Haftpflicht oder auch Kfz-Teilkasko und Kfz-Vollkasko in der Steuererklärung angeben können, hängt von Berufsgruppe, Einkommen und Fahrzeugnutzung ab.

Für Fest­angestellte sind die Kosten der Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar. Selbst­ständige können auch die Beiträge ihrer Kaskoversicherung (= Vollkasko oder Teilkasko) geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Steuer­satz ab.

Voraus­setzung, um die Auto­versicherung in der Steuer­erklärung anzugeben, ist ein steuer­pflichtiges Einkommen. Außer­dem müssen Sie sowohl Ver­sicherungs­nehmer:in als auch Fahrzeughalter bzw. Fahrzeughalterin sein. Zahlen Sie zum Beispiel die Kfz-Ver­sicherung Ihres Kindes, ohne Halter:in des Pkw zu sein, können Sie die Beitragskosten nicht in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen.

Ob sich eine spürbare steuer­liche Entlastung ergibt, wenn Sie die Kfz-Versicherung absetzen, hängt von Ihrem Ein­kommen ab. Vor allem bei Gut­verdienenden ist die abzugs­fähige Ober­grenze für Vor­sorge­ver­sicherungen oft schon mit Kranken- und Pflege­ver­sicherung erreicht.

Für Gering­ver­dienende lohnt es sich in der Regel, die Auto­ver­sicherung in der Steuer­erklärung anzugeben. Die jähr­liche Steuer­er­sparnis ist individuell unterschiedlich und steht erst mit dem finalen Steuer­bescheid fest.

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Richtig absetzen
Wo genau Sie den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung eintragen, hängt davon ab, ob Sie ange­stellt oder selbst­ständig sind. Und, ob Sie das Fahrzeug privat oder beruflich nutzen.

Angestellte, Rentner:innen, Pensionäre, Pensionärinnen, Beamte und Beamtinnen können lediglich Kosten für die Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung in der Steuer­erklärung geltend machen. Selbst­stän­dige haben steuerlich mehr Möglich­keiten. Die Steuererklärung, in der Sie Ihre Kfz-Versicherung an­geben, ist für 2023 am 02. September 2024 fällig.

Wichtig: Die Kfz-Versicherung absetzen können Privat­personen. Unter­nehmen können auch die Kfz-Steuer absetzen.

  • Kfz-Versicherung von Steuer absetzen bei rein privater Nutzung

    • Nutzen Sie das Auto ausschließlich privat, gelten die Kfz-Versicherungs­kosten im Rahmen der Sonder­ausgaben als "sonstige Vorsorge­aufwendungen".
    • Als sozial­versicherungs­pflichtige:r An­ge­stellte:r können Sie Ihre Beiträge bis zu einer Höchst­grenze von 1.900 Euro anrechnen lassen. Für Selbst­ständige liegt der Maximal­betrag bei 2.800 Euro.
    • Theoretisch können Sie auch die Kfz-Haft­pflicht in der Steuer­erklärung absetzen, wenn Sie einen Zweitwagen versichern. Aber: Unter anderem zählen auch Kranken-, Pflege- und Unfall­versicherung zu den "sonstigen Vorsorge­aufwendungen". Deshalb ist der absetz­bare Höchst­satz in der Regel bereits erreicht.
    • Einzutragen in: Anlage Vorsorge­aufwand – Zeile 50
  • In Steuererklärung Kfz-Versicherung angeben bei rein beruflicher Nutzung

    • Nutzen Sie das Auto aus­schließlich für berufliche Fahrten, ist der Kfz-Haft­pflicht-Beitrag­ steuerlich absetzbar unter Werbungs­kosten.
    • In welchem Umfang und bis zu welcher Höchst­grenze Sie in diesem Fall die Kfz-Versiche­rung ab­setzen können, ist von Steuerzahler:in zu Steuerzahler:in unterschiedlich.
    • Entscheidend ist unter anderem, welche steuerlichen Vorteile Sie bereits beansprucht haben, zum Beispiel die Entfernungs­pauschale. Anders als bei Sonder­aus­gaben sind die Werbungs­kosten nicht gedeckelt.
    • Einzutragen in: Anlage N – Werbungskosten – Zeile 45
  • Kfz-Versicherung absetzen als Selbstständige:r bei rein beruflicher Nutzung

    • Wer selbst­ständig ist und sein Auto beruflich nutzt, führt die Beiträge für die komplette Kfz-Versicherung als Be­triebs­­kosten an. Neben der Prämie Ihrer Kfz-Haft­pflicht sind dann auch die Kosten Ihrer Kfz-Teilkasko oder Kfz-Vollkasko in der Steuerer­klärung absetzbar.
    • Voraus­setzung für die Absetz­barkeit: Sie haben das Fahrzeug ins Betriebs­vermögen aufgenommen.
    • Ihr Auto ist im Privat­vermögen, wird aber beruflich genutzt? Dann besteht die Möglichkeit, die Kfz-Kosten über eine Nutzungseinlage anteilig als Betriebs­ausgaben abzusetzen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuer­berater bzw. Ihre Steuerberaterin.
    • Einzutragen in: Anlage EÜR – Betriebsausgaben – Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten – Zeile 59
  • Kfz-Versicherung in Steuererklärung angeben bei privater und beruflicher Nutzung

    • Nutzen Sie Ihr Auto beruflich und privat, fällt der Haft­pflicht­beitrag für die beruf­liche Nutzung unter Werbungs­kosten und der private Anteil unter Sonder­ausgaben.
    • Fahrten zur Wohnung und zur ersten Tätig­keits­stätte sowie Familien­heim­fahrten im Rahmen der doppelten Haus­halts­führung können Sie in Ihrer Einkommens­steuer­erklärung mit der Entfernungs­pauschale abrechnen. Damit sind sämtliche Fahrt­kosten abgegolten. Sie können die Kfz-Ver­sicherung nicht zusätzlich als Werbungskosten absetzen.
    • Allerdings erlaubt es das Finanzamt, die Kfz-Haft­pflicht­versiche­rung in voller Höhe als abzugs­fähige Sonder­ausgabe geltend zu machen – also zusätz­lich zur Kilo­meter­pauschale.
    • Um sich zusätzlich abzu­sichern, kann ein Fahrten­buch hilf­reich sein: Dokumen­tieren Sie Ihre Auto­fahrten darin, um das Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung aufzuzeigen. Im Falle einer Steuer­prüfung weisen Sie so genau nach, wie Sie Ihren Pkw genutzt haben.
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Abgaben senken
Je nach Fahr­zeug kommen jährlich schnell mehrere Hundert Euro Kfz-Steuer für die Bundes­finanz­ver­waltung zusammen. Die Höhe der Abgabe hängt von Kriterien wie Hub­raum und Schad­stoff­emissionen ab. Mit diesen sechs Spar­tipps senken Sie Ihre Abgabe­last.
  
  1. Autokauf: Seit 2021 greifen Auto­besitzer:innen für die Kfz-Steuer­ tiefer in die Tasche: Im Zuge des Klimapakets hat die Bundes­regierung eine Steuer­erhöhung für Fahr­zeuge mit einem Kohlen­dioxid­ausstoß von mehr als 96 Gramm je Kilo­meter beschlossen. Wer sich für einen Neuwagen interessiert, sollte sich vor dem Kauf über Hub­raum und WLTP-Wert des Fahrzeugs informieren. Die Daten sind wichtig für die Berechnung der Kfz-Steuer.
  2. Steuerbefreiung für E-Autos: Vollelektrische Fahrzeuge, die Sie zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 erstmalig zulassen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Als Halter:in zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Elektroauto-Steuern. Die Steuer­befreiung gilt ab dem Tag der Erstzulassung bis maximal Ende 2030. Darüber hinaus können Stromer-Besitzer:innen weitere Elektroauto-Förderungen in Anspruch nehmen.
  3. Zahlungsfrequenz: Wer 500 Euro und mehr Kfz-Steuer pro Fahrzeug und Jahr an die Bundes­finanz­verwaltung über­weist, sollte eine jährliche Zahl­weise vereinbaren. Ansonsten fallen Aufschläge von drei Prozent des Teil­betrags bei halb­jähr­licher bzw. sechs Prozent des Teil­betrags bei vierteljährlicher Zahlung (ab 1.000 Euro Kfz-Steuer­last möglich) an.
  4. Emissions­schlüssel­nummer: Einige Auto­modelle lassen sich in eine niedrigere Schad­stoff­klasse "umschlüsseln". Bescheinigt der Hersteller oder Händler Ihnen bessere Schad­stoff­grenz­werte, ist eine Um­schlüsse­lung per Emissions­schlüssel­nummer in eine umwelt­freundlichere Klasse möglich – und Sie sparen bei der Kfz-Steuer.
  5. Um- oder Nach­rüsten: Eignet sich Ihr Fahr­zeug nicht für eine Umschlüsse­lung, ist Umrüsten eine Alternative, um Steuern zu sparen. Besitzer:innen von Hybrid­fahrzeugen erhalten eine komplette Steuer­befreiung, wenn sie sich auf den elektrischen Antrieb beschränken. Bei Diesel­fahrzeugen kann ein besserer Kata­lysator für geringere Kfz-Steuer­beträge sorgen.
  6. Sonder­status für Oldtimer: Mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerlich begünstigt. Mit Pauschal­beträgen von 191,73 Euro für Pkw und 46,02 Euro für Motor­räder ist die Kfz-Steuer für Oldtimer meist deutlich günstiger als der reguläre Steuer­satz, der sich nach Hubraum und Schadstoff­klasse berechnet.
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Dokumente & Fristen
Um die Autoversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, ist ein Nachweis über die gezahlten Beiträge nötig. In Ausnahme­fällen können Sie die Kfz-Versicherung nachträglich absetzen.
  

Wer die Kfz-Versiche­rung in seiner Steuer­erklärung angeben will, braucht einen Nachweis über die gezahlten Versicherungs­beiträge im jeweiligen Steuerjahr.

  • Meist erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer jedes Jahr eine Rechnung für das nächste Versicherungs­jahr. Das Dokument können Sie als Nachweis für das Finanzamt ver­wen­den. Alternativ nutzen Sie eine Kopie Ihres Versiche­rungs­vertrags als Beitragsnachweis. Oder Konto­auszüge, die bestätigen, dass Sie die Versicherungs­prämie bezahlt haben. In den darauf­folgenden Jahren reicht meist ein Nachweis über die Beitrags­zahlung.
  • Reichen Sie Ihre Steuer­erklärung online über das elektronische Steuer­pro­gramm ELSTER ein, schicken Sie nur gesetzlich vorgeschriebene Belege wie Spen­denquit­tungen mit. Alle übrigen Quittungen und Nach­wei­se sollten Sie auf Nach­frage vorlegen können, abheften und zehn Jahre auf­he­ben.
  • Geben Sie Ihre Steuer­erklärung per Post ab, füllen Sie die Formulare aus, unterschreiben sie und schicken sie mit den erforderlichen Anlagen und Belegen als Einschreiben ans Finanz­amt.

Sie können Ihre Steuer­erklärung für 2023 bis zum 02. September 2024 abgeben. Darin machen Sie auch die Beiträge Ihrer Kfz-Ver­siche­rung geltend.

Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung nach­träglich absetzen, sind die meisten Finanz­ämter nachsichtig. Am erfolg­reichsten ist das Nach­reichen inner­halb der einmonatigen Einspruchs­frist. Sie steht jedem Steuer­zahler bzw. jeder Steuerzahlerin zu und beginnt mit Erhalt des Steuerbescheids vom Finanz­amt. In dieser Zeit lässt sich der Steuer­bescheid problemlos ändern.

Ist die Frist abgelaufen, besteht die Möglichkeit einer Änderung aufgrund neuer Tatsachen (§ 173 Abgaben­ordnung). Dafür gibt es zwei Voraus­setzungen:

  1. Es ist nicht auf Ihr grobes Verschulden zurückzuführen, dass Sie erst nach­träglich von der Absetzbarkeit der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung erfahren haben. Wann dieser Fall vorliegt, ist individuell zu klären.
  2. Sie werden in der Steuererklärung nicht ausdrücklich nach Vor­sorge­versiche­rungen gefragt. Auch in der amtlichen Anleitung gibt es dazu keine Erklärung. Elektro­nische Steuer­programme fragen in der Regel alle absetz­baren Posten ab.

Einspruch gegen den Steuer­bescheid legen Sie schriftlich per Brief oder Fax ein. Verwenden Sie dabei die Worte Einspruch oder Wider­spruch. Begründen Sie Ihren Einspruch, eventuell mithilfe von Belegen und Quittungen. Ebenfalls hilfreich: Legen Sie Urteile bei, die Ihre Argumentation unter­mauern. Fertigen Sie vor Versand eine Kopie aller Unter­lagen an. Sicherer als ein Brief ist ein Ein­schreiben, da der Empfänger oder die Empfängerin die Annahme quittieren muss.

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Häufige Fragen
  • Kann man die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

    Ja. Sie können die Beitragskosten Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben, wenn Sie Versiche­rungs­nehmer:in und einge­tragene:r Fahrzeug­halter:in des Pkw sind. Vorausgesetzt, Sie verfügen über ein steuer­pflichti­ges Ein­kommen.
  • Wo muss ich die Kfz-Versicherung in der Steuererkläung eintragen?

    Das kommt auf Ihre berufliche Situation und die Fahrzeugnutzung an:

    • Fahren Sie das Auto rein privat, tragen Sie die Kosten der Kfz-Versicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 50 ein.
    • Nutzen Sie den Pkw rein beruflich, setzen Sie die Kfz-Versicherung als Werbungskosten in der Anlage N in Zeile 45 ab.
    • Sind Sie selbstständig und nutzen das Kfz ausschließlich beruflich, können Sie neben Kfz-Haftpflicht auch Kfz-Vollkasko und Kfz-Teilkasko in der Steuererklärung geltend machen. Einzutragen sind die Aufwände in Anlage EÜR im Bereich Betriebsausgaben, Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten in Zeile 59.
  • Können Versicherte zwei Kfz-Haftpflichtversicherungen von der Steuer absetzen?

    Ja, das ist möglich. Versicherungsnehmer:innen können jede Haft­pflicht­versiche­rung absetzen, da sie zugunsten Dritter leistet. Des­halb ist es theoretisch möglich, die Kfz-Haft­pflicht in der Steuer­erklärung für mehrere Fahr­zeuge anzugeben. Meist ist die Höchst­grenze aber schon vorher erreicht, sodass sich keine weiteren Steuer­erleichte­rungen ergeben.
  • Kann ich neben der Kfz-Versicherung in der Steuererklärung auch den Schutzbrief angeben?

    Ja, Sie können die Kosten für einen Schutzbrief von der Steuer absetzen. Voraus­setzung ist, dass Sie das Fahr­zeug rein beruf­lich nutzen. Wer sein Auto privat nutzt, kann den Kfz-Schutz­brief nicht steuerlich abschreiben.
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