Förderung E Auto & Wallbox Förderung: Elektroaouto ist per Ladekabel an Ladesäule angeschlossen

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

Bis zu

10 %

Nachlass für Elektro-Pkw

Überblick zu allen Förderungen

E-Auto- & Wall­box-Förderungen

  • Am 18. Dezember 2023 endete die BAFA-Förderung für E-Autos. Um­welt­rabatte bieten nur noch einzelne Auto­hersteller an. Die Förder­summe beträgt bis zu 6.750 Euro (= Umwelt­bo­nus für E-Auto inklusive Innovations­prämie, Stand: Januar 2024).
  • Eine Wallbox-Förderung bieten Bund, Länder, Kommunen und regio­nale Energie­versorger an. Unter welchen Voraus­setzungen Sie eine Förderung für Ihre Lade­station beantragen können und wie hoch die Förder­summe ist, kommt auf das Förder­programm an.
  • In der Regel stellen Sie den Förder­antrag, bevor Sie die Wall­box installieren. Die Förder­summe erhalten Sie nach­träglich erstattet.
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  • Wallbox-KfW-Förderung

    Die Kreditanstalt für Wieder­aufbau (KfW) unter­stützt die Anschaffung einer E-Auto-Lade­station inklusive Photo­vol­taik­anlage und Solar­strom­speicher mit dem KfW-Zuschuss 442 "Solar­strom für Elektro­autos". Der Förder­topf für 2023 in Höhe von 300 Millionen Euro war inner­halb kürzester Zeit aus­ge­schöpft. Ob und wann es neue Förder­gelder für 2024 gibt, steht noch nicht fest (Stand: Januar 2024).

    Wer den Antrag bereits gestellt und eine Zu­sage bekommen hat, erhält einen Wall­box-Zuschuss für folgende Kom­po­nen­ten:

    • Ladestation mit mindestens 11 Kilo­watt (kW) Leistung: 600 Euro pauschal bzw. 1.200 Euro pauschal für Wallbox mit bi­direktionaler Lade­fähigkeit
    • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilo­watt­peak (kWp): 600 Euro pro kWp, bis zu 6.000 Euro
    • Solarstrom­speicher mit mindestens 5 Kilo­watt­stunden (kWh) Kapa­zität: 250 Euro pro kWh, bis zu 3.000 Euro

    Daneben förderte die KfW gewerb­liche Lade­infra­struktur mit dem Zuschuss 441 "Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge – Unter­nehmen". Aktuell ist keine Antrag­stellung mehr möglich (Stand: Januar 2024). Den Investitions­zuschuss in Höhe von maximal 900 Euro pro Lade­punkt konnten unter anderem Einzel­unter­nehmer:innen und Frei­berufler:innen in Anspruch nehmen. Eine KfW-Förderung für Elektro­autos ist derzeit nicht verfügbar.

  • Wallbox-Förderung durch Bundesländer

    Ob und in welcher Höhe Privat­personen und Unter­nehmen Lade­station-Elektro­auto-Förderung erhalten, ist je nach Bundes­land unter­schiedlich. Landes­weite Förder­programme für Wallbox gibt bzw. gab es zum Bei­spiel in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen (Stand: Januar 2024):

    • Baden-Württemberg: Im Rahmen des BW-e-Solar-Gut­scheins gewährte die L-Bank pro Wall­box einen Zu­schuss von bis zu 500 Euro. Voraus­setzung war, dass der oder die Antrag­stellende die Lade­station in Zusammen­hang mit Kauf eines neuen Elektro­fahr­zeugs anschafft und über eine Photo­voltaik­anlage mit Strom versorgt. Die Wall­box-Förderung endete am 31. Dezember 2023.
    • Bayern: Das Förder­programm "Öffent­lich zu­gäng­liche Lade­infra­struktur für Elektro­fahrzeuge in Bayern 2.0" unter­stützt die Errichtung öffent­licher Lade­säulen inklusive Netz­anschluss und Montage. Das Förder­programm läuft bis 31. Dezember 2024, aktuell ist kein Förder­aufruf geöffnet.
    • Nordrhein-Westfalen: Im Zuge des Förder­programms "Progres.NRW" erhalten Privat­personen bei Kauf und Er­richtung einer nicht-mobilen, steuer­baren Wallbox oder Lade­säule bis zu 1.500 Euro. Der Förder­topf ist bereits aus­geschöpft.
  • Wallbox-Zuschuss durch Städte und Kommunen

    Auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förder­möglich­keiten für private und öffentlich zugängliche Wall­boxen. Oft bieten Stadt­werke kommunale Förder­programme für Lade­stationen. Ob an Ihrem Wohnort ein Förderprogramm für Wallbox verfügbar ist, erfahren Sie zum Bei­spiel online über das Stadt­portal oder bei Ihrer Gemeinde­verwaltung.
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Je nach Förderprogramm sind für einen Wallbox-Zuschuss ver­schiedene Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem ist nicht jede Wand­lade­station förder­fähig. Den Antrag auf Wall­box-Förderung stellen Sie in der Regel, bevor Sie die Lade­station kaufen und installieren.

Unter welchen Voraus­setzungen Sie eine Förderung für Ihre Lade­station erhalten, ist je nach Förder­programm unter­schied­lich. Meist sind diese Kriterien entscheidend:

  • Antragsteller:in: Oft ist die Förderung Privat­personen vor­be­halten, die die Wallbox in Mietwohnung als Eigen­tümer:innen, oder Ver­mieter:innen für das eigene Wohn­gebäude anschaffen. Förder­gelder für öffentliche Lade­stationen können in der Regel nur Gewerbe­treibende und Kommunen beantragen.
  • Förderfähige Wallbox: Zuschüsse gibt es häufig nur für Wall­boxen mit intelligenter Steuerung oder einer bestimmten Lade­leistung. Welche Wall­boxen förder­fähig sind, hängt vom Förder­programm ab.
  • Energieversorgung: Viele Anbieter fördern Wall­boxen nur, wenn der Strom aus erneuer­baren Energien stammt. Zum Beispiel Solarstrom, den die Photo­voltaik­anlage des Wohn­gebäudes in die Lade­station speist.
  • Installations­kosten: Ein Wallbox-Zuschuss ist teils nur verfügbar, wenn die Kosten für Kauf und Installation der Lade­station mindestens so hoch wie die Förder­summe sind.
  • Installationsort: Regionale Förder­pro­gramme bezuschussen Wall­box-Installationen oft in einem begrenzten Gebiet, etwa inner­halb einer Gemeinde. Ausschlag­gebend ist auch, ob die Lade­station auf Privat­gelände (z. B. Garage, Carport) installiert wurde oder öffentlich zugänglich ist.
  • Mehrfach­förderung: Nutzen Sie bereits eine Wall­box-Förderung, erhalten Sie meist keine weiteren Zu­schüsse. Haben Sie zum Bei­spiel einen Antrag auf Wall­box-KfW-Förderung gestellt, haben Sie oft keinen An­spruch auf kommunale Förderung für Lade­stationen.

 

Ob Sie einen Antrag auf Wallbox-KfW-Förderung oder kommunale Zuschüsse stellen: Die Wallbox-Förderung beantragen Sie vor Kauf und Installation der Lade­station. So gehen Sie dabei in der Regel vor:
Angebot einholen
Wählen Sie die Wallbox aus, für die Sie eine Förderung be­an­tragen möchten. Beachten Sie dabei, welche Modelle förder­fähig sind. Je nach Förder­programm muss die Lade­station zum Beispiel bestimmte technische Merkmale erfüllen. In der Regel brauchen Sie einen Kosten­vor­anschlag, um den Förder­antrag zu stellen. Holen Sie mehrere Angebote für die Anschaffung der Lade­station ein und vergleichen Sie Kosten und Leistungen zertifizierter Fach­betriebe, die die Installation durchführen.
Förderantrag stellen

Die Ladestation-Elektroauto-Förderung beantragen Sie in der Regel online. Meist sind dabei folgende Angaben notwendig:

  • Antragsteller:in (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Umsatzsteuer-Iden­ti­fikations­nummer oder Steuer­nummer
  • Hersteller und Modell­bezeichnung der Wallbox
  • Ladeleistung der Ladestation
  • Adresse des Objekts, an dem die Wallbox installiert wird

Nachdem Sie den Wallbox-Förderung-Antrag eingereicht haben, prüft der Förder­geber Ihre Unterlagen. Teils ist eine Identitäts­bestä­tigung (z. B. per Schufa-Identi­täts-Check, Video-Iden­ti­fi­zie­rung) erforderlich.

Wallbox kaufen
Ist der Wallbox-Zuschuss offiziell be­willigt, kaufen Sie das Gerät und beauf­tragen die Instal­la­tion durch einen Fach­be­trieb.
Fördersumme erhalten
Nach Einbau reichen Sie die Rechnungen für Wallbox-Kauf und Instal­la­tion als Ver­wendungs­nach­weise ein. In der Regel ist das online möglich. Im Anschluss erhalten Sie die Förder­summe auf Ihr Konto überwiesen.
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Wegen eines Milliardenlochs im Bundes­haushalt 2024 hat die Bundes­regierung Umwelt­bonus und Inno­vations­prämie ab­ge­schafft: Seit 18. Dezember 2023 können Fahrzeughalter:innen keine staat­liche Förderung für E-Autos mehr be­an­tragen. Einige Her­steller zahlen die E-Auto-Prämie 2024 für begrenzte Zeit weiter. Außerdem ist ein Zuschuss fürs Elektro­auto über regionale und öffent­liche Förder­programme möglich.
  • BAFA-Förderung für E-Auto: Umweltbonus & Innovationsprämie

    Die staatliche Förderung für E-Autos endete am 18. De­zem­ber 2023. Das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) bewilligt den Umwelt­bonus inklusive Inno­vations­prämie für Anträge, die bis ein­schließlich 17. De­zem­ber 2023 ein­ge­gangen sind. Bund und Auto­mobil­hersteller finan­zierten die E-Auto-Prämie je­weils zur Hälfte. Der Zuschuss für Elektro­autos betrug zuletzt maximal 6.750 Euro. Der staat­liche Zuschuss senkte den Kaufpreis batterie­betriebener Fahr­zeuge deutlich und be­ein­flusste auch den Wert­verlust bei E-Autos.

    Seit Ende der BAFA-Förderung für E-Autos zahlten bzw. zahlen mehrere Her­steller den Umwelt­bonus frei­willig weiter – zumindest für begrenzte Zeit. Einige Bei­spiele:

    • Kia sichert Privat­kundinnen und -kunden, die bis 31. März 2024 einen Kia e-Soul, Kia Niro EV, Kia EV6 oder EV6 GT bestellen (z. B. als E-Auto für die Familie oder Elektroauto für Senioren und Seniorinnen), die volle E-Auto-Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro zu.
    • Mercedes gewährt Privat­kundinnen und -kunden bis zu 1.500 Euro Rabatt auf E-Fahr­zeuge, die bis 31. Januar 2024 bestellt und bis 31. Dezember 2024 ge­liefert und zu­gelassen sind. Voraus­setzung: Der Netto­listen­preis des Basis­modells in Deutsch­land liegt unter 45.000 Euro.
    • Stellantis (u. a. Peugeot, Opel, Fiat, Citroën) garantierte den vollen Umwelt­bonus E-Auto-Käufer:innen, die ihr bereits bestelltes, bonus­be­rechtigtes Elektro-Kfz bis 31. Dezember 2023 zugelassen hatten.
    • Volkswagen zahlte neben dem Hersteller­anteil den staat­lichen Anteil an der E-Auto-Prämie weiter. Die Kulanz­regelung galt für Privat­kundinnen und -kunden, die bis ein­schließ­lich 15. Dezember 2023 ein förder­fähiges E-Fahr­zeug aus der ID. Familie bestellt hatten.

    Verfügbar war die BAFA-Förderung für neue E-Autos mit Erst­zu­lassung zwischen 5. November 2019 und 17. Dezember 2023. Auch Leasing­nehmer:innen konnten die E-Auto-Förderung be­an­tragen. Die Höhe des Umwelt­bonus hing von der Leasing­dauer ab: Leasing­verträge mit mehr als 23 Monaten Laufzeit erhielten die volle Förder­summe. Bei kürzeren Lauf­zeiten reduzierte sich die Prämie fürs Elektro­auto anteilig. Ohne Hersteller­anteil gab es den Umwelt­bonus auch für gebrauchte E-Autos, deren Zulassung nach dem 4. November 2019 und spätestens bis 17. Dezember 2023 erfolgte.

    Voraussetzungen der BAFA-Förderung für E-Autos

    Fahrzeughalter:innen konnten den BAFA-Antrag für Elektro­autos und Brenn­stoff­zellen­fahrzeuge stellen, die auf der Liste der förder­fähigen Elektro­fahrzeuge ("BAFA-Liste") standen. Daneben waren weitere Voraus­setzungen zu erfüllen. Zum Beispiel durfte der Netto-Listen­preis bei Neuwagen für das Basis­modell höchstens 65.000 Euro betragen. Bei Gebraucht­wagen war der Kauf­preis auf maximal 80 Prozent des Listen­preises des Neu­fahrzeugs begrenzt. Neben Privat­personen waren bis 31. August 2023 auch Unter­nehmen, Unter­nehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körper­schaften und Vereine antrags­berechtigt.

    Stand: Januar 2024

    Die maximale Fördersumme für ein neues E-Auto setzte sich aus dem Bundesanteil (4.500 Euro) und dem Herstelleranteil (2.250 Euro) zusammen. Sie erhielten den Maximalbetrag von 6.750 Euro sowohl bei Kauf als auch bei Leasing bis zum 17. Dezember 2023.

    Alle Angaben laut Webseiten der Autohersteller (Stand: Januar 2024)

  • Regionale Zuschüsse für E-Auto

    Nachdem die bundes­einheitliche BAFA-Förderung für E-Autos am 18. Dezember 2023 ein­gestellt wurde, gibt es noch regionale Förder­töpfe. Zuschüsse für Elektroautos kommen in der Regel von Kommunen, Stadt­werken oder privaten Energie­versorgern.
  • Weitere Förderprogramme für Elektroautos

    Die BAFA-Förderung für E-Autos war mit weiteren öffent­lichen Förder­pro­gram­men kom­bi­nie­rbar. Sprich: Eine Doppel­förderung war mög­lich, zum Beispiel in Ver­bindung mit folgenden Förderungen für Elektro­autos (Stand: Januar 2024):

    • Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz (BMWK, lief Ende 2020 aus)
    • Flottenaustausch­programm "Sozial und Mobil" (BMWK, befristet bis Ende 2024, aktuell keine Antrag­stellung mehr möglich)
    • Förderrichtlinie "Elektromobilität" des Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, läuft bis Ende 2026)
    • Förderrichtlinie Markt­hochlauf NIP2 (BMDV, läuft bis Ende 2026)
    • Klimaschutzoffensive für den Mittel­stand (KfW, Kredit kann noch beantragt werden)
    • Investitionskredit Nach­haltige Mobilität für Kommunen und Unter­nehmen (KfW, Kredit kann noch beantragt werden)
    • Wirtschaftsnahe Elektro­mobilität WELMO (Land Berlin, verlängert bis 31. Dezember 2025)
    • Förderprogramm "Inklusions­taxi" (Land Berlin, Förderung endete am 31. Dezember 2021)
    • Klimaschutzförderrichtlinie Unter­nehmen (Land Mecklenburg-Vor­pommern, läuft bis 2027)
    • BW-e-Solar-Gutschein (Land Baden-Württem­berg, Antragsfrist ist zum 31.12.2023 abgelaufen)
    • Taxiladekonzept für Elektro­taxis im öffent­lichen Raum TALAKO (Stadt Köln, Pro­jekt ist seit 2022 beendet)
    • Treibhausgas-Minderungs­quote (THG-Prämie, kann noch be­antragt werden)

    Wichtig: Inwieweit sich der zeitlich begrenzte Umwelt­bonus einiger E-Auto-Her­steller mit öffent­lichen Förder­pro­gram­men verbinden lässt, ist noch offen.

    Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Merkblatt für ab dem 1. September 2023 gestellten Anträge nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022 (Stand des PDFs: 20. Oktober 2023)

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Allianz Vorteil

Auch nach Ende der staat­lichen Förderung sparen E-Auto-Käufer:innen bei Abschluss einer Allianz Elektroauto-Versicherung: In Komfort und Premium erhalten Sie bis zu 10 Prozent Nach­lass für batterie­technisch betriebene Elektro-Pkw. Außer­dem ist Ihre private Lade­station inklusive Zubehör besonders abgesichert:

  • Wallbox und Lade­zubehör: Beschädigen Fremde Ihre Lade­station (inklusive Wall­box und Induktions­platte) oder unterläuft Ihnen ein Fehler beim Laden, sind in Komfort und Premium Schäden in un­be­grenzter Höhe mitversichert. Das bedeutet, Sie benötigen keine separate Wallbox-Versicherung.
  • Ladezubehör: Entwenden Diebe während des Aufladens das Ladekabel Ihres E-Autos oder die mobile Ladestation, übernimmt Ihre Teil- oder Vollkasko in allen Produktlinien die Kosten. Übrigens auch bei Tierbiss. Bei Komfort und Premium sind zusätzlich Lade­karte und fest installierte Lade­station geschützt.

Daneben gibt es weitere Allianz e-Mobility Angebote:

  • Mit unserem Angebot THG Quote verkaufen bieten wir Ihnen in Ko­operation mit unserem Partner ADAC e.V. eine attraktive THG Prämie für Ihr E-Fahr­zeug an. Jetzt Top-Prämie sichern.
  • Dank Allianz E-Charge App & Ladekarte laden Sie unter­wegs einfach und günstig Strom – per App und Lade­karte, an über 500.000 Lade­punkten im EnBW HyperNetz.
  • Zu Hause können Sie mit unseren Allianz Wall­box Lösungen, hoch­wertigen Wall­boxen und Installations­services von unserem Partner E.ON Drive bequem und sicher Strom laden.

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

Sie haben Fragen zur Allianz Elektroauto-Versicherung? Wir beraten Sie gerne.
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  • Was ist der BAFA-Listenpreis?

    Der BAFA-Listenpreis ist der Netto-Listenpreis, den ein Fahrzeug bei Markteinführung in Deutschland hat. Es handelt sich immer um den Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung).
  • BAFA-Förderantrag für Leasingfahrzeug stellen: Wie ging das?

    Wer bis 17. Dezember 2023 die BAFA-Förderung für ein geleastes E-Auto be­antragen wollte, brauchte diese Doku­mente:

    • Leasingvertrag
    • Nachweis über verbind­liche Bestellung des Leasing­fahrzeugs
    • Kalkulation der Leasingrate
    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeug­brief)
    • Abtretungserklärung (nur bei gewerb­lichem Leasing)
    • Erklärung der wahrheits­gemäßen Angaben
  • Welche Vorteile haben Elektroauto-Besitzer:innen?

    Neben der zeitlich begrenzten Förderung von E-Auto-Her­stellern gibt es Steuer­vorteile und Ver­güns­ti­gun­gen für Halter:innen von Elektro- oder Hybridautos. Zum Bei­spiel zahlen Sie zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer für ein Elektro­auto, das Sie bis 31. Dezember 2020 erst­malig zugelassen haben. Auch das Aufladen von Hybrid- oder Elektro­autos am Arbeits­platz ist steuer­frei. Außer­dem stellen Sie Pkw mit E-Kenn­zeichen in vielen deutschen Städten gebühren­frei im öffent­lichen Park­raum ab.
  • Wie viel kostet eine Wallbox für zu Hause?

    Ein­fa­che Wand­lade­stationen für Garage oder Einfahrt sind ab rund 500 Euro erhält­lich. Für intelli­gente Modelle mit hoher Lade­leistung zahlen Sie oft mehrere Tau­send Euro. Wallbox-Kosten variieren stark je nach Modell und Lade­leistung. Teurer als die An­schaffung der Lade­box ist häufig die Installation – vor allem, wenn für den Netz­anschluss größere Umbau­arbeiten not­wendig sind. Teils entstehen Gesamt­kosten von bis zu 5.000 Euro, um die Wall­box zu installieren.
  • Was ist der Unterschied zwischen Ladestation, Wallbox und Ladepunkt?

    Eine Ladestation ist eine "Strom­zapf­säule", an der Sie Ihr Elektro­auto aufladen. Das kann zum Beispiel eine Ladesäule an öffentlichen Park­plätzen oder Auto­bahn­rast­stätten sein. Aber auch eine private Lade­möglichkeit, die sich beispiels­weise auf Ihrem Grund­stück oder an Ihrem Arbeitsplatz befindet.

    Eine Wallbox ist eine Wand­lade­station, die E-Auto-Besitzer:innen meist im privaten Bereich nutzen, um ihr Fahr­zeug schnell und sicher auf­zuladen. Wall­boxen können zum Bei­spiel an der Haus­wand oder in der Garage installiert sein.

    Ladepunkt heißt der Anschluss an der Ladestation. Eine Wallbox oder Ladesäule kann mehrere Ladepunkte haben – also Buchsen oder fest angebrachte Ladekabel, an denen jeweils ein E-Auto laden kann.

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