• Bund, Länder, Kommunen und regionale Energieversorger bieten Wallbox-Förderungen an. Ziel ist, das Ladenetz für Elektroautos in Deutschland auszubauen.
  • Unter welchen Voraussetzungen Sie eine Wallboxen-Förderung beantragen können, hängt vom Förderprogramm ab. Zudem ist nicht jede Wallbox förderfähig.
  • Für Kauf und Einbau einer Wallbox zahlen Sie oft mehrere Tausend Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung, Strom und Elektroauto-Versicherung.
  • Den Förderantrag stellen Sie, bevor Sie die Wallbox installieren. Die Fördersumme erhalten Sie nachträglich erstattet.
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Auf Bundes- und Länderebene gibt es teils sehr unter­schiedliche Förder­programme für öffentliche und private Wand­lade­stationen. Wallbox-Zuschüsse vergeben unter anderem die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW), Bundes­länder, Kommunen und Stromversorger.
 

Die Bundesregierung bezuschusste Kauf und Installation privater E-Lade­stationen bis Oktober 2021 pauschal mit 900 Euro pro Lade­punkt. Im Zuge der E-Auto Förderung war der KfW-Zuschuss 440 "Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude" nur für Privat­personen verfügbar. Den Antrag konnten zum Beispiel private Eigentümer, Eigen­tümer­gemein­schaften, Mieter und Vermieter stellen.

Wichtig: Seit 27. Oktober 2021 ist der KfW-Förder­topf für Privatpersonen leer. Aus diesem Grund nimmt die Förder­bank keine neuen Anträge an. Auch die KfW-Wallbox-Liste, in der alle geförderten Lade­stationen aufgeführt sind, ist online nicht mehr zugänglich. Dafür fördert die KfW die gewerbliche Ladeinfrastruktur. Seit 23. November 2021 erhalten beispielsweise Unternehmer und Gewerbetreibende 900 Euro Zuschuss pro Ladestation. Bedingung für den KfW-Zuschuss 441: Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein. 

Ob und in welcher Höhe Privat­personen und Unter­nehmen Förder­gelder für Wall­boxen erhalten, handhaben die Bundesländer sehr unterschiedlich. Eine Förderung auf Landesebene für private Elektro­auto-Lade­stationen gibt es derzeit nicht. Die Wallbox-Förder­programme richten sich aus­schließ­lich an Unter­nehmen und Kommunen. Drei Beispiele (Stand: Januar 2023):

  1. Bayern: Das Förder­programm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" unter­stützt die Errichtung öffentlich zugänglicher Lade­säulen. Das Förderprogramm startete am 1. November 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Derzeit gibt es allerdings keinen Förder­aufruf.
  2. Nordrhein-Westfalen: Im Zuge des Förder­programms "ElektroMobilität NRW" erhalten Unter­nehmen, Vereine, Verbände und Kommunen bei Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Lade­infra­struktur (z.B. auf Betriebsgelände) bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt. Die Förderung endet am 30. Juni 2024.
  3. Schleswig-Holstein: Gewerbe­treibende, Initiativen und kommunale Behörden, die öffentliche oder nicht öffentliche Ladepunkte für Elektro­fahr­zeuge installieren möchten, können Förderung beantragen. Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH gewährt bis zu 7.500 Euro Zuschüsse pro Ladepunkt. Die Gesellschaft beteiligt sich pro Antragstellendem mit bis zu zwei Millionen Euro an Ladeinfrastruktur-Großprojekten.
Auf regionaler Ebene gibt es zahlreiche Förder­möglich­keiten für private und öffentlich zugängliche Wall­boxen. Häufig bieten Stadt­werke kommunale Förder­programme für Ladestationen. Ob an Ihrem Wohnort Wallbox-Zuschüsse verfügbar sind, erfahren Sie zum Beispiel online über das Stadt­portal oder bei Ihrer Gemeinde­verwaltung.
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Die Bedingungen für die Förderung von Wall­boxen sind je nach Anbieter unter­schiedlich. Informieren Sie sich vorab über das jeweilige Förder­programm und unter welchen Voraus­setzungen Sie Wallbox-Zuschüsse erhalten. Ausschlag­gebend sind in der Regel folgende Kriterien:

  • Antragsteller: Oft ist die Wallbox-Förderung privaten Eigen­tümern, Mietern und Ver­mietern vorbehalten, die eine Lade­möglich­keit für das eigene Wohn­gebäude anschaffen. Fördergelder für öffentliche Lade­stationen können meist nur Gewerbe­treibende und Kommunen beantragen.
  • Förderfähige Wallbox: Zuschüsse gibt es häufig nur für Wall­boxen mit intelligenter Steuerung oder einer bestimmten Lade­leistung in Kilowatt (kW). Welche Wall­boxen förderfähig sind, hängt vom Förder­programm ab.
  • Energieversorgung: Viele Anbieter fördern Wall­boxen nur, wenn der Strom aus erneuer­baren Energien stammt. Zum Beispiel Solarstrom, den die Photo­voltaik­anlage des Wohn­gebäudes in die Lade­station speist.
  • Installationskosten: Wallbox-Zuschüsse sind in der Regel nur verfügbar, wenn die Kosten für Kauf und Installation der Lade­station mindestens so hoch wie die Förder­summe sind.
  • Installationsort: Regionale Förder­pro­gramme bezuschussen Wallbox-Installationen oft in einem begrenzten Gebiet, beispiels­weise innerhalb einer Gemeinde. Ausschlag­gebend ist auch, ob die Lade­station auf Privat­gelände (z.B. Garage, Einfahrt, Carport) oder öffentlich zugänglich ist.
  • Mehrfachförderung: Nutzen Sie bereits eine Wallboxen-Förderung, erhalten Sie in der Regel keine weiteren Zuschüsse. Haben Sie bereits einen Antrag auf Wallbox-KfW-Förderung gestellt, haben Sie zum Beispiel keinen Anspruch auf eine kommunale Förderung für Ladestationen.

Egal ob Sie einen Antrag auf kommunale Zuschüsse oder die KfW-Förderung für Ihre Wall­box stellen: Sie beantragen das Förder­geld immer vor Kauf und Installation der Lade­station. Welche Unterlagen Sie dafür einreichen, gibt das jeweilige Förderprogramm vor. Bei der Antrag­stellung geben Sie in der Regel folgende Informationen an:

  • Antragsteller (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Umsatzsteuer-Iden­ti­fikations­nummer oder Steuer­nummer
  • Hersteller und Modell­bezeichnung der Wallbox
  • Ladeleistung der Ladestation
  • Adresse des Objekts, an dem die Wallbox installiert wird

Nachdem Sie den Wallbox-Förderung-Antrag eingereicht haben, prüft der Förder­geber Ihre Unterlagen. Teils ist dann noch eine Identitäts­bestä­tigung erforderlich, zum Beispiel per Schufa-Identi­täts-Check oder Video-Iden­ti­fi­zie­rung. Wichtig: Erst wenn der Zuschuss für die Wall­box offiziell be­willigt ist, kaufen Sie das Gerät und beauf­tragen die Instal­la­tion durch einen Fach­be­trieb.

Nach dem Einbau reichen Sie die Rechnungen für Wallbox-Kauf und Instal­la­tion als Ver­wendungs­nach­weise ein. Das erledigen Sie in der Regel eben­falls online. Erst im Anschluss ist die Auszahlung der Förder­summe auf Ihr Konto möglich.

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Gut zu wissen: Kauf & Installation
Ein­fa­che Wand­lade­stationen für Garage oder Einfahrt sind ab rund 500 Euro erhält­lich. Für intelli­gente Modelle mit hoher Lade­leistung zahlen Sie oft mehrere Tau­send Euro. Wallbox-Kosten variieren teils stark je nach Modell und Lade­leistung. Teurer als die Anschaffung der Lade­box ist oftmals die Installation – vor allem, wenn für den Netz­anschluss größere Umbau­arbeiten notwendig sind. Teils entstehen Gesamt­kosten von bis zu 5.000 Euro, um die Wallbox zu installieren.
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Folge 5: E-Mobility II Elektro­auto laden
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