Die staatliche Förderung für E-Autos endete am 18. Dezember 2023. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt den Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangen sind. Bund und Automobilhersteller finanzierten die E-Auto-Prämie jeweils zur Hälfte. Der Zuschuss für Elektroautos betrug zuletzt maximal 6.750 Euro. Der staatliche Zuschuss senkte den Kaufpreis batteriebetriebener Fahrzeuge deutlich und beeinflusste auch den Wertverlust bei E-Autos.
Seit Ende der BAFA-Förderung für E-Autos zahlten bzw. zahlen mehrere Hersteller den Umweltbonus freiwillig weiter – zumindest für begrenzte Zeit. Einige Beispiele:
- Kia sichert Privatkundinnen und -kunden, die bis 31. März 2024 einen Kia e-Soul, Kia Niro EV, Kia EV6 oder EV6 GT bestellen (z. B. als E-Auto für die Familie oder Elektroauto für Senioren und Seniorinnen), die volle E-Auto-Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro zu.
- Mercedes gewährt Privatkundinnen und -kunden bis zu 1.500 Euro Rabatt auf E-Fahrzeuge, die bis 31. Januar 2024 bestellt und bis 31. Dezember 2024 geliefert und zugelassen sind. Voraussetzung: Der Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland liegt unter 45.000 Euro.
- Stellantis (u. a. Peugeot, Opel, Fiat, Citroën) garantierte den vollen Umweltbonus E-Auto-Käufer:innen, die ihr bereits bestelltes, bonusberechtigtes Elektro-Kfz bis 31. Dezember 2023 zugelassen hatten.
- Volkswagen zahlte neben dem Herstelleranteil den staatlichen Anteil an der E-Auto-Prämie weiter. Die Kulanzregelung galt für Privatkundinnen und -kunden, die bis einschließlich 15. Dezember 2023 ein förderfähiges E-Fahrzeug aus der ID. Familie bestellt hatten.
Verfügbar war die BAFA-Förderung für neue E-Autos mit Erstzulassung zwischen 5. November 2019 und 17. Dezember 2023. Auch Leasingnehmer:innen konnten die E-Auto-Förderung beantragen. Die Höhe des Umweltbonus hing von der Leasingdauer ab: Leasingverträge mit mehr als 23 Monaten Laufzeit erhielten die volle Fördersumme. Bei kürzeren Laufzeiten reduzierte sich die Prämie fürs Elektroauto anteilig. Ohne Herstelleranteil gab es den Umweltbonus auch für gebrauchte E-Autos, deren Zulassung nach dem 4. November 2019 und spätestens bis 17. Dezember 2023 erfolgte.
Voraussetzungen der BAFA-Förderung für E-Autos
Fahrzeughalter:innen konnten den BAFA-Antrag für Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge stellen, die auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge ("BAFA-Liste") standen. Daneben waren weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Beispiel durfte der Netto-Listenpreis bei Neuwagen für das Basismodell höchstens 65.000 Euro betragen. Bei Gebrauchtwagen war der Kaufpreis auf maximal 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs begrenzt. Neben Privatpersonen waren bis 31. August 2023 auch Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine antragsberechtigt.