Pensionskasse: Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine von fünf möglichen Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – daneben gibt es noch Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse sowie Pensionszusage.
- Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung für die bAV, die von Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber oder beiden Seiten gemeinsam finanziert wird (sogenannte "Mischfinanzierung").
- Pensionskassen funktionieren wie eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung – mit staatlicher Förderung. Diese Förderung besteht in Steuervorteilen, wie einer nachgelagerten Besteuerung und Steuerbefreiungen in begrenztem Rahmen.
- Die Allianz selbst bietet die Pensionskasse für Neukundinnen und Neukunden nicht mehr an. Allerdings gibt es verschiedene andere Optionen, über den Arbeitgeber für den Ruhestand vorzusorgen.
Was ist eine Pensionskasse?

Allgemein
In Deutschland sind aktuell noch mehr als 130 Pensionskassen eingetragen, die rund 170 Milliarden Euro an Kapitalanlagen der Beschäftigten ihrer Trägerunternehmen verwalten. Ähnlich wie Direktversicherer verwalten Pensionskassen langfristig das Vermögen der Mitarbeiter:innen eines oder mehrerer Arbeitgeber und zahlen bei Renteneintritt entsprechende Versorgungsleistungen (Altersrente oder Alterskapital) an die Beschäftigten aus. Neben den Pensionskassen gibt es noch weitere Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV):
Wie funktioniert eine Pensionskasse?
Rechtsanspruch
Unterscheidung der Pensionskassen


Trägerform
Pensionskassen werden entweder von Einzelunternehmen (Einzelkasse) oder von mehreren Unternehmen (Konzernkasse oder Gruppenkasse) getragen. Dabei handelt es sich entweder um private Träger (Arbeitgeber, Versicherungsunternehmen) oder öffentlich-rechtliche Träger (Bund, Länder).
Regulierung
Pensionskassen unterstehen der behördlichen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Mit dem Unterschied, dass regulierte Pensionskassen ihre Versicherungsbedingungen einreichen/genehmigen lassen müssen, während deregulierte Pensionskassen ihre eigenen Bedingungen nur anzeigen. Dafür sind sie allerdings körperschafts-/gewerbesteuerpflichtig.
Auszahlung
Zeitpunkt der Auszahlung
Art der Auszahlung
Sonderfälle

Arbeitgeberwechsel
Der Gesetzgeber garantiert Ihnen einen Rechtsanspruch auf Übertragung. Das bedeutet: Wenn ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen ausscheidet und bis dahin unverfallbare Ansprüche auf eine Betriebsrente gesammelt hat, darf er diese Ansprüche mitnehmen. Dazu wird aus den Ansprüchen ein Übertragungswert berechnet. Dieser Wert wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen (beziehungsweise auf dessen Versorgungsträger). Die Regelung gilt für Betriebsrenten in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds.
Bitte beachten Sie: Als Arbeitnehmer:in müssen Sie sich innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheiden, ob Sie Ihr Recht auf Übertragung ausüben werden. Tun Sie das, muss Ihnen der neue Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagen, die dem Übertragungswert entspricht. Zusagen darf der Arbeitgeber eine Betriebsrente über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Sie können den Vertrag übrigens auch privat fortführen und beitragsfrei stellen oder selbst weiterbezahlen.
Arbeitslosigkeit
Was passiert mit Ihren Ansprüchen im Falle einer Kündigung? Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) sind Arbeitnehmerinnen die Leistungen der Pensionskasse grundsätzlich auch dann sicher, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Die Voraussetzung hierfür: dass Ihr Anspruch "unverfallbar" geworden ist. Doch was bedeutet das konkret?
Für eine bAV in Form einer Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierter Vertrag) gilt: sie ist sofort gesetzlich unverfallbar, Ihre Ansprüche bleiben bei Arbeitslosigkeit oder Stellenwechsel erhalten. Bei rein arbeitgeberfinanzierten Verträgen ist die Unverfallbarkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft. Seit 2018 müssen der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bei Ausscheiden aus dem Unternehmen mindestens 21 Jahre alt sein und ihr bAV-Vertrag seit mindestens drei Jahren bestehen (gilt für Verträge ab 2018).
Todesfall
Im Todesfall ist der Kreis derjenigen Personen, die statt des Versicherten versorgungsberechtigt sind, stark begrenzt. Zu Ihnen zählen neben Ehepartner:in oder Lebensgefährten (Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft!) auch die leiblichen Kinder (solange sie kindergeldberechtigt sind) oder solche, die ihnen juristisch gleichgestellt sind.
Stirbt der oder die Arbeitnehmer:in in der Ansparphase seiner oder ihrer bAV, erfolgt eine Auszahlung der vereinbarten Leistung an die gemäß obiger Rangfolge bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Ist aus der vorangestellten Rangfolge kein Bezugsberechtigter vorhanden, so zahlt die Pensionskasse ein Sterbegeld an eine für diesen Fall namentlich benannte Person. Wurde für das Sterbegeld keine Person namentlich benannt, so erfolgt eine Auszahlung in einer festgelegten Summe von max. 8.000 Euro an die Erben.
Kündigen der Pensionskasse
Eine Kündigung der betrieblichen Altersversorgung ist im Normalfall nicht möglich. Möchten Sie als Arbeitnehmer:in Ihr über die Pensionskasse angespartes Kapital anderweitig investieren oder sich schlicht die monatlichen Beiträge sparen, können Sie daher nicht auf eine Auszahlung des Geldes hoffen. Denn: Eine Auszahlung der bAV-Leistungen darf laut Gesetzgeber erst mit Erreichen des Rentenalters erfolgen.
Die Alternative: Beschäftigte können ihre Beitragszahlungen zur Pensionskasse reduzieren oder ganz aussetzen, den eigenen Versorgungsvertrag sozusagen "beitragsfrei" stellen. Bevor Sie einen solchen Schritt machen, sollten Sie sich allerdings ausführlich zu den Vor- und Nachteilen sowie den Auswirkungen auf Ihre spätere Altersversorgung beraten lassen.
Einvernehmliche Lösung: Eine betriebliche Altersversorgung kann in Absprache mit dem Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis gekündigt werden. In diesem Fall müssen beide Parteien zustimmen.
Insolvenzabsicherung

Deutschlands Pensionskassen haben überwiegend in sehr langfristige Kapitalanlagen investiert.
Die Konsequenz: Kann eine Pensionskasse die Zusagen gegenüber ihren Beschäftigten nicht halten, ist der Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz dazu verpflichtet, die Lücken zu schließen und Geld nachzuschießen. Nur so können Kürzungen der Betriebsrente für die Mitarbeiter:innen vermieden werden.
Kann der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz die zugesagte Leistung nicht auffüllen, tritt bei Pensionskassen, die nicht dem gesetzlichen Sicherungsfonds angehören, der Pensionssicherungsverein (PSV) ein und erbringt die Leistung an den Versorgungsberechtigten. Dies sind in der Regel regulierte Pensionskassen.
Gehört die Pensionskasse dem gesetzlichen Sicherungsfonds an, so verfügt sie über einen ausreichenden Sicherungsmechanismus gegen Leistungskürzungen. Einen darüber hinausgehenden Schutz über den PSV hat der Gesetzgeber nicht für erforderlich erachtet. Eine Liste, welche Pensionskassen dem gesetzlichen Sicherungsfonds unterliegen, kann unter diesem Link eingesehen werden.

Staatliche Förderung

Kann ich mit der Pensionskasse Steuern sparen?
Bei einer Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse profitieren Sie von folgenden Steuervorteilen:
- Diese Beiträge sind seit 2018 pro Jahr bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei.
2025 sind das 7.728 Euro im Jahr, die Sie nicht versteuern müssen. - Sozialversicherungsfreiheit besteht bis zu 4% der genannten Beitragsbemessungsgrenze (3.864 Euro im Jahr 2025)
Das bedeutet: Die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die Sie aktuell zahlen müssen, verringern sich. Die Besteuerung der Leistungen aus der Pensionskasse erfolgt erst im Rentenalter. Dabei gilt ein Steuersatz, der in der Regel geringer ist als im aktiven Berufsleben. Gegebenenfalls werden noch Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Weitere Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung


