Der Pensionsfonds wurde 2002 nach angelsächsischem Vorbild als der fünfte mögliche Durchführungsweg der bAV in Deutschland eingeführt. In Großbritannien und den USA fungiert der Pensionsfonds bereits seit Längerem als ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Pensionsfonds werden vom Gesetzgeber in Bezug auf Aufsicht, Vorschriften und Rechnungslegung ähnlich wie Versicherungsunternehmen behandelt. Die Aufsicht über die Pensionsfonds hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Derzeit stehen rund 35 Pensionsfonds unter Aufsicht der BaFin.
Pensionsfonds
Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge

Pensionsfonds erklärt in 30 Sekunden
- Der Pensionsfonds ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge mit hohen Renditechancen. Mit Unterstützung des Arbeitgebers kann über die sogenannte Entgeltumwandlung eine Betriebsrente aufgebaut werden.
- Bei der Entgeltumwandlung verzichten die Arbeitnehmer:innen auf einen Teil ihres Gehalts. Die eingezahlten Beiträge sind innerhalb gewisser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Pensionsfonds investiert die eingezahlten Beiträge z.B. in Aktien- und Rentenfonds, auch in Kombination mit Sicherungselementen wie beispielsweise einem Kapitalisierungsprodukt.
- Die Auszahlung der Leistungen erfolgt mit Renteneintritt. Hier können Arbeitnehmer:innen aus drei Optionen wählen: Lebenslange garantierte Rente, Einmalzahlung oder eine Kombination aus beiden Modellen. Im Rentenbezug werden dann wieder Steuern und Abgaben fällig.
- Seit 2023 können bei der Allianz weder neue Pensionspläne noch Neuanmeldungen zu bestehenden Pensionsplänen nach §3 Nr. 63 EStG erfolgen. Als Alternative kann künftig der Durchführungsweg Direktversicherung genutzt werden.
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