Beitrag: Ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt Monat für Monat in den Pensionsfonds (= Entgeltumwandlung). Zusätzlich gibt es einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung durch Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. bis zu 15 % an den Arbeitnehmer. Dieser erhöht den Beitrag in die Betriebsrente.
Grundbaustein: Je nach Anlageorientierung wählt der Arbeitgeber zwischen den beiden Anlagestrategien „Wachstum“ oder „Ertrag“.
Zusatzbausteine: Der Pensionsfonds kann mit einer Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge ergänzt werden.
Leistungen: Bei der Form der Auszahlung sind Sie flexibel und können zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalzahlung wählen. Es ist auch eine Kombination aus beidem möglich.