Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zusätzlich mit einer Geldzulage. Das Vermögensbildungsgesetz sieht verschiedene Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen vor, allerdings erhalten Sie eine Arbeitnehmersparzulage nur bei einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan.
Ob Sie diese zusätzliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem Einkommen ab – und ob Sie alleinstehend oder mit Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner zusammenveranlagt sind. Wenn Sie abhängig vom Produkt oberhalb der Einkommensgrenzen verdienen, erhalten Sie keine Arbeitnehmersparzulage.