Ein Wertpapierdepot, Sparbuch oder Minderjährigenkonto (auch Kinderkonto genannt) eröffnen können die gesetzlichen Vertreter:innen des Kindes, in der Regel also die Eltern. Für ein Kinderkonto müssen beide Elternteile unterschreiben. Zudem kann vertraglich vereinbart werden, dass die Eltern auch nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können. Unverheiratete Paare oder alleinstehende Elternteile können im Namen des Kindes Geld anlegen, wenn sie das Sorgerecht nachweisen. Möchten Großeltern für ihre Enkelkinder ein Konto oder Depot eröffnen, brauchen sie die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter.
Wer ein Konto oder Depot für Kinder anlegen will, muss sich und das Kind mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Hat das Kind noch keinen Ausweis oder Pass, reicht die Geburtsurkunde. Beim Eröffnen eines Kinderkontos ist zusätzlich die Steueridentifikationsnummer des oder der Minderjährigen erforderlich.