Versicherungen für Jungjuristen: fünf junge Frauen und Männer im Look der Serie Suits

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Wir geben Rückendeckung für den beruf­lichen Erfolg

Auch wenn du noch kein Großer bist,
musst du nicht klein denken

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Nach einem Jurastudium eröffnen sich viele Perspektiven: ein sicherer Arbeits­platz, hohes Gehalt und zahlreiche Karriere­optionen im öffent­lichen Dienst, in einer Kanzlei oder einem Unternehmen.
  • Das Studium ist abwechslungs­reich und lässt sich mit Auslands­aufenthalten verknüpfen. Es erfordert aber auch vollen Fokus auf die Studien­inhalte.
  • Das Jurastudium stellt für viele der Studierenden eine enorme psy­chische und physische Belastung dar, besonders vor den Staats­examina.
  • Während und nach dem Studium schützen Versicherungen vor allen Risiken: ob im Aus­land, beim Auszug aus dem Eltern­haus oder bei besonderen Heraus­forderungen im Berufsleben.
  • Die Allianz ist dafür ein starker Partner. Denn wir versichern Rechts­experten schon seit über 100 Jahren.
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Ein starker Rückhalt
Das Jurastudium verlangt einem viel ab. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich zuvor mit der neuen Situation auseinandersetzen, für finanzielle Sicherheit sorgen und sich für Herausforderungen in dieser Lebensphase wappnen. Damit Sie sich sorgenfrei voll und ganz auf das Studium konzentrieren können.

Es gibt viele unterschiedliche Motive, sich für ein rechts­wissen­schaftliches Studium zu entscheiden. Angefangen von Juristen in der Familie, über Interesse an rechts­wissen­schaftlichen Themen bis hin zur Aussicht, mit der Juristerei viel Geld zu verdienen – Sie haben auf jeden Fall die richtige Wahl getroffen, wenn Sie auf der Suche nach einem sicheren Beruf sind.

Auch wenn Sie noch keinen genauen Plan haben, wohin Sie die Reise nach dem Studium führt – die Wahl­freiheit ist enorm. Juraabsolventen können als Richter, Staats­anwälte, Rechts­anwälte, in einer Behörde bzw. in der öffent­lichen Verwaltung oder in der freien Wirtschaft als Juristen arbeiten. Der Weg dahin ist lang: Zehn Semester Regelstudienzeit, Auslands­semester oder Referendariat im Ausland erfordern ein hohes Durch­halte­vermögen. Behalten Sie dabei immer Ihre Gesund­heit im Blick – unsere Tipps zum Stressmanagement können dabei helfen.

Übrigens: Juristen finden auch bei der Allianz interessante Karriere­optionen. Wer sich für eine juristische Laufbahn interessiert, findet hier alle Informationen dazu. Wir sorgen für finanzielle Sicher­heit in allen Lebens­phasen. Egal, für welchen Karriere­weg Sie sich entscheiden.

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Von Studium bis Berufseinstieg
Sie haben sich für ein Jurastudium ent­schieden und an mehreren Uni­versitäten beworben. Dann kommt die Zusage – und mit ihr beginnt eine spannende Phase mit viel­fältigen Heraus­forderungen.
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Die Immatrikulation ist geschafft. Jetzt heißt es: eigene Wohnung finden, Neben­job suchen, Kontakte knüpfen, die Uni kennen­lernen, und vor allem viel lernen, um Haus­arbeiten und Klau­suren zu bestehen. Der erste große Schritt: das erste Staats­examen.

Trotzdem sollten Jurastudenten sich die Zeit nehmen, an die neue, veränderte Lebens­situation mit ihren Risiken zu denken. Denn mit Studien­beginn, Auszug aus der elter­lichen Wohnung oder Über­schrei­tung der Alters­grenze von 25 Jahren gibt es Ver­änderungen im gesetz­lichen oder privaten Versicherungs­recht zu beachten.

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Nach dem Examen ist vor dem Examen. Der Druck steigt. Zwei Jahre sind es noch bis zum zweiten Staats­examen. Neben dem Lernen steht jetzt auch der praktische Teil an. Stationen bei Gerichten, in der Staats­anwalt­schaft, der Verwaltung, beim Anwalt und eine Wahl­station gilt es zu meistern – und neben­bei den Alltag zu managen und zu finanzieren.
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Examen geschafft – nun beginnt das Berufsleben. Egal ob als Rechts­anwalt, in der Verwaltung, einer Rechts­abteilung im Konzern oder Mittelstand, bei einer Beratung oder woanders. Juristen sind überall gefragt und die Nach­frage ist hoch. Aber wie jeder Beruf hat auch der des Rechts­experten seine eigenen neuen Herausforderungen.
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Wichtige Vorsorge
Um sich während des Jura­studiums abzusichern, stehen verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Manche davon sind Pflicht, andere freiwillig. Ein Überblick.
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Zwischen Studieren und Arbeiten
Arbeitet man schon oder studiert man noch? Beides: Im Referendariat sammelt man Praxiserfahrungen und bekommt sein erstes Gehalt als Jurist. Jetzt werden Versicherungen relevant, die junge Rechtsexperten absichern, falls sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
 

Rechtsreferendare sind mittlerweile in fast allen Bundes­ländern Angestellte im öffent­lichen Dienst und damit versicherungs­pflichtig in der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Ausnahmen sind Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Dort sind Rechts­referendare Beamte auf Widerruf.

  • Referendare mit Beihilfe­anspruch (Beamte auf Widerruf) erhalten im Krank­heits­fall vom Dienst­herrn Beihilfe für entstandene Kosten.
  • Wie hoch die Beihilfe­leistungen sind bzw. der Beihilfe­bemessungs­satz ist, hängt unter anderem vom Familien­stand sowie den Regelungen des jeweiligen Dienst­herrn ab (Bund oder Bundes­land). Der Beihilfe­bemessungs­satz beträgt zwischen 50 und 90 Prozent.
  • Die Beihilfe deckt immer nur einen Teil der Krank­heits­kosten ab. Eine Private Kranken­versicherung (PKV) ergänzt den Beihilfe­anspruch und sichert beihilfe­berechtigte Referendare passend ab.
  • Die Beitragshöhe der PKV ist einkommens­unabhängig. Sie errechnet sich primär anhand von Alter und Gesund­heits­zustand. Für Referendare mit Beihilfe­anspruch gibt es aber spezielle Beamten­anwärter­tarife. Diese sind günstiger als reguläre Beihilfetarife.
  • Wichtig: Aufnahmefähig in Beamten­anwärter­tarifen der PKV sind (beihilfe­berechtigte) Referendare meist nur bis zu einem gewissen Höchst­aufnahme­alter, in der Regel bis zum vollendeten 38. Lebens­jahr. Zudem müssen ent­sprechende Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel in Bezug auf Eintritts­alter und Gesund­heits­zustand.

Vorteile der Privaten Krankenversicherung:

  • Es gilt das Prinzip der Leistungs­garantie: Vertrag­lich zugesicherte Leistungen sind bei Abschluss eines PKV-Tarifs lebens­lang garantiert – und damit auch die Kosten­über­nahme für diese Leistungen.
  • Privatversicherte erhalten meist schneller einen Termin und haben verkürzte Warte­zeiten beim Arzt oder (abhängig vom Tarif) direkten Zugang zum Fach­arzt ohne Überweisung.
  • Je nach Tarif besteht Anspruch auf Einbett- oder Zweibett­zimmer sowie Chefarzt­behandlung bei einem Krankenhaus­aufenthalt.
  • Wer privat krankenversichert ist, erhält optional eine Beitrags­rück­erstattung, wenn er Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Diese kann man oft auch bei einem Wechsel mitnehmen, als Wechselvorteil.
Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungs­verhältnis sind Referendare versicherungs­pflichtig in der Gesetz­lichen Kranken­versicherung. Damit einem nach dem Referendariat alle Wege offen­stehen: Mit dem Options­tarif OptionFlexiMed für junge Menschen sichert man sich eine günstige Option in die Private Krankenversicherung.

Weil man sein erstes Geld verdient oder auch für den Hinterkopf: Denn im Referendariat liegen Gehälter bei ungefähr 1.000 Euro – und als Student lebt man oft von Monat zu Monat.

  • Private Pflegeversicherung: zusätzliche Pflegevorsorge. Je jünger man bei Versicherungsbeginn ist, desto höher das Sparpotenzial und umso geringer die Beiträge.
  • Zahnzusatzversicherung: Mit den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz sind gesetzlich Versicherte optimal abgesichert und müssen sich ab sofort nie mehr um hohe Zahnarztkosten sorgen.

Spätestens im Referendariat werden Versicherungen zur Alters­vorsorge relevant. Besonders wichtig ist eine Berufs­unfähig­keits­versicherung mit Dienst­unfähig­keits­klausel für Juristen, die eine Verbeamtung anstreben. Wer die Möglich­keit hat, sollte eine Berufs­unfähig­keits­versicherung so früh wie möglich abschließen.

Die Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung bietet finanziellen Schutz bei allgemeiner Dienst­unfähig­keit oder bei Berufsunfähigkeit. Vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienst­unfähig­keit meist nicht aus, um den gewohnten Lebens­standard zu halten.

Bei der Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung der Allianz kann über zwei Phasen mit unter­schiedlich abschließ­baren Renten­höhen der sich verändernde Absicherungs­bedarf von Beamten berück­sichtigt und so ein passender Schutz ermöglicht werden. Wir bieten eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel. Das heißt: Wir folgen bei der Feststellung der Dienst­unfähig­keit der Entscheidung des Dienst­herrn und nehmen keine eigene Prüfung auf Dienst­unfähigkeit vor.

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Für zugelassene Rechtsanwälte
Für berufstätige Juristen sind mindestens die Versicherungen sinn­voll, die bereits in Studium und Referendariat wichtig sind. Wer als in Deutsch­land zugelassener Rechts­anwalt tätig ist, ist außer­dem verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung gegen Vermögens­schäden vorzuhalten.
 

Die Pflicht gilt für jeden Rechtsanwalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechts­anwalt selbst­ständig, angestellt, Partner, Vorstand oder Geschäftsführer einer Rechts­anwalts­gesellschaft ist. Voraus­setzung für eine Zulassung als Rechts­anwalt in einer der 28 lokalen Rechts­anwalts­kammern in Deutschland ist, dass der Rechts­anwalt eine Berufs­haftpflicht­versicherung unterhält.

§ 51 BRAO Abs. 1, S. 1 bringt es auf den Punkt: "Der Rechts­anwalt ist verpflichtet, eine Berufs­haftpflicht­versicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufs­tätigkeit ergebenden Haftpflicht­gefahren für Vermögens­schäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrecht­zuerhalten." Oder kurz: Ohne Berufs­haftpflicht­versicherung kein Rechts­anwalt. Diese Versicherung begleitet einen Rechtsanwalt das ganze Berufs­leben.

Gut zu wissen: Der Gesetz­geber hat mit der BRAO-Reform – gültig seit August 2022 – das anwaltliche Gesellschafts­recht aktualisiert.

Die Berufshaftpflichtversicherung der Allianz sichert umfangreich gegen Vermögensschäden ab und ist aus diesem Grund die passende Versicherung für jeden Rechtsanwalt.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Die Freistellung von berechtigten Ansprüchen: Wenn ein Rechtsanwalt tatsächlich einen Schaden angerichtet hat.
  • Die Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn jemand behauptet, dass ein Rechtsanwalt einen Schaden angerichtet habe – was aber nicht stimmt.

Das klingt erstmal banal. Aber es bedarf sehr viel Erfahrung und Ausbildung, dieses Leistungsversprechen richtig zu erfüllen. Daher erfüllen wir unser Leistungsversprechen auf Augenhöhe: Melden Sie uns einen Schadenfall, wird dieser von einem Volljuristen der Allianz bearbeitet. Wir sind der Überzeugung, dass nur ein Jurist einem Juristen im Schadenfall helfen kann. Denn nur er kennt den Berufsalltag, die aktuelle Rechtsprechung und die Tendenzen der jeweilig zuständigen Gerichte.

  • 10 % der Anwälte oder Steuerberater ihrer Berufs­haft­pflicht­versicherung jähr­lich einen Schaden melden?
  • 78 % aller Schaden­ersatz­ansprüche zugunsten der versicherten Personen abgewehrt werden?
  • 43 % aller Schaden­ersatz­ansprüche aus Frist­versäumnissen resultieren?
  • 17 % aller gestellten Schaden­ersatz­ansprüche höher sind als die ver­ein­barte Berufs­haft­pflicht-Versicherungs­summe?

Die Mindestversicherungssumme richtet sich danach, wie der Beruf ausgeübt wird. Für einen Einzel­anwalt beträgt die Mindest­versicherungs­summe 250.000 Euro und muss viermal im Versicherungs­jahr zur Verfügung stehen. Diese Versicherungs­summe muss der Einzel­anwalt auch dann für sich vorhalten, wenn er in einer sogenannten Berufs­ausübungs­gesellschaft tätig ist. Das ist die Versicherung, die § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO meint.

Die Mindestversicherungs­summen der Berufs­ausübungs­gesellschaften gliedern sich nach der BRAO-Reform vom 01.08.2022 in zwei Kategorien: haftungs­beschränkt und nicht haftungs­beschränkt:

  • Berufshaftpflichtversicherung (Gesellschafts­police) für rechts­formbedingt nicht haftungs­beschränkte Gesell­schaften (z. B. GbR, PartG) – Mindest­versicherungs­summe: 500.000 Euro
  • Berufshaftpflichtversicherung (Gesellschafts­police) für rechts­form­bedingt haftungs­beschränkte Gesell­schaften (z. B. PartGmbB, GmbH, AG) – Mindest­versicherungs­summe: 2.500.000 Euro (Respektive § 59o Abs. 2 BRAO)

Angestellt im Öffentlichen Dienst, als Referendar oder als Syndikus in der Privatwirtschaft:

  • Keine Versicherungspflicht (Dienstherr bzw. Unter­nehmen haftet)
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Schreiben Sie uns einfach: Ihr Allianz Ansprech­partner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Berufseinstieg bei uns
Starten Sie Ihre Karriere beim größten deutschen Versicherer: Die Allianz sucht im rechts­wissen­schaft­lichen Bereich laufend nach Verstärkung.
  • Wir sind eine vielfältige Gemeinschaft von Expertinnen und Experten, die in mehr als 70 Ländern Versicherungs- und Vermögens­verwaltungs­produkte anbieten.
  • Die Allianz unterstützt Sie dabei, sich weiterzuentwickeln. Von beruflicher Mobilität und persön­licher Entwicklung bis zu lebens­langen Lern­möglichkeiten für alle unsere Mitarbeitenden weltweit.
  • Wir kümmern uns um die persönlichen Heraus­forderungen des Lebens. Bei der Allianz erhalten Sie Unter­stützung für flexibles Arbeiten, Gesundheit und Wohlbefinden.
  • Wir bieten unseren Mitarbeitenden attraktive, faire und nach­haltige Benefits in allen Geschäfts­bereichen rund um den Globus.
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