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Finanzielle Absicherung speziell für Ausbildung oder Studium

Allianz Ausbildungs­Police

  • Mit der AusbildungsPolice können Sie die Ausbildung oder das Studium Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes finanziell absichern – auch wenn Ihnen selbst etwas zustoßen sollte.
  • Sie bietet eine finanzielle Absicherung für Ausbildung oder Studium in Form einer sechsjährigen monatlichen Rente oder einmaligen Kapitalzahlung.
  • Zusätzlich können Sie die Ausbildung bzw. das Studium z.B. Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes für unvorhersehbare Ereignisse absichern, zum Beispiel mit einer Beitragsbefreiung für den Fall, falls Sie als versicherter oder versicherte Versorger:in berufsunfähig werden.
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Leistungs­übersicht
Eine leistungsstarke Ausbildungsversicherung wie die Allianz AusbildungsPolice ist die finanzielle Basis für einen gesicherten Berufsstart Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes. Die Vorsorgeversicherung bietet dabei mehr als ein reines Ausbildungskonto.
  • Die Allianz AusbildungsPolice gibt Ihrem Kind finanzielle Sicherheit für Studium und Ausbildung – auch wenn Ihnen etwas zustoßen sollte.
  • Sie können frei entscheiden, wozu die Ausbildungsversicherung verwendet wird – fürs Studium, die erste Wohnung, den Führerschein oder den Schritt in die Selbstständigkeit, denn Sie als Versicherungsnehmer:in behalten die Hoheit über das Kapital.
  • Sie entscheiden auch, in welcher Form die Leistung erfolgen soll: als laufende Rente über sechs Jahre, als Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.
  • Den Termin der Auszahlung legen Sie fest. Sie können ihn um bis zu sieben Jahre vorziehen, je nach Studien- oder Ausbildungsbeginn. Dabei darf das Kind höchstens 25 Jahre alt sein.
  • Die Allianz garantiert Ihnen über die gesamte Laufzeit eine Mindestverzinsung, den sogenannten Garantiezins.
  • Zuzahlungen sind bereits ab einer Höhe von 200 Euro möglich. Außerdem können Sie bei Bedarf Kapital entnehmen, die Beiträge reduzieren oder unter bestimmten Voraussetzungen aussetzen.
  • Sichere Vorsorge für Kinder bei Tod des Versorgers bzw. der Versorgerin, also zum Beispiel bei Tod der Eltern: Sollte der Versorger oder die Versorgerin versterben, übernimmt die Allianz die Beitragszahlung.
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Drei starke Vorteile
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Das passende Produkt für Sie
Allianz
Art der Beitragszahlung

Laufend oder abgekürzt

Mindestbeitrag

Keiner (Beitragssumme muss insgesamt mind. 3.000 Euro betragen)

Mindestrente

200 Euro im Jahr

Mindest-/Höchsteintrittsalter des Kindes

0/14 Jahre

Mindest-/Höchstalter der versicherten Person (Versorger:in)

15/80 Jahre

Zuzahlungen

Möglich

Entnahmen

Möglich

Auszahlung

Eine sechsjährige monatliche Rente, einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.

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Drei besondere Vorteile
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Sinnvolle Ergänzungen
Infografik: Zusatzbausteine Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge
Infografik: Zusatzbausteine Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsvorsorge

Mit den leistungsstarken Angeboten der Allianz können Sie den Nachwuchs bei der AusbildungsPolice noch umfassender absichern. Setzen Sie dazu auf:

  • Berufsunfähigkeitsvorsorge
  • Hinterbliebenenvorsorge
Infografik: Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsvorsorge
  • Mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit können Sie die Beiträge zur Ausbildungsversicherung absichern.
  • Sollten Sie als Versorger:in berufsunfähig werden, müssen Sie keine Beiträge mehr für den Vertrag und die zugehörigen Zusatzbausteine zahlen. Das gilt ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit z. B. bei der BU Premium über einen voraussichtlichen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und genauso, wenn Sie nur zeitweise – für mindestens sechs Monate ununterbrochen – krankgeschrieben sind.
  • Sollten Sie zu Ihrer AusbildungsPolice eine Beitragsbefreiung mit Dynamik gewählt haben, übernimmt die Allianz in diesem Fall Ihre Beiträge inklusive der Dynamik.
Infografik: Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsvorsorge
Infografik: Zusatzbaustein Hinterbliebenenvorsorge
Infografik: Zusatzbaustein Hinterbliebenenvorsorge
  • Stirbt die Versorgerin oder der Versorger durch einen Unfall, sorgt dieser Zusatzbaustein dafür, dass den Hinterbliebenen eine vereinbarte Kapitalzahlung zur Verfügung steht.
  • Abgesichert sind Sie dabei weltweit und jederzeit, egal ob der Unfall in der Freizeit oder im Beruf passiert. Die Höhe der Leistung können Sie bei Vertragsabschluss individuell wählen. Zudem entscheiden Sie, wer das Geld bekommen soll.
  • Ein weiteres Plus: Bei Erhalt der Kapitalzahlung fällt keine Einkommensteuer an. Die Erbschaftssteuer fällt nur an, wenn die Freibeträge der Begünstigten überschritten sind.
Service und Kontakt
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