- Diese Versicherungen sind im Studium wirklich wichtig: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Privathaftpflicht
- Als Zusatzschutz für Studierende empfehlenswert: Hausratversicherung und private Unfallversicherung. Während der Unizeit kannst du auch schon mit deiner Altersvorsorge starten.
- Welche Absicherung ist im Studium sinnvoll? Vida und Sarah berichten von ihren Erfahrungen.
- Jura, Medizin und Co.: Wer bestimmte Fächer studiert, braucht besonderen Schutz.
- Noch Fragen offen? Unsere FAQs helfen dir weiter. Oder kontaktiere uns und frage direkt nach.
Quick & easy
Richtig versichert im Studium: Das brauchst du wirklich
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Die Basics
Die 3 wichtigsten Versicherungen für Studierende
Neuer Lebensabschnitt, neue Freiheiten, viele Fragen. Zum Beispiel: Welche Versicherungen brauchen Studenten und Studentinnen? Hier findest du die wichtigsten im Überblick:
1. Krankenversicherung
Die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung in Deutschland ist die Krankenversicherung. Sie deckt zum Beispiel Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Vorsorgeuntersuchungen ab. Eine Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, ist Pflicht für die Einschreibung an einer Universität. Wie du im Studium krankenversichert bist, hängt unter anderem von deinem Alter ab.
- Studierende unter 25 schließen normalerweise keine eigene Krankenversicherung ab. Warst du bisher über deine Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert, kannst du das auch als Student:in bleiben. Dafür teilst du der Krankenkasse mit, dass du studierst, und übermittelst deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung. Alternativ hast du zu Beginn des Studiums einmalig die Möglichkeit, dich in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Wer bereits privat versichert war, hat zu Studienbeginn die Wahl: weiterhin PKV-Mitglied bleiben oder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
- Studierende über 25 müssen sich selbst krankenversichern. Ist die kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich, wechselst du in die studentische Krankenversicherung (KVdS). Bis zum 30. Lebensjahr zahlst du als Student:in günstigere Beiträge, die sich an den BaföG-Bedarfssätzen orientieren.
Wichtig: Wer sich zu Studienbeginn für eine PKV entscheidet, muss das gesamte Studium privat krankenversichert bleiben. Meist bietet eine Private Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen umfangreichen Schutz mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Nach der Unizeit ist ein Wechsel in die GKV aber nicht immer möglich. Mit einem Optionstarif (z. B. OptionFleximed bei der Allianz) hältst du dir alle Möglichkeiten offen: Du kannst damit später problemlos zu günstigen Beiträgen in die PKV wechseln oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Private Zusatzversicherungen für die Gesundheit können sich schon während der Unizeit lohnen. Zum Beispiel ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Studenten und Studentinnen in jungen Jahren sinnvoll, weil die Einstiegsbeiträge meist günstig sind.
2. Private Haftpflichtversicherung
Anders als der Name vermuten lässt, ist die Privathaftpflicht keine Pflichtversicherung. Trotzdem ist der Schutz ein Muss. Denn wenn du versehentlich jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigst, bist du haftbar. Sprich: Du übernimmst alle Kosten, die anderen entstehen – egal, ob es sich dabei um wenige Hundert oder mehrere Tausend Euro handelt. Nicht nur im Studium können kleine Missgeschicke in einem finanziellen Desaster enden. Eine private Haftpflicht leistet Schadensersatz und deckt die Kosten für dich ab – falls nötig in Millionenhöhe.
Wer unter 25 ist und sich voll auf sein Studium konzentriert, ist meist über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Wer älter ist oder im Studium schon Geld verdient, schließt in der Regel eine eigene private Haftpflichtversicherung für Studenten und Studentinnen ab. Informiere dich rechtzeitig vor Studienbeginn, melde der Versicherung deinen Studierendenstatus und kläre ab, ob du weiterhin über deine Eltern versichert bist. Falls nicht, schließe unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung ab. Bei der Allianz bekommst du den wichtigen Schutz ab 3,52 Euro im Monat.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder Mensch kann berufsunfähig werden – sei es durch einen Unfall oder eine psychische Erkrankung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert im Fall der Fälle deine finanzielle Existenz. Musst du dein Studium aufgrund von Berufsunfähigkeit beenden, zahlt die BU dir eine vorab vereinbarte Rente (z. B. 750 Euro im Monat). Je früher du einsteigst und je weniger Vorerkrankungen du hast, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
Mit der Allianz BerufsunfähigkeitsStartPolice zahlen Studierende und andere junge Menschen in den ersten drei Versicherungsjahren nur 50 Prozent des späteren Endbeitrags. In den folgenden fünf Versicherungsjahren steigt der Beitrag an, bis der Endbeitrag erreicht ist. Im Fall einer Berufsunfähigkeit bekommst du die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aber von Anfang an in voller Höhe – bei gleichzeitiger Beitragsbefreiung. Wechselst du dein Studienfach, läuft der Versicherungsschutz einfach weiter. Ohne, dass sich dein Beitrag ändert.
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Good to know
Warum schon im Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Vor dem Start ins Berufsleben daran denken, dass es irgendwann nicht mehr gehen könnte? Unbedingt! Denn wer sein Studium aus gesundheitlichen Gründen beenden muss, hat meist keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Umso wichtiger ist eine BU-Versicherung. Als Student:in in jungem Alter bekommst du den Schutz oft besonders günstig.
Vor dem Berufseinstieg eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – ist das überhaupt sinnvoll? Ja, und zwar aus diesen Gründen:
- Kein Anspruch auf staatliche Unterstützung: Wer als Student:in noch keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung eingezahlt hat oder weitere gesetzliche Voraussetzungen (z. B. Wartezeiten) nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Im Fall einer Erwerbsminderung sind Studierende in der Regel auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern oder die eigenen Ersparnisse angewiesen. Mit einer BU-Versicherung kannst du dich gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit zuverlässig absichern.
- Preisvorteil: Schließen Studierende frühzeitig eine BU-Versicherung ab, sind die Beiträge meist besonders günstig.
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Zusatzschutz
Welche ergänzenden Versicherungen sind im Studium sinnvoll?
Im Studium bist du oft über deine Eltern mitversichert. Wichtig ist, der Versicherung deinen Studierendenstatus zu melden und abzuklären, ob du über den Vertrag deiner Eltern weiterhin geschützt bist. Falls nicht, kann es je nach Lebenssituation sinnvoll sein, diese zusätzlichen Versicherungen abzuschließen.
Hausratversicherung
Wer während des Studiums in ein WG-Zimmer oder kleines Apartment zieht, ist in der Regel weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern abgesichert. Sie schützt deinen losen Besitz (z. B. Möbel, Elektrogeräte), wenn er durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder zerstört wird. Informiere dich, ob du als Student:in über deine Eltern versichert bist. Falls nicht, kann der Abschluss eines eigenen Vertrags sinnvoll sein. Vor allem, wenn es für dich eine finanzielle Herausforderung wäre, deinen Besitz im Schadensfall zu ersetzen. Bei der Allianz kannst du eine Hausratversicherung ab 3,38 Euro im Monat abschließen – zum Beispiel für deine erste eigene Wohnung. Du willst dein Mountainbike oder deine Kamera versichern? Einzelne wertvolle Gegenstände und Sportgeräte kannst du bei der Allianz mit dem Gegenstandsschutz absichern.
Tipp: Während eines Auslandssemesters ist dein Hab und Gut teilweise über die Außenversicherung der Hausratversicherung deiner Eltern geschützt. In einer Wohngemeinschaft können Mitbewohner:innen sich oft eine Hausratversicherung für die WG teilen.
Kfz-Versicherung
Du hast ein eigenes Auto? Dann brauchst du dafür immer eine Kfz-Haftpflicht. In Deutschland ist dieser Mindestschutz für alle Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darfst du deinen Pkw weder anmelden noch im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Kaufst du ein neues oder wenige Jahre altes Auto, ist als ergänzender Schutz in der Regel eine Vollkasko oder Teilkasko sinnvoll. Um Beiträge zu sparen, kannst du das Fahrzeug über deine Eltern als Zweitwagen versichern. Das ist meist günstiger, als eine eigene Fahranfänger-Versicherung abzuschließen.
Private Unfallversicherung
Genau wie Arbeitnehmer:innen und Azubis sind Studierende gesetzlich unfallversichert – allerdings nur, wenn sie an Vorlesungen oder Seminaren teilnehmen oder auf dem Weg zur Uni sind. Passiert in der Freizeit etwas, sind Studentinnen und Studenten nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Eine private Unfallversicherung schließt diese Versorgungslücke. Sie unterstützt finanziell und beratend, wenn dir in der Freizeit, auf Reisen oder im Ausland etwas zustößt und deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist (= Invalidität).
Im Studium bist du teilweise noch über die Familien-Unfallversicherung deiner Eltern geschützt. Schließt du eine eigene Unfallversicherung bei der Allianz ab, bekommst du den Schutz schon ab 4,05 Euro monatlich.
Altersvorsorge
Auch wenn Sparen im Studium schwierig ist, kannst du durch Werkstudentenstelle, Praktika oder Jobben während der Semesterferien etwas Geld zur Seite legen und solltest schon als Student:in an deine Altersvorsorge denken. Denn die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung reicht oft später nicht aus, um im Alter den gewünschten Lebensstandard zu sichern. Wer seinen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen will, sollte privat vorsorgen.
Je früher du damit anfängst, desto mehr hast du am Ende davon. Mit FOURMORE kannst du z. B. schon ab 25 Euro im Monat mit deiner Zukunftsvorsorge starten. Zahle ein und aus, wann und wie du willst. Das voll digitale Angebot der Allianz Leben ermöglicht es dir, in deinem Tempo vorzusorgen.
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Studieren im Ausland, Arbeit & Studium, Zweitstudium
Während des Studiums hast du viele Möglichkeiten: von längeren Auslandsaufenthalten bis hin zu Praktika. Hier erfährst du, was du dabei beachten solltest.
Auslandssemester
Für dich geht es für längere Zeit ins Ausland? Informiere deine Krankenversicherung rechtzeitig über deinen Auslandsaufenthalt – und wohin genau es geht. So bist du in der Regel bei Auslandssemestern krankenversichert:
- In Europa: Wer ein Auslandssemester innerhalb Europas macht, ist normalerweise weiterhin über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Innerhalb der EU greift das Sozialabkommen zwischen den Mitgliedsländern und man erhält die gleichen Leistungen wie Mitstudierende vor Ort. Auch die Versicherungskarte wird in der ganzen EU akzeptiert. Trotzdem solltest du eine Reise- oder Auslandsversicherung abschließen. Diese leistet beispielsweise auch dann, wenn einen Krankentransport zurück nach Deutschland nötig ist oder dir privatärztliche Leistungen wichtig sind.
- In Nicht-EU-Ländern: Außerhalb der EU-Grenzen leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Hier benötigst du eine eigene private Auslandskrankenversicherung. Diese bietet umfassende Leistungen, wenn du zu einem Arzt oder einer Ärztin musst oder einen Unfall hast.
- In den USA & Kanada: Auch wenn viele Auslandskrankenversicherungen weltweiten Schutz anbieten, sind die Vereinigten Staaten und Kanada häufig ausgeschlossen. Planst du ein Auslandssemester in Nordamerika, solltest du deswegen checken, ob der Schutz in deinem Versicherungspaket enthalten ist. Falls nicht, solltest du ihn dazubuchen.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung gilt meist weltweit. Deswegen brauchst du in der Regel keine separate Versicherung fürs Ausland.
Werkstudentenjob
Wer während des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche jobbt oder einen regelmäßigen Werkstudentenjob hat, verdient sein eigenes Geld. Mit dem Einkommen verändern sich die Versicherungsvorgaben. Wer regelmäßig mehr als 485 Euro monatlich (Minijob: mehr als 520 Euro) verdient, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Familienversicherung und muss sich selbst krankenversichern.
Teilweise können Studierende trotz regelmäßigen Einkommens über die Eltern haftpflichtversichert bleiben. Hier lohnt es sich, genaue Infos einzuholen oder sich beraten zu lassen.
Duales Studium
In einem dualen Studium wechseln sich Vorlesungszeiten und Arbeit im Unternehmen ab. Weil duale Studentinnen und Studenten ein festes Einkommen haben, müssen sie sich selbst krankenversichern – genauso wie Azubis. Eine Familienversicherung ist in der Regel nicht möglich.
Bei anderen Versicherungen wie Privat-Haftpflicht oder Hausratversicherung können Studierende je nach Tarif weiterhin über die Eltern mitversichert sein. Hier ist es wichtig, sich genau über den Versicherungsschutz zu informieren.
Zweitstudium
Wer sich nach dem ersten Studium oder einer Ausbildung für ein Aufbau- oder Erweiterungsstudium entscheidet, kann weiterhin familienversichert sein. Zumindest bis zu einer Altersgrenze von 25 Jahren. Studentinnen und Studenten zwischen 25 und 30 Jahren versichern sich in der studentischen Krankenversicherung. Wer über 30 Jahre alt ist und weiterhin studiert, versichert sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hast du dich zu Beginn deines Studiums privat versichert, musst du das während deiner gesamten Studienzeit bleiben. Anschließend zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ist teilweise nicht so einfach – vor allem ab dem 30. Lebensjahr. Die Entscheidung sollte deswegen gut überlegt sein. Am besten lässt du dich vorab beraten.
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Jura, Medizin & Beamtenlaufbahn
Absicherung für besondere Berufsgruppen
Jede berufliche Zukunft hat ihre eigenen Herausforderungen und Risiken. Deswegen brauchen Studierende, die bestimmte Berufe anstreben, zusätzliche Versicherungen. Teilweise ist der Schutz sogar Pflicht.
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Juristinnen & Juristen
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Mediziner:innen
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Beamtinnen & Beamte
Juristinnen & Juristen
Jungjuristen und -juristinnen übernehmen einen besonders verantwortungsvollen Job. Mit dieser Verantwortung gehen aber auch viele Verpflichtungen einher. Werden Formalien falsch umgesetzt oder Fristen verpasst, sind Anwältinnen und Anwälte haftbar. Deswegen ist eine Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin. Die Pflichtversicherung begleitet Juristinnen und Juristen ihr ganzes Berufsleben.
Mediziner:innen
Bei Ärztinnen und Ärzten geht es im Arbeitsalltag wortwörtlich um Leben und Tod. Der Job bringt nicht nur große Verantwortung, sondern auch viele Risiken mit sich. Deswegen ist es für Mediziner:innen wichtig, sich entsprechend abzusichern. Dafür schließen sie eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Ärztinnen ab.
Beamtinnen & Beamte
Beamtinnen und Beamte sind als Angestellte des Staates besonderen beruflichen Risiken ausgesetzt. Anders als Arbeitnehmer:innen werden sie nicht automatisch vom Arbeitgeber gesetzlich versichert. Staatsbedienstete sind in der Regel privat krankenversichert oder können sich freiwillig gesetzlich versichern. Je nach Berufsgruppe (z. B. Polizeidienst) ist außerdem der Abschluss einer Berufshaftpflicht wichtig.
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FAQ
Noch Fragen zu Studium & Versicherung?
Wann muss man sich als Student:in selbst krankenversichern?
Nicht weiter kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein können Studierende, die:
- über 25 Jahre alt sind.
- regelmäßig mehr als 485 Euro im Monat verdienen.
- in einem Minijob mehr als 520 Euro verdienen.
Wichtig: Hast du vor deinem Studium Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, verlängert sich dein Anspruch auf Familienversicherung um bis zu ein Jahr.
Was kostet die Krankenversicherung im Studium?
Wer in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert ist, zahlt aktuell 82,99 Euro im Monat (Stand: Februar 2024). Plus einen Zusatzbeitrag, den die Krankenversicherungen individuell festlegen können. In der KVdS sind Studierende versichert, die zwischen 25 und 30 Jahre alt sind und vorher in der Familienvesicherung abgesichert waren.
Familienversichert: Wie viel darf man als Student:in verdienen?
Um familienversichert zu bleiben, darf man als Student:in nicht mehr als 485 Euro bzw. 520 Euro als Minijobber:in verdienen. Wer mehr verdient, muss sich selbst versichern.
Welche Versicherung zahlt man als Werkstudent:in?
Als Werkstudierende:r greift für dich das Werkstudentenprivileg. Das heißt: Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge fallen nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung an.
Ist man bei Erasmus versichert?
Studierende, die mit dem Austauschprogramm Erasmus ins Ausland gehen, können in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung versichert bleiben. Diese greift europaweit. Trotzdem ist der zusätzliche Abschluss einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung sinnvoll, um Sonderleistungen (z. B. Krankenrücktransport) in Anspruch nehmen zu können.
Kann ich im Studium privat krankenversichert bleiben?
Ja, auch im Studium kannst du Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben. Wichtig: Die Entscheidung gilt für dein gesamtes Studium und die Zeit bis zum ersten Job. Unter anderem für privatversicherte Kinder von Beamtinnen und Beamten ist es wichtig, die Entscheidung genau zu überdenken. Denn ab dem 25. Lebensjahr verlieren Studierende den Anspruch auf staatliche Beihilfe und die Beiträge der PKV werden teurer.
Wann können Studierende über 30 in der studentischen Krankenversicherung bleiben?
Normalerweise müssen sich Studentinnen und Studenten ab dem 30. Geburtstag freiwillig krankenversichern. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die vergünstigten Beiträge der studentischen Krankenversicherung (KVdS). Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem in diesen Fällen:
- Dauerhafte Behinderung des oder der Studierenden
- Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung
- Schwere Erkrankung eines Familienmitglieds (mehr als drei Monate)
- Betreuung behinderter Familienmitglieder
Aber: Selbst in solchen Ausnahmefällen ist eine studentische Krankenversicherung höchstens bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich.
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