Wichtige Ver­si­che­rungen für Stu­den­ten und Stu­den­tin­nen

Quick & easy
  • Diese Versicherungen sind im Studium wirk­lich wichtig: Kranken­ver­siche­rung, Berufs­unfähig­keits­versicherung und Privat­haft­pflicht
  • Als Zusatzschutz für Stu­die­ren­de empfehlens­wert: Hausrat­ver­siche­rung und private Unfall­ver­siche­rung. Während der Uni­zeit kannst du auch schon mit deiner Alters­vorsorge starten.
  • Welche Absicherung ist im Studium sinnvoll? Vida und Sarah berichten von ihren Erfahrungen.
  • Jura, Medizin und Co.: Wer bestimmte Fächer studiert, braucht besonderen Schutz.
  • Noch Fragen offen? Unsere FAQs helfen dir weiter. Oder kontaktiere uns und frage direkt nach.
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Die Basics
Neuer Lebensabschnitt, neue Frei­heiten, viele Fragen. Zum Beispiel: Welche Ver­siche­rungen brauchen Stu­denten und Stu­dentinnen? Hier findest du die wichtigsten im Überblick:

1. Krankenversicherung

Die einzige gesetzlich vor­ge­schriebene Versicherung in Deutsch­land ist die Kranken­versicherung. Sie deckt zum Bei­spiel Kosten für Arzt­besuche, Kranken­haus­aufenthalte oder Vor­sorge­unter­suchungen ab. Eine Kranken­versicherung, egal ob gesetz­lich oder privat, ist Pflicht für die Ein­schreibung an einer Uni­ver­si­tät. Wie du im Stu­dium kranken­versichert bist, hängt unter anderem von deinem Alter ab.

  • Studierende unter 25 schließen normaler­weise keine eigene Kranken­versicherung ab. Warst du bisher über deine Eltern in einer gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) familien­versichert, kannst du das auch als Student:in bleiben. Dafür teilst du der Kranken­kasse mit, dass du studierst, und über­mittelst deine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung. Alternativ hast du zu Beginn des Studiums ein­malig die Möglichkeit, dich in einer Privaten Kranken­versicherung (PKV) zu versichern. Wer bereits privat versichert war, hat zu Studien­beginn die Wahl: weiterhin PKV-Mitglied bleiben oder in eine gesetz­liche Krankenkasse wechseln.
  • Studierende über 25 müssen sich selbst kranken­versichern. Ist die kostenlose Familien­versicherung nicht mehr möglich, wechselst du in die studentische Kranken­versicherung (KVdS). Bis zum 30. Lebensjahr zahlst du als Student:in günstigere Beiträge, die sich an den BaföG-Bedarfs­sätzen orientieren.

Wichtig: Wer sich zu Studien­beginn für eine PKV entscheidet, muss das gesamte Studium privat kranken­versichert bleiben. Meist bietet eine Private Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen umfangreichen Schutz mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Nach der Uni­zeit ist ein Wechsel in die GKV aber nicht immer möglich. Mit einem Optionstarif (z. B. OptionFleximed bei der Allianz) hältst du dir alle Möglichkeiten offen: Du kannst damit später problemlos zu günstigen Beiträgen in die PKV wechseln oder eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Private Zusatzversicherungen für die Gesundheit können sich schon während der Unizeit lohnen. Zum Beispiel ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Studenten und Studentinnen in jungen Jahren sinnvoll, weil die Einstiegsbeiträge meist günstig sind.

2. Private Haftpflichtversicherung

Anders als der Name vermuten lässt, ist die Privat­haft­pflicht keine Pflicht­versicherung. Trotzdem ist der Schutz ein Muss. Denn wenn du ver­sehent­lich jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigst, bist du haftbar. Sprich: Du über­nimmst alle Kosten, die anderen entstehen – egal, ob es sich dabei um wenige Hundert oder mehrere Tausend Euro handelt. Nicht nur im Stu­dium können kleine Missgeschicke in einem finan­ziellen Desaster enden. Eine private Haft­pflicht leistet Schadens­ersatz und deckt die Kosten für dich ab – falls nötig in Millionenhöhe.

Wer unter 25 ist und sich voll auf sein Studium konzentriert, ist meist über die Privat­haft­pflicht der Eltern mitversichert. Wer älter ist oder im Studium schon Geld verdient, schließt in der Regel eine eigene private Haft­pflicht­versicherung für Stu­den­ten und Studentinnen ab. Informiere dich recht­zeitig vor Studien­beginn, melde der Versicherung deinen Stu­die­renden­status und kläre ab, ob du weiter­hin über deine Eltern versichert bist. Falls nicht, schließe un­be­dingt eine eigene Haft­pflicht­versicherung ab. Bei der Allianz bekommst du den wichtigen Schutz ab 3,52 Euro im Monat.

Informationen zur Berechnungsgrundlage

Alter 25 Jahre, Single ohne Kind, Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine, Versicherungssumme 15 Millionen, 150 Euro Selbstbehalt. Vertragslaufzeit 1 Jahr bei monatlicher Zahlweise. (Stand: Juni 2024)

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder Mensch kann berufsunfähig werden – sei es durch einen Unfall oder eine psychische Erkrankung. Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung (BU) sichert im Fall der Fälle deine finanzielle Existenz. Musst du dein Studium auf­grund von Berufs­unfähig­keit beenden, zahlt die BU dir eine vorab verein­barte Rente (z. B. 750 Euro im Monat). Je früher du ein­steigst und je weniger Vor­erkrankungen du hast, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.

Mit der Allianz BerufsunfähigkeitsStartPolice zahlen Studierende und andere junge Menschen in den ersten drei Ver­si­che­rungs­jahren nur 50 Pro­zent des späteren End­bei­trags. In den folgenden fünf Versicherungs­jahren steigt der Bei­trag an, bis der End­bei­trag erreicht ist. Im Fall einer Berufs­unfähig­keit bekommst du die vereinbarte Berufs­unfähig­keits­rente aber von Anfang an in voller Höhe – bei gleich­zeitiger Beitrags­befreiung. Wechselst du dein Studien­fach, läuft der Ver­sicherungs­schutz einfach weiter. Ohne, dass sich dein Bei­trag ändert.

Die BerufsunfähigkeitsStartPolice ist bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren abschließbar.

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Good to know
Vor dem Start ins Berufs­leben daran denken, dass es irgend­wann nicht mehr gehen könnte? Unbedingt! Denn wer sein Studium aus gesund­heit­lichen Gründen beenden muss, hat meist keinen An­spruch auf staatliche Unter­stützung. Umso wichtiger ist eine BU-Versicherung. Als Student:in in jungem Alter bekommst du den Schutz oft besonders günstig.

Vor dem Berufseinstieg eine Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung ab­schließen – ist das über­haupt sinn­voll? Ja, und zwar aus diesen Gründen:

  • Kein Anspruch auf staat­liche Unter­stützung: Wer als Student:in noch keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung eingezahlt hat oder weitere gesetzliche Voraus­setzungen (z. B. Warte­zeiten) nicht erfüllt, hat keinen Anspruch auf gesetz­liche Erwerbs­minde­rungsrente. Im Fall einer Erwerbs­minderung sind Studierende in der Regel auf die fi­nan­zi­elle Hilfe ihrer Eltern oder die eigenen Er­spar­nisse angewiesen. Mit einer BU-Ver­siche­rung kannst du dich gegen die fi­nan­zi­ellen Folgen einer möglichen Berufs­unfähig­keit zu­ver­lässig absichern.
  • Preisvorteil: Schließen Studierende früh­zeitig eine BU-Versicherung ab, sind die Bei­träge meist besonders günstig.
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Zusatzschutz
Im Studium bist du oft über deine Eltern mit­versichert. Wichtig ist, der Ver­sicherung deinen Stu­die­renden­status zu melden und ab­zu­klären, ob du über den Ver­trag deiner Eltern weiter­hin ge­schützt bist. Falls nicht, kann es je nach Lebens­situation sinn­voll sein, diese zusätz­lichen Versicherungen abzuschließen.

Hausratversicherung

Wer während des Studiums in ein WG-Zimmer oder kleines Apartment zieht, ist in der Regel weiterhin über die Haus­rat­versicherung der Eltern abgesichert. Sie schützt deinen losen Besitz (z. B. Möbel, Elektrogeräte), wenn er durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm oder Einbruch­dieb­stahl be­schädigt oder zer­stört wird. Informiere dich, ob du als Student:in über deine Eltern ver­sichert bist. Falls nicht, kann der Ab­schluss eines eigenen Ver­trags sinn­voll sein. Vor allem, wenn es für dich eine finanzielle Heraus­forderung wäre, deinen Besitz im Schadens­fall zu ersetzen. Bei der Allianz kannst du eine Haus­rat­ver­si­che­rung ab 3,38 Euro im Monat abschließen – zum Bei­spiel für deine erste eigene Wohnung. Du willst dein Mountain­bike oder deine Kamera versichern? Einzelne wertvolle Gegen­stände und Sport­geräte kannst du bei der Allianz mit dem Gegen­stands­schutz absichern.

Tipp: Während eines Auslands­semesters ist dein Hab und Gut teil­weise über die Außen­ver­si­che­rung der Hausrat­ver­si­che­rung deiner Eltern geschützt. In einer Wohn­gemeinschaft können Mit­bewohner:innen sich oft eine Hausrat­versicherung für die WG teilen.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Alter 25
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • Postleitzahl 80797
  • 150,- Euro Selbstbehalt
  • Versicherungssumme 26.000 Euro
  • Vertragslaufzeit drei Jahre bei monatlicher Zahlungsweise

Kfz-Versicherung

Du hast ein eigenes Auto? Dann brauchst du dafür immer eine Kfz-Haft­pflicht. In Deutsch­land ist dieser Mindest­schutz für alle Kraft­fahr­zeuge gesetz­lich vor­ge­schrieben. Ohne Kfz-Haftpflicht­versicherung darfst du deinen Pkw weder an­melden noch im öffent­lichen Straßen­verkehr bewegen. Kaufst du ein neues oder wenige Jahre altes Auto, ist als er­gänzender Schutz in der Regel eine Vollkasko oder Teilkasko sinn­voll. Um Bei­träge zu sparen, kannst du das Fahr­zeug über deine Eltern als Zweit­wagen versichern. Das ist meist günstiger, als eine eigene Fahr­anfänger-Versicherung ab­zu­schließen.

Private Unfallversicherung

Genau wie Arbeitnehmer:innen und Azubis sind Studierende gesetz­lich unfall­versichert – allerdings nur, wenn sie an Vor­lesungen oder Seminaren teil­nehmen oder auf dem Weg zur Uni sind. Passiert in der Freizeit etwas, sind Stu­den­tinnen und Stu­denten nicht über die gesetz­liche Unfall­versicherung geschützt. Eine private Unfall­versicherung schließt diese Ver­sorgungs­lücke. Sie unter­stützt finanziell und beratend, wenn dir in der Frei­zeit, auf Reisen oder im Aus­land etwas zu­stößt und deine körper­liche oder geistige Leistungs­fähigkeit unfall­bedingt dauer­haft be­ein­trächtigt ist (= In­va­li­dität).

Im Studium bist du teil­weise noch über die Familien-Unfall­versicherung deiner Eltern geschützt. Schließt du eine eigene Unfall­versicherung bei der Allianz ab, bekommst du den Schutz schon ab 4,05 Euro monat­lich.

Preisbeispiel: Basis-Tarif für eine Person im Alter von 23 Jahren in Berufsgruppe A (kaufmännisch, verwaltend)

Altersvorsorge

Auch wenn Sparen im Studium schwierig ist, kannst du durch Werk­studenten­stelle, Praktika oder Jobben während der Semester­ferien etwas Geld zur Seite legen und solltest schon als Stu­dent:in an deine Alters­vorsorge denken. Denn die Alters­rente aus der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung reicht oft später nicht aus, um im Alter den ge­wünschten Lebens­standard zu sichern. Wer seinen Ruhe­stand ohne finanzielle Sorgen ge­nießen will, sollte privat vorsorgen.

Je früher du damit anfängst, desto mehr hast du am Ende davon. Mit FOURMORE kannst du z. B. schon ab 25 Euro im Monat mit deiner Zukunfts­vor­sorge starten. Zahle ein und aus, wann und wie du willst. Das voll digitale Angebot der Allianz Leben er­möglicht es dir, in deinem Tempo vor­zu­sorgen.

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Erfahrungsberichte
Das Studium ist eine ganz besondere Zeit im Leben. Damit du sie sorglos aus­kosten kannst, solltest du dich um­fassend ab­sichern. Aber welcher Schutz ist während der Unizeit wichtig? Vida und Sarah berichten, welche Ver­si­che­rungen sie während ihres Studiums ab­ge­schlossen haben:
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Während des Studiums hast du viele Möglich­keiten: von längeren Auslands­auf­ent­halten bis hin zu Praktika. Hier erfährst du, was du dabei be­achten solltest.

Auslandssemester

Für dich geht es für längere Zeit ins Aus­land? Informiere deine Kranken­ver­si­che­rung recht­zeitig über deinen Auslands­aufenthalt – und wohin genau es geht. So bist du in der Regel bei Auslands­semestern kranken­versichert:

  • In Europa: Wer ein Auslands­semester inner­halb Europas macht, ist normaler­weise weiter­hin über die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung versichert. Inner­halb der EU greift das Sozial­ab­kommen zwischen den Mitglieds­ländern und man erhält die gleichen Leistungen wie Mit­studierende vor Ort. Auch die Versicherungs­karte wird in der ganzen EU akzeptiert. Trotzdem solltest du eine Reise- oder Auslands­ver­siche­rung abschließen. Diese leistet beispiels­weise auch dann, wenn einen Kranken­transport zurück nach Deutsch­land nötig ist oder dir privat­ärztliche Leistungen wichtig sind.
  • In Nicht-EU-Ländern: Außerhalb der EU-Grenzen leistet die gesetz­liche Kranken­ver­siche­rung nicht. Hier benötigst du eine eigene private Auslands­kranken­ver­siche­rung. Diese bietet umfassende Leistungen, wenn du zu einem Arzt oder einer Ärztin musst oder einen Unfall hast.
  • In den USA & Kanada: Auch wenn viele Auslands­kranken­versicherungen welt­weiten Schutz anbieten, sind die Vereinigten Staaten und Kanada häufig aus­ge­schlossen. Planst du ein Auslands­semester in Nord­amerika, solltest du deswegen checken, ob der Schutz in deinem Ver­siche­rungs­paket ent­halten ist. Falls nicht, solltest du ihn dazu­buchen.

Eine Privat-Haftpflicht­versicherung gilt meist welt­weit. Des­wegen brauchst du in der Regel keine separate Ver­si­che­rung fürs Ausland.

Werkstudentenjob

Wer während des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche jobbt oder einen regel­mäßigen Werk­studenten­job hat, verdient sein eigenes Geld. Mit dem Ein­kommen verändern sich die Versicherungs­vorgaben. Wer regel­mäßig mehr als 485 Euro monat­lich (Minijob: mehr als 520 Euro) verdient, hat keinen Anspruch mehr auf die gesetz­liche Familien­ver­si­che­rung und muss sich selbst krankenversichern.

Teilweise können Studierende trotz regel­mäßigen Ein­kommens über die Eltern haft­pflicht­versichert bleiben. Hier lohnt es sich, genaue Infos ein­zu­holen oder sich beraten zu lassen.

Duales Studium

In einem dualen Studium wechseln sich Vor­lesungs­zeiten und Arbeit im Unter­nehmen ab. Weil duale Stu­den­tinnen und Studenten ein festes Ein­kommen haben, müssen sie sich selbst kranken­versichern – genauso wie Azubis. Eine Familien­versicherung ist in der Regel nicht möglich.

Bei anderen Versicherungen wie Privat-Haft­pflicht oder Hausrat­versicherung können Stu­dierende je nach Tarif weiter­hin über die Eltern mit­versichert sein. Hier ist es wichtig, sich genau über den Versicherungs­schutz zu informieren.

Zweitstudium

Wer sich nach dem ersten Studium oder einer Ausbildung für ein Auf­bau- oder Er­wei­te­rungs­studium ent­scheidet, kann weiter­hin familien­versichert sein. Zumindest bis zu einer Alters­grenze von 25 Jahren. Stu­den­tinnen und Studenten zwischen 25 und 30 Jahren versichern sich in der studentischen Kranken­versicherung. Wer über 30 Jahre alt ist und weiter­hin studiert, versichert sich frei­willig in der gesetz­lichen Kranken­versicherung.

Hast du dich zu Beginn deines Studiums privat versichert, musst du das während deiner gesamten Studien­zeit bleiben. Anschließend zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung zu wechseln, ist teilweise nicht so einfach – vor allem ab dem 30. Lebens­jahr. Die Ent­schei­dung sollte des­wegen gut über­legt sein. Am besten lässt du dich vorab beraten.

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Jura, Medizin & Beamten­laufbahn
Jede berufliche Zukunft hat ihre eigenen Herausforderungen und Risiken. Deswegen brauchen Studierende, die bestimmte Berufe anstreben, zusätzliche Versicherungen. Teilweise ist der Schutz sogar Pflicht.
Juristinnen & Juristen
Jungjuristen und -juristinnen übernehmen einen besonders verantwortungsvollen Job. Mit dieser Verantwortung gehen aber auch viele Verpflichtungen einher. Werden Formalien falsch umgesetzt oder Fristen verpasst, sind Anwältinnen und Anwälte haftbar. Deswegen ist eine Berufshaftpflichtversicherung Voraus­setzung für die Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin. Die Pflichtversicherung begleitet Juristinnen und Juristen ihr ganzes Berufs­leben.
Mediziner:innen
Bei Ärztinnen und Ärzten geht es im Arbeitsalltag wortwörtlich um Leben und Tod. Der Job bringt nicht nur große Verantwortung, sondern auch viele Risiken mit sich. Deswegen ist es für Mediziner:innen wichtig, sich entsprechend abzusichern. Dafür schließen sie eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Ärztinnen ab.
Beamtinnen & Beamte
Beamtinnen und Beamte sind als Angestellte des Staates besonderen beruflichen Risiken ausgesetzt. Anders als Arbeitnehmer:innen werden sie nicht automatisch vom Arbeitgeber gesetzlich versichert. Staatsbedienstete sind in der Regel privat krankenversichert oder können sich freiwillig gesetzlich versichern. Je nach Berufsgruppe (z. B. Polizeidienst) ist außerdem der Abschluss einer Berufshaftpflicht wichtig.
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FAQ

Wann muss man sich als Student:in selbst krankenversichern?

Nicht weiter kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein können Studierende, die:

  • über 25 Jahre alt sind.
  • regelmäßig mehr als 485 Euro im Monat verdienen.
  • in einem Minijob mehr als 520 Euro verdienen.

Wichtig: Hast du vor deinem Studium Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet, verlängert sich dein Anspruch auf Familienversicherung um bis zu ein Jahr.

Was kostet die Krankenversicherung im Studium?

Wer in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert ist, zahlt aktuell 82,99 Euro im Monat (Stand: Februar 2024). Plus einen Zusatzbeitrag, den die Krankenversicherungen individuell festlegen können. In der KVdS sind Studierende versichert, die zwischen 25 und 30 Jahre alt sind und vorher in der Familienvesicherung abgesichert waren.

Familienversichert: Wie viel darf man als Student:in verdienen?

Um familienversichert zu bleiben, darf man als Student:in nicht mehr als 485 Euro bzw. 520 Euro als Minijobber:in verdienen. Wer mehr verdient, muss sich selbst versichern.

Welche Versicherung zahlt man als Werkstudent:in?

Als Werkstudierende:r greift für dich das Werkstudenten­privileg. Das heißt: Wer höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge fallen nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung an.

Ist man bei Erasmus versichert?

Studierende, die mit dem Austauschprogramm Erasmus ins Ausland gehen, können in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung versichert bleiben. Diese greift europaweit. Trotzdem ist der zusätzliche Abschluss einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung sinnvoll, um Sonderleistungen (z. B. Krankenrücktransport) in Anspruch nehmen zu können.

Kann ich im Studium privat krankenversichert bleiben?

Ja, auch im Studium kannst du Mitglied in einer privaten Kranken­versicherung (PKV) bleiben. Wichtig: Die Ent­scheid­ung gilt für dein gesamtes Studium und die Zeit bis zum ersten Job. Unter anderem für privat­versicherte Kinder von Beamtinnen und Beamten ist es wichtig, die Entscheidung genau zu überdenken. Denn ab dem 25. Lebens­jahr verlieren Studierende den Anspruch auf staatliche Beihilfe und die Beiträge der PKV werden teurer.

Wann können Studierende über 30 in der studentischen Krankenversicherung bleiben?

Normalerweise müssen sich Studentinnen und Studenten ab dem 30. Geburtstag freiwillig krankenversichern. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die vergünstigten Beiträge der studentischen Krankenversicherung (KVdS). Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem in diesen Fällen:

  • Dauerhafte Behinderung des oder der Studierenden
  • Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung
  • Schwere Erkrankung eines Familienmitglieds (mehr als drei Monate)
  • Betreuung behinderter Familienmitglieder

Aber: Selbst in solchen Ausnahmefällen ist eine studentische Krankenversicherung höchstens bis zu einem Alter von 37 Jahren möglich.

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