0800 4 720 122 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Reiseveranstalter FTI ist insolvent

(05.06.2024) Ein Paukenschlag für die gesamte Tourismusbranche: Nach Thomas Cook ist der nächste große Reisekonzern pleitegegangen. Die FTI Touristik GmbH, der drittgrößte Reiseveranstalter Europas, meldete am Montag, dem 3. Juni 2024 Insolvenz an. Damit platzt für viele der Traum vom Sommerurlaub. Doch auch jene, die gerade mit FTI unterwegs sind, fürchten nun, ihr Hotel verlassen zu müssen oder am Flughafen festzusitzen.
Von der Insolvenz betroffen sind alle Leistungen der Marken FTI (Deutschland, Österreich, Niederlande), 5vorFlug (Deutschland), BigXtra GmbH, DriveFTI und Cars and Camper. Ob die Reise in einem Reisebüro oder auf einer Online-Plattform gebucht wurde, spielt dabei keine Rolle. Wer hingegen seinen Urlaub über einen Drittanbieter (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours) gebucht hat, kann aufatmen – diese sind nicht von der Insolvenz betroffen. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, im Kleingedruckten der Buchungsunterlagen nachzulesen, wer wirklich der Veranstalter ist.

Laut Angabe des FTI-Konzerns werden alle gebuchten Pauschalreisen (Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. auch weiteren Leistungen), bei denen die Abreise in den Zeitraum vom 5. bis zum 10. Juni 2024 gefallen wäre, storniert und erstattet. Pauschalreisen, die ab dem 11. Juni 2024 gebucht sind, versucht FTI derzeit trotz Insolvenz durchzuführen. Sollte dies nicht möglich, springt der Deutsche Reisesicherungsfonds ein (DRSF). Dieser wird sich mit den Betroffenen beizeiten in Verbindung setzen und bereits geleistete Zahlungen erstatten.

Reisende, die sich aktuell noch am Urlaubsort befinden, will FTI in Zusammenarbeit mit dem DRSF und dem Auswärtigen Amt unterstützen, damit sie ihren Urlaub möglichst wie geplant abschließen können. Alternativ soll für Betroffene eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden.

Schlechtere Karten haben leider alle, die lediglich Einzelleistungen über FTI gebucht haben, denn separate Flug- oder Hotelbuchungen sind nicht durch den Fonds geschützt. Betroffene können allerdings versuchen, bereits geleistete Zahlungen über die Insolvenztabelle zurückzufordern.

Sie sorgen sich angesichts der Lage um Ihren Urlaub? Die Allianz unterstützt Sie als Rechtsschutz Kundin oder Kunde hier im ersten Schritt mit der kostenlosen telefonischen Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um die FTI-Insolvenz und geben Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen. Wenn Sie kein:e Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind, erhalten Sie unsere telefonische Rechtsberatung für einmalig 29,- Euro
Weiterführende Themen:
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++ Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Rechtsschutz­versicherung
Service und Kontakt
Haben Sie Fragen zur Rechtsschutz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.