Ihre Absicherung für den medizinischen Notfall
- Mit einer Patientenverfügung können Sie medizinische Maßnahmen für den Notfall festlegen. Die enthaltenen Regelungen sind für Ärzte und Ärztinnen, Behandlungsteam und Ihre:n Vertreter:in oder Betreuer:in verbindlich.
- Durch eine Patientenverfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen – denn diese haben Sie selbst bereits getroffen.
- Die Patientenverfügung sollte schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorliegen. Verwahren Sie sie an einem leicht zugänglichen Ort und setzen Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber in Kenntnis.
- Erstellen Sie jetzt online Ihre individuelle Patientenverfügung.
Definition Patientenverfügung
Im September 2009 trat das neue Pflegegesetz in Kraft, welches auch rechtliche Regelungen zur Patientenverfügung enthält. Umgangssprachlich wird dieses – und speziell § 1827 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – häufig auch als Patientenverfügungsgesetz bezeichnet.
Demnach ist eine Patientenverfügung die schriftliche Festlegung eines oder einer einwilligungsfähigen Volljährigen, ob er oder sie „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines oder ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Sie können mit einer Patientenverfügung Vorkehrungen für den medizinischen Notfall treffen und so sicherstellen, dass Ihr Patientenwille und Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann gewahrt sind, wenn Sie sich selbst nicht (mehr) dazu äußern können. Die Bedeutung einer rechtskräftigen Patientenverfügung ist für die persönliche Vorsorge und den Patientenschutz kaum zu überschätzen.
Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen.
Vorsorge-Trio: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Die Patientenverfügung ist nicht das einzige wichtige Vorsorgedokument. Zwar halten Sie darin fest, wie Sie im medizinischen Notfall behandelt werden wollen, doch sollten Sie unbedingt auch eine Person bestimmen, die Ihren Willen in dieser schweren Situation für Sie durchsetzt.
Dies gelingt mit einer Vorsorgevollmacht: Hiermit erteilen Sie einer Person Ihrer Wahl eine Handlungsvollmacht für gesundheitliche Belange. Selbstverständlich sollten Sie diese Person darüber informieren, dass Sie Ihr Notkontakt ist. Gehen Sie im Anschluss Ihre Patientenverfügung mit Ihrer Vertrauensperson genau durch, sodass keine Fragen offen bleiben. Wenn eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht vorliegt, kommt es häufig zu Komplikationen: Angehörige dürfen im Notfall nicht automatisch Entscheidungen für Sie treffen. Zwar kann Ihr:e Ehepartner:in anhand des Notvertretungsrechts für Ehegatten und Ehegattinnen bei gesundheitlichen Aspekten für Sie entscheiden, doch gilt dies nur zeitlich eingeschränkt.
Eine Betreuungsverfügung rundet das Vorsorge-Trio ab. Mit dieser können Sie dem Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in für den Notfall vorschlagen. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, bestellt das Gericht eine:n Betreuer:in, ohne dass Sie ein Mitspracherecht haben. Meistens richtet sich das Betreuungsgericht nach Ihrem Wunsch, allerdings ist Ihr Vorschlag nicht verbindlich: Das Gericht wird zunächst prüfen, ob die Person Ihrer Wahl in der Lage dazu ist, Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Für alle Vorsorgedokumente gelten dieselben formalen und inhaltlichen Vorgaben. Diese werden im Folgenden genauer dargestellt.
Notvertretungsrecht für Ehegattenund Ehegattinnen
Seit dem 01.01.2023 gilt ein neues Notvertretungsrecht für Ehegatten und Ehegattinnen. Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, dann kann Ihr:e Ehepartner:in maximal sechs Monate lang für Sie entscheiden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie und Ihr:e Ehepartner:in nicht in Trennung leben. In Härtefällen spart dies zwar viel Bürokratie, doch auf die aktive Vorsorge durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sollten Sie nicht verzichten.
Bedenken sollten Sie, dass das neue Notvertretungsrecht ausschließlich Gesundheitsfragen abdeckt. Auch können Sie mit detaillierten Vorsorgedokumenten die Last von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nehmen. Im Notfall wissen Angehörige nur selten ganz genau, was die exakten Wünsche des erkrankten Partners oder der erkrankten Partnerin sind.
Möchten Sie explizit nicht, dass das Notvertretungsrecht zum Einsatz kommt und dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin gesundheitliche Entscheidungen für Sie treffen muss, können Sie dies per Patientenverfügung ausschließen. Stellen Sie dann aber sicher, dass Sie eine andere Person zum Bevollmächtigten für Gesundheitsfragen erklärt haben und dass Ihre Vorsorgedokumente zuverlässig gefunden werden. Informieren Sie am besten auch weitere Angehörige sowie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.