Grillunfall: Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Eine private Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich beim Grillen selbst verletzen und langfristige Folgen davon tragen.
- Verletzen Sie beim Grillen eine andere Person oder deren Besitz kommt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung für Schäden auf.
- Die Hausratversicherung zahlt, wenn beispielsweise Ihr eigenen Besitz kaputt geht, beispielsweise wenn Ihr Sonnenschirm in Flammen aufgeht.
- Um sich gegen langfristige gesundheitliche Folgen finanziell abzu-
sichern, informieren Sie sich gerne über die private Unfallversicherung der Allianz.
Das leistet die Allianz Unfallversicherung bei einem Grillunfall


Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit.
Sie erhalten nach einem folgenschweren Grillunfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können.
Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen vereinbaren, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.
Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner, um Ihre persönliche Unfallversicherung zu berechnen.
Grillen auf Balkon oder Terrasse: Was ist erlaubt?
Vermieter dürfen das Grillen auf dem Balkon verbieten
Wer keine Rücksicht auf die Nachbarschaft nimmt, riskiert eine Strafe
Gibt es keine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse grundsätzlich erlaubt. Nehmen Sie dabei aber immer Rücksicht auf andere Mieter:innen. Rauch und Essensgeruch können insbesondere bei Holzkohlegrillgeräten unangenehm und störend für Anwohner:innen sein.
Zieht der Qualm in Nachbarwohnungen, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben: Zwar droht keine Verwarnung des Vermieter bzw. der Vermieterin, allerdings verstoßen Sie damit gegen das Immissionsschutzgesetz und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einer Anzeige, droht Ihnen ein Bußgeld – zusätzlich zum Ärger mit den Nachbarn.
Ob Rauch, Ruß und Qualm Ihres Grillgeräts das erträgliche Maß überschreiten, entscheidet im Zweifel das Gericht. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen Mietrechtsexperten daher Gas- oder Elektrogrills. Sie erzeugen deutlich weniger Rauch als offene Holzkohlegrills. Das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern gilt übrigens nicht nur für Mieter:innen, sondern auch für Haus- und Wohnungseigentümer:innen.
Informieren Sie vorab Ihre Nachbarschaft
Was möchten Sie gerne zum Grillunfall wissen?
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Defekter Grill durch Sturm: Kann ich das meiner Versicherung melden?
Die Hausratversicherung zahlt für Schäden, die an Haushaltsgegenständen, Möbeln und Inventar innerhalb Ihrer Wohnung entstehen. Gegenstände auf Balkonen, Loggien und Terrassen, die an die Wohnräume anschließen, sind ebenfalls versichert. Ein Grill, der im Freien steht, und bei einem Sturm Schaden nimmt, ist in der Regel ebenfalls abgesichert. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich jedoch von Versicherer zu Versicherer. Werfen Sie einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag, um auf Nummer sicher zu gehen. -
Sollte ich eine spezielle Versicherung bei Einsatz eines Gasgrills wählen?
Da Gasgeräte als Alternative zu Holzkohlegrills immer beliebter werden, gibt es mittlerweile auch spezielle Gasgrill-Versicherungen. In der Regel können Sie sie lediglich für CE-zertifizierte Modelle aus Europa abschließen. Damit wollen Versicherer verhindern, dass sie für Schäden durch Billigware aus Asien aufkommen müssen. -
Zahlt die Versicherung auch bei Sachschäden mit nicht CE-zertifizierten Gasgrillgeräten?
In Deutschland ist Grillen auf einem nicht CE-zertifizierten Gasgrill durchaus erlaubt. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und Co. übernehmen daher auch Sachschäden, die durch ein nicht zertifiziertes Gerät entstehen. Nur bei Abschluss einer Gasgrill-Versicherung könnten Sie Schwierigkeiten haben. Klären Sie dies vor Vertragsabschluss unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft ab. -
Zahlt die Versicherung, wenn ich unerlaubterweise auf dem Balkon gegrillt habe?
In der Regel kommen Unfall-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung auf, wenn Sie sich entweder sich selbst oder jemand anderen verletzen oder ein Sachschaden entsteht. Um Ärger mit dem Vermieter und den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings unbedingt vorab informieren, ob Grillen auf Ihrem Balkon erlaubt ist.
Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung der Allianz?


