Grillunfall: Welche Versicherung zahlt bei Brand- und Personenschäden?
Unfallversicherung deckt Folgeschäden ab
Kosten, die Ihnen durch Spätfolgen eines Grillunfalls wie lebenslange Brandnarben oder eingeschränkte Mobilität entstehen, können Sie über die private Unfallversicherung für Erwachsene oder die Kinderunfallversicherung versichern. Je nach Tarif zahlt der Versicherer im Ernstfall eine hohe Einmalleistung. Da Grillen in der Regel ein Privatvergnügen ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht.
Können Sie aufgrund einer ernsten Grillverletzung Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Sie zahlt Ihnen als Einkommensersatz eine monatliche Rente.
Wer sich bei einer Grillparty verletzt, ist zunächst durch die Krankenversicherung versichert, bzw. abgesichert. Sie übernimmt alle Behandlungskosten, die bei der ärztlichen Behandlung im Krankenhaus entstehen.
Haftpflichtversicherung greift, wenn Dritte zu Schaden kommen
Fügen Sie einer anderen Person oder fremdem Eigentum bei einem Grillunfall Schaden zu, springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Dabei ist unerheblich, ob der Geschädigte Ihr Nachbar, Ihr Vermieterin oder ein Gast Ihrer Grillparty ist. Für den Schadensersatzanspruch ist nur wichtig, dass die Person nicht im gleichen Haushalt lebt. Folglich greift die Privat-Haftpflicht auch bei Schäden an einer Mietsache, zum Beispiel einem Brandfleck auf dem Balkonboden oder in der Markise.
Verursachen Sie einen Brandschaden grob fahrlässig, beispielsweise während Sie unter Alkoholeinfluss stehen, sichert die private Haftpflicht der Allianz Sie dennoch ab. Gerade bei gesundheitlichen Schäden mit Spätfolgen kann es zu beträchtlichen Schmerzensgeldforderungen kommen. Eine private Haftpflicht mit hoher Deckungssumme ist deshalb sinnvoll.
Hausratversicherung schützt Ihr Inventar
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Das leistet die Allianz Unfallversicherung bei einem Grillunfall
Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit.
Sie erhalten nach einem folgenschweren Grillunfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können.
Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen vereinbaren, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.
Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner, um Ihre persönliche Unfallversicherung zu berechnen.
Grillunfall der Versicherung melden
- Stellen Sie genau fest, welche Personen und Gegenstände durch den Unfall beim Grillen Schaden genommen haben.
- Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer.
- Das Versicherungsunternehmen setzt sich mit den Geschädigten beziehungsweise Anspruchsteller:innen in Verbindung, um den Vorfall zu klären.
- Geht es um einen Sachschaden prüfen Brandermittler:innen, Sachverständige und Versicherung den Sachverhalt und die Schuldfrage.
- Auf Grundlage aller Informationen und Einschätzungen wird entschieden, ob Sie tatsächlich Schuld an dem Unfall haben.
Grillunfall der Allianz Unfallversicherung melden:
Wie Sie Grillunfälle vermeiden
- Bauen Sie den Grill auf einem festen, ebenen Untergrund auf, damit er kippsicher steht (Finger weg von DIY-Behelfskonstruktionen!).
- Achten Sie auf die Windrichtung, um Funkenflug zu vermeiden.
- Halten Sie zwei bis drei Meter Sicherheitsabstand zu Personen und brennbaren Gegenständen.
- Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des glühenden Grills.
- Grillen Sie nie in geschlossenen oder überdachten Räumen wie Wintergärten, Gartenlauben oder Carports. Sonnen- und Regenschirme in der Nähe des Grillgeräts sind ebenfalls tabu.
- Verwenden Sie nur feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel. Verwenden Sie keine flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten – Stichflammen- und Explosionsgefahr!
- Tragen Sie immer eine Grillschürze und vermeiden Sie Synthetik-Kleidung, denn Klamotten aus Kunststofffasern sind leicht entflammbar. Nutzen Sie eine lange Grillzange und schützen Sie sich zusätzlich mit hitzebeständigen Handschuhen.
- Bewegen Sie den Grill nicht, während er in Benutzung ist.
- Beaufsichtigen Sie das Grillgerät, bis Glut und Asche vollständig abkühlt sind. Lassen Sie den erloschenen Grill nie in geschlossenen Räumen abkühlen: Es besteht Lebensgefahr durch Brandgase.
- Löschen Sie brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken. Halten Sie stets einen Eimer mit Sand, einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke bereit, um das Feuer notfalls großflächig löschen zu können.
- Vergraben Sie heiße Glut niemals in der Erde. Auch das Entsorgen in Kartons oder Plastikbehältern ist tabu.
Worauf Sie bei der Wahl des Grills achten sollten
Es gibt drei verschiedene Arten von Grillgeräten: Elektro-, Gas-, und Holzkohlegrills. Abhängig vom Grill unterscheiden sich die Gefahren. Beim Grillen mit Kohle ist die Brandgefahr und die Belastung für die Atemwege höher. Doch auch bei Gas- und Elektrogrills ist Vorsicht geboten: Bei unsachgemäßer Handhabung kann es beim Gasgrill zu einer Verpuffung kommen.
Um Gefahren zu minimieren, sollten Sie sich ein technisch und qualitativ hochwertiges Gerät zulegen. Achten Sie beim Kauf Ihres Grills auf folgende Siegel und Normen:
- GS-Siegel: "GS" steht für "Geprüfte Sicherheit". Ein Grill mit diesem Siegel erfüllt bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsauflagen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das Gerät ist standsicher, hitzebeständig und mechanisch robust.
- Genormter Brandschutz Mit der DIN-Norm "DIN EN 1860-1" entspricht der Grill strengen Sicherheitsanforderungen. Überprüft wird beispielsweise der Abstand der Grillroststäbe, die Materialien des Grills und wie stabil und brandresistent er sein muss.
- CE-Kennzeichnung (nur bei Gasgrills): Das gesetzlich vorgeschriebene CE-Zeichen mit einer vierstelligen Prüfnummer bezeugt, dass der Gasgrill den maßgeblichen EU-Richtlinien entspricht.
Grillen auf Balkon oder Terrasse: Was ist erlaubt?
Vermieter:innen dürfen das Grillen auf dem Balkon verbieten
Wer keine Rücksicht auf die Nachbarschaft nimmt, riskiert eine Strafe
Gibt es keine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse grundsätzlich erlaubt. Nehmen Sie dabei aber immer Rücksicht auf andere Mieter:innen. Rauch und Essensgeruch können insbesondere bei Holzkohlegrillgeräten unangenehm und störend für Anwohner:innen sein.
Zieht der Qualm in Nachbarwohnungen, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben: Zwar droht keine Verwarnung des Vermieter bzw. der Vermieterin, allerdings verstoßen Sie damit gegen das Immissionsschutzgesetz und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einer Anzeige, droht Ihnen ein Bußgeld – zusätzlich zum Ärger mit den Nachbar:innen.
Ob Rauch, Ruß und Qualm Ihres Grillgeräts das erträgliche Maß überschreiten, entscheidet im Zweifel das Gericht. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen Mietrechtsexperten und -expertinnen daher Gas- oder Elektrogrills. Sie erzeugen deutlich weniger Rauch als offene Holzkohlegrills. Das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohner:innen gilt übrigens nicht nur für Mieter:innen, sondern auch für Haus- und Wohnungseigentümer:innen.