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Grillunfall: Welche Versicherung zahlt, wenn etwas passiert
Richtig versichert durch die Grillsaison

Grillunfall: Wer zahlt, wenn was passiert?

Eine private Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich beim Grillen selbst verletzen und langfristige Folgen davon tragen. Verletzen Sie beim Grillen eine andere Person oder deren Besitz kommt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung für Schäden auf. Die Hausratversicherung zahlt, wenn beispielsweise Ihr eigenen Besitz kaputt geht, beispielsweise wenn Ihr Sonnenschirm in Flammen aufgeht. Um sich gegen langfristige gesundheitliche Folgen finanziell abzusichern, informieren Sie sich gerne über die private Unfallversicherung der Allianz.
Versicherungs­schutz
Kurz nicht aufgepasst, schon ist die Grillkohle vom Grill gefallen und hat ein Loch in den Balkonboden der Mietwohnung gebrannt. Das Hantieren mit Spiritus kann ebenfalls fatale Folgen haben: So kann eine Stichflamme Sie oder einen Gast verletzen oder z. B. die Markise Ihres Nachbarn oder Ihrer Nachbarin in Brand setzen. Neben Grillschäden an Sachgegenständen verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin jährlich etwa 4.000 Grillunfälle. Umso wichtiger ist es, dass Sie im Ernstfall ausreichend abgesichert sind.

Kosten, die Ihnen durch Spätfolgen eines Grillunfalls wie lebenslange Brandnarben oder eingeschränkte Mobilität entstehen, können Sie über die private Unfallversicherung für Erwachsene oder die Kinderunfallversicherung versichern. Je nach Tarif zahlt der Versicherer im Ernstfall eine hohe Einmalleistung. Da Grillen in der Regel ein Privatvergnügen ist, greift die gesetzliche Unfallversicherung hier nicht.

Können Sie aufgrund einer ernsten Grillverletzung Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Sie zahlt Ihnen als Einkommensersatz eine monatliche Rente.

Wer sich bei einer Grillparty verletzt, ist zunächst durch die Krankenversicherung versichert, bzw. abgesichert. Sie übernimmt alle Behandlungskosten, die bei der ärztlichen Behandlung im Krankenhaus entstehen.

Fügen Sie einer anderen Person oder fremdem Eigentum bei einem Grillunfall Schaden zu, springt Ihre private Haftpflichtversicherung ein. Dabei ist unerheblich, ob der Geschädigte Ihr Nachbar, Ihr Vermieterin oder ein Gast Ihrer Grillparty ist. Für den Schadensersatzanspruch ist nur wichtig, dass die Person nicht im gleichen Haushalt lebt. Folglich greift die Privat-Haftpflicht auch bei Schäden an einer Mietsache, zum Beispiel einem Brandfleck auf dem Balkonboden oder in der Markise.

Verursachen Sie einen Brandschaden grob fahrlässig, beispielsweise während Sie unter Alkoholeinfluss stehen, sichert die private Haftpflicht der Allianz Sie dennoch ab. Gerade bei gesundheitlichen Schäden mit Spätfolgen kann es zu beträchtlichen Schmerzensgeldforderungen kommen. Eine private Haftpflicht mit hoher Deckungssumme ist deshalb sinnvoll.

Setzt zum Beispiel ein umgefallener Grill Ihre Gartenmöbel in Brand, kommt Ihre Hausratversicherung dafür auf. Mit einer zusätzlichen Außenversicherungsklausel deckt die Hausrat-Police in der Regel auch Schäden ab, die außerhalb Ihrer eigenen vier Wände entstehen – beispielsweise am Badesee oder Campingplatz.
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Gut zu wissen
Die private Unfallversicherung der Allianz schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Grillunfalls, falls Sie sich beim Grillen verletzen. Außerdem haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die bei langfristigen gesundheitlichen Problemen in Folge eines Unfalls unterstützen.

Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit.

Sie erhalten nach einem folgenschweren Grillunfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können.

Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen vereinbaren, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner, um Ihre persönliche Unfallversicherung zu berechnen.

Schadens­regulierung
Damit der zuständige Versicherer den Fall problemlos abwickeln kann, müssen Sie ihm den Schaden zunächst melden. Die Schadensmeldung sollte so umfangreich wie möglich sein und unverzüglich erfolgen.
  1. Stellen Sie genau fest, welche Personen und Gegenstände durch den Unfall beim Grillen Schaden genommen haben.
  2. Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer.
  3. Das Versicherungsunternehmen setzt sich mit den Geschädigten beziehungsweise Anspruchsteller:innen in Verbindung, um den Vorfall zu klären.
  4. Geht es um einen Sachschaden prüfen Brandermittler:innen, Sachverständige und Versicherung den Sachverhalt und die Schuldfrage.
  5. Auf Grundlage aller Informationen und Einschätzungen wird entschieden, ob Sie tatsächlich Schuld an dem Unfall haben.

Grillunfall der Allianz Unfallversicherung melden:

SchadenDirektruf: 0800 11223344

Aus dem Ausland: 00800 11223344

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Sicher grillen
Oft müssen Feuerwehr und Rettungsdienst anrücken, weil das Grillfeuer außer Kontrolle geraten ist, Grillutensilien Feuer gefangen haben oder Personen verletzt sind. Mit diesen Tipps und Hinweisen kommen Sie sicher durch die Grillsaison.
  • Bauen Sie den Grill auf einem festen, ebenen Untergrund auf, damit er kippsicher steht (Finger weg von DIY-Behelfskonstruktionen!).
  • Achten Sie auf die Windrichtung, um Funkenflug zu vermeiden.
  • Halten Sie zwei bis drei Meter Sicherheitsabstand zu Personen und brennbaren Gegenständen.
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des glühenden Grills.
  • Grillen Sie nie in geschlossenen oder überdachten Räumen wie Wintergärten, Gartenlauben oder Carports. Sonnen- und Regenschirme in der Nähe des Grillgeräts sind ebenfalls tabu.
  • Verwenden Sie nur feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel. Verwenden Sie keine flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten – Stichflammen- und Explosionsgefahr!
  • Tragen Sie immer eine Grillschürze und vermeiden Sie Synthetik-Kleidung, denn Klamotten aus Kunststofffasern sind leicht entflammbar. Nutzen Sie eine lange Grillzange und schützen Sie sich zusätzlich mit hitzebeständigen Handschuhen.
  • Bewegen Sie den Grill nicht, während er in Benutzung ist.
  • Beaufsichtigen Sie das Grillgerät, bis Glut und Asche vollständig abkühlt sind. Lassen Sie den erloschenen Grill nie in geschlossenen Räumen abkühlen: Es besteht Lebensgefahr durch Brandgase.
  • Löschen Sie brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken. Halten Sie stets einen Eimer mit Sand, einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke bereit, um das Feuer notfalls großflächig löschen zu können.
  • Vergraben Sie heiße Glut niemals in der Erde. Auch das Entsorgen in Kartons oder Plastikbehältern ist tabu.

Es gibt drei verschiedene Arten von Grillgeräten: Elektro-, Gas-, und Holzkohlegrills. Abhängig vom Grill unterscheiden sich die Gefahren. Beim Grillen mit Kohle ist die Brandgefahr und die Belastung für die Atemwege höher. Doch auch bei Gas- und Elektrogrills ist Vorsicht geboten: Bei unsachgemäßer Handhabung kann es beim Gasgrill zu einer Verpuffung kommen.

Um Gefahren zu minimieren, sollten Sie sich ein technisch und qualitativ hochwertiges Gerät zulegen. Achten Sie beim Kauf Ihres Grills auf folgende Siegel und Normen:

  • GS-Siegel: "GS" steht für "Geprüfte Sicherheit". Ein Grill mit diesem Siegel erfüllt bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsauflagen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das Gerät ist standsicher, hitzebeständig und mechanisch robust.
  • Genormter Brandschutz Mit der DIN-Norm "DIN EN 1860-1" entspricht der Grill strengen Sicherheitsanforderungen. Überprüft wird beispielsweise der Abstand der Grillroststäbe, die Materialien des Grills und wie stabil und brandresistent er sein muss.
  • CE-Kennzeichnung (nur bei Gasgrills): Das gesetzlich vorgeschriebene CE-Zeichen mit einer vierstelligen Prüfnummer bezeugt, dass der Gasgrill den maßgeblichen EU-Richtlinien entspricht.
Rechtlicher Rahmen
Ein "Recht auf Grillen" gibt es dem Mietrecht zufolge zwar nicht, laut Deutschem Mieterbund (DMB) ist das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im Garten von Mietwohnungen aber grundsätzlich erlaubt. Das ist allerdings kein Freifahrtschein für ausufernde Grillfeste. Denn das "Grillrecht" sieht auch Ausnahmen vor.
Grillen auf Balkon oder Terrasse einer vermieteten Immobilie ist immer Vermietersache. Das heißt: Vermieter:innen dürfen das Grillen im Mietvertrag oder der Hausordnung ausdrücklich verbieten. Haben Sie den Vertrag unterschrieben, sollten Sie sich auch an das Grill-Verbot halten. Ansonsten riskieren Sie eine Abmahnung und bei wiederholten Verstößen sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Informieren Sie sich bei Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin, was auf Balkon oder Terasse erlaubt ist.

Gibt es keine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse grundsätzlich erlaubt. Nehmen Sie dabei aber immer Rücksicht auf andere Mieter:innen. Rauch und Essensgeruch können insbesondere bei Holzkohlegrillgeräten unangenehm und störend für Anwohner:innen sein.

Zieht der Qualm in Nachbarwohnungen, kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben: Zwar droht keine Verwarnung des Vermieter bzw. der Vermieterin, allerdings verstoßen Sie damit gegen das Immissionsschutzgesetz und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einer Anzeige, droht Ihnen ein Bußgeld – zusätzlich zum Ärger mit den Nachbar:innen.

Ob Rauch, Ruß und Qualm Ihres Grillgeräts das erträgliche Maß überschreiten, entscheidet im Zweifel das Gericht. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen Mietrechtsexperten und -expertinnen daher Gas- oder Elektrogrills. Sie erzeugen deutlich weniger Rauch als offene Holzkohlegrills. Das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohner:innen gilt übrigens nicht nur für Mieter:innen, sondern auch für Haus- und Wohnungseigentümer:innen.

In der Regel schreiben Hausordnung und/oder Mietvertrag vor, ob und wie häufig Grillen erlaubt ist und welche Grillgräte Sie verwenden dürfen. Eine deutschlandweit einheitliche „Grill-Regelung“ gibt es allerdings nicht. Während Sie mancherorts bis zu 25-Mal im Jahr Ihren Grill anschmeißen dürfen, ist es andernorts nur viermal jährlich erlaubt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Nachbarschaft auf jeden Fall vorab über Ihr Grillvorhaben informieren. Beachten Sie zudem die örtlich geltenden Lärmgrenzen sowie Nachtruhezeiten.
Die passende Versicherung 
Optimal abgesichert mit der Allianz Unfall­versicherung
Häufige Fragen

Defekter Grill durch Sturm: Kann ich das meiner Versicherung melden?

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden, die an Haushaltsgegenständen, Möbeln und Inventar innerhalb Ihrer Wohnung entstehen. Gegenstände auf Balkonen, Loggien und Terrassen, die an die Wohnräume anschließen, sind ebenfalls versichert. Ein Grill, der im Freien steht, und bei einem Sturm Schaden nimmt, ist in der Regel ebenfalls abgesichert. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich jedoch von Versicherer zu Versicherer. Werfen Sie einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag, um auf Nummer sicher zu gehen.

Sollte ich eine spezielle Versicherung bei Einsatz eines Gasgrills wählen?

Da Gasgeräte als Alternative zu Holzkohlegrills immer beliebter werden, gibt es mittlerweile auch spezielle Gasgrill-Versicherungen. In der Regel können Sie sie lediglich für CE-zertifizierte Modelle aus Europa abschließen. Damit wollen Versicherer verhindern, dass sie für Schäden durch Billigware aus Asien aufkommen müssen.

Zahlt die Versicherung auch bei Sachschäden mit nicht CE-zertifizierten Gasgrillgeräten?

In Deutschland ist Grillen auf einem nicht CE-zertifizierten Gasgrill durchaus erlaubt. Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und Co. übernehmen daher auch Sachschäden, die durch ein nicht zertifiziertes Gerät entstehen. Nur bei Abschluss einer Gasgrill-Versicherung könnten Sie Schwierigkeiten haben. Klären Sie dies vor Vertragsabschluss unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft ab.

Zahlt die Versicherung, wenn ich unerlaubterweise auf dem Balkon gegrillt habe?

In der Regel kommen Unfall-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung auf, wenn Sie sich entweder sich selbst oder jemand anderen verletzen oder ein Sachschaden entsteht. Um Ärger mit den Vermieter:innen und den Nachbar:innen zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings unbedingt vorab informieren, ob Grillen auf Ihrem Balkon erlaubt ist.
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