Eine Diebstahlversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und schützt bei Einbruchdiebstahl und Raub. Versichert sind lose Gegenstände in Ihrem Besitz. Sie erstattet den Neuwert der entwendeten Gegenstände und kommt auch für die Kosten von Vandalismus bei einem Einbruch auf.
Der richtige Schutz
Die Hausratversicherung ist die passende Ver­sicherung bei Dieb­stahl. Je nach Leistungs­umfang des Anbieters ist Haus­rat bei Dieb­stahl inner­halb und außer­halb der eigenen Wohnung versichert.
Brechen Diebe in Ihr Zuhause ein und stehlen wert­volle Gegen­stände, zahlt die Hausrat­versicherung in den meisten Fällen den Neu­wert der gestohlenen Besitz­tümer. Wenn Sie mit der Hausrat Ihr Haus ver­sichern, greift der Schutz meist auch bei Schäden an Ihrem Besitz, die bei einem Einbruchdiebstahl­versuch entstehen.
Mit einer Haftpflicht­versicherung sind Sie nicht bei Dieb­stahl ver­sichert. Der Ver­siche­rungs­schutz greift nur, wenn der oder die Ver­sicherte einer anderen Person Schaden zufügt. Des­wegen leistet die Privat­-Haftpflichtversicherung bei Dieb­stahl in keinem Fall.

In der Regel deckt die Hausrat­ver­siche­rung Dieb­stahl außer­halb der Wohnung ab. Bei den meisten Ver­sicherern brauchen Sie dafür einen entsprechenden Tarif. Bei der Allianz sind Sie schon ab dem Tarif Smart in den meisten Fällen bei Dieb­stahl außer­halb der Wohnung geschützt. Zum Beispiel in Ihrem Garten oder Kleingarten oder, wenn jemand Ihr Kfz auf­bricht und Hausrat oder elektrische Geräte daraus entwendet oder wenn Ihr Kinderwagen unterwegs gestohlen wird. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl im Krankenhaus.

Aber: Stehlen Diebe auf offener Straße beispiels­weise Gegen­stände aus Ihrer Hand­tasche, ist das nicht über die Hausrat-Diebstahl­versicherung gedeckt. Für besonders wertvolle Besitztümer können Sie mit dem Gegenstands­schutz auch dafür vorsorgen.

Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erhöhen Ihren Einbruch­schutz. Das können zum Beispiel abschließ­bare Balkon- und Terrassen­türen, zusätzliche Sicherheits­schlösser oder Alarm­anlagen sein. Achten Sie außer­dem darauf, Fenster, Balkon-, Terrassen- und Wohnungs­türen immer richtig ab­zu­schließen, wenn Sie unter­wegs sind.
Definition
Zwischen Diebstahl, Raub und Ein­bruch gibt es Unter­schiede. Sie können nicht nur für die Straf­justiz, sondern auch für die Ver­siche­rung gegen Dieb­stahl relevant sein.
  • Diebstahl

    Nimmt Ihnen jemand etwas ohne Ihr Ein­verständnis weg und erklärt es zu seinem oder ihrem Eigen­tum, handelt es sich um Dieb­stahl. Sprich: Dieb­stahl liegt vor, wenn jemand einer anderen Person eine fremde, bewegliche Sache weg­nimmt und die Absicht hat, sie zu be­halten oder Dritten zu über­lassen.
  • Raub

    Jemand bedroht Sie zum Beispiel mit einer Waffe und zwingt Sie dazu, Ihre Besitz­tümer zu überlassen? Dann handelt es sich um Raub – also Dieb­stahl mit An­drohung oder An­wendung von Gewalt.
  • Einbruch

    Verschafft sich jemand Zugang zu Ihren ver­schlossenen Privat­räumen, handelt es sich um Ein­bruch. Spricht man von Einbruch­diebstahl, sind zwei Straf­taten gemeint: Einbruch und Diebstahl.
Gut zu wissen
Bei manchen Versicherern leistet auch bei einfachem Dieb­stahl die Hausrat. Einfacher Dieb­stahl bedeutet, dass Diebe Wert­gegen­stände ent­wenden konnten, ohne Hinder­nisse über­winden zu müssen.
Bei der Allianz ist einfacher Dieb­stahl zu Hause ab dem Tarif Smart ver­sichert. Das heißt: Können sich Diebe ohne Ein­bruch Zugang zu Ihren Privat­räumen ver­schaf­fen (z. B. durch Trick­betrug), ersetzt die Hausrat den Wert Ihrer ent­wendeten Besitz­tümer. Auch Ihr frei im Garten stehender Grill ist über die erweiterte Deckung im Garten ab Smart abgesichert. Achten Sie bei Ein­zug in Ihre erste eigene Wohnung oder ein neues Apartment auch auf die Be­schaf­fen­heit des Tür­schlosses.
Ihr Vorteil bei uns
Die Allianz Hausrat­versicherung leistet schon im günstigsten Tarif bei Einbruch­diebstahl. Sie erstattet den Neu­wert Ihrer Besitz­tümer oder leistet Naturalersatz.

Bei Diebstahl zu Hause erstattet Ihre Allianz Hausrat­versicherung den Neu­wert der gestohlenen Gegen­stände – egal wie alt diese sind. Bei Verlust von Unter­haltungs­elektronik und Informations­elektrik kann die Diebstahl­versicherung auch via Natural­ersatz leisten. Versichert ist auch Bargeld und Wert­gegen­stände wie Edel­steine, Spar­bücher oder Kunst­gegen­stände.

Im günstigsten Tarif Basis prüft die Ver­siche­rung grobe Fahr­lässigkeit. Ab Tarif Smart gilt das nicht mehr. Das heißt: Ver­gessen Sie, die Tür Ihrer Miet­wohnung ab­zu­schließen, gilt trotzdem der volle Schutz der Diebstahl­versicherung.

Diebstahl ist eine Straftat. Sie sollten zum Beispiel nach einem Einbruch den Vorfall schnellst­möglich der Polizei melden und Straf­anzeige erstatten. Anschließend melden Sie den Schaden der Hausrat­versicherung. Bei der Allianz geht das auch online. Alternativ melden Sie den Hausrat­schaden telefonisch unter 0800 11 22 33 44 oder bei Ihrem Allianz Ansprech­partner vor Ort.
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Die Allianz Hausratversicherung
Häufige Fragen
  • Wie bin ich im Ausland oder Urlaub gegen Diebstahl versichert?

    Ihr Hausrat ist auch auf Reisen und im Aus­land ab­ge­sichert. Zum Beispiel bei Einbruch­diebstahl aus Hotel­zimmer oder Ferien­wohnung. Bei der Allianz leistet die Hausrat­versicherung auch bei Dieb­stahl aus einem ver­schlossenen Fahr­zeug im Ausland – bereits ab Tarif Smart.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Hausratversicherung sein?

    Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert Ihres Haus­rates. Die Allianz empfiehlt: mindestens 650 Euro pro Quadrat­meter Wohn­fläche. Bei einer 70-Quadrat­meter-Wohnung sollte die Versicherungs­summe daher mindestens 45.500 Euro betragen.
  • Gilt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

    Das kommt auf den Anbieter an. Die Allianz Hausrat­versicherung leistet ab der Linie Smart auch bei grober Fahr­lässigkeit. Zum Beispiel, wenn Diebe wert­volle Gegen­stände aus Ihrer Wohnung stehlen, nach­dem Sie nicht ab­ge­schlossen haben.
  • Wie viel Bargeld ist durch die Hausratversicherung der Allianz geschützt?

    Das ist je nach Tarif unter­schiedlich. Im Tarif Basis ist un­ver­schlossenes Bar­geld bis 1.000 Euro versichert, Smart und Komfort ersetzen bis zu 2.000 Euro. Im Premium-Tarif sind maximal 5.000 Euro versichert.
  • Sind Fahrräder gegen Diebstahl versichert?

    Ihr Fahrrad ist als Hausrat mit­versichert, wenn es in Ihrer Wohnung oder im Keller steht. Unterwegs deckt die Hausrat den Dieb­stahl Ihres Bikes nicht ab. Dafür ist ein Extra-Fahrrad­schutz erforder­lich, mit dem Sie Ihre Hausrat­versicherung optional erweitern können. Bei der Allianz sichert der Zusatz­baustein Ihr Zweirad bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Bei teuren Bikes kann sich eine separate Diebstahlversicherung Fahrrad über den Allianz Gegenstandsschutz lohnen
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