Krankenhaus­zusatz­versicherung bei Vorerkrankung

Ist eine Absicherung bei bestehender Krankheit möglich?
Allianz Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankungen: Medizinisches Personal bereitet einen Mann auf eine Untersuchung im MRT vor.
  • Mehr Komfort, bessere Leistungen: Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie als gesetzlich versicherte Person während eines stationären Klinikaufenthalts von einer Behandlung und Unterbringung wie ein:e Privatpatient:in profitieren.
  • Auch bei bestehenden Krankheiten müssen Sie auf zusätzlichen Komfort im Krankenhaus nicht unbedingt verzichten: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankungen abschließen.
  • Für den Antrag beantworten Sie Gesundheitsfragen zu Ihrer aktuellen und früheren Krankengeschichte sowie zu Behandlungen.
  • Je nach Vorerkrankung kann es zu Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder auch zu einer Ablehnung Ihres Versicherungsantrags kommen.
  • Wenn bereits eine Operation mit Krankenhausaufenthalt geplant ist, können Sie in den meisten Fällen keine Krankenhauszusatzversicherung mehr abschließen.

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenhaus­zusatz­versicherung müssen Antragsteller:innen in der Regel eine Gesundheits­prüfung durchlaufen. Dabei werden unter anderem Fragen zu bestehenden oder früheren Erkrankungen, aktuellen Behandlungen sowie geplanten Eingriffen gestellt. Zudem wird meistens noch erfragt, ob Sie aktuell Medikamente einnehmen. Diese Gesundheits­fragen lassen sich mit Ja oder Nein beantworten. Bejahen Sie eine Frage, sind für eine zuverlässige Risiko­bewertung meist weitere Angaben erforderlich. Zum Beispiel, welche Medikamente über welchen Zeitraum eingenommen wurden oder wie lange bestimmte Vorerkrankungen schon bestehen. Diese Angaben sind entscheidend, um zu beurteilen, ob und zu welchen Konditionen eine Krankenhaus­zusatz­versicherung bei bestehenden oder zurückliegenden Krankheiten möglich ist.

Private Kranken­versicherer funktionieren, anders als die gesetzliche Kranken­versicherung, nicht nach dem Solidarprinzip: In einer privaten Krankenzusatzversicherung wird der Beitrag nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass sich der Beitrag nach dem individuellen Risiko der Person richtet.

Ohne Gesundheits­prüfung müssten die Beiträge für alle Versicherten deutlich höher ausfallen, da das Risiko nicht kalkuliert werden kann. Eine Krankenhaus­zusatz­versicherung ohne Gesundheits­fragen wird daher nur sehr selten angeboten. Diese Tarife sind jedoch deutlich teurer und bieten nur einen begrenzten Leistungsumfang, beispielsweise nur nach einem Unfall.

Ja, eine Krankenhauszusatzversicherung kann trotz bestehender Krankheiten sinnvoll sein. Überlegen Sie, wie wichtig Ihnen die Unterbringung im Einzel- oder Zweibett­zimmer und die Behandlung durch Chefärzte oder Chefärztinnen ist. Gerade bei schweren Vorerkrankungen steigt die Wahrscheinlich­keit eines Krankenhaus­aufenthalts. Unter diesem Aspekt kann eine Krankenhaus­zusatz­versicherung trotz Vor­erkrankung daher besonders wertvoll sein. Damit profitieren Sie nicht nur von mehr Komfort und einer ausgezeichneten medizinischen Versorgung, sondern von weiteren Leistungen für Privatpatienten und -patientinnen. Hierzu zählen beispielsweise die freie Arzt- und Klinikwahl oder die sofortige Kostenerstattung bei ambulanten Operationen.

Bei schweren Vorerkrankungen ist es jedoch wahrscheinlich, dass Sie einen Risikozuschlag zahlen müssen oder bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Auch eine Ablehnung des gewünschten Versicherungsschutzes ist möglich.

Wenn Sie Vorerkrankungen im Antrag zur Krankenhauszusatzversicherung angeben, werden im Rahmen der Gesundheitsprüfung Art und Schwere der Erkrankung individuell bewertet. Relevante Vorerkrankungen für eine Krankenhauszusatzversicherung können chronische, schwere oder länger bestehende Erkrankungen sein. Aber auch Allergien, Heuschnupfen oder von Zeit zu Zeit auftretende Kopfschmerzen sollten Sie bei den Gesundheitsfragen angeben.

Der Fragen­katalog sowie die relevanten Zeit­räume sind je nach Versicherer unter­schiedlich. Die Gesundheits­fragen beziehen sich in der Regel auf die Krankheits­geschichte der letzten drei bis zehn Jahre. Den genauen Zeit­raum legt jede Versicherungs­gesellschaft für sich fest.

Unser Tipp: Länger zurück­liegende Be­handlungen und Diagnosen geraten leicht in Vergessen­heit. Sprechen Sie deshalb vor der Gesundheits­prüfung mit Ihrer (Haus­arzt-)Praxis oder wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse. Dort bekommen Sie auf Anfrage einen genauen Über­blick über Ihre Krankheits­historie.

Im Anschluss an die Beantwortung der Gesundheitsfragen findet die Risikobewertung statt. Je nach Schwere und Anzahl der Vorerkrankung innerhalb des abgefragten Zeitraums kann es unterschiedliche Folgen für den gewünschten Versicherungsschutz geben:

  • Risiko­zuschlag: Der Beitrag wird um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt, um das höhere Versicherungs­risiko abzudecken. Für bestimmte Vor­erkrankungen bedeutet das dennoch vollen Versicherungs­schutz und einen Leistungs­umfang ohne Einschränkungen, auch für die bestehende Vorerkrankung.
  • Leistungs­ausschluss: Bei einem Ausschluss werden Behandlungen, die im Zusammenhang mit der Vor­erkrankung stehen, nicht versichert. Das bedeutet, dass Sie diese Behandlungen selbst zahlen müssen. Diese Vorgehens­weise dient der fairen Risiko­verteilung unter allen Versicherten. Durch Zuschläge oder Ausschlüsse soll niemand eine übermäßig hohe Kostenlast tragen.
  • Antrags­ablehnung: Bei besonders schweren oder hochrisiko­behafteten Krankheiten kann ein Versicherungs­antrag auch vollständig abgelehnt werden. Eine solche komplette Ablehnung erfolgt jedoch nur in Ausnahme­fällen.

Bei kleineren Vorerkrankungen können Sie in den meisten Fällen Versicherungsschutz ohne Einschränkungen erhalten. Im Folgenden finden Sie Beispiele, welche Folgen bestimmte Vorerkrankungen für Ihren Versicherungsschutz haben können:

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Beispiel-Vorerkrankung
Ergebnis der Risikobewertung
Übergewicht Risikozuschlag
Kreuzbandriss Leistungsausschluss
Multiple Sklerose Kein Vertragsabschluss möglich
Erkältung Ohne Einschränkung

Die Risikobewertung ist beispielhaft und nicht auf bestimmte stationäre Tarife oder Versicherungsgesellschaften bezogen.

Bitte beachten Sie: Egal, ob absichtlich oder aus Versehen – stellt sich nach Versicherungsbeginn heraus, dass Sie bei der Antragstellung falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben, kann dies ernste Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben. Es kann beispielsweise rückwirkend zum Versicherungsbeginn ein Risikozuschlag erhoben werden. Sollte der Vertrag von Ihrem Versicherer zum Versicherungsbeginn rückwirkend gekündigt werden, müssen Sie auch in Anspruch genommene Leistungen zurückzahlen.

  • Vergleichen Sie verschiedene Angebote für Krankenhauszusatzversicherungen: Werden Ihre Ansprüche an eine individuelle und umfassende Gesundheitsversorgung abgedeckt?
  • Seien Sie immer ehrlich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen: Durch Falschangaben verstoßen Sie gegen die Anzeigepflicht und gefährden Ihren Versicherungsschutz.
  • Prüfen Sie mögliche Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge vor Vertragsabschluss sorgfältig und beachten Sie die jeweiligen Wartezeiten.
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Gibt es bei der Krankenhauszusatzversicherung eine Wartezeit bei Vorerkrankungen?

Bei vielen Anbietern gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie die Leistungen einer privaten Zusatz­versicherung im Kranken­haus nutzen. Eine längere Wartezeit von bis zu acht Monaten kann es beispielsweise bei einer Entbindung oder bei stationärer Psychotherapie geben.

Was ist besser bei einer Krankenhauszusatzversicherung: Risikozuschlag oder Ausschluss?

Ein Risiko­zuschlag erhöht zwar Ihren Versicherungs­beitrag, ermöglicht aber voll­umfänglichen Schutz – auch bei einer Krankenhaus­zusatz­versicherung trotz Vor­erkrankung.

Ein Leistungs­ausschluss hingegen begrenzt Ihre Versicherungs­leistungen dauerhaft. Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten Vorerkrankungen müssen Sie selbst bezahlen.

Sowohl für den Risiko­zuschlag als auch für den (Leistungs-)Ausschluss gilt: Versicherer wägen je nach Einzelfall ab, zu welchen Bedingungen sie Ihnen eine Krankenhaus­zusatz­versicherung anbieten können. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Vertrags­abschluss unter den angebotenen Konditionen für Sie infrage kommt.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?

Eine Krankenhaus­zusatz­versicherung ohne Gesundheits­fragen ist äußerst selten. Denn ohne eine entsprechende Risiko­einschätzung ist es für Versicherer unmöglich, die Risiken für ihre Versicherten fair zu kalkulieren. In den meisten Fällen erfolgt daher vor Vertrags­abschluss eine Gesundheits­prüfung, insbesondere bei bestehenden Erkrankungen.

Ausnahme: Bei bestimmten Krankenhauszusatzversicherungen werden privatärztliche Leistungen im Krankenhaus nur übernommen, wenn man aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus behandelt wird. Diese Tarife können in der Regel mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Für welchen Zeitraum muss ich Vorerkrankungen bei einer Krankenhauszusatzversicherung angeben?

Je nach Anbieter können diese Zeiträume variieren. In der Regel müssen bei Abschluss einer Krankenhaus­zusatz­versicherung bestehende Krankheiten der letzten drei bis zehn Jahre angegeben werden.

Muss ich auch den Verdacht einer Vorerkrankung angeben?

Ja. Bei Abschluss einer Krankenhaus­zusatz­versicherung müssen Verdachts­fälle für eine bestehende Erkrankung in jedem Fall angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel ärztliche Hinweise, laufende Abklärung oder empfohlene Unter­suchungen vor der Antrag­stellung. Sind Sie sich unsicher, bitten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin um eine Einschätzung.