Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Rund 80 Prozent aller Pflege­bedürftigen in Deutschland werden in den eigenen vier Wänden versorgt.
  • Diese „ Pflege zu Hause“ erfolgt meist durch private Pflege­personen (Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn) oder ambulante Pflege­dienste. Auch eine Kombination aus beiden Pflege­formen ist möglich.
  • Abhängig von ihrem Pflegegrad erhalten Pflege­bedürftige finanzielle Leistungen und Zuschüsse von ihrer gesetz­lichen oder privaten Pflege­versicherung. Diese decken die tatsächlichen Pflege­kosten jedoch meistens nicht ab.
  • Eine private Pflege­zusatz­versicherung wie die der Allianz kann helfen, Versorgungs­lücken zu schließen. Sie bietet eine sinnvollebest­mögliche Ver­sorgung im Pflege­fall.

Quelle: Statistisches Bundesam - Pflegestatistik 2021, erschienen 21.12.2022

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Erklärung
Die meisten Pflege­bedürftigen möchten im Pflege­fall in ihrem eigenen Zu­hause gepflegt werden. Diese ambulante Pflege zu Hause umfasst die medizinische, pflegerische und haus­wirtschaftliche Versorgung von Pflege­bedürftigen durch Privat­personen oder professionelle Pflege­dienste.

Pflege­bedürftige können selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Laut Gesetz­geber haben sie das Recht, so lange wie möglich in ihrer ge­wohnten Umgebung zu leben. Hier gilt der Grund­satz: Ambulant vor stationär. Die Pflege­versicherung ist daher dazu ange­halten, vor allem die ambulante Pflege zu Hause durch An­gehörige oder einen Pflege­dienst zu unter­stützen. Zudem wird es immer schwieriger, einen passenden und vor allem bezahl­baren Platz im Pflege­heim zu finden.

Im ambulanten Bereich bzw. bei der Pflege zu Hause wird grund­sätzlich zwischen zwei Pflegeformen unterschieden:

  1.  Pflege zu Hause durch private Pflege­personen ("häusliche Pflege")
  2.  Pflege zu Hause durch einen mobilen Pflege­dienst ("ambulante Pflege")

Darüber hinaus gibt es bei besonderem Pflege­bedarf oder als Unter­stützung für pflegende Angehörige noch weitere mögliche Pflege­formen:

  • 24 Stunden Pflege: Tages- und Nach­tpflege durch Einzel- oder Intensiv­pflege­kräfte
  • Senioren­betreuung/Seniorenhilfe: viel­seitige stunden­weise Unter­stützung für pflege­bedürftige Senior:innen und deren Ange­hörige (Haushalt, Einkäufe, Hygiene, Fahr­dienste)
  • Verhinderungs­pflege: Ersatz­pflege bzw. Vertretung für pflegende Ange­hörige durch eine Ersatz­pflegekraft oder Privat­person. Dieser Anspruch besteht bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr, mit einer Finanzierung von bis zu 1.612 Euro.
Einen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu den Kosten, die bei ambulanter Pflege anfallen, erhalten pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 2 bis 5. Die Einstufung in einen der fünf Pflege­grade erfolgt nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) bei gesetzlich/sozial Pflege­versicherten; bei privat Versicherten ist hier die Firma MEDICPROOF zuständig. Generell gilt: Je höher der Pflege­grad, desto mehr finanzielle Unter­stützung erhalten Sie.
Im Jahr 2021 wurden ca. 3,6 Millionen Pflege­bedürftige in Deutschland zu Hause von An­gehörigen oder einem zuge­lassenen Pflege­dienst gepflegt. Im Vergleich dazu waren nur etwa 800.000 Menschen voll­stationär in einem Pflege­heim untergebracht. Die Um­stellung an die neue Lebens­situation im Pflege­heim oder Alten­wohnheim ist für viele Pflege­bedürftige schwierig. Eine der größten Heraus­forderungen liegt im Wegfall ihrer Selbst­bestimmtheit. Denn dort müssen sie sich in der eingeschränkten Selbst­bestimmtheit beispiels­weise festen Essens- und Besuchs­zeiten anpassen. Zudem sind die Freizeit­aktivitäten innerhalb und außerhalb des Pflege­heims eingeschränkt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (statista), Stand Oktober 2023

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Art der Betreuung
Für eine Pflege zu Hause ist mindestens eine Betreuungs­kraft not­wendig. In der Regel über­nehmen Angehörige, ambulante Pflege­dienste oder auch selbst­ständige 24-Stunden-Pflege­kräfte die Betreuung zu Hause. Lesen Sie mehr zu Ihren Möglich­keiten im Pflegefall: 
  • Pflege zu Hause durch Angehörige

    Am häufigsten werden pflege- oder hilfs­bedürftige Menschen in Deutsch­land von An­gehörigen, Freunden und Freundinnen versorgt. Aber auch nahe­stehende Bekannte, Nachbar:innen oder Ehren­amtliche spielen eine wichtige Rolle in der Alten­pflege zu Hause.

    Tipp: Pflegende An­gehörige sollten vor ihrer Pflege­tätigkeit eine entsprechende Pflege­schulung durch­laufen. Mithilfe dieser Pflege­kurse für An­gehörige stellen Pflege­bedürftige im Pfleg­fall sicher, dass eine private Pflege zu Hause auch gut durch­geführt werden kann.

    Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege durch Angehörige

    Organisieren pflegende Angehörige die Betreuung zu Hause privat, spart das nicht nur Geld. Es bringt auch einige weitere Vorteile mit sich. Allerdings erfordert die Pflege zu Hause viel Hingabe und Zeit. An­forderungen, die sich beispiels­weise mit einem Vollzeit-­Job nur schwer ver­einbaren lassen.

    Nach­teile können sein, dass pflegende An­gehörige für die häusliche Pflege­hilfe oft eine Frei­stellung beim Arbeit­geber beantragen müssen. Ein Einkommens­verlust und weniger Freizeit sind die Folge. Zudem bedeutet die Pflege­tätigkeit für viele An­gehörige eine starke psychische Belastung.

  • Pflege zu Hause durch ambulante Pflegedienste

    Zur Ent­lastung der An­gehörigen und für Pflege­bedürftige, die noch weit­gehend selbst­ständig sind, ist ein mobiler Pflege­dienst oft eine gute Wahl. Ambulante Pflege­dienste sind Dienst­leister im Gesundheits­wesen, deren angestellte Pflege­fachkräfte sich um das Wohl­ergehen und die medizinische Versorgung pflege­bedürftiger Personen kümmern. Sie über­nehmen stunden­weise mehr­mals pro Woche oder mehr­mals täglich pflegende oder haus­wirtschaftliche Tätig­keiten.

    Ambulante Pflege­dienste bieten zudem oft vorüber­gehend eine Kurzzeit­pflege an, wenn pflegende An­gehörige im Urlaub oder krank sind.

    Pflegedienst für zuhause finden

    Der Klinik-­Sozial­dienst, Pflege­kassen, Wohlfahrts­verbände oder Pflege­stützpunkte helfen Ihnen bei der Suche nach einem verläss­lichen Anbieter für die stunden­weise Betreuung pflege­bedürftiger Personen. Meist findet sich auch eine Vielzahl von Beratungsangeboten in Ihrer Nähe, falls Sie Fragen zur Pflege zu Hause haben:

    Privat Pflegepflichtversicherte wenden sich bitte an die compass Pflegeberatung. Diese Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite. Kund:innen mit einer Pflege­zusatz­versicherung der Allianz können sich direkt an die Allianz Pflege Assistance WDS.care wenden. Diese steht Ihnen mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Expertinnen und Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind.

  • 24 Stunden Pflege durch Einzelpflegekräfte

    Für Pflege­bedürftige, die beispiels­weise bett­lägerig oder dement sind, reicht eine stunden­weise Betreuung oft nicht aus. Sie benötigen eine Pflege­kraft, die eine 24-Stunden-­Rundum-­Betreuung zu Hause leistet. Eine 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die häusliche Pflege­hilfe rund um die Uhr arbeiten muss. Sie sollte jedoch bei Bedarf sofort zur Stelle sein. In der Regel lebt sie dauerhaft mit der pflege­bedürftigen Person unter einem Dach oder zumindest im gleichen Haus.

    Der Vorteil einer solchen Tages- und Nacht­pflege zu Hause: Die Pflege­kraft kennt die Bedürfnisse des oder der Pflege­bedürftigen und steht als Ansprech­partner:in stets zur Verfügung. Normaler­weise kümmert sich die pflegende Person sowohl um die medizinische Ver­sorgung als auch den Haushalt. Allerdings sind 24 Stunden Einzel­pflege­kräfte (z.B. für Intensiv­pflege zu Hause) mit monatlichen Kosten im mittleren vier­stelligen Bereich verbunden. Für diese Tage- und Nacht­pflege In der "24 Stunden Pflege" gibt es verschiedene Modelle. Sie unter­scheiden sich durch die Voraus­setzungen und zu er­bringenden Leistungen:

    1. 24 Stunden Pflege durch (oft) aus­ländische Pflege­kräfte: Betreuungs­kräfte müssen legal angestellt und versichert werden – am besten über die sogenannte Ent­sendung. Bitte beachten Sie: Ohne gültige Qualifika­tion dürfen diese Pflege­kräfte laut Gesetz­geber keine medizinische Ver­sorgung einer bett­lägerigen oder dementen pflege­bedürftigen Person erbringen.
      Pflege zu Hause Kosten­übernahme: Für nicht qualifizierte Pflege­kräfte aus dem Ausland gibt es von der Pflege­kasse keine Kosten­erstattung in Form von Sachleistungen. Pflege­bedürftige können dann Ihr Pflegegeld sowie den Entlastungs­betrag von monatlich 125 Euro für die Bezahlung der Pflege­person verwenden. Anders sieht es bei der Betreuung durch eine zugelassene Pflege­kraft aus: Dann erhalten Sie Sachleistungen aus der Pflege­versicherung gemäß des fest­gestellten Pflege­grads.
    2. 24 Stunden Pflege durch eine Pflege­kraft für häusliche Intensiv­pflege: Hierbei handelt es sich meist um bei Pflege­diensten angestellte Intensiv­pflege­kräfte. Sie betreuen die Pflege­bedürftigen sowohl medizinisch als auch grund­pflegerisch.
      Pflege zu Hause Kosten­übernahme: Soweit es sich um ärztlich verordnete, lebens­erhaltende medizinische Maß­nahmen handelt, erfolgt dafür die (anteilige) Kosten­erstattung aus der Kranken­versicherung. Zusätzlich wird der Grund­pflege­anteil, also der Kosten­anteil für körper­bezogene Pflege­maßnahmen (Körper­pflege, Ernährung, Mobilität) über die Pflege­pflicht­versicherung erstattet.
      Wichtig: Palliativ­pflege zu Hause gilt in der Regel nicht als 24-Stunden-­Pflege.
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Anspruch und Leistungs­umfang
Anspruch auf Leistungen für eine ambulante Pflege zu Hause haben Pflege­bedürftige in den Pflege­graden 2 bis 5. Ab­hängig von der Betreuungs­form stehen Ihnen monat­lich Pflege­geld oder Pflege­sach­leistungen zwischen mindestens 332 bis maximal 2.200 Euro zu.

Die Höhe der Leistungen der gesetz­lichen Pflege­versicherung (Pflege­pflicht­versicherung) und privaten Pflege­versicherung richtet sich nach:

  • dem Pflegegrad einer pflege­bedürftigen Person
  • der gewählten Pflege­form (durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste)
  • dem jeweiligen Versicherungsträger (gesetzliche/soziale Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung)
Erfolgt die häusliche Pflege durch pflegende An­gehörige oder Ihnen nahe­stehende Personen, erhalten Sie ab Pflege­grad 2 ein monat­liches Pflege­geld. Über dieses Geld können Sie frei verfügen und die Auf­wände Ihrer Pflege­personen honorieren. Das gilt sowohl für Mit­glieder der gesetz­lichen Pflege­versicherung (= soziale Pflege­versicherung, SPV) als auch für privat Pflege­versicherte (= PPV-Mit­glieder). Einen Über­blick über das Pflege­geld nach Pflegegrad finden Sie in der nach­folgenden Tabelle.

Kümmert sich ein zuge­lassener, ambulanter Pflege­dienst zu Hause um Sie, erhalten gesetz­lich Pflegepflicht­versicherte statt­dessen die sogenannten Pflege­sach­leistungen. Diese rechnet die gesetz­liche Pflege­pflicht­versicherung (SPV) direkt mit dem Pflege­dienst ab.

Für Versicherte der  privaten Pflege­pflicht­versicherung (PPV) gilt:  Sie bekommen keine Pflege­sach­leistungen. Statt­dessen erhalten Sie für die Inanspruch­nahme ambulanter Pflege­dienste einen tariflich vereinbarten Kosten­ersatz (Geld­leistungen). Dieser Erstattungs­betrag für Pflege­leistungen wird direkt auf Ihr Konto über­wiesen. Die Versicherten rechnen in diesem Fall selbst mit Ihrem Pflege­dienst ab. Die Höhe der Sach­leistungen aus der SPV und die der Geld­leistungen aus der PPV sind entsprechend dem Pflege­grad gleich hoch, nur die Art der Abrechnung unterscheidet sich.

Eine Kombinations­leistung bekommen Pflege­bedürftige, wie beispiels­weise Demenz­kranke, die sowohl von einem Pflege­dienst als auch von Angehörigen gepflegt werden. Dabei werden Pflege­geld und Pflege­sach­leistungen nach ihrem jeweiligen Aufwand berechnet und an­teilig ausbezahlt.

Darüber hinaus haben Pflege­bedürftige aller Pflege­grade Anspruch auf einen monat­lichen Entlastungs­betrag in Höhe von 125 Euro. Mehr Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie in unserem Glossar. Hinzu kommen je nach Bedarf Pauschalen für Pflege­hilfs­mittel und weitere Zuschüsse.

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Pflegegrade
Pflegegeld für häusliche Pflege pro Monat*
Pflegesachleistung (Kostenerstattung Pflegedienst) pro Monat**
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung
- -
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung
332 € 760 €
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung
572 € 1.431 €
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung
764 € 1.778 €
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen pflegerischen Anforderungen
946 € 2.200 €

* Das Pflege­geld steht allen gesetz­lich Pflege­pflicht­versicherten zur freien Ver­wendung, z.B. für die Honorierung Angehöriger.

** Pflegesach­leistungen für ambulante Pflege­dienste erhalten nur gesetz­lich Pflege­versicherte - privat Pflege­pflicht­versicherte erhalten den tariflich ver­einbarten Kosten­erstattung.

Doch bei der ambulanten Pflege im eigenen Haus sind oftmals nicht alle anfallenden Kosten über die Pflegeversicherung abgedeckt. Für die restlichen Kosten, den Eigenanteil, müssen Sie selbst aufkommen. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen, empfiehlt sich eine frühzeitige, private Vorsorge. Die Pflegezusatzversicherung (PflegetagegeldBest) der Allianz können Sie mit einem speziellen Tarif (Pflegetagegeld Erhöhung Ambulant) für erhöhte Leistungen für ambulante bzw. häusliche Pflege ergänzen:

Für Pflege­bedürftige und An­gehörige ist es bei der Viel­zahl an Pflege- und Betreuungs­angeboten oft schwer, die passende Lösung zu finden. Bedenken Sie, bei welchen all­täglichen Aufgaben Unter­stützung benötigt wird und berück­sichtigen Sie auch soziale Aspekte. Für eine möglichst ganzheitliche Versorgung können Sie beispielsweise die Leistungen von Pflegediensten und häuslicher Pflege durch Angehörige indiviuell kombinieren. Zu beachten sind auch die Kompetenzen, die sich beispielsweise bei einem ambulanten Pflegedienst und einer 24 Stunden Pflegekraft unterscheiden können:

Eine 24 Stunden Pflege­betreuung begleitet Pflege­bedürftige auch zum Arzt  bzw. zur Ärztin oder bei Behörden­gängen. Hierfür haben An­gestellte ambulanter Pflege­dienste häufig keine Zeit. Im Gegenzug können Sie dank Ihrer fachlichen Qualifikation oft Auf­gaben der Behandlungs­pflege über­nehmen. Sie kümmern sich zum Beispiel um:

  • Medikamenten­gabe
  • Wund­versorgung
  • In­jektionen
  • Wechseln von Kathetern

Pflege­bedürftige mit einer 24 Stunden Pflege­kraft zuhause müssten für diese Pflegetätigkeiten ggf. einen professionellen Pflege­dienst hinzuziehen. Egal für welche Art der Versorgung sie sich entscheiden: Die anfallenden Kosten sind in der Regel nicht vollständig über die Pflege­pflicht­versicherung abgedeckt. 

Zum Schließen möglicher Versorgungs­lücken empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr, grundsätzlich bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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Kosten
Was Sie eine Pflege zu Hause kosten kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab: vom individuellen Pflege­grad, dem Bundes­land und jeweiligen Pflege­dienstleister. Ent­scheidend ist zudem die Pflege­form – durch Angehörige, einen ambulanten Pflege­dienst oder eine 24 Stunden Pflegekraft.
Pflegeleistungen sind teuer – egal, ob im Heim oder zu Hause. Günstiger wird die Betreuung zu Hause, wenn Angehörige unent­geltlich die häusliche Pflege­hilfe über­nehmen. Lassen Sie sich allerdings von einem ambulanten Pflege­dienst und/oder einer selbst­ständigen Pflege­kraft unter­stützen, ist die finanzielle Belastung deutlich höher. In der Regel ist voll­stationäre Pflege jedoch kosten­intensiver als ambulante Pflege. Die durch­schnittlichen monatlichen Kosten für einen ambulanten Pflege­dienst sind gerade in den Pflege­graden 1 bis 3 deutlich geringer als für eine stationäre Betreuung im Pflegeheim:

Die Betreuung pflege­bedürftiger Personen stellt Angehörige oft vor organisa­torische, emotionale und physische Heraus­forderungen. Im Pflegegrad 1 können Sie lediglich unterstützende Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 Euro oder weitere Zuschüsse erhalten. Ab dem Pflege­grad 2 übernimmt die Pflegepflicht­versicherung einen Teil der Kosten in Form von Pflege­geld und Pflege­sach­leistungen.

Was genau Ihnen zusteht, ist für die einzelnen Pflege­grade gesetzlich festgelegt.

Herr Yilmaz leidet an Multipler Sklerose sowie an beginnender Demenz und hat nach Ein­stufung durch den Medizinischen Dienst (MD) den Pflege­grad 3. Zu Hause wird er viermal täglich von einem ambulanten Pflege­dienst betreut. Zusätzlich geht er zweimal wöchentlich in eine Bewegungs­gruppe. Seine mona­tlichen Kosten im Überblick:

Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

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Merkmale
Kosten und Leistungen
Monatliche Kosten 3.171 €
Monatliche gesetzliche Leistung 1.431 €
Monatlicher Eigenanteil 1.740 € = in 5 Jahren 104.400 € gesamt (1.740 € x 12 Monate x 5 Jahre)
Frau Nielsen hatte vor einem Jahr einen Schlaganfall. Die linke Körperhälfte ist gelähmt und ihre Kommunikation ist stark eingeschränkt. Aufgrund dieser schweren Beeinträchtigungen wurde sie in Pflegegrad 4 eingestuft. Sie ist täglich auf Hilfe angewiesen und ins Pflegeheim gezogen, um umfassend betreut zu werden. Ihre monatlichen Gesamtkosten von 4.553 EUR im Monat basieren auf bundesweiten, durchschnittlichen Pflegekosten. Diese können regional abweichen.

Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

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Merkmale
Kosten und Leistungen
Monatliche Kosten für stationäre Pflege 4.553 €
Monatliche gesetzliche Leistung 1.985 €
Monatlicher Eigenanteil 2.568 € = in 5 Jahren 154.080 € gesamt (2.568 € x 12 Monate x 5 Jahre)
  • Welche Kosten für einen ambulanten Pflegedienst werden übernommen?

    Das Pflegegeld für die häusliche Pflege zahlen die gesetz­lichen und privaten Pflegepflicht­versicherungen. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 946 Euro (Pflegegrad 5). Das Geld steht grundsätzlich zur freien Verfügung, muss jedoch muss durch die Zahlung die Pflege zuhause sichergestellt sein. Außerdem übernehmen die Versicherer einen Teil der Kosten für einen Pflege­dienst oder bei teil- bzw. voll­stationärer Pflege.

    Die Gebühren (Kosten) eines ambulanten Pflege­dienstes übernimmt die Pflege­kasse bis zur jeweils gesetz­lich fest­gelegten Höchst­summe. Der beauftragte Dienst rechnet die monatlich erbrachten Pflege­leistungen bis zu diesem Höchst­satz als Pflege­sachleistungen direkt mit der Pflege­kasse ab. Abhängig vom Pflege­grad beträgt der Zuschuss maximal 2.200 Euro im Monat (bei Pflegegrad 5).

    Das gilt nicht für die private Pflege­pflicht­versicherung (PPV). Sie übernimmt keine Kosten direkt, sondern erstattet diese bis zu einem gewissen Betrag und rechnet nicht direkt mit den Pflege­diensten ab.

    Zu den erstattungs­fähigen Leistungen der häuslichen Pflege, die die Pflege­kasse übernimmt, gehören vor allem:

    • die Grund­pflege: Sie unterstützt Sie bei täglichen Routinen wie der Körperpflege.
    • die haus­wirtschaftliche Versorgung: Sie umfasst beispiels­weise Kochen oder die Reinigung der Wohnung.

    Pflege­dienste bieten darüber hinaus häufig weitere Dienst­leistungen an. Dazu gehören Spazier­gänge, Einkäufe oder soziale Aktivitäten sowie bei Bedarf auch medizinische Grund­pflege. Lesen Sie mehr zum Zeit­aufwand der häuslichen Pflege in unserem Ratgeber zur Grund­pflege.

  • Was kosten Pflegekräfte für eine 24-Stunden Pflege zu Hause?

    Eine qualifizierte 24-Stunden-Pflegeperson kann hierzulande rund 4.000 Euro im Monat kosten. Die häusliche Pflege durch ausländische Pflegekräfte, die über entsprechende Agenturen vermittelt werden, ist meist etwas günstiger. Da die gesetzliche Pflege­versicherung Pflege­sachleistungen entsprechend dem Pflegegrad auszahlt, entsteht in der Regel eine Versorgungs­lücke. Den Differenzbetrag müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen.

    Auch die Kosten für eine ambulante 24 Stunden Pflege für bett­lägerige oder demente Pflege­bedürftige sind nicht vollständig über die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt. Betreuungs­personen einer solchen häuslichen Intensiv­pflege rechnen ihre Dienste dabei mit Tages­sätzen basierend auf ver­schiedenen Kriterien ab. Hierzu zählen:

    • der Umfang der erforderlichen Pflege­tätigkeiten
    • die Erfahrung der jeweiligen Pflegekraft in der Senioren­betreuung
    • vorhandene Deutschkenntnisse bei aus­ländischen Pflege­kräften

    Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um Versorgungslücken im Pflegefall zu reduzieren. Sie möchten grundsätzlich wissen, wie hoch Ihre Beitragssätze in der Pflegeversicherung ausfallen können? Wie viel Sie eine Pflegezusatzversicherung monatlich kosten würde, erfahren Sie mit nur wenigen Klicks über den Allianz Rechner.

  • Häusliche Betreuung über Nacht

    Pflegende Angehörige, die Pflegebedürftige in der Nacht nicht versorgen können oder selbst ein paar Stunden Erholung benötigen, haben verschiedene Möglichkeiten:

    • Teilstationäre Versorgung: Pflegebedürftige können für die Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
    • Ambulante Intensivpflege: Eine ambulante häusliche Pflege in Form einer professionellen Pflegekraft übernimmt die nächtliche Intensiv- oder Palliativpflege.
    • 24 Stunden Pflege ganztags zu Hause: Für schwer Pflegebedürftige reicht eine Betreuung nach Stunden oft nicht aus. Sie benötigen eine 24 Stunden Pflegekraft, die sich sowohl um die medizinische Versorgung als auch um den Haushalt kümmert.
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Grad der Pflege­bedürftig­keit
Sie können einen Groß­teil Ihres Alltags noch gut alleine stemmen? Dann ist eine ambulante Pflege unter Umständen eine gute Wahl. Bei aufwendiger medizinischer Versorgung und einem hohen Betreuungs­aufwand kann eine pflege­bedürftige Person in einem stationären Pflege­heim oft besser versorgt werden.
Junge Frau im Rollstuhl mit Mann auf der Terrasse

Wie viel Unter­stützung Pflege­bedürftige im Alltag benötigen, hängt ganz von ihrer gesund­heitlichen Verfassung sowie ihrer individuellen Lebens-­ und Wohnungs­situation ab. In diesen Fällen macht eine häus­liche Pflege Sinn:
  • …diese eine gute Beziehung zur pflege­bedürftigen Person haben.
  • …sie in der Nähe wohnen und sich der Zeit­aufwand für die Pflege in Grenzen hält.
  • …die pflegende Person besten­falls schon eine Pflege­schulung durchlaufen hat.
  • …keine An­gehörigen die Pflege zu Hause über­nehmen können/möchten.
  • …noch keine starke Pflege­bedürftigkeit besteht.
  • …finanzielle Mittel für den Eigen­anteil an der ambulanten Pflege vorhanden sind.
Die Pflege zu Hause kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder über die häusliche Pflege durch pflegende Angehörige erfolgen. Diese beiden Formen der Betreuung unterscheiden sich allerdings nicht nur in Bezug auf ihre Leistungen und Kosten. Auch im Hinblick auf die Qualität und Kontinuität der Pflege gibt es Unterschiede, die Sie beachten sollten:

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Häusliche Pflege durch
pflegende Angehörige
Pflege zu Hause durch
ambulante Pflegedienste
Leistungen der
sozialen/gesetzlichen
Pflegepflichtversicherung
Pflegegeld für Pflegebedürftige, um die häusliche Pflege durch Angehörige sicherzustellen. Pflegesachleistungen, die direkt mit dem
jeweiligen Dienstleister abgerechnet werden
Ausbildung und
Fachkompetenz
Meist keine oder geringe Vorkenntnisse;
Pflegeschulung empfehlenswert
Beim Dienstleister angestellte Pflegefachkräfte,
die auch medizinische Behandlungspflege
übernehmen können
Urlaub oder Krankheit
der Pflegeperson
Angehörige können die Verhinderungspflege
nutzen oder Pflegebedürftige vorübergehend
in Kurzzeitpflege geben.
Fällt eine Pflegeperson aus, übernehmen
andere angestellte Fachkräfte des Dienstleisters
die nötigen Pflegetätigkeiten. 
Arbeitslosigkeit oder Unfall
der Pflegeperson
Bei Freistellung vom Beruf für eine Pflegezeit (Seniorenpflege
oder Betreuung zu Hause) zahlt die Pflegeversicherung
die Beiträge zur Arbeitslosigkeit.
Bei häuslicher Pflege während Arbeitslosigkeit
erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld I und II.
Die Pflege zu Hause von Angehörigen ist
zudem gesetzlich unfallversichert.
Angestellte eines mobilen ambulanten
Pflegedienstes sind über ihren jeweiligen
Dienstleister entsprechend abgesichert.
Pro & Contra
Die Vor­teile und Nach­teile einer häuslichen Pflege bzw. ambulanten Pflege auf einen Blick:
  • Gewohntes räum­liches und soziales Umfeld: Leben Pflege­bedürftige weiter­hin selbst­ständig im eigenen Haushalt, bleiben soziale Kontakte wie Nach­bar:innen, Bekannte oder An­gehörige leichter erhalten. Vor allem für Demenz­kranke ist eine vertraute Umgebung wichtig, um sich wohl­zufühlen.
  • Ent­lastung pflegender An­gehöriger: Mobiles Pflege­personal eines ambulanten Pflege­dienstes übernimmt Pflege­aufgaben und beantwortet Fragen. Denn An­gehörige sind durch die Betreuung oft emotional, organisa­torisch und physisch überfordert.
  • Individuelle Ver­sorgung: Pflege­maß­nahmen können grund­sätzlich auf die pflege­bedürftige Person ab­gestimmt werden. So bleiben bewährte Tages­abläufe und Routinen bestehen.
  • Geringere Kosten: Eine ambulante Pflege ist meist deutlich günstiger als die Unter­bringung pflege­bedürftiger Personen in einer stationären Pflege­einrichtung.
  • Gefahr der Ver­einsamung, wenn die pflege­bedürftige Person allein wohnt und wenig soziale Kontakte hat.
  • Umbau­arbeiten können für eine ad­äquate Pflege zu Hause gegebenen­falls in Haus oder Wohnung nötig und teuer werden. Hierfür gibt es jedoch finanzielle Zuschüsse.
  • Sofortige Hilfe in Notfall­situationen, wie bei Alarm in Pflege­heimen oder Pflege­einrichtungen, ist in der Regel nicht gewähr­leistet.
  • Zeit­druck: Ambulante Pflegekräfte können aus Zeit­mangel unter Um­ständen nicht aus­reichend auf Pflege­bedürftige ein­gehen.
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Unterstützung bei der Finanzierung
Die ambulante Pflege zu Hause ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Zuschüsse, die Sie für die häusliche Pflege oder ambulante Pflege nutzen können. 

Neben den Pflegekosten selbst sind für die Pflege zu Hause häufig auch die Anschaffung spezieller Produkte oder Umbaumaßnahmen nötig. Je nach Art ihrer Versicherung (gesetzliche/soziale Pflegepflichtversicherung oder private Pflegepflichtversicherung) erhalten Pflegebedürftige verschiedene zusätzliche Leistungen. Sie werden neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen einmal, monatlich oder jährlich ausgezahlt. Mit diesen Zuschüssen können Sie den Eigenanteil Ihrer Pflegekosten verringern.

  • Möglicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich (unabhängig vom Pflegegrad).
  • Technische Pflegehilfsmittel: Unterstützung für z.B. Pflegebett und Notrufsystem, aber auch kostenlose Hilfsmittel, wie Patientenlifter oder Elektromobile.
  • Einmal-Pflegehilfsmittel: Pauschal 40 Euro pro Monat für Einwegartikel wie Inkontinenzartikel (Betteinlagen) oder Einweghandschuhe.
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme (maximal 16.000 Euro pro Pflegehaushalt) für notwendige Umbauten. So entlasten der Einbau von Sitzliften im Treppenhaus oder der Umbau von Badewanne zu Dusche pflegende Angehörige und ambulanter Pflegekräfte.
  • Entlastungsangebote: kostenfreie Pflegekurse oder Gesprächskreise für pflegende Angehörige.
  • Soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen während der Pflegezeit (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit).
  • Kurzzeitpflege: Sie schließt Versorgungslücken bei Notfällen oder in Übergangszeiten. Kurzzeitpflege erfolgt vollstationär, kann max. 56 Tage im Jahr beansprucht werden und ist kombinierbar mit Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Der Zuschuss staffelt sich nach Pflegegrad. Der Betrag ist abhängig davon, ob Angehörige oder sonstige Personen die Pflege übernehmen.
  • Verhinderungspflege entlastet Angehörige, wenn diese z.B. im Urlaub sind (max. 42 Tage).
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Häufige Fragen
Was möchten Sie zur Pflege zu Hause noch gerne wissen?
  • Welche Leistungen stehen mir im Pflegefall bei ambulanter Pflege zu?

    Im Pflege­fall haben Pflege­bedürftige Anspruch auf verschiedene Hilfs­leistungen ihrer Pflege­versicherung: entweder auf Aus­zahlung von Pflegegeld bei der Pflege zu Hause durch Angehörige oder auf Pflege­sach­leistungen. Letztere werden für die ambulante Pflege durch Pflege­dienste ausgezahlt. Auch die Bereit­stellung von Pflege­hilfsmitteln, Wohnumbau­maßnahmen oder eine Pflege­beratung zählen zum „Leistungs­katalog der ambulanten Pflege“. Unterstützen Angehörige und ein ambulanter Pflege­dienst gemeinsam die pflege­bedürftige Person, kann diese eine Kombination aus Pflege­sach­leistungen und Pflege­geld beziehen: die sogenannte Kombinations­leistung.
  • Sind die Kosten für die Pflege von Angehörigen zu Hause steuerlich absetzbar?

    Ja. Unter gewissen Umständen können Angehörige den Pflege­pausch­betrag bei ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Anspruch auf den jährlichen Pflege­pausch­betrag besteht, wenn Angehörige eine pflege­bedürftige Person in deren oder auch in ihrem eigenen Zuhause pflegen. Die Voraus­setzung: Der oder die Pflege­bedürftige haben einen anerkannten Pflege­grad 2, 3, 4 oder 5. Dabei dürfen sich Angehörige bei der Pflege zeit­weise von einem mobilen bzw. ambulanten Pflege­dienst unter­stützen lassen.

    Seit 2021 gelten neue Pausch­beträge in Abhängig­keit vom jeweiligen Pflegegrad:

    • Pflegegrad 1: - 
    • Pflegegrad 2: 600 €
    • Pflegegrad 3: 1.100 €
    • Pflegegrad 4: 1.800 €
    • Pflegegrad 5: 1.800 €

    Wichtig: Damit der Pflege­pausch­betrag gewährt wird, dürfen Sie als pflege­bedürftige Person Ihre Angehörigen nicht gesondert für die Pflege bezahlen. Auch nicht mit Mitteln aus dem Pflegegeld.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine ver­einfachte, pauschalierte Darstellung handelt. Im Zweifel gehen Sie bitte zum Beispiel auf einen Rechts­anwalt oder eine Steuer­beraterin zu.

  • Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten für z. B. eine häusliche Pflege?

    Die Leistungen der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV), also der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, decken die Pflegekosten oft nicht hinreichend ab. Um diese finanzielle Lücke zu schließen, können Pflegebedürftige eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Wenn die eigenen finanziellen Mittel oder die der Angehörigen nicht ausreichen, um die Kosten vollständig zu decken, können Betroffene beim Sozialamt einen Antrag auf die sogenannte "Hilfe zur Pflege" stellen. Diese Form der Sozialhilfe wird Pflegebedürftigen nur dann gewährt, wenn

    • ein Pflegegrad nachgewiesen ist.
    • der Pflegebedarf weniger als sechs Monate besteht und nicht durch andere Sozialleistungen abgedeckt ist.
    • die pflegebedürftige Person auch ihre finanzielle Pflegebedürftigkeit nachweisen kann.
  • Wann ist Pflege zu Hause nicht mehr sinnvoll?

    Die ambulante Pflege zu Hause (durch Angehörige oder einen Pflegedienst) ist unter Umständen nicht mehr sinnvoll bei einem hohen Pflege­grad. Gerade, wenn beispielsweise fort­geschrittene Demenz oder Bett­lägerig­keit eine ständige Betreuung oder 24 Stunden Pflege der pflege­bedürftigen Person erfordern.
  • Kann die Pflegeversicherung das Pflegegeld kürzen oder streichen?

    Ja. In bestimmten Fällen kann eine Pflege­versicherung oder Pflege­kasse Pflege­bedürftigen das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Beispiels­weise dann, wenn sich eine pflege­bedürftige Person vorüber­gehend in Ver­hinderungs- oder Kurzzeit­pflege befindet:

    • Bei einer Verhinderungs­pflege haben Pflege­bedürftige für bis zu sechs Wochen im Jahr einen Anspruch auf 50 Prozent des Pflege­geldes.
    • Während einer Kurzzeit­pflege besteht dieser Anspruch auf die Hälfte des Pflege­geldes für bis zu acht Wochen pro Kalender­jahr.

    Bei Klinikaufenthalt, Reha oder häuslicher Krankenpflege wird das Pflegegeld nur während der ersten 28 Tage weiterbezahlt. Ab Tag 29 bekommen Sie kein Pflegegeld mehr.

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