- Jeder pflegeversicherten Person, die als pflegebedürftig in einen Pflegegrad eingestuft ist, stehen im Pflegefall per Gesetz verschiedene Pflegeleistungen zu. In der Regel sind dies Geldleistungen (Pflegegeld) oder Sachleistungen.
- Diese und weitere Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen sind prinzipiell gleich. Sie müssen zeitnah bei der Pflegekasse oder Ihrer Pflegeversicherung beantragt werden.
- Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad (1 bis 5). Entscheidend für die Art und Höhe der Versicherungsleistung ist zudem, ob Pflegebedürftige ambulant Zuhause oder stationär in einem Pflegeheim gepflegt werden. Eine Pflege-WG ist auch möglich. Prüfen Sie Ihre individuelle Situation mit dem Pflegevorsorgerechner.
- Trotz aller Geld- und Sachleistungen werden die gesetzlichen Pflegeleistungen wahrscheinlich nicht ausreichen, um alle anfallenden Kosten zu decken. Deshalb empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wie der Allianz PflegetagegeldBest, um für den Pflegefall vorzusorgen.
Pflegeversicherung Leistungen: Was Ihnen im Pflegefall zusteht
Leistungen der Pflegeversicherung kurz erklärt
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Wann zahlt die Pflegeversicherung?
Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für mich aus?
Ob die gesetzlichen Leistungen ausreichen, hängt von Ihrer persönlichen finanziellen Situation und dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit ab. Je höher der festgestellte Pflegegrad im Pflegefall, desto mehr Betreuung und Pflegeleistung benötigen Sie. Entsprechend steigen die Kosten und Ihr Eigenanteil, den Sie zusätzlich zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung tragen müssen. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung sinnvoll für die meisten Altersgruppen, da die Leistungen der Pflegepflichtversicherungen meist nicht ausreichen. Sie schont bestehendes Vermögen und entlastet Angehörige.
Zudem: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sind, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Aber auch im Alter ist es möglich, sich über eine Pflegezusatzversicherung gut für den Pflegefall abzusichern.
Private Vorsorge kann die Pflegelücke schließen
Trotz der zahlreichen gesetzlichen Leistungen bleibt die Pflegepflichtversicherung nur ein Basisschutz. In vielen Fällen können Sie damit nicht alle pflegebedingten Aufwendungen abdecken. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten reduzieren.
Schließen Sie mögliche Versorgungslücken: Eine private Pflegezusatzversicherung gewährleistet, dass Sie auch im Pflegefall autonom leben und wohnen können. Und das, ohne Ihre Angehörigen finanziell zu belasten.
Der Online-Abschluss der Allianz privaten Pflegezusatzversicherung ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Der Abschluss ist nur möglich, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit besteht, bislang kein Pflegegrad beantragt wurde und innerhalb der letzten fünf Jahre keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.
Zu den Allianz Pflegeversicherungs-Leistungen beraten wir Sie auch gerne persönlich. Oder Sie berechnen gleich hier direkt und unverbindlich, was der PflegetagegeldBest Tarif kostet.
Leistungen der Pflegeversicherung für Kinder
Leistungen bei ambulanter Pflege
Pflegegeld zur Unterstützung der privaten Pflege
Pflegebedürftige, die von selbst organisierten Pflegehilfen betreut werden, haben Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Hierzu zählen beispielsweise Angehörige, Bezugspersonen, Nachbarn bzw. Nachbarinnen oder selbst beschaffte Pflegekräfte ohne Zulassung bei der gesetzlichen Pflegekasse.
Dabei handelt es sich um eine finanzielle Leistungserbringung der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird nicht an die pflegende Person, sondern an den oder die Leistungsempfänger:in überwiesen. Diese:r kann darüber frei verfügen. In der Regel wird das Pflegegeld aber als „Anerkennung“ an den oder die pflegende Angehörige:n, Nachbarn bzw. Nachbarin oder Bezugsperson weitergegeben.
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:
- Pflegebedürftig mindestens mit Pflegegrad 2
- Regelmäßige Teilnahme an Pflegeberatungen: Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie die Beratung zweimal jährlich in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar viermal jährlich. Wird die Pflegeberatung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
Pflegesachleistungen zur Finanzierung professioneller Pflege
- Gesetzlich Versicherte, die mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes oder einer professionellen Einzelpflege zuhause gepflegt werden, erhalten sogenannte Pflegesachleistungen. Das heißt: Sie erhalten keine Geldleistungen, sondern eine Dienstleistung in Form häuslicher Pflege. Pflegedienst oder Pflegefachkraft werden direkt von der Pflegekasse bezahlt. Anspruch auf Sachleistungen haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
- Privat Pflegeversicherte erhalten anstelle von Pflegesachleistungen eine Kostenerstattung – analog zur Vorgehensweise in der privaten Krankenversicherung.
- In der Höhe sind Pflegesachleistungen und Geldleistungen gleich. Nur die Abrechnung mit der Pflegeversicherung unterscheidet sich.
Kombinationspflege für eine individuelle Betreuung
Leistungen bei ambulanter Pflege: Tabelle
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Pflegegrad (von 1 bis 5)
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Pflegegeld 2026
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Pflegesachleistungen
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|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 €* | 131 €* |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
* Entlastungsbetrag
Leistungen bei stationärer Pflege
Die Leistungen (und damit die Kosten) für eine professionelle 24-Stunden-Betreuung sind weitaus höher als bei der häuslichen Pflege durch Angehörige. Deswegen unterstützt die Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 mit einem finanziellen Zuschuss. Den Höchstbetrag von 2.380 Euro (bundesdurchschnittlicher Wert) erhalten Sie bei vollstationärer Pflege mit Pflegegrad 5 im 1. Pflegejahr.
Nicht jede:r Pflegebedürftige ist rund um die Uhr auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen. Viele Heime und Tagespflegeeinrichtungen bieten deshalb auch eine teilstationäre Versorgung in Form einer Tages- oder Nachtpflege an. Das heißt: Die pflegeversicherte Person hält sich mehrere Stunden am Tag – oder über Nacht – in einer Pflegeeinrichtung auf. Die restliche Zeit verbringt er oder sie in den eigenen vier Wänden.
Die Tagespflege nehmen in der Regel Pflegebedürftige in Anspruch, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind und ganze Arbeitstage abdecken müssen. In solchen Fällen wird der bzw. die Pflegepatient:in morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht. Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 können die teilstationäre Betreuung beantragen. Personen mit Pflegegrad 1 dürfen hierfür lediglich den Entlastungsbetrag nutzen.
Leistungen bei stationärer Pflege: Tabelle
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Monatliche Leistungen nach Pflegegrad (PG)
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
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PG 5
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|---|---|---|---|---|---|
| Vollstationäre Pflege gesetzlich | 131 €* | 1.090 € | 1.604 € | 2.140 € | 2.380 € |
| Tages- und Nachtpflege gesetzlich | 131 €* | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
In der Tabellenspalte ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege als Summe aus pauschalen Leistungsbeträgen und bundesdurchschnittlichen Leistungszuschlägen je Pflegegrad im 1. Pflegejahr ausgewiesen.
* Entlastungsbetrag
Weitere Leistungen
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade
Entlastungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie werden meist stundenweise beansprucht und variieren je nach Bundesland. Zu den Entlastungs- und Betreuungsleistungen zählen beispielsweise Dienstleistungen für den Haushalt, die Tages- und Nachtpflege oder Alltagsbegleiter:innen. Für genau solche Entlastungsleistungen gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag.
Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss, den alle Pflegebedürftigen erhalten, die ambulant Zuhause versorgt werden. Der Pauschalbetrag in Höhe von 131 Euro steht allen Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen unabhängig vom Pflegegrad zu und ist zweckgebunden. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten das Geld zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.
Pflegehilfsmittel zur Verbesserung der Pflegebedingungen
Kurzzeitpflege als Übergangslösung
Ist die Grundpflege nicht ausreichend, haben Sie für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer geeigneten Pflegeeinrichtung. Ihre Krankenkasse übernimmt diese Kosten bis zu einem Betrag von bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger
Die sogenannte Verhinderungspflege dient ab Pflegegrad 2 als Ersatzpflege, wenn Ihre Angehörigen Urlaub machen oder krank sind. Damit können Sie für maximal acht Wochen im Jahr einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Ersatzpflegekraft engagieren. Hierfür steht Ihnen pro Kalenderjahr ein Höchstbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Falls Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise beanspruchen, ändert sich die Höhe des Pflegegeldes nicht. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch.
Die Leistungen zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind in einem Topf zusammengeführt. Der jährliche Beitrag dafür liegt 2026 bei 3.539 Euro. Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurde.
Zuschüsse zu Wohnungsanpassung
Damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können, unterstützen Pflegekassen Baumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Dazu zählen:
- Türverbreiterungen
- Installation einer Rampe
- Einbau einer pflegegerechten, ebenerdigen Dusche
Die Pflegekasse steuert in allen Pflegegraden bis zu 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme bei. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer ambulanten Wohngruppe (Pflege-WG) zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal 4.180 Euro betragen, also höchstens 16.720 Euro.
Soziale Absicherung für Pflegepersonen
Ob Freunde bzw. Freundinnen, Kinder oder andere Angehörige: Die meisten (ehrenamtlichen) Pflegepersonen müssen ihre Arbeitszeiten reduzieren, um für die pflegebedürftige Person da zu sein. Dadurch erleiden sie mitunter hohe finanzielle Einbußen. Neben der Pflegetätigkeit bleibt wenig Zeit, um zum Beispiel für die eigene Rente vorzusorgen. Damit Betroffene nicht in Arbeitslosigkeit oder Altersarmut abdriften, übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen. Sie zahlt unter anderem den Beitragssatz zur gesetzlichen Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzung: Die Pflegeperson kümmert sich mindestens zehn Stunden pro Woche um den Pflegebedürftigen (mit mindestens Pflegegrad 2). Deswegen kann sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.
Weitere Pflegeleistungen: Tabelle
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Leistungen nach Pflegegrad (PG)
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PG 1
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PG 2
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PG 3
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PG 4
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PG 5
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|---|---|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € | bis zu 42 € |
| Hausnotruf (monatlich) | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
| Wohnraum-Anpassungen (je Maßnahme) | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € | bis zu 4.180 € |
Antrag auf Pflegeleistung stellen
Einreichen: Wie beantrage ich Pflegeleistungen?
Um Pflegeleistungen erhalten zu können, müssen Sie innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben. Das kann sowohl eine gesetzliche als auch eine private Pflegepflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern muss dies auf mindestens ein Elternteil zutreffen.
Pflegeleistungen beantragen Sie formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief bei Ihrer Pflegekasse. Diese sendet Ihnen dann ein Formular zu, das Sie ausfüllen und zurückschicken. Anschließend vereinbaren Sie mit der Pflegekasse einen Termin zur Begutachtung und Einstufung in einen passenden Pflegegrad. Auf Basis der gutachterlichen Empfehlungen trifft die Pflegekasse eine Entscheidung und schickt Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu.
Zeitpunkt: Wann stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Pflegeleistungen wie Pflegegeld werden von den Pflegekassen erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Beispiel: Sie sind ab Mai pflegebedürftig, reichen den Antrag aber erst im November ein. Dann erhalten Sie die Leistungen der Pflegeversicherung ebenfalls erst ab November. Für die Zeit vor dem Antragsdatum ist eine rückwirkende Unterstützung nicht möglich.
Unser Tipp: Um kein Geld zu "verschenken" sollten Sie den Antrag nicht später als vier Wochen nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen.
Beratung: Wer hilft mir bei Fragen zu meinem Antrag?
Für alle Fragen rund um Ihren Antrag auf Pflegeleistungen wenden Sie sich an Ihre jeweilige Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung zuständig, die ihren Mitgliedern eine kostenlose Pflegeberatung anbietet. Hierfür stehen Ihnen an Pflegestützpunkten vor Ort, zu Hause oder telefonisch Pflegeberater:innen zur Verfügung. Versicherte der privaten Krankenversicherung wenden sich an die compass Pflegeberatung. Diese bietet unter der Telefonnummer 0800 / 101 88 00 bundesweit kostenlos Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an.
Unterstützung bei Pflege-WGs
Immer mehr neue Wohnformen für Pflegebedürftige entstehen, etwa betreutes Wohnen, Service-Wohnen und Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs). Zusammen mit anderen Betroffenen können Sie so in häuslicher Umgebung leben und gemeinsam ambulante Unterstützung erhalten. Ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten.
Pflegeversicherungen fördern die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen mit einer sogenannten "Anschubfinanzierung": Jede:r Mitbewohner:in kann bei seiner bzw. ihrer Pflegekasse eine einmalige Starthilfe in Höhe von 2.613 Euro beantragen. Diese Förderung ist pro Wohngemeinschaft auf 10.452 Euro begrenzt.
Darüber hinaus gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin der Pflegegruppe kann diesen Zuschuss zusätzlich zu seinen sonstigen Pflegeleistungen beantragen. In der Regel dient er dazu, die gemeinschaftlich beauftragte Pflegekraft zu finanzieren.
Wichtige Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II
- Häusliche Pflege: Werden Pflegebedürftige von Angehörigen oder Freunden ambulant gepflegt, erhalten Sie Unterstützung der sozialen Pflegekassen in Form von Pflegegeld. Das Pflegegeld wurde zum 01.01.2024 um 5 Prozent und zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent angehoben. Erfolgt die Pflege zwar zuhause, aber durch professionelle Pflegekräfte, haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese wurden in gleicher Höhe angepasst.
- Stationäre Pflege: Mit der Pflegereform haben sich unter anderem die Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhöht. Je nach Verweildauer im Pflegeheim steigen die Leistungszuschläge auf 15 Prozent im ersten Jahr sowie bis zu 75 Prozent ab dem vierten Pflegejahr.
Wie kann ich meinen Pflegegrad ermitteln?
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Was ist der Pflege Pauschbetrag und wie gehe ich damit um?
Pflegende Angehörige können finanzielle Aufwendungen wie Fahrtkosten in Form eines Pflegepauschbetrags unter gewissen Umständen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Anspruch auf den jährlichen Pflegepauschbetrag haben Sie, wenn Sie Angehörige in deren Zuhause oder auch in Ihrer eigenen Wohnung pflegen. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2, Stand: 2026) gelten folgende jährliche Pauschbeträge:
- Bei Pflegegrad 2: 600 Euro
- Bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Bei Pflegegrad 4: 1.800 Euro
- Bei Pflegegrad 5: 1.800 Euro
- Schwerbehinderte (Merkzeichen "H" wie "hilflos" im Schwerbehindertenausweis): 1.800 Euro
Alternative außergewöhnliche Belastungen:
Ihre jährlichen Ausgaben (Kosten) für die Pflege übersteigen den Pflegepauschbetrag? Dann können Sie alternativ zum Pauschbetrag die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen:
Vorteil: Das Finanzamt zieht eine zumutbare Eigenbelastung von Ihrem eingereichten Betrag ab.
Nachteil: Als Steuerpflichtige:r sind Sie jedoch zum entsprechenden Einzelnachweis der jeweiligen Aufwendungen (z. B. Zuzahlungen für Medikamente und Pflegehilfsmittel, Benzin oder Kleidung) verpflichtet.
Müssen die Leistungen aus der Pflegeversicherung versteuert oder sonstige Abzüge berücksichtigt werden?
Leistungen aus der Pflegeversicherung sind grundsätzlich einkommensteuerfrei, wenn sie dem Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen zustehen. Beiträge für die Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung wie folgt berücksichtigen:
- Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben). Ihre Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Basisbeiträge zur Krankenversicherung können Sie vollständig von der Steuer absetzen. Das gilt auch für unterhaltsberechtigte Kinder und Ehe- oder Lebenspartner:innen.
- Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind ebenfalls steuerlich voll absetzbar. Für Sie selbst und für Familienmitglieder, die durch Sie mit versichert sind.
- Beiträge zur staatlich geförderten Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) sind bis zu einem gewissen Grad ebenfalls steuerlich absetzbar. Als Beamter bzw. Beamtin oder Arbeitnehmer:in können Sie insgesamt höchstens 1.900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Als selbstständige Person bis zu 2.800 Euro im Jahr.
- Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen lassen sich auch von der Steuer absetzen – allerdings mit Einschränkungen. Prüfen Sie, ob die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung bereits die oben genannten Summen für Beamte und Beamtinnen, Angestellte oder Selbstständige übertreffen. Ist dies der Fall, können Sie für Ihre private Pflegezusatzversicherung nichts mehr absetzen.
Was sind Pflegestützpunkte und wobei helfen Sie mir?
Was ist die Eingliederungshilfe und in welchem Verhältnis steht sie zur Pflegeversicherung?
Gibt es Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch bei einem Aufenthalt im Ausland?
Bietet die Pflegeversicherung Leistungen bei Demenz?
Wer an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt, benötigt früher oder später Unterstützung im Alltag. Zum Glück erhalten Demenzkranke mittlerweile den gleichen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung wie jeder andere Pflegebedürftige. Das war nicht immer so: Früher hatten vor allem körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Und damit nur Demenzkranke, die auch an einer körperlichen Erkrankung litten.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (2017) hat sich die Situation für Demenzkranke und ihre Angehörigen deutlich verbessert. Seitdem berücksichtigt das System bei der Einstufung in Pflegegrade auch geistige sowie psychische Beeinträchtigungen. So werden Demenzkranke mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ (früher Pflegestufe 0) nun mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft. Dadurch erhalten sie abhängig vom jeweiligen Pflegegrad deutlich bessere Pflegeleistungen.