Allianz - KFZ-Haftpflichtversicherung: Mann im Anzug im Auto lehnt sich leicht aus dem Fenster
Leistungs­stark gegen Haft­ansprüche Dritter

Kfz-Haft­pflicht­versicherung für Firmen­wagen 

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung – ohne können Sie Ihr Firmenfahrzeug nicht zulassen.
  • Verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen einen Unfall, durch den eine dritte Person Schaden erleidet, zahlt die Kfz-Haftpflicht begründete Schadensersatzansprüche aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden der geschädigten Person.
  • Sind die Schadensersatzansprüche gegen Sie hingegen unbegründet, wehrt die Allianz diese für Sie auf eigene Kosten ab.
  • Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz genießen Sie deutlich höhere Deckungssummen als gesetzlich vorgeschrieben.

 

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Erklärung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland die Minimalvoraussetzung, um die Zulassung für ein Firmenfahrzeug zu beantragen. Deshalb ist der Name hier auch Programm: Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Die Absicherung Ihrer Firmenfahrzeuge über den Minimal-Schutz einer Kfz-Haftplicht sollten Sie aber nur in Erwägung ziehen, wenn Ihre zu versichernden Fahrzeuge bereits stark in die Jahre gekommen sind und keinen großen finanziellen Wert mehr darstellen. Für jüngere oder neue Leasing- und Firmenfahrzeuge empfiehlt sich die Absicherung über eine gewerbliche Kfz-Teilkasko- bzw. eine gewerbliche Kfz-Vollkaskoversicherung.
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Im Überblick
Deckungs­summe
Mit der gewerblichen Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz sind Sie optimal abgesichert: Die Versicherungssummen gehen weit über das gesetzliche Minimum hinaus.

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Gesetzliche Mindestsumme
Deckungssumme der Allianz
Sach- und Vermögensschäden 1,3 Millionen bzw. 50.000 Euro bis 100 Millionen Euro
Personenschäden 7,5 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro
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Im Ausland

Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie mit Ihrem Auto in ganz Europa sicher unterwegs. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas wie in Österreich, Frankreich und Italien (inkl. europäischer Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Haben Sie eine internationale Versicherungsbescheinigung („Grüne Karte“), umfasst Ihr Schutz auch die dort genannten nicht-europäischen Länder. Dies gilt jedoch nur, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Die „Grüne Karte“ erhalten Sie bei der Allianz.

Außerhalb Europas schützt Sie die Kfz-Haftpflicht nicht. Bevor Sie mit Ihrem Firmenauto oder einem Mietwagen z.B. in Neuseeland oder den USA unterwegs sind, sollten Sie sich über die Regelungen in den jeweiligen Ländern informieren.

Mietwagen im Ausland sind häufig unterversichert. Mit der sogenannten Mallorca-Police sind Sie auch dann geschützt, wenn Sie mit einem Mietwagen im europäischen Ausland einen Unfall verursachen.

Sollte die Versicherungssumme des Mietwagens nicht zur Deckung der Schadenersatzforderung ausreichen, übernimmt die Allianz die Kosten. Alle Leistungen, die über die Mallorca-Police hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen. Es ist daher sinnvoll, einen Mietwagen mit Vollkaskoversicherung und niedriger Selbstbeteiligung zu wählen.

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Um­fassender Schutz
Firmen­fahrzeuge sind häufig hochpreisige Neu- oder Leasing­fahrzeuge. Im Schadenfall sind Sie mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz zwar umfassend gegen Personen- Sach- und Vermögens­schäden von Dritten abgesichert, müssen aber die mitunter hohen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Firmenfahrzeugs selbst tragen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich für alle Kfz unter fünf Jahren der verlässliche Schutz einer Kfz-Vollkasko­versicherung für Firmen­fahrzeuge. Mit dem erweiterten Schutz der Vollkasko sind auch selbstverschuldete Unfälle versichert.
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Klarheit für den Schaden­fall
  • … Verkehrsteilnehmer:innen rechtmäßig Schadenersatz von Ihnen fordern, weil sie durch Ihr Fahrverhalten geschädigt wurden. Beispiele dafür sind Autoreparaturen, Personenschäden, Wertminderung und Folgekosten.
  • … Ihr Firmenfahrzeug auf der Straße Öl verliert und die Spur nur durch eine teure Sanierung entfernt werden kann.
  • … Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen einen Unfall verursachen, bei dem der Firmenwagen beschädigt oder zerstört wird.
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Gut zu wissen
Illustration Gut zu Wissen zum Thema Kfz-Haftpflicht
Illustration Gut zu Wissen zum Thema Kfz-Haftpflicht
Als Fahrzeug­halter:in und Versicherungs­nehmer:in, können Sie die Kfz-Haftpflicht anteilig bei der Steuererklärung angeben. Bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs geben Sie die Versicherungs­kosten in der Regel unter den Betriebs­ausgaben an. Dies gilt für alle Ihre gewerblichen Kfz-Versicherungen, unabhängig davon, ob Sie für Ihre Fahrzeuge eine Haftpflicht-, Teilkasko- oder Voll­kasko­versicherung abgeschlossen haben.
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Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Kfz-Haftpflicht für Firmenwagen?

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Schadenfreiheitsrabatt,
  • Typklassen und Regionalklassen sowie
  • die allgemeine Schaden- und Kostenentwicklung.

Was ist bei Firmenwagen der Unterschied zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, wenn Sie jemanden mit Ihrem Fahrzeug verletzten oder Sachen beschädigen.

Eine Kaskoversicherung können Sie zusätzlich abschließen und sich damit gegen Schäden an Ihren Firmenautos schützen. Dabei können Sie zwischen der Teil- und Vollkasko wählen:

  • In der Teilkasko sind u.a. Schäden durch Hagel, Diebstahl, Glasbruch und Zusammenstoß mit Tieren versichert.
  • Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und deckt darüber hinaus Schäden durch Vandalismus und selbstverschuldeten Unfällen.

Warum ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für Firmenwagen Pflicht?

In Deutschland können Sie Ihr Fahrzeug nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung zulassen. Die Gründe für die Pflichtversicherung sind die Gefahren und hohen Schadensummen im Straßenverkehr. Wenn Sie einen Schaden oder Unfall mit Ihrem Auto verursachen, müssen Sie die Kosten für die geschädigte Person zahlen – vom Blechschaden bis zu den Behandlungskosten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden, die Sie mit dem Fahrzeug bei Dritten verursachen.
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