Das hängt davon ab, ob das Leasingfahrzeug über Sie oder die Leasingfirma versichert ist:
- Läuft die Kfz-Versicherung über den Leasinganbieter, ändert sich Ihre SF-Klasse, die Sie bei Ihrem letzten versicherten Auto hatten, nicht. Ausnahme: Bei manchen Firmentarifen können Sie sich mit dem Leasing-Pkw gesammelte schadenfreie Jahre vom Versicherer bestätigen lassen, um sie später für Ihre eigene Kfz-Versicherung nutzen.
- Versichern Sie das Leasingauto selbst, steigt Ihre SF-Klasse wie gehabt mit jedem schadenfreien Jahr weiter.
Bei Dienstwagen ist üblicherweise der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Wenn Sie später auf ein privates Auto wechseln, können Sie den in dieser Versicherungszeit erworbenen Schadenfreiheitsrabatt unter Umständen nicht in Ihr neues Versicherungsverhältnis mitnehmen. Es sei denn, Ihre Versicherung erkennt Ihnen diese Jahre aus Kulanz an.
Fest steht: Sie können sich bei den meisten Versicherern wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse einstufen lassen, die Sie vor Ihrem Leasing- bzw. Firmenwagen hatten – sofern die Vertragspause nicht länger als sieben Jahre dauert. Danach verfällt Ihre SF-Klasse in der Regel.