Egal, ob Sie Ihren Pkw-Anhänger vermieten oder ausschließlich selbst nutzen: Bis auf wenige Ausnahmen besteht in Deutschland Versicherungspflicht für Anhänger. Sprich: Wenn Sie Ihren Anhänger anmelden, benötigt die Kfz-Zulassungsstelle eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die eVB weist nach, dass der Anhänger mindestens mit Kfz-Haftpflicht versichert ist.
Der gesetzlich vorgeschriebene Basisschutz stellt sicher, dass durch den Anhänger geschädigte Dritte Schadensersatz erhalten. Optional können Sie als Anhängerversicherung eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Beide Kaskoversicherungen decken Schäden an Ihrem eigenen Anhänger ab.