Kenn­zeichen: Verlust oder Dieb­stahl

Was tun, wenn das Nummern­schild weg ist?
Kennzeichen verloren: Eine Frau steht vor einem Auto ohne nummernschild und tippt auf ihr Smartphone
  • Haben Sie Ihr Kenn­zeichen verloren oder wurde es gestohlen, sollten Sie schnell handeln: Melden Sie den Verlust der Polizei, um Miss­brauch zu verhindern.
  • Sie dürfen nur mit gültigen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen fahren. Nach der Verlust­meldung erhalten Sie bei der Zulassungs­stelle neue Nummern­schilder. Ihr altes Kenn­zeichen sperrt die Behörde für zehn Jahre.
  • Fahren Sie ohne Kenn­zeichen, erlischt der Ver­sicherungs­schutz und es droht ein Buß­geld. Lassen Sie das Auto stehen und infor­mieren Sie Ihre Versicherung. So gehen Sie sicher, dass Schäden an einem Fahr­zeug, an dem Ihr ent­wendetes Kenn­zeichen ange­bracht wurde, nicht Ihnen angelastet werden.

Zusammenfassung: Haben Sie Ihr Kenn­zeichen verloren, infor­mieren Sie:

  1. Die Polizei: So fallen Straf­taten nicht auf Sie zurück­.,
  2. Die Versicherung: Damit ver­hindern Sie, dass Schäden Ihnen ange­lastet werden.
  3. Die Zulassungs­stelle: Dort lassen Sie die alten Kenn­zeichen sperren und bean­tragen neue.

Wichtig: Lassen Sie das Auto stehen, denn Sie dürfen nicht ohne Kenn­zeichen fahren. Egal, ob das Nummern­schild verloren oder gestohlen wurde – Fahren ohne Kenn­zeichen ist nicht er­laubt und kostet 60 Euro Buß­geld. Außer­dem erlischt beim Fahren ohne Nummern­schilder der Versicherungs­schutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur das vordere oder hintere Kenn­zeichen verloren haben. Sie dürfen das Auto nur mit beiden Nummern­schildern auf öffent­lichen Straßen bewegen. Mehr zum Fahren ohne Versicherungs­schutz erfahren Sie in unserem Ratgeber: 

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog 15.1 (Stand: 17.10.2025)

 

Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Sie fest­stellen, dass Ihr Nummern­schild weg ist. Diebinnen oder Diebe können das Kenn­zeichen für Straf­taten verwenden, die auf Sie zurück­fallen, wenn Sie den Kenn­zeichen-Verlust nicht melden. 

Sind Sie sicher, dass das Kenn­zeichen nicht gestohlen wurde, können Sie direkt zur Zulassungs­stelle, ohne die Polizei aufzu­suchen. Dennoch ist eine Verlust­meldung rat­sam. So schützen Sie sich in der Zwischen­zeit vor Miss­brauch des verloren gegangenen Nummern­schilds.

Bei der Dienst­stelle benötigen Sie die Zulassungs­bescheini­gung Teil I (Fahrzeugschein) und Ihren Personal­ausweis. Sind Sie sicher, dass das Kfz-Kenn­zeichen gestohlen wurde, geben Sie bei der Polizei eine Anzeige auf. Sie erhalten eine Be­scheini­gung, die Sie später bei der Zulassungs­stelle benötigen.

Ja, es ist ratsam, Ihrer Auto­versicherung zu melden, dass Sie Ihr Kenn­zeichen verloren haben. Damit schützen Sie sich selbst: Denn wenn das ent­wendete Nummern­schild an einem fremden Fahr­zeug ange­bracht ist, könnten Schäden am Kfz auf Ihr Konto gehen.

Unter Umständen kommt außerdem die Teilkasko- oder Voll­kasko­ver­sicherung für die Kosten auf, die Ihnen bei der Bean­tra­gung eines neuen Kenn­zeichens entstehen. Ob sich das lohnt, hängt allerdings von den entstehenden Kosten und der Höhe Ihrer Selbst­beteiligung ab, wenn Sie diese bei Vertrags­abschluss vereinbart haben. Haben Sie nur das Kenn­zeichen verloren und keine anderen Schäden am Kfz durch das Ent­fernen des Nummern­schilds zu melden, liegt der Preis für das neue Kennzeichen normaler­weise unter der Summe Ihrer Selbst­beteiligung. Eine Abwicklung durch Ihre Versicherung wäre dann teurer, als das Kenn­zeichen selbst zu bezahlen.

Zusammenfassung: Um bei der Zu­lassungs­stelle ein neues Kenn­zeichen zu bean­tragen, benötigen Sie folgende Doku­mente:

  • Verlust­bescheinigung bzw. Dieb­stahl­anzeige der Polizei
  • Das noch vorhandene Kennzeichen: Falls nur ein Schild verloren ging bzw. gestohlen wurde
  • Zulassungs­bescheini­gungen I und II
  • eVB-Nummer
  • HU-Nachweis (Prüf­bericht oder Fahr­zeug­schein-Eintrag)
  • Personal­ausweis oder Reise­pass
  • falls Zulassungs­stelle einfordert: Eides­statt­liche Erklärung über den Verlust des Kenn­zeichens
  • falls andere Person für Sie den Behörden­gang übernimmt: Vollmacht
  • falls Kfz einem Unter­nehmen oder Verein gehört: Gewerbe­anmeldung oder Handels- bzw. Vereins­register­auszug

Die Zulassungs­stelle sperrt Ihr altes Kenn­zeichen für zehn Jahre. Sie erhalten eine neue Buch­staben- und Zahlen­kombi­nation. Auch die Fahr­zeug­papiere stellt die Behörde neu aus, zudem benötigen Sie eine neue Umwelt­plakette, da diese kenn­zeichen­gebunden ist. Alter­nativ erhalten Sie die Plakette auch bei Über­wachungs­vereinen wie DEKRA oder TÜV sowie bei AU-berechtigten Werk­stätten.

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Die Kosten für den Nummerschild-Ersatz sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie sollten jedoh mit mindestens 90 Euro Gebühren rechnen, da die Zu­lassungs­stelle wie bei einer Neu­zu­lassung Ihre Fahr­zeug­papiere neu aus­stellt und neue Nummern­schilder prägt. Zudem kommen gegebenen­falls weitere Kosten für Wunschkennzeichen oder Bußgelder auf Sie zu.

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Fertigen der neuen Nummernschilder ca. 25 Euro
Wunschkennzeichen ca. 10 Euro
Ausstellen Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) ca. 60 Euro
Umweltplakette ca. 10 Euro
ggf. Versicherung an Eides statt ca. 30 Euro
ggf. Bußgeld für Fahren ohne Kfz-Kennzeichen 60 Euro

Beispiel Kfz-Zulassungsstelle München: ab 24,80 Euro (Quelle: Stadt München, Stand: 17.10.2025)

Beispiel Kfz-Zulassungsstelle München: 12,80 Euro (Quelle: Stadt München, Stand: 17.10.2025)

Beispiel Kfz-Zulassungsstelle München:

Ausstellen Zulassungsbescheinigung I – 12 Euro (Quelle: Stadt München, Stand: 17.10.2025)

Ausstellen Zulassungsbescheinigung II – 50 Euro (Quelle: Stadt München, Stand: 17.10.2025)

Beispiel Kfz-Zulassungsstelle München: 12,80 Euro (Quelle: Stadt München, Stand: 17.10.2025)

Beispiel Führerscheinbeantragung: 30,70 Euro (Quelle: BayernPortal, Stand: 17.10.2025)

Wenn Sie Ihr Anhänger-, Moped- oder Motor­rad-Kennzeichen verloren haben oder es Diebe ent­wendeten, gehen Sie genauso vor wie bei Verlust des Auto­kenn­zeichens:

  1. Verlust oder Diebstahl der Polizei melden
  2. Versicherung informieren
  3. Zulassungs­stelle aufsuchen
  4. Neue Kenn­zeichen anbringen

Ausnahme: Verlieren Sie das Kenn­zeichen an Ihrem E-Scooter, müssen Sie nicht zur Zulassungs­stelle. Sie benötigen ein Ver­sicherungs­kenn­zeichen, das Sie von Ihrer Versicherung erhalten.

Geht im Ausland Ihr Kenn­zeichen verloren oder wird es gestohlen, sollten Sie so schnell wie möglich die dortige Polizei ein­schalten. Infor­mieren Sie zudem Ihre Ver­sicherung. Auch im Ausland dürfen Sie nicht ohne Kenn­zeichen fahren. Da Sie kein Ersatz­nummern­schild im Aus­land erhalten, müssen Sie einen Ab­schlepp­dienst orga­nisieren. Sind Sie zurück in Deutsch­land, melden Sie den Verlust der deutschen Polizei und beantragen bei der Zulassungs­behörde ein neues Kenn­zeichen.

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Wer haftet bei gestohlenen Kennzeichen?

Farhezughalter:innen haften nicht, wenn jemand ein gestohlenes oder gefundenes Kenn­zeichen an das eigene Kfz anbringt und damit Ordnungs­widrig­keiten oder Straf­taten begeht. Das gilt auch für verur­sachte Unfälle mit dem Kfz. Voraus­gesetzt, Polizei und Versicherung wissen über Verlust oder Dieb­stahl Bescheid. 

Für Kenn­zeichen­miss­brauch drohen nach § 22 StVG eine Geld­strafe oder bis zu ein Jahr Haft. Unter Um­ständen kommt auch Urkunden­fälschung infrage. Das bestraft der Gesetz­geber laut § 267 StGB mit bis zu fünf Jahren Haft.

Wie schütze ich mein Kennzeichen vor Diebstahl?

Es gibt nur wenige Maß­nahmen, mit denen Sie Ihr Kfz-Kennzeichen besser vor Dieb­stahl schützen können. Eine Lösung mit garantiertem Dieb­stahl­schutz gibt es aber nicht.

  • Sicherheits­schrauben: Nutzen Sie zum Befestigen der Nummern­schilder Torx-Schrauben oder Halb­rund­kopf­schrauben. Sie können nicht mit einem her­kömmlichen Schrauben­dreher gelöst werden. Das erschwert den Dieb­stahl.
  • Montage an Karosserie: Verschrauben Sie die Kenn­zeichen direkt an der Karosserie. Diebe und Diebinnen benötigen Werk­zeug zur Ab­montage.
  • Edelstahl-Halterungen: Anstelle der üblichen Kunst­stoff-Kenn­zeichen­halterungen gibt es hoch­wertige Alter­nativen aus Metall. Sie sind stabiler und auch hierfür braucht es zur Ab­nahme des Nummern­schilds spezielles Werk­zeug.

Kennzeichen verloren und weiterfahren: Was passiert?

Auch wenn Sie das Kenn­zeichen unbemerkt verloren haben: Sie dürfen das Auto nicht ohne Nummern­schild auf öffentlichen Straßen fahren. Kommt Ihnen das Nummern­schild während der Fahrt abhanden und geraten Sie in eine Polizei­kontrolle, liegt es im Ermessen des Beamten oder der Beamtin, ob er oder sie Ihnen Glauben schenkt. Fahren ohne Kenn­zeichen kostet ein Buß­geld in Höhe von 60 Euro.

Kann ich den Kennzeichen-Verlust online melden?

Das geht nur bedingt. Eine Online-Meldung bei der Polizei ist zwar via Online-Wache möglich, Sie benötigen aller­dings die Verlust­bescheini­gung oder den Nach­weis über die Dieb­stahl­anzeige von der Dienst­stelle. Bei der Ver­sicherung können Sie in der Regel eine Online-Schadens­meldung als Dieb­stahl einreichen. Der Gang zur Zulassungs­stelle bleibt Ihnen nicht erspart. Den nötigen Termin können Sie in der Regel online verein­baren.

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