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Elektroauto-Förderung 2026: Alles zur neuen Prämie

Die staatliche E-Auto-Förderung kehrt 2026 zurück, nachdem sie Ende 2023 ausgelaufen war. Die neue Förderung bietet privaten Käuferinnen und Käufern wieder finanzielle Anreize für den Erwerb eines Elektroautos. Der Umweltbonus soll vor allem Haushalte mit kleinen oder mittleren Einkommen bei der Anschaffung eines klimafreundlichen E-Auto unterstützen und die europäische Industrie stärken. Die neue Förderung der Elektromobilität tritt für gekaufte oder geleaste Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neufahrzeuge rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Elektroauto Förderung 2026: Nahaufnahme eines Elektroautos

Die neue Kaufprämie für Elektroautos 2026 besteht aus einer Basisförderung von 3.000 Euro. Familien mit Kindern erhalten einen zusätz­lichen Bonus von jeweils 500 Euro je Kind. Allerdings berücksichtig der Staat nur bis zu zwei Kinder. Die Gesamtförderung erhöht sich so auf maximal 4.000 Euro. Haushalte mit Niedrig­einkommen profitieren zusätzlich von einem Sonder­bonus von bis zu 2.000 Euro, wenn das monat­liche Haushalts­einkommen unter einem Netto-Jahres­gehalt von 45.000 Euro liegt. Insgesamt ist eine Elektroauto-Prämienhöhe von bis zu 6.000 Euro möglich. Für Plug-In-Hybride oder E-Autos mit Range Extender fällt die staatliche Förderung niedriger aus. Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro, die Maximalförderung 4.500 Euro.

Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Die E-Auto-Prämie richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen von bis zu 80.000 Euro. Die maximale Einkommens­grenze steigt für bis zu zwei Kinder um bis zu 5.000 Euro pro Kind. Zusätzliche Boni unterstützen gezielt vor allem Haushalte mit geringen Einkommen. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro erhalten zusätzlich 1.000 Euro, Haushalte mit höchstens 45.000 Euro sogar 2.000 Euro.

Förderfähig sind E-Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender, sowie Plug-In-Hybride. Allerdings müssen Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Entweder überschreiten die CO₂-Emissionen dieser Autos nicht 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder ihre elektrische Reichweite beträgt mindestens 80 Kilometer. Ab dem 1. Juli 2027 orientiert sich die Bundesregierung bei der Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb.

Die neue Förderung gilt nur für geleaste oder gekaufte Neuwagen. Nach Aussage des Bundes­umwelt­ministeriums gibt es keine Förderung für Gebraucht­wagen. Diese brauche mehr Zeit, um robuste Mecha­nismen gegen Mitnahme-Effekte und Betrug zu gewähr­leisten. Ob eine Gebraucht­wagen-Förderung für E-Autos zu einem späteren Zeitpunkt kommt, ist derzeit noch offen.

Eine Auswahl potenziell förder­fähiger Modelle finden Sie in der folgenden Tabelle:

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Modell
Unverbindlicher Listenpreis (Stand 15.12.2025)
Audi Q4 e-tron 46.150 €
BMW iX1 48.800 €
Citroen e-C3 19.990 €
Cupra Born 40.450 €
Fiat 500 Elektro 24.990 €
Ford Capri ST 2.3 42.400 €
Mini Cooper Electric 27.200 €
Opel Corsa-e 29.900 €
Peugeot e-208 36.525 €
Renault  5 E-Tech 27.900 €
Škoda Elroq 33.900 €
smart #1 36.990 €
VW ID.3 33.330 €

Berechtigte Personen können Förder-Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 online beim Förderportal des Bundesumweltministeriums einreichen. Aktuell gibt es das Online-Portal noch nicht. Die Förderung kann selbstverständlich rückwirkend beantragt werden. Dabei ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026 entscheidend.

Positive Reaktionen zur Wiederaufnahme der E-Auto Förderung kommen aus vielen Branchen­verbänden, weil sie den Absatz von batterie­elektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden wieder ankurbeln könnte. Auto­händler­verbände wie der ZDK erwarten beispiels­weise, dass die Kaufprämie zu deutlich mehr Fahrzeugverkäufen führen könnte, und prognos­tizieren bis zu 180.000 zusätz­liche Zulas­sungen im Jahr 2026. Auch der Verband der Inter­natio­nalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) geht davon aus, dass sich die Zahl der E-Auto-Zulassungen deutlich erhöhen kann. Voraus­setzung sei, dass der rechtliche Rahmen stimme und es einen weiteren Ausbau geeigneter Begleit­infra­struktur wie Ladepunkte gebe.

Es gibt jedoch auch kritische Reaktionen: Einige Händler­verbände befürchten, die Förderung könnte ein "Strohfeuer" ohne nachhaltige Nachfrage schaffen, insbe­sondere solange Details und Genehmi­gungen noch offen sind. Sie warnen außerdem vor Wertverlusten bei bestehenden Fahrzeugen und beklagen das Fehlen gebrauchter E-Autos in der Förderung. Eine Förderung von Gebraucht­wagen würde den Umstieg auf ein Elektroauto für einkommens­schwächere Haushalte weit attraktiver machen.

Eine aktuelle Daten­analyse des SWR Data Lab zeigt zudem, dass E-Autos trotz Prämie in der Regel weiterhin die teurere Option im Vergleich zu Verbrennern sind. Besonders preiswertere Klein- und Kompakt­wagen sind als Benziner oft nach wie vor günstiger als vergleich­bare E-Autos. Die E-Auto-Förderung von Neuwagen könnte ihr Ziel verfehlen.

Ja, der Bundestag hat beschlossen, die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektro­autos um fünf Jahre zu verlängern. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zuge­lassen oder vollständig auf Elektro­antrieb umgerüstet werden, bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben können – jedoch nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus. Die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos ist ab dem 1. Januar 2026 wirksam.

Personen, die einen Dienstwagen sowohl beruflich als auch privat nutzen, versteuern den geldwerten Vorteil. Entscheidend ist der Brutto­listen­preis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs. Für E-Autos und Brenn­stoffzellen­fahrzeuge, deren Kaufdatum nach dem 30. Juni 2025 liegt, wurde die Preisgrenze von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro ange­hoben.

Mehr Infos zu allen Förderoptionen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zur E-Auto-Förderung:

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