Die staatliche E-Auto-Förderung kehrt 2026 zurück, nachdem sie Ende 2023 ausgelaufen war. Die neue Förderung bietet privaten Käuferinnen und Käufern wieder finanzielle Anreize für den Erwerb eines Elektroautos. Der Umweltbonus soll vor allem Haushalte mit kleinen oder mittleren Einkommen bei der Anschaffung eines klimafreundlichen E-Auto unterstützen und die europäische Industrie stärken. Die neue Förderung der Elektromobilität tritt für gekaufte oder geleaste Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neufahrzeuge rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Elektroauto-Förderung 2026: Alles zur neuen Prämie
Wie hoch fällt die E-Auto-Förderung 2026 aus?
Die neue Kaufprämie für Elektroautos 2026 besteht aus einer Basisförderung von 3.000 Euro. Familien mit Kindern erhalten einen zusätzlichen Bonus von jeweils 500 Euro je Kind. Allerdings berücksichtig der Staat nur bis zu zwei Kinder. Die Gesamtförderung erhöht sich so auf maximal 4.000 Euro. Haushalte mit Niedrigeinkommen profitieren zusätzlich von einem Sonderbonus von bis zu 2.000 Euro, wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter einem Netto-Jahresgehalt von 45.000 Euro liegt. Insgesamt ist eine Elektroauto-Prämienhöhe von bis zu 6.000 Euro möglich. Für Plug-In-Hybride oder E-Autos mit Range Extender fällt die staatliche Förderung niedriger aus. Die Basisförderung beträgt 1.500 Euro, die Maximalförderung 4.500 Euro.
Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen. Die E-Auto-Prämie richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Die maximale Einkommensgrenze steigt für bis zu zwei Kinder um bis zu 5.000 Euro pro Kind. Zusätzliche Boni unterstützen gezielt vor allem Haushalte mit geringen Einkommen. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro erhalten zusätzlich 1.000 Euro, Haushalte mit höchstens 45.000 Euro sogar 2.000 Euro.
Für welche E-Auto-Modelle gilt die Förderung?
Förderfähig sind E-Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender, sowie Plug-In-Hybride. Allerdings müssen Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Entweder überschreiten die CO₂-Emissionen dieser Autos nicht 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder ihre elektrische Reichweite beträgt mindestens 80 Kilometer. Ab dem 1. Juli 2027 orientiert sich die Bundesregierung bei der Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb.
Die neue Förderung gilt nur für geleaste oder gekaufte Neuwagen. Nach Aussage des Bundesumweltministeriums gibt es keine Förderung für Gebrauchtwagen. Diese brauche mehr Zeit, um robuste Mechanismen gegen Mitnahme-Effekte und Betrug zu gewährleisten. Ob eine Gebrauchtwagen-Förderung für E-Autos zu einem späteren Zeitpunkt kommt, ist derzeit noch offen.
Eine Auswahl potenziell förderfähiger Modelle finden Sie in der folgenden Tabelle:
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Modell
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Unverbindlicher Listenpreis (Stand 15.12.2025)
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|---|---|
| Audi Q4 e-tron | 46.150 € |
| BMW iX1 | 48.800 € |
| Citroen e-C3 | 19.990 € |
| Cupra Born | 40.450 € |
| Fiat 500 Elektro | 24.990 € |
| Ford Capri ST 2.3 | 42.400 € |
| Mini Cooper Electric | 27.200 € |
| Opel Corsa-e | 29.900 € |
| Peugeot e-208 | 36.525 € |
| Renault 5 E-Tech | 27.900 € |
| Škoda Elroq | 33.900 € |
| smart #1 | 36.990 € |
| VW ID.3 | 33.330 € |
Wie und wann kann ich die E-Auto Förderung beantragen?
Berechtigte Personen können Förder-Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 online beim Förderportal des Bundesumweltministeriums einreichen. Aktuell gibt es das Online-Portal noch nicht. Die Förderung kann selbstverständlich rückwirkend beantragt werden. Dabei ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026 entscheidend.
Wie fallen die bisherigen Reaktionen auf die E-Auto Förderung 2026 aus?
Positive Reaktionen zur Wiederaufnahme der E-Auto Förderung kommen aus vielen Branchenverbänden, weil sie den Absatz von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden wieder ankurbeln könnte. Autohändlerverbände wie der ZDK erwarten beispielsweise, dass die Kaufprämie zu deutlich mehr Fahrzeugverkäufen führen könnte, und prognostizieren bis zu 180.000 zusätzliche Zulassungen im Jahr 2026. Auch der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) geht davon aus, dass sich die Zahl der E-Auto-Zulassungen deutlich erhöhen kann. Voraussetzung sei, dass der rechtliche Rahmen stimme und es einen weiteren Ausbau geeigneter Begleitinfrastruktur wie Ladepunkte gebe.
Es gibt jedoch auch kritische Reaktionen: Einige Händlerverbände befürchten, die Förderung könnte ein "Strohfeuer" ohne nachhaltige Nachfrage schaffen, insbesondere solange Details und Genehmigungen noch offen sind. Sie warnen außerdem vor Wertverlusten bei bestehenden Fahrzeugen und beklagen das Fehlen gebrauchter E-Autos in der Förderung. Eine Förderung von Gebrauchtwagen würde den Umstieg auf ein Elektroauto für einkommensschwächere Haushalte weit attraktiver machen.
Eine aktuelle Datenanalyse des SWR Data Lab zeigt zudem, dass E-Autos trotz Prämie in der Regel weiterhin die teurere Option im Vergleich zu Verbrennern sind. Besonders preiswertere Klein- und Kompaktwagen sind als Benziner oft nach wie vor günstiger als vergleichbare E-Autos. Die E-Auto-Förderung von Neuwagen könnte ihr Ziel verfehlen.
Gibt es 2026 noch andere E-Auto Förderungen?
Ja, der Bundestag hat beschlossen, die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos um fünf Jahre zu verlängern. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben können – jedoch nicht über den 31. Dezember 2035 hinaus. Die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektroautos ist ab dem 1. Januar 2026 wirksam.
Personen, die einen Dienstwagen sowohl beruflich als auch privat nutzen, versteuern den geldwerten Vorteil. Entscheidend ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs. Für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Kaufdatum nach dem 30. Juni 2025 liegt, wurde die Preisgrenze von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Mehr Infos zu allen Förderoptionen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zur E-Auto-Förderung: