Junge Frau sitzt mit Tablet am Fenster

Welche Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung gibt es?

  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Allianz bietet nicht alle der hier vorgestellten Versicherungsprodukte an.
  • Sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, ist in der Regel für jeden wichtig – für Arbeitnehmer und Selbstständige.
  • Einen gesetzlichen Schutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente können nur Personen erhalten, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden und die Rente vor dem 01.01.2001 beantragt haben. Für alle anderen gibt es nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reicht jedoch häufig nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
  • Um Ihre Arbeitskraft abzusichern, ist deshalb häufig eine private Berufsunfähigkeits­versicherung notwendig. In einigen Fällen müssen Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder hohen Berufsrisiken mit Risikozuschlägen oder gar Ablehnung bei der BU rechnen.
  • Wer von der Berufsunfähigkeits­versicherung abgelehnt wurde oder eine andere Möglichkeit der Arbeitskraftabsicherung sucht, kann sich nach Alternativen umsehen. Einige davon stellen wir in diesem Ratgeber vor.
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Illustration "Gut zu wissen"
Gut zu wissen
Illustration "Gut zu wissen"

Verlieren Sie durch eine Erkrankung oder einen Unfall Ihre Arbeitskraft, entstehen schnell große finanzielle Einbußen. Dabei sollten Sie sich nicht auf gesetzliche Leistungen verlassen, denn der staatliche Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit gilt nur für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden und die Leistung vor dem 01.01.2001 beantragt haben. Für alle, die danach geboren wurden, gibt es seit 2001 die Erwerbsminderungsrente

Dabei wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich seiner Arbeit nachgehen kann, erhält nur einen Teil der Summe. Eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhalten nur Personen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten könnenDer Schutz weist allerdings einige Lücken auf und die gesetzlichen Hürden sind sehr hoch.

Wenn Sie abgelehnt wurden
Wer die finanziellen Einbußen durch eine Berufsunfähigkeit mindern möchte, sollte sich für diesen Fall privat absichern. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen können die BU-Versicherung aber eventuell nur mit Risikozuschlägen, einer Ausschlussklausel oder überhaupt nicht abschließenEine Absicherung für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen verfrüht aus Ihrem Beruf ausscheiden müssen, ist allerdings für viele unverzichtbar. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige andere Möglichkeiten der Arbeitskraftsicherung, um ein Einkommen zu erhalten.
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Eine mögliche Alternative zur BU
Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist der Berufsunfähigkeits­versicherung grundsätzlich am ähnlichsten. Auch diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente an den Versicherungsnehmer – unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall der Grund für die Erwerbsunfähigkeit ist. Die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung zahlt allerdings erst, wenn der Versicherte gar nicht mehr arbeiten kann. Dafür sind die Beiträge meist günstiger.

Erwerbs­unfähigkeits­versicherung für wen?

Für die meisten Versicherer gilt man als erwerbsunfähig, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Dagegen zahlt die BU schon, wenn Sie mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sind. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann einen Basisschutz zur finanziellen Sicherung Ihrer Arbeitskraft bieten. Zum Beispiel für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen kann die Erwerbsunfähig­keitsversicherung in einigen Fällen eine Möglichkeit sein, ihr Einkommen abzusichern und damit Einkommenseinbußen auszugleichen. Teilweise sind psychische Krankheiten auch eingeschlossen. Zwar nehmen Versicherer bei einer Erwerbsunfähig­keitsversicherung ebenfalls eine Gesundheitsprüfung vor, diese ist aber oft weniger detailliert als bei der Berufsunfähig­keitsversicherung.

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Absicherung bei Beeinträchtigungen von Grund­fähig­keiten
Mit einer Grundfähigkeitsversicherung werden elementare Grundfähigkeiten abgesichert. Falls der Versicherte eine oder mehrere Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, das Nutzen der Hände sowie Knien oder Bücken verliert, leistet die Versicherung meistens in Form einer monatlichen Rente. Welche Grundfähigkeiten genau versichert sind oder wann diese Fähigkeit als verloren gilt, ist von Versicherer zu Versicherer individuell geregelt.

Zu den Grundfähigkeiten gehören unter anderem:

  • Heben und Tragen
  • Gehen
  • Gebrauch einer Hand
  • Gebrauch eines Arms

Wenn eine der versicherten Fähigkeiten voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum (häufig mindestens sechs Monate) ununterbrochen beeinträchtigt ist, erhalten Sie eine Rente und müssen in dieser Zeit keine Beiträge zahlen. Durch die genaue Definition in den jeweiligen Policen fällt die Prüfung relativ einfach aus. Aufgrund unterschiedlicher Formulierungen in den verschiedenen Bedingungen der Anbieter wird es allerdings schwierig, Angebote miteinander zu vergleichen.

Die Bedingungen für eine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung regeln die Anbieter individuell in ihren Versicherungsbedingungen. Die meisten Versicherer zahlen bereits bei Einschränkungen der versicherten Grundfähigkeiten. Arbeiten Sie im Kundenkontakt mit Telefon und Tastatur, können Sie eventuell schon lange bevor Sie die Fähigkeit Ihre Hände zu benutzen ganz verlieren, nicht mehr arbeiten. Anders als bei der BU müssen Sie nicht berufsunfähig sein, damit der Versicherer seine Leistung erbringt. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust von bestimmten Fähigkeiten, die versichert sind.

Wenn Sie Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten absichern möchten, ist die Grundfähigkeitsversicherung in der Regel die richtige Wahl. Vor allem Menschen mit handwerklichen Berufen sollten sie in Betracht ziehen. Kann ein Handwerker beispielsweise nicht mehr auf ein Gerüst oder eine Leiter steigen, weil seine Beine nicht mehr mitmachen, greift die Grundfähigkeitsversicherung.

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Finanzielle Absicherung gegen schwere Erkrankungen
Die Dread-Disease-Versicherung, auch Schwere-Krankheiten-Versicherung, versichert bestimmte Krankheiten wie Krebs, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt. Die Leistungen sind unabhängig davon, ob der Versicherte seinen Beruf im Krankheitsfall noch ausüben kann.
Ein Mann entspannt sich zuhause auf dem Sofa

Im Gegensatz zur BU leistet der Versicherer keine monatliche Rente, sondern eine Einmalzahlung. Die genaue Anzahl der versicherten Krankheiten kann von Versicherer zu Versicherer variieren. Häufig sind folgende Krankheiten versichert:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose

Zu beachten ist jedoch, dass in der Versicherung ausschließlich die vorher festgelegten Krankheitsbilder abgedeckt sind. Treten Krankheiten auf, die nicht auf der Liste stehen oder bei denen der vorher definierte Schweregrad nicht erreicht wurde, leistet der Versicherer nicht. Psychische Krankheiten wie Depressionen oder auch Gelenk- und Rückenbeschwerden sind meist nicht abgedeckt, beides häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit. Psychische Erkrankungen waren im Jahr 2019 mit 29,65 Prozent sogar der häufigste Grund, warum Menschen berufsunfähig geworden sind. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates waren in rund 20,89 Prozent der Fälle ursächlich für eine Berufsunfähigkeit. 

Eine Dread-Disease Versicherung kann für Personen sinnvoll sein, die sich gegen bestimmte schwere Erkrankungen finanziell absichern wollen. Der einmalige Betrag kann auch dabei helfen, die Wohnung so umzubauen, dass sie barrierefrei wird oder Therapien zu finanzieren. Damit die Zahlung für alle Kosten ausreicht, muss allerdings eine hohe Versicherungssumme vereinbart werden, womit auch die Beiträge für die Versicherung steigen.

Quelle: Die Versicherer (26.4.2019). Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Statistik: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
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Wenn Sie durch einen Unfall berufsunfähig werden
Ein Unfall kann eine dauerhafte Behinderung oder Invalidität zur Folge haben. Nach einem Unfall muss mit Gehaltseinbußen gerechnet werden. Außerdem ist unter Umständen ein Umbau des Hauses notwendig. Die private Unfallversicherung kann vor den finanziellen Schäden eines Unfalls schützen. 

Eine Unfallversicherung (UV) deckt dauerhafte Unfallfolgen ab, bei denen die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt bleibt. Dies geschieht unabhängig davon, ob sich der Unfall während der Freizeit oder am Arbeitsplatz ereignet hat. Im Leistungsfall erhalten Sie eine Einmalzahlung und ggf. eine Rente. Die Höhe der Leistung hängt unter anderem von dem Invaliditätsgrad nach dem Unfall ab. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, ist es unerheblich, ob Sie Ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit noch ausüben können. Bestenfalls kombinieren Sie die beiden Versicherungen.

Unfallversicherung oder BU? 

Ist es Ihnen nicht möglich, eine BU oder eine der genannten Alternativen abzuschließen, kann die private Unfallversicherung einen Teil des finanziellen Risikos abdecken. Auch wenn Sie bereits eine BU abgeschlossen haben, kann die Versicherung für Sie sinnvoll sein, da sie zusätzlich leistet. So können zum Beispiel behindertengerechte Umbauten am Auto oder am Haus bezahlt werden. Die Risikoprüfung bei der Unfallversicherung ist in der Regel nicht so umfangreich wie die einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen können eine private UV eher abschließen. Da die Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen durch Krankheiten ausgelöst wird, ist die private Unfallversicherung nur bedingt eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine Unfallversicherung eignet sich für alle Personen, die sich nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf Wegen und in der Freizeit gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchten. Vor allem für Extremsportler sollte diese Versicherung eine Überlegung wert sein, denn für gefährliche Hobbys werden in der Berufsunfähigkeitsversicherung häufig Risikozuschläge verlangt. So kann es sich in diesen Fällen durchaus lohnen, den Risikosport zusätzlich über eine Unfallversicherung abzudecken.

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Kombination aus verschiedenen Versicherungen 
Diese Versicherung stellt einen Sonderfall in den BU-Alternativen dar, weil sie Merkmale aus verschiedenen Versicherungsprodukten kombiniert. Die Multi-Risk-Police, auch Funktionsinvaliditätsversicherung oder Multi-Risk-Versicherung genannt, ist in der Regel nach Art der Sachversicherung kalkuliert. Dadurch können die Beiträge während der Laufzeit der Versicherung steigen. Die Multi-Risk-Versicherung bietet Absicherung bei Unfällen, Krebs, Pflegebedürftigkeit, bei Organschäden oder wenn Sie bestimmte Fähigkeiten verlieren.
Paar sieht sich Papiere an

Leistungen aus der Versicherung werden fällig, wenn man bestimmte Fähigkeiten verliert, durch einen Unfall dauerhaft geschädigt wird, pflegebedürftig wird oder an einer schweren Krankheit erkrankt. In der Regel wird die Leistung in Form einer einmaligen Zahlung erbracht. In welchen Fällen der Versicherer leistet, ist genau geregelt. Bevor eine Rente gezahlt wird, muss beispielsweise eine versicherte Grundfähigkeit langfristig beeinträchtigt werden oder verloren gehen oder bei einem Unfall ein bestimmter Invaliditätsgrad erreicht werden.

Da auch weniger versichert ist, ist die eigentliche Gesundheitsprüfung bei einer Multi-Risk-Police weniger umfangreich als bei einer BU. Aus diesem Grund haben Menschen mit Vorerkrankungen eher die Chance, eine Multi-Risk-Police zu erhalten. Auch für Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf körperlich schwer arbeiten oder anderen Risiken ausgesetzt sind, kann diese Versicherung eine – wenn auch nicht im selben Umfang leistende – Alternative zur BU-Versicherung darstellen. Trotz der Kombination aus unterschiedlichen Versicherungen ist die Absicherung im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung weniger umfassend.

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Fazit: Diese Möglichkeiten haben Sie

Keine der aufgeführten Alternativen kann die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung adäquat ersetzen. Einige sind zwar preiswerter, doch ist ihr Leistungsumfang bei Weitem nur schwer mit dem der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar. Jede der vorgestellten Versicherungen hat ihre Daseinsberechtigung; im Einzelfall kommt es auf den Absicherungsbedarf einer Person an. So kann zum Beispiel die Grundfähigkeitsversicherung Personen, die in ihrem Beruf handwerklich oder körperlich tätig sind, einen adäquaten und passgenauen Schutz ihrer Arbeitskraft bieten.

Aus diesem Grund sollten Sie zunächst versuchen, eine BU abzuschließen. Ein Grund für eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann sein, dass Sie aufgrund Ihres Berufs, eines gefährlichen Hobbys oder wegen Vorerkrankungen keine BU abschließen wollen. Auch Rauchen gilt bei vielen Versicherern als einer der Risikofaktoren.

Andere Versicherungen oft weniger umfangreich

Im Vergleich zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet die BU zum Beispiel deutlich früher. Wenn der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichtet, müssen die Betroffenen auch nicht erst eine andere Tätigkeit ausüben. Dafür muss in der Police allerdings eine abstrakte Verweisung ausgeschlossen sein. Die Dread-Disease-Versicherung beschränkt den Leistungsfall auf das Auftreten bestimmter Krankheiten. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nur beim anteiligen oder vollständigen Verlust bestimmter Grundfähigkeiten. Es gibt auch Grundfähigkeitsversicherungen, die sich mit einer Dread-Disease Komponente ergänzen lassen. 

Die Multi-Risk-Police lässt sich nur bedingt beziehungsweise gar nicht als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ansehen. Der Abschluss für Menschen mit Vorerkrankungen ist zwar leichter, jedoch ist der Schutz weniger umfangreich als bei einer BU. Zudem sind zum Beispiel nur bestimmte schwere Krankheiten versichert und die Voraussetzungen für eine Leistung strikter. Beispielsweise muss ein Nachweis darüber vorliegen, ob die Schädigung eines Organs dauerhaft ist.

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Wischen um mehr anzuzeigen

Versicherung Voraussetzungen für Leistung Leistung
Berufsunfähigkeitsversicherung Ausübung der aktuellen Tätigkeit nicht mehr möglich.
Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % liegt für einen längeren Zeitraum vor.
Monatliche Rente
Erwerbsunfähigkeitsversicherung Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist gar nicht mehr möglich.
Erwerbsunfähigkeit zu 100 % liegt vor bzw. es sind weniger als drei Stunden Arbeit am Tag möglich.
Monatliche Rente
Grundfähigkeitsversicherung Eine versicherte Grundfähigkeit ist langfristig oder dauerhaft beeinträchtigt. Monatliche Rente
Dread-Disease-Versicherung Eine der versicherten schweren Krankheiten tritt erstmalig auf. Einmalzahlung
Unfallversicherung Ein Unfall führt zu einer dauerhaften Beeinträchtigung. Einmalzahlung oder monatliche Rente
Multi-Risk-Police Leistung bei bestimmten Invaliditätsgrad nach Unfall, Organschäden, Krebs, Verlust von Grundfähigkeiten oder Pflegebedürftigkeit.Einmalzahlung oder monatliche Rente Einmalzahlung oder monatliche Rente
Illustration: Tipp
Illustration: Tipp
  • Versuchen Sie zunächst, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen (anonymer QuickCheck, ob vorhandene Vorerkrankungen bei der BU der Allianz relevant sind). In der Regel gilt: Je früher Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge.
  • Werden Sie aufgrund von Vorerkrankungen oder von anderen Risikofaktoren (z.B. Beruf, gefährliches Hobby) vom Versicherer abgelehnt, können Sie eine der Alternativen prüfen.
  • Bei den Gesundheitsfragen werden häufig die letzten fünf oder zehn Jahre betrachtet. Das heißt, Sie können die Berufsunfähig­keitsversicherung nach diesem Zeitraum erneut beantragen.
  • Denken Sie daran, dass die vorgestellten Versicherungen weniger umfassend sind als eine BU und diese daher nicht vollständig ersetzen können.
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