Ein Versorgungswerk wird i. d. R. von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern einer Branche gegründet. Das Ziel von Versorgungswerken ist es, für die Beschäftigten der jeweiligen Branchen maßgeschneiderte Lösungen für die Altersvorsorge bzw. Arbeitskraftsicherung zu vereinbaren. Versorgungswerke haben meist mehrere Konsortialpartner (Finanzdienstleister), damit die Absicherung der Vorsorgelösungen nicht nur von einer einzelnen Versicherungsgesellschaft getragen wird. Oft basieren diese Vorsorgelösungen auf tarifvertraglichen Regelungen und werden daher immer eng mit allen Vertretern der Versorgungswerke abgestimmt.
Nicht zu verwechseln mit berufsständischen Versorgungswerken: Darunter sind gesonderte Systeme zu verstehen, die für die kammerfähigen Freine Berufe der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Notare und Steuerberater gelten und die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder gewährleisten.