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Branchen­Lösungen leben

Versorgungs­werke

  • Erklärung: Ein Versorgungswerk ist eine Versorgungseinrichtung mit dem Ziel für die Berufstätigen einer Branche oder eines Berufsverbandes eine Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge bereitzustellen. Zu unterscheiden sind berufsständische Versorgungswerke und freiwillige Versorgungswerke.
  • Teilnehmen: Die Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken ist für bestimmte freie Berufsgruppen verpflichtend. Freiwillige Versorgungswerke werden von Arbeitgeberverbänden oder Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten bestimmter Branchen eingerichtet. Um die Vorteile eines freiwilligen Versorgungswerkes nutzen zu können, muss Ihr Unternehmen der jeweiligen Branche angehören. Der Arbeitgeber tritt dem Versorgungswerk bei.
  • Allianz: Die Allianz ist Partner großer Versorgungswerke und Verbandslösungen. Unter der Marke "BranchenLösungen leben" bieten wir maßgeschneiderte Branchenlösungen. Profitieren Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber von unserer Erfahrung und sprechen Sie uns an.
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Versorgungs­werk Definition & Erklärung
Ein Versorgungswerk ist eine Versicherungseinrichtung mit dem Ziel für die Berufstätigen einer Branche, eines Berufsverbandes oder eines Unternehmens eine Altersvorsorge, Arbeitskraftabsicherung und Hinterbliebenenvorsorge bereitzustellen. Der Begriff umfasst dabei im Kern die berufsständischen Versorgungswerke der freien Kammerberufe, aber darüber hinaus auch freiwillige Versorgungswerke zur zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
 

Was sind freiwillige Versorgungswerke? Freiwillige Versorgungswerke sind von Berufsverbänden oder Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebervertretern einer Branche gegründete Versorgungseinrichtungen zur ergänzenden betrieblichen oder privaten Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge ihrer Mitglieder. Sie stehen den Beschäftigten der jeweiligen Branchen offen. Es gibt üblicherweise für jeden Berufsverband oder jede Branche nur ein freiwilliges Versorgungswerk und in der Regel nicht mehrere. Oft basieren die Vorsorgelösungen eines freiwilligen Versorgungswerkes auf tarifvertraglichen Regelungen. Um als Arbeitnehmer die Versorgung eines freiwilligen Versorgungswerkes nutzen zu können, tritt der Arbeitgeber dem Versorgungswerk bei.

Freiwillige Versorgungswerke bieten, anders als berufsständische Versorgungswerke, eine private oder betriebliche Zusatzversorgung und keine Pflicht- und Regelversorgung an. Versicherte eines freiwilligen Versorgungswerkes sind deshalb weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Über freiwillige Versorgungswerke können Arbeitnehmer oftmals günstige Konditionen erhalten, die sonst von Versicherungen nur an Großkunden vergeben werden. In der Regel ist es möglich die Leistungen des freiwilligen Versorgungswerks beim Berufswechsel mitzunehmen.

Nach dem Vorbild der berufsständischen Versorgungswerke gestalten auch freiwillige Versorgungswerke die Absicherung Ihrer Mitglieder möglichst krisensicher und unabhängig. Deshalb verteilen freiwillige Versorgungswerke mögliche Risiken auf mehrere Träger (Konsortialpartner), damit die Absicherung nicht nur von einer einzelnen Versicherungsgesellschaft getragen wird. Eine solche Gruppe von Finanzdienstleistern (Konsortium) ist charakteristisch für freiwillige Versorgungswerke. Als Konsortium können die Finanzdienstleister besser auf Veränderungen am Markt reagieren und gemeinschaftlich besonders gute Leistungen anbieten. Wenn es geboten ist, kann das Versorgungswerk Konsortialpartner auszutauschen.
Eine mit den Leistungen freiwilliger Versorgungswerke vergleichbare Zusatzversorgung für Arbeitnehmer bieten auch die sogenannten Verbandslösungen. Von einer Verbandslösung spricht man, wenn ein Arbeitgeberverband oder Berufsverband mit einem Versicherer eine Rahmenvereinbarung zu bestimmten Vorsorgeprodukten schließt. Dabei werden die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt und besondere Konditionen für die Mitglieder des Verbandes vereinbart. Eine Zugehörigkeit in den jeweiligen Arbeitgeberverbänden oder Berufsverbänden ist notwendig, um als Arbeitnehmer die Vorteile eine Verbandslösung nutzen zu können. In der Regel sind diese Mitgliedschaften beitragsfrei.
Im Folgenden finden Sie eine Liste freiwilliger Versorgungswerke und Verbandslösungen in Deutschland nach Branche. Falls Sie Ihre Branche bzw. Ihren Beruf in dieser Übersicht nicht finden, fragen Sie bei Ihrem Allianz-Ansprechpartner vor Ort nach. Unsere Experten beraten Sie gerne, welche Lösungen für Sie in Frage kommen. Ausgewählte freiwillige Versorgungswerke auf einen Blick:

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Branche
Lösung
Metallbranche Versorgungswerk MetallRente
Presse/Medien Versorgungswerk der Presse
Gesundheitswesen Versorgungswerk KlinikRente
Chemiebranche Chemie-Verbandsrahmenvertrag, Arbeitskraftschutz Flex IGBCE
Verkehrswirtschaft MobilitätsRente - Versorgungswerk der Verkehrswirtschaft
Garten- und Landschaftsbau Versorgungswerk GaLaBau
Erweitertes Gesundheitswesen Verband der Heilberufe
Handwerk HandWerkerPlan
Hotel- und Gaststättengewerbe HoGaPlan
Industrie Industrie-Pensions-Verein
Kleinunternehmen/Dienstleistungen BusinessVorsorgePlan
Landwirtschaft Landwirtschaftlicher Versicherten-Verband
Rechts- und Wirtschaftswesen Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Berufsständische Versorgungswerke sind solidarische Versorgungseinrichtungen für bestimmte freie Berufe wie z.B. Ärzte oder Architekten. Diese Berufe verfügten schon früh über starke Selbstverwaltungen auf der Ebene der Bundesländer und haben sich, als sie im Jahr 1923 und noch mal im Jahr 1957 keinen Zugang mehr zur gesetzlichen Rentenversicherung hatten, eine eigene Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge aufgebaut.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben sich diese historische Sonderrolle als gleichwertiger Pflichtversorger bis heute behalten: Die berufsständische Versorgung bestimmter freier Berufe durch berufsständische Versorgungswerke ist im deutschen Rentensystem der gesetzlichen Regelsicherung (Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge) gleichgestellt und neben der Beamtenversorgung der „ersten Schicht“ zuzuordnen. Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung heute allen freien Berufen offensteht, sind Beschäftigte bestimmter freier Berufe trotzdem weiterhin zur Mitgliedschaft in ihren jeweiligen berufsständischen Versorgungswerken verpflichtet. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, können Sie sich im Gegenzug von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Mehr über Berufsständische Versorgungswerke

Was sind firmeneigene Versorgungswerke? Leider wird der Begriff Versorgungswerk überstrapaziert und häufig auch falsch für privateLösungen der betrieblichen Altersvorsorge einzelner Unternehmen verwendet. Diese sogenannten „firmeneigenen Versorgungswerke“ tragen die Bezeichnung „Versorgungswerk“ zu Unrecht, weil sie oftmals nicht unabhängig, sondern nur über ein einzelnes Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden.
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Vorteile nutzen
Freiwillige Versorgungswerke werden für die Beschäftigten bestimmter Branchen oder Berufsverbände eingerichtet. Um die Vorteile nutzen zu können müssen sie in der Branche beschäftigt sein und Ihr Arbeitgeber tritt dem freiwilligen Versorgungswerke bei. Wenn Sie über das freiwillige Versorgungswerk Ihrer Branche keine ausreichenden Informationen haben, sollten Sie Ihren Tarifvertrag kennen, Ihr Versorgungswerk finden, seine Leistungen prüfen und mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung sprechen.
 
Wenn für Ihre Branche ein (Haus-) Tarifvertrag oder Manteltarifvertrag gilt, sollten Ihnen seine wesentlichen Inhalte bekannt sein. Sie finden dort alle für Sie geltenden zusätzlichen Sozial- und Vorsorgeleistungen Ihrer Branche, z.B. Zuzahlungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge oder Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Wenn Sie das freiwillige Versorgungswerk Ihrer Branche nicht kennen, sollten Sie herausfinden, ob es eines gibt und welche Leistungen es anbietet. Wenn Ihnen die Leistungen nicht transparent werden helfen wir Ihnen gerne. Oder Sie fragen direkt beim Versorgungswerk nach.
Wenn Sie die vereinbarten Leistungen aus dem Tarifvertrag und die Leistungen des freiwilligen Versorgungswerkes Ihrer Branche kennen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Mit ihm gemeinsam können Sie dann besprechen, wie Ihr Arbeitgeber Sie beim Aufbau Ihrer Vorsorge unterstützen kann. Gerne helfen wir Ihnen bei dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Das Versorgungswerk MetallRente ist der Partner für die Metall- und Elektroindustrie, wenn es um Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung geht. Es wurde gemeinsam von der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründet und ist mittlerweile das größte Versorgungswerk Deutschlands. Die Allianz ist federführender Partner im Konsortium von MetallRente. MetallRente bietet Großkunden­konditionen – in mittelständischen Betrieben genauso wie in Großunternehmen. Zusätzlich zur Metall- und Elektroindustrie gehören die Holz-, Kunststoff-, Textil- und IT-Industrie zu den Branchen des Versorgungswerks.
Das Versorgungswerk der Presse ist eine der ältesten Versorgungseinrichtungen für Berufe der Kommunikations- und Medienbranche. Die Allianz ist hier federführender Partner. Möchten Sie auch für Angehörige wie Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder vorsorgen? Dies ist insbesondere über das Versorgungswerk der Presse möglich.
Das Versorgungswerk KlinikRente wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. und dem Pensionsverein Deutscher Kranken- und Pflegeeinrichtungen gegründet. Die Allianz ist federführender Partner im Konsortium von KlinikRente, dem Branchenstandard im Gesundheitswesen. Als flächendeckende Lösung für stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen ist dabei die Mitnahme der KlinikRente-Versorgung zu einem neuen Arbeitgeber besonders einfach.
Das Versorgungswerk MobilitätsRente wurde von Branchenverbänden der Verkehrswirtschaft aufgebaut, um möglichst einfach und effizient Vorsorgelücken zu schließen. Die MobilitätsRente bietet Ihnen nützliche Altersvorsorgeangebote, um unterschiedliche staatliche Fördermodelle zu nutzen. Die Allianz ist als einer der führenden Vorsorgeexperten dabei.
Für nicht stationäre Einrichtungen, z.B. eine Arztpraxis, bietet die Allianz eine gesonderte Lösung über den Verband der Heilberufe (VdH). Arbeiten Sie im weitgefächerten Bereich des Gesundheitswesens, haben Sie, die Möglichkeit, attraktive Konditionen beim Aufbau Ihrer Vorsorge und zur Arbeitskraftsicherung zu nutzen. Eine Mitgliedschaft im Verband der Heilberufe ist beitragsfrei.
Für Handwerksbetriebe aller Art, die in der Handwerkskammer eingetragen sind, bietet der HandWerkerPlan (HWP) auf die breite Branche maßgeschneiderte Vorsorgelösungen. Egal, ob Sie Ihr Einkommen absichern oder höhere Beiträge für Ihre Altersvorsorge einbringen möchten, über den HandWerkerPlan findet sich die für Sie passende Lösung.
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Die Branchen­lösungen der Allianz
Die Allianz ist Partner großer Versorgungswerke und Verbandslösungen. Unter unserer Marke "BranchenLösungen leben" bieten wir für die individuellen Bedürfnisse jeder Branche maßgeschneiderte Branchenlösungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge und Arbeitskraftsicherung an. Tarifvertragliche Besonderheiten einzelner Branchen sind in den Branchenlösungen berücksichtigt. 
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