Was sind freiwillige Versorgungswerke? Freiwillige Versorgungswerke sind von Berufsverbänden oder Arbeitnehmervertretungen einer Branche gegründete Versorgungseinrichtungen zur ergänzenden betrieblichen oder privaten Altersvorsorge, Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge ihrer Mitglieder. Sie stehen den Beschäftigten der jeweiligen Branchen offen. Es gibt üblicherweise für jeden Berufsverband oder jede Branche nur ein freiwilliges Versorgungswerk und in der Regel nicht mehrere. Oft basieren die Vorsorgelösungen eines freiwilligen Versorgungswerkes auf tarifvertraglichen Regelungen. Um als Arbeitnehmer:in die Versorgung eines freiwilligen Versorgungswerkes nutzen zu können, tritt der Arbeitgeber dem Versorgungswerk bei.
Freiwillige Versorgungswerke bieten, anders als berufsständische Versorgungswerke, eine private oder betriebliche Zusatzversorgung und keine Pflicht- und Regelversorgung an. Versicherte eines freiwilligen Versorgungswerkes sind deshalb weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Über freiwillige Versorgungswerke können Arbeitnehmer:innen oftmals günstige Konditionen erhalten, die sonst von Versicherungen nur an Großkunden und -kundinnen vergeben werden. In der Regel ist es möglich, die Leistungen des freiwilligen Versorgungswerks beim Berufswechsel mitzunehmen.