Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln - Frau sitz an einem Tisch und sieht nachdenklich aus.
BU wechseln – sinnvoll?

Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufs­unfähig­keits­versicherung. Erfahren Sie, ob es möglich ist, eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zu wechseln bzw. was Sie dabei beachten sollten.
  • Wer mit seinem bestehenden BU-Vertrag unzufrieden ist, kann seine Berufs­unfähig­keits­versicherung unter Umständen wechseln. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein, da er auch Nach­teile haben kann. Eine BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorge­ver­si­che­rungen überhaupt. Der Versicherungs­schutz sollte nicht gefährdet werden.
  • Ein Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versicherung kann sinnvoll sein, wenn die neue Versicherung bei gleichen Leistungen günstiger ist als die alte – oder mit Konditionen überzeugt, die der Altvertrag nicht enthält.
  • Möchten Sie Ihre BU wechseln, verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheits­prüfung. Hat sich Ihr Gesundheits­zustand seit dem letzten Antrag verschlechtert, kann es nachteilig für Sie sein, einen neuen BU-Vertrag abzuschließen.
  • Neben einem Wechsel des Versicherers gibt es auch die Möglichkeit, die Wechsel­option zu nutzen, also z.B. in einen anderen Tarif zu wechseln oder von einer Berufs­unfähig­keits­zusatz­versicherung in eine selbst­ständige BU-Versicherung.
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Warum BU wechseln? 
Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zu wechseln, sollte grund­sätzlich eher die Ausnahme sein. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Berufs­unfähigkeit. Für diesen Fall sollten Sie umfassend abgesichert sein. Außerdem ist ein Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versicherung mit zunehm­endem Alter oder bereits bestehenden Vor­erkrank­ungen häufig schwieriger. Trotzdem gibt es Situa­tionen, in denen ein Versicherer- bzw. Tarif­wechsel sinnvoll erscheint. Gründe für einen Wechsel­wunsch können sein:
 
  • Vertragsdetails: Sie stellen fest, dass Ihr BU-Vertrag in seiner jetzigen Form für Sie nicht mehr passend ist, z.B. weil er keine Nach­versicherungs­garantie oder keine Verlängerungs­option enthält und daher unflexibel ist.
  • Beitragserhöhung: Der BU-Versicherer erhöht den Versicherung­sbeitrag des Altvertrags (z.B. durch Redu­zierung der Überschüsse). Tipp: Achten Sie vor Vertrags­abschluss darauf, dass dieser nicht nur einen geringen Zahl­beitrag, sondern auch ein eher geringes Verteuerungsrisiko hat.
  • Wechsel des Tarifs: In manchen Fällen ist es unter bestimmten Voraus­setzungen möglich, innerhalb einer Versicherung von einem Tarif in den anderen zu wechseln. Dafür müssen Sie in der Regel jedoch eine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen.
  • Umwandlungsoption: Wenn Sie eine Versicherung mit dem Zusatzbaustein Beruf­sunfähigkeit­svorsorge abgeschlossen haben, können Sie diesen bei manchen Versicherern in eine eigen­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherung umwandeln. Ob dies bei Ihrer Versicherung möglich ist und unter welchen Bedingungen, können Sie bei Ihrem Versicherungs­unternehmen erfragen.
  • Wechsel der Gewinnverwendungsart: Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, können Sie zwischen zwei Gewinn­verwendungs­arten wählen: Verrechnung oder fondsgebunden. Wenn Sie die Gewinn­verwendungs­art ändern möchten, kann es sinnvoll sein, die BU-Versicherung zu wechseln.

Wichtig: Wenn Sie in Ihrem BU-Vertrag eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, können Sie zunächst prüfen lassen, ob sie diese über die Nachversicherungsgarantie erhöhen können. Dies ist unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. Dadurch erhöhen sich allerdings auch die Beiträge. Dann ist ein Wechsel der BU-Versicherung nicht notwendig. Falls Sie die Erhöhungs­option bereits ausgeschöpft haben, ist es in manchen Fällen möglich, die BU-Rente im bestehenden Vertrag nach einer erneuten Gesundheits­prüfung weiter zu erhöhen. In einigen wenigen Ausnahme­fällen kann es sinnvoll sein, eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die Ihre erste BU-Versicherung bedarfsgerecht ergänzt.

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Vorteile
Haben Sie eine BU-Versicherung abgeschlossen, sollte diese idealer­weise bis zum Renten­eintritt laufen. Es gibt jedoch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Berufs­un­fähig­keits­versicherung zu wechseln – oder zumindest den bestehenden Versicherungs­schutz auf den Prüfstand zu stellen. Ein BU-Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie…
  • … mit Ihrem Tarif unzufrieden sind: Ihr aktueller Vertrag enthält aus Ihrer Sicht unflexible Versicherungs­be­ding­ungen oder z.B. eine abstrakte Verweisung.
  • … einen Tarif mit besseren Leistungen finden: Die neue Berufs­un­fähig­keits­versicherung bietet umfang­reichere oder kunden­freund­lichere Leistungen als der alte Vertrag und kostet genauso viel oder geringfügig mehr.
  • … einen günstigeren Tarif finden: Ihr neuer BU-Vertrag enthält die gleichen Leistungen und Konditionen wie Ihr Altvertrag, ist monatlich aber günstiger. Achten Sie in diesem Fall auch auf das Verteuerungs­risiko des neuen Vertrags.

Wichtig: Bedenken Sie vor einem Vertrags­wechsel, dass Ihr höheres Alter sich negativ auf den neuen Beitrag auswirken kann. Mit steigendem Alter erhöht sich das Berufs­unfähig­keits­risiko, sodass Sie bei einem neuen BU-Vertrag mit einem höheren Beitrag rechnen müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich zusätzlich Ihr Gesundheits­zustand seit dem ersten Antrag verschlechtert hat und z.B. Vor­erkrank­ungen hinzu­gekommen sind.

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre Berufs­unfähig­keits­versicherung zu wechseln, sollten Sie  BU-Tarife vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf niedrige Beiträge und das Verteuerungs­risiko, sondern auch auf die Versicherungs­be­ding­ungen, die bei Berufs­unfähigkeit umfangreiche Leistungen vorsehen.

Diese Vertrags­leistungen sind hierbei grundsätzlich empfehlens­wert:

  • Möglichkeit, eine Beitragsdynamik einzuschließen
  • Nachversicherungs­garantie
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung 
  • Umorganisations- und Wieder­eingliederungs­hilfe
  • Leistung bei Krankschreibung
  • Möglichkeit der Stundung
  • Beitragsüberprüfungs­option bei Berufs­wechsel (Erklärung s. unten)
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Wechsel­optionen, z.B. Wechsel in eine Dienstunfähigkeitsabsicherung nach Erlangen des Beamten­status
  • Gute Leistungsquote 
  • Gute Rating-Ergebnisse

Beitragsüberprüfungs­option: Wenn Sie durch den Berufs­wechsel in eine günstigere Berufsgruppe kommen, ist ein Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zwangs­läufig notwendig. Denn einige BU-Versicherer bieten eine Beitrags­überprüfungs­option an. Das heißt: Sie werden in Ihrem bestehenden BU-Vertrag neu eingestuft und Ihr Beitrag wird entsprechend verringert.

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Nachteile
Es ist nur in wenigen Ausnahme­fällen empfehlenswert, die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln. Denn ein BU-Wechsel kann auch Nachteile mit sich bringen – insbesondere finanzieller Art. In diesen Fällen sollten Sie von einem Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung absehen:
  • Schlechter Gesundheitszustand: Hat sich Ihr Gesundheits­zustand seit Abschluss des bestehenden BU-Vertrags deutlich verschlechtert, lohnt es sich meist nicht, die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln. Denn um eine neue BU-Versicherung abzuschließen, durchlaufen Sie eine erneute Gesundheits­prüfung. Aufgrund möglicher Vor­erkrankungen ist Ihr Berufs­unfähigkeits­risiko höher. Dies kann im neuen Vertrag zu Aus­schlüssen von bestimmten Krank­heiten oder Risiko­zuschlägen führen. Ihr Antrag kann auch ganz abgelehnt werden.
  • Hohes Eintrittsalter: Wenn Ihre BU-Versicherung schon eine Weile läuft, ist auch Ihr Eintritts­alter entsprechend höher. Und dieses ist u.a. maßgeblich für die Höhe Ihrer Monats­beiträge. Je älter Sie sind, desto höher sind die Beiträge in der Regel. Einige Versicherer geben auch konkrete Alters­grenzen vor. Das heißt: Haben Sie ein bestimmtes Alter erreicht, ist es nicht mehr möglich, die BU zu wechseln.
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Sie haben keine BU-Versicherung, sondern eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die an einen anderen Vertrag gekoppelt ist. Unter Um­ständen ist ein Wechsel dann gar nicht möglich.
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Die Schritte zum BU-Wechsel
Damit der Wechsel der Berufs­unfähigkeitsversicherung gelingt, sollten Sie ihn sorgfältig vorbereiten und folgende Schritte beachten:
  1. Altvertrag prüfen: Werfen Sie einen Blick in die Vertrags­beding­ungen Ihrer bestehenden BU-Versicherung. Welche Leistungen beinhaltet sie? Wie hoch ist die Prämie?
  2. Tarife vergleichen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Angebot am Markt. Prüfen Sie vor allem, ob Ihnen ein neuer Vertrag tatsächlich bessere Leistungen bietet und nicht eher nachteilig für Sie ist (siehe oben).
  3. Vertrag nahtlos anschließen: Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, achten Sie darauf, dass die neue BU-Versicherung zeitlich nahtlos an den alten Vertrag anschließt. Nur so stellen Sie sicher, dass keine Lücke im Versicherungs­schutz entsteht. Das ist vor allem für den Fall wichtig, dass Sie während des BU-Wechsels berufs­unfähig werden.
  4. Altvertrag kündigen: Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen Sie erst, nachdem Sie die Annahme­bestä­tigung für den neuen Tarif erhalten haben. Unter Umständen wird das neue Versicherungs­unter­nehmen verlangen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Kündigungs­bestä­tigung einreichen, um zu verhindern, dass Sie mit zwei BU-Versicherungen überversichert sind. Wenn Sie dem nicht nach­kommen, kann es sein, dass der neue Vertrag nicht zustande kommt.

Wenn Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln, haben Sie mehrere Optionen:

  • Sie können Ihren ersten Vertrag beitragsfrei stellen. Die Voraus­setz­ung dafür ist, dass eine bestimmte beitrags­freie Mindest­leistung erreicht sein muss. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Versicherung vom Versicherer gekündigt. Wenn Sie den Vertrag beitrags­frei stellen, erhalten Sie im Falle einer Berufs­unfähig­keit auch aus diesem Vertrag eine Berufs­unfähig­keits­rente, die jedoch in der Regel deutlich geringer ausfällt als ursprünglich vereinbart. Der Besitz von zwei Berufs­unfähig­keits­versicherungen gleichzeitig ist in wenigen Aus­nahme­fällen möglich – allerdings nur, wenn der neue Versicherer keine Über­versicherung bei Ihnen feststellt.
  • Sie können den ersten BU-Vertrag kündigen. Dann zahlen Sie dafür keine Beiträge mehr, erhalten im Falle der Berufs­unfähig­keit aber auch keine Leistungen aus dieser Versicherung.
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BU zu teuer
Ihr bestehender BU-Schutz ist Ihnen zu teuer geworden? Bevor Sie aus finanziellen Gründen Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln, sollten Sie sich mit den Alter­na­tiven befassen. Denn statt eines BU-Wechsels haben Sie auch folgende Möglich­keiten:
Zusatz­bau­steine kündigen
Bevor Sie Ihre BU wechseln, können Sie versuchen, einzelne Bestand­teile Ihres BU-Vertrags an­zu­passen oder auf­zu­lösen. Eine redu­zierende Leistungs­anpassung hat in der Regel auch eine Beitrags­erspar­nis zur Folge, sodass Sie künftig niedrigere Monats­bei­träge bezahlen. Dann verlieren Sie den Versicherungs­schutz des gekündigten Zusatz­bausteins.
BU-Versicherung ruhen lassen
Sie können Ihren bestehenden BU-Vertrag unter bestimmten Voraus­setz­ungen beitrags­frei stellen und dadurch Ihre monat­lichen Beitrags­zahlungen für einen bestimmten Zeit­raum aussetzen. Da Ihre Monats­beiträge für einige Zeit ausfallen, reduziert sich auch die Versicherungs­leistung. Das heißt: Es besteht nur ein­ge­schränkter Versicherungs­schutz. Im Extremfall erlischt der Vertrag, sollte dieser noch nicht ausreichend Kapital zur Auszahlung einer Mindestrente aufweisen. Orien­tierung geben die jährlichen Mitteilungen des Versicherers zum Vertragsstand. Bei einer Beitrags­frei­stellung sollten Sie bedenken, dass eine spätere Wieder­aufnahme des Vertrages sowohl eine erneute Gesundheits­prüfung als auch eine Beitrags­erhöhung zur Folge haben kann.
Indivi­duelle Zahl­pausen verein­baren
Neben der Beitrags­frei­stellung können Sie mit Ihrem BU-Versicherer eine Beitrags­stundung vereinbaren. Achten Sie vor Vertrags­abschluss darauf, dass sie grundlos, zinslos und jederzeit möglich ist. Üblich sind Zeit­räume von zwölf bis 24 Monaten. In dieser Zeit bleibt Ihr BU-Schutz voll­um­fänglich bestehen. Im Gegen­zug müssen Sie die während der Zahl­pause nicht gezahlte Bei­träge zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitrags­lücke durch Herab­setzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
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