Kurz erklärt in 30 Sekunden
Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Erfahren Sie, ob es möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln bzw. was Sie dabei beachten sollten.
- Wer mit seinem bestehenden BU-Vertrag unzufrieden ist, kann seine Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen wechseln. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein, da er auch Nachteile haben kann. Eine BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorgeversicherungen überhaupt. Der Versicherungsschutz sollte nicht gefährdet werden.
- Ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, wenn die neue Versicherung bei gleichen Leistungen günstiger ist als die alte – oder mit Konditionen überzeugt, die der Altvertrag nicht enthält.
- Möchten Sie Ihre BU wechseln, verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag verschlechtert, kann es nachteilig für Sie sein, einen neuen BU-Vertrag abzuschließen.
- Neben einem Wechsel des Versicherers gibt es auch die Möglichkeit, die Wechseloption zu nutzen, also z.B. in einen anderen Tarif zu wechseln oder von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in eine selbstständige BU-Versicherung.
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Die Schritte zum BU-Wechsel
Darauf sollten Sie beim Wechsel achten
Damit der Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung gelingt, sollten Sie ihn sorgfältig vorbereiten und folgende Schritte beachten:
- Altvertrag prüfen: Werfen Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen Ihrer bestehenden BU-Versicherung. Welche Leistungen beinhaltet sie? Wie hoch ist die Prämie?
- Tarife vergleichen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Angebot am Markt. Prüfen Sie vor allem, ob Ihnen ein neuer Vertrag tatsächlich bessere Leistungen bietet und nicht eher nachteilig für Sie ist (siehe oben).
- Vertrag nahtlos anschließen: Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, achten Sie darauf, dass die neue BU-Versicherung zeitlich nahtlos an den alten Vertrag anschließt. Nur so stellen Sie sicher, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Das ist vor allem für den Fall wichtig, dass Sie während des BU-Wechsels berufsunfähig werden.
- Altvertrag kündigen: Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen Sie erst, nachdem Sie die Annahmebestätigung für den neuen Tarif erhalten haben. Unter Umständen wird das neue Versicherungsunternehmen verlangen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Kündigungsbestätigung einreichen, um zu verhindern, dass Sie mit zwei BU-Versicherungen überversichert sind. Wenn Sie dem nicht nachkommen, kann es sein, dass der neue Vertrag nicht zustande kommt.
Was passiert bei einem Wechsel mit der alten Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln, haben Sie mehrere Optionen:
- Sie können Ihren ersten Vertrag beitragsfrei stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine bestimmte beitragsfreie Mindestleistung erreicht sein muss. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Versicherung vom Versicherer gekündigt. Wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, erhalten Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit auch aus diesem Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente, die jedoch in der Regel deutlich geringer ausfällt als ursprünglich vereinbart. Der Besitz von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig ist in wenigen Ausnahmefällen möglich – allerdings nur, wenn der neue Versicherer keine Überversicherung bei Ihnen feststellt.
- Sie können den ersten BU-Vertrag kündigen. Dann zahlen Sie dafür keine Beiträge mehr, erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit aber auch keine Leistungen aus dieser Versicherung.
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BU zu teuer
Welche Alternativen gibt es zum Wechsel der BU-Versicherung?
Ihr bestehender BU-Schutz ist Ihnen zu teuer geworden? Bevor Sie aus finanziellen Gründen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln, sollten Sie sich mit den Alternativen befassen. Denn statt eines BU-Wechsels haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
Zusatzbausteine kündigen
Bevor Sie Ihre BU wechseln, können Sie versuchen, einzelne Bestandteile Ihres BU-Vertrags anzupassen oder aufzulösen. Eine reduzierende Leistungsanpassung hat in der Regel auch eine Beitragsersparnis zur Folge, sodass Sie künftig niedrigere Monatsbeiträge bezahlen. Dann verlieren Sie den Versicherungsschutz des gekündigten Zusatzbausteins.
BU-Versicherung ruhen lassen
Sie können Ihren bestehenden BU-Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei stellen und dadurch Ihre monatlichen Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Da Ihre Monatsbeiträge für einige Zeit ausfallen, reduziert sich auch die Versicherungsleistung. Das heißt: Es besteht nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Im Extremfall erlischt der Vertrag, sollte dieser noch nicht ausreichend Kapital zur Auszahlung einer Mindestrente aufweisen. Orientierung geben die jährlichen Mitteilungen des Versicherers zum Vertragsstand. Bei einer Beitragsfreistellung sollten Sie bedenken, dass eine spätere Wiederaufnahme des Vertrages sowohl eine erneute Gesundheitsprüfung als auch eine Beitragserhöhung zur Folge haben kann.
Individuelle Zahlpausen vereinbaren
Neben der Beitragsfreistellung können Sie mit Ihrem BU-Versicherer eine Beitragsstundung vereinbaren. Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, dass sie grundlos, zinslos und jederzeit möglich ist. Üblich sind Zeiträume von zwölf bis 24 Monaten. In dieser Zeit bleibt Ihr BU-Schutz vollumfänglich bestehen. Im Gegenzug müssen Sie die während der Zahlpause nicht gezahlte Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitragslücke durch Herabsetzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
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