BU wechseln – sinnvoll?

Berufsunfähigkeits­versicherung wechseln

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufs­unfähig­keits­versicherung. Erfahren Sie, ob es möglich ist, eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zu wechseln bzw. was Sie dabei beachten sollten.
  • Wer mit seinem bestehenden BU-Vertrag unzufrieden ist, kann seine Berufs­unfähig­keits­versicherung unter Umständen wechseln. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein, da er auch Nach­teile haben kann. Eine BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorge­ver­si­che­rungen überhaupt. Der Versicherungs­schutz sollte nicht gefährdet werden.
  • Ein Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versicherung kann sinnvoll sein, wenn die neue Versicherung bei gleichen Leistungen günstiger ist als die alte – oder mit Konditionen überzeugt, die der Altvertrag nicht enthält.
  • Möchten Sie Ihre BU wechseln, verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheits­prüfung. Hat sich Ihr Gesundheits­zustand seit dem letzten Antrag verschlechtert, kann es nachteilig für Sie sein, einen neuen BU-Vertrag abzuschließen.
  • Neben einem Wechsel des Versicherers gibt es auch die Möglichkeit, die Wechsel­option zu nutzen, also z.B. in einen anderen Tarif zu wechseln oder von einer Berufs­unfähig­keits­zusatz­versicherung in eine selbst­ständige BU-Versicherung.
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Warum BU wechseln? 
Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zu wechseln, sollte grund­sätzlich eher die Ausnahme sein. Denn mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Berufs­unfähigkeit. Für diesen Fall sollten Sie umfassend abgesichert sein. Außerdem ist ein Wechsel der Berufs­unfähig­keits­versicherung mit zunehm­endem Alter oder bereits bestehenden Vor­erkrank­ungen häufig schwieriger. Trotzdem gibt es Situa­tionen, in denen ein Versicherer- bzw. Tarif­wechsel sinnvoll erscheint. Gründe für einen Wechsel­wunsch können sein:
 
  • Vertragsdetails: Sie stellen fest, dass Ihr BU-Vertrag in seiner jetzigen Form für Sie nicht mehr passend ist, z.B. weil er keine Nach­versicherungs­garantie oder keine Verlängerungs­option enthält und daher unflexibel ist.
  • Beitragserhöhung: Der BU-Versicherer erhöht den Versicherung­sbeitrag des Altvertrags (z.B. durch Redu­zierung der Überschüsse). Tipp: Achten Sie vor Vertrags­abschluss darauf, dass dieser nicht nur einen geringen Zahl­beitrag, sondern auch ein eher geringes Verteuerungsrisiko hat.
  • Wechsel des Tarifs: In manchen Fällen ist es unter bestimmten Voraus­setzungen möglich, innerhalb einer Versicherung von einem Tarif in den anderen zu wechseln. Dafür müssen Sie in der Regel jedoch eine erneute Gesundheits­prüfung durchlaufen.
  • Umwandlungsoption: Wenn Sie eine Versicherung mit dem Zusatzbaustein Beruf­sunfähigkeit­svorsorge abgeschlossen haben, können Sie diesen bei manchen Versicherern in eine eigen­ständige Berufs­unfähigkeits­versicherung umwandeln. Ob dies bei Ihrer Versicherung möglich ist und unter welchen Bedingungen, können Sie bei Ihrem Versicherungs­unternehmen erfragen.
  • Wechsel der Gewinnverwendungsart: Wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, können Sie zwischen zwei Gewinn­verwendungs­arten wählen: Verrechnung oder fondsgebunden. Wenn Sie die Gewinn­verwendungs­art ändern möchten, kann es sinnvoll sein, die BU-Versicherung zu wechseln.

Wichtig: Wenn Sie in Ihrem BU-Vertrag eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, können Sie zunächst prüfen lassen, ob sie diese über die Nachversicherungsgarantie erhöhen können. Dies ist unter bestimmten Voraus­setzungen möglich. Dadurch erhöhen sich allerdings auch die Beiträge. Dann ist ein Wechsel der BU-Versicherung nicht notwendig. Falls Sie die Erhöhungs­option bereits ausgeschöpft haben, ist es in manchen Fällen möglich, die BU-Rente im bestehenden Vertrag nach einer erneuten Gesundheits­prüfung weiter zu erhöhen. In einigen wenigen Ausnahme­fällen kann es sinnvoll sein, eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die Ihre erste BU-Versicherung bedarfsgerecht ergänzt.

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Vorteile
Haben Sie eine BU-Versicherung abgeschlossen, sollte diese idealer­weise bis zum Renten­eintritt laufen. Es gibt jedoch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Berufs­un­fähig­keits­versicherung zu wechseln – oder zumindest den bestehenden Versicherungs­schutz auf den Prüfstand zu stellen. Ein BU-Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Sie…
  • … mit Ihrem Tarif unzufrieden sind: Ihr aktueller Vertrag enthält aus Ihrer Sicht unflexible Versicherungs­be­ding­ungen oder z.B. eine abstrakte Verweisung.
  • … einen Tarif mit besseren Leistungen finden: Die neue Berufs­un­fähig­keits­versicherung bietet umfang­reichere oder kunden­freund­lichere Leistungen als der alte Vertrag und kostet genauso viel oder geringfügig mehr.
  • … einen günstigeren Tarif finden: Ihr neuer BU-Vertrag enthält die gleichen Leistungen und Konditionen wie Ihr Altvertrag, ist monatlich aber günstiger. Achten Sie in diesem Fall auch auf das Verteuerungs­risiko des neuen Vertrags.

Wichtig: Bedenken Sie vor einem Vertrags­wechsel, dass Ihr höheres Alter sich negativ auf den neuen Beitrag auswirken kann. Mit steigendem Alter erhöht sich das Berufs­unfähig­keits­risiko, sodass Sie bei einem neuen BU-Vertrag mit einem höheren Beitrag rechnen müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich zusätzlich Ihr Gesundheits­zustand seit dem ersten Antrag verschlechtert hat und z.B. Vor­erkrank­ungen hinzu­gekommen sind.

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre Berufs­unfähig­keits­versicherung zu wechseln, sollten Sie  BU-Tarife vergleichen  . Achten Sie dabei nicht nur auf niedrige Beiträge und das Verteuerungs­risiko, sondern auch auf die Versicherungs­be­ding­ungen, die bei Berufs­unfähigkeit umfangreiche Leistungen vorsehen.

Diese Vertrags­leistungen sind hierbei grundsätzlich empfehlens­wert:

  • Möglichkeit, eine  Beitragsdynamik  einzuschließen
  • Nachversicherungs­garantie
  • Verzicht auf  abstrakte Verweisung 
  • Umorganisations- und Wieder­eingliederungs­hilfe
  • Leistung bei Krankschreibung
  • Möglichkeit der Stundung
  • Beitragsüberprüfungs­option bei Berufs­wechsel (Erklärung s. unten)
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Wechsel­optionen, z.B. Wechsel in eine  Dienstunfähigkeitsabsicherung  nach Erlangen des Beamten­status
  • Gute  Leistungsquote 
  • Gute Rating-Ergebnisse

Beitragsüberprüfungs­option: Wenn Sie durch den Berufs­wechsel in eine günstigere  Berufsgruppe  kommen, ist ein Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zwangs­läufig notwendig. Denn einige BU-Versicherer bieten eine Beitrags­überprüfungs­option an. Das heißt: Sie werden in Ihrem bestehenden BU-Vertrag neu eingestuft und Ihr Beitrag wird entsprechend verringert.

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Nachteile
Es ist nur in wenigen Ausnahme­fällen empfehlenswert, die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln. Denn ein BU-Wechsel kann auch Nachteile mit sich bringen – insbesondere finanzieller Art. In diesen Fällen sollten Sie von einem Wechsel der Berufs­unfähigkeits­versicherung absehen:
  • Schlechter Gesundheitszustand: Hat sich Ihr Gesundheits­zustand seit Abschluss des bestehenden BU-Vertrags deutlich verschlechtert, lohnt es sich meist nicht, die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu wechseln. Denn um eine neue BU-Versicherung abzuschließen, durchlaufen Sie eine erneute Gesundheits­prüfung. Aufgrund möglicher Vor­erkrankungen ist Ihr Berufs­unfähigkeits­risiko höher. Dies kann im neuen Vertrag zu Aus­schlüssen von bestimmten Krank­heiten oder Risiko­zuschlägen führen. Ihr Antrag kann auch ganz abgelehnt werden.
  • Hohes Eintrittsalter: Wenn Ihre BU-Versicherung schon eine Weile läuft, ist auch Ihr Eintritts­alter entsprechend höher. Und dieses ist u.a. maßgeblich für die Höhe Ihrer Monats­beiträge. Je älter Sie sind, desto höher sind die Beiträge in der Regel. Einige Versicherer geben auch konkrete Alters­grenzen vor. Das heißt: Haben Sie ein bestimmtes Alter erreicht, ist es nicht mehr möglich, die BU zu wechseln.
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Sie haben keine BU-Versicherung, sondern eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die an einen anderen Vertrag gekoppelt ist. Unter Um­ständen ist ein Wechsel dann gar nicht möglich.
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Die Schritte zum BU-Wechsel
Damit der Wechsel der Berufs­unfähigkeitsversicherung gelingt, sollten Sie ihn sorgfältig vorbereiten und folgende Schritte beachten:
  1. Altvertrag prüfen: Werfen Sie einen Blick in die Vertrags­beding­ungen Ihrer bestehenden BU-Versicherung. Welche Leistungen beinhaltet sie? Wie hoch ist die Prämie?
  2. Tarife vergleichen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Angebot am Markt. Prüfen Sie vor allem, ob Ihnen ein neuer Vertrag tatsächlich bessere Leistungen bietet und nicht eher nachteilig für Sie ist ( siehe oben  ).
  3. Vertrag nahtlos anschließen: Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, achten Sie darauf, dass die neue BU-Versicherung zeitlich nahtlos an den alten Vertrag anschließt. Nur so stellen Sie sicher, dass keine Lücke im Versicherungs­schutz entsteht. Das ist vor allem für den Fall wichtig, dass Sie während des BU-Wechsels berufs­unfähig werden.
  4. Altvertrag kündigen: Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen Sie erst, nachdem Sie die Annahme­bestä­tigung für den neuen Tarif erhalten haben. Unter Umständen wird das neue Versicherungs­unter­nehmen verlangen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Kündigungs­bestä­tigung einreichen, um zu verhindern, dass Sie mit zwei BU-Versicherungen überversichert sind. Wenn Sie dem nicht nach­kommen, kann es sein, dass der neue Vertrag nicht zustande kommt.

Wenn Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln, haben Sie mehrere Optionen:

  • Sie können Ihren ersten Vertrag beitragsfrei stellen. Die Voraus­setz­ung dafür ist, dass eine bestimmte beitrags­freie Mindest­leistung erreicht sein muss. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Versicherung vom Versicherer gekündigt. Wenn Sie den Vertrag beitrags­frei stellen, erhalten Sie im Falle einer Berufs­unfähig­keit auch aus diesem Vertrag eine Berufs­unfähig­keits­rente, die jedoch in der Regel deutlich geringer ausfällt als ursprünglich vereinbart. Der Besitz von zwei Berufs­unfähig­keits­versicherungen gleichzeitig ist in wenigen Aus­nahme­fällen möglich – allerdings nur, wenn der neue Versicherer keine Über­versicherung bei Ihnen feststellt.
  • Sie können den ersten BU-Vertrag kündigen. Dann zahlen Sie dafür keine Beiträge mehr, erhalten im Falle der Berufs­unfähig­keit aber auch keine Leistungen aus dieser Versicherung.
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BU zu teuer
Ihr bestehender BU-Schutz ist Ihnen zu teuer geworden? Bevor Sie aus finanziellen Gründen Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wechseln, sollten Sie sich mit den Alter­na­tiven befassen. Denn statt eines BU-Wechsels haben Sie auch folgende Möglich­keiten:
 
Zusatz­bau­steine kündigen
Bevor Sie Ihre BU wechseln, können Sie versuchen, einzelne Bestand­teile Ihres BU-Vertrags an­zu­passen oder auf­zu­lösen. Eine redu­zierende Leistungs­anpassung hat in der Regel auch eine Beitrags­erspar­nis zur Folge, sodass Sie künftig niedrigere Monats­bei­träge bezahlen. Dann verlieren Sie den Versicherungs­schutz des gekündigten Zusatz­bausteins.
BU-Versicherung ruhen lassen
Sie können Ihren bestehenden BU-Vertrag unter bestimmten Voraus­setz­ungen beitrags­frei stellen und dadurch Ihre monat­lichen Beitrags­zahlungen für einen bestimmten Zeit­raum aussetzen. Da Ihre Monats­beiträge für einige Zeit ausfallen, reduziert sich auch die Versicherungs­leistung. Das heißt: Es besteht nur ein­ge­schränkter Versicherungs­schutz. Im Extremfall erlischt der Vertrag, sollte dieser noch nicht ausreichend Kapital zur Auszahlung einer Mindestrente aufweisen. Orien­tierung geben die jährlichen Mitteilungen des Versicherers zum Vertragsstand. Bei einer Beitrags­frei­stellung sollten Sie bedenken, dass eine spätere Wieder­aufnahme des Vertrages sowohl eine erneute Gesundheits­prüfung als auch eine Beitrags­erhöhung zur Folge haben kann.
Indivi­duelle Zahl­pausen verein­baren
Neben der Beitrags­frei­stellung können Sie mit Ihrem BU-Versicherer eine Beitrags­stundung vereinbaren. Achten Sie vor Vertrags­abschluss darauf, dass sie grundlos, zinslos und jederzeit möglich ist. Üblich sind Zeit­räume von zwölf bis 24 Monaten. In dieser Zeit bleibt Ihr BU-Schutz voll­um­fänglich bestehen. Im Gegen­zug müssen Sie die während der Zahl­pause nicht gezahlte Bei­träge zu einem späteren Zeitpunkt nachzahlen. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitrags­lücke durch Herab­setzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
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