Doppelter BU-Schutz

Sind zwei Berufs­unfähig­keits­versicherungen sinnvoll?

Das finden Sie hier
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähig­keits­versicherung. Erfahren Sie, ob bzw. in welchen Fällen der Abschluss einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein kann.
  • Es ist grundsätzlich möglich, zwei oder mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) bei einem oder verschiedenen Anbietern abzuschließen.
  • Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen der Abschluss einer zweiten BU-Versicherung sinnvoll sein kann, zum Beispiel, wenn andernfalls eine Versorgungslücke entsteht.
  • Möchten Sie eine BU-Rente um einen Betrag erhöhen, der die vereinbarte Erhöhungsoption übersteigt, sollten Sie sich an Ihren Versicherungsbe­rater oder an Ihren Versicherer wenden, der Sie über Ihre Möglichkeiten informiert.
1 von 2
Ausnahmefälle
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll sein können. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es andernfalls zu einer Versorgungslücke kommen würde. Im Folgenden skizzieren wir drei Fälle, in denen Sie den Abschluss einer zweiten BU-Versicherung erwägen können:

Mit der Nachversicherungsgarantie können Versicherungsnehmer:innen die Leistung ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich erhöhen. Dadurch steigt auch Ihr Beitrag. In der Regel können Kundinnen und Kunden diese Erhöhungsoption innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder nach bestimmten Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, Immobilienerwerb) nutzen.

Wenn Sie den BU-Vertrag in jungen Jahren (z.B. als Azubi oder Student:in) abgeschlossen und die versicherte BU-Rente bereits nach Berufseinstieg erhöht haben, kann es sein, dass der Rahmen der vereinbarten Erhöhungs­option ausgeschöpft ist. Um die Berufsunfähigkeitsrente darüber hinaus zu erhöhen, können Sie dies in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung im bestehenden Vertrag tun oder einen zweiten BU-Vertrag abschließen, für den ebenfalls eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Andernfalls kann es zu einer Versorgungslücke kommen, sodass Sie im Leistungsfall nicht bedarfsgerecht abgesichert sind.

Versicherungsunternehmen und -produkte werden regelmäßig von Ratingagenturen bewertet. Solche Ratings können beim Vergleich von Versicherungen hilfreich sein. Wenn Sie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits­versicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, das kein gutes Rating hat, sollten Sie diese im Regelfall nicht kündigen, können aber versuchen, eine zweite BU-Versicherung bei einem anderen, besser bewerteten Anbieter abzuschließen.

Eine Kündigung des ersten Versicherungsvertrags ist in der Regel nicht zu empfehlen. Grund: Wenn Sie Ihre bestehende BU-Versicherung kündigen, bekommen Sie meistens nichts ausbezahlt. Achten Sie beim Vergleich der BU-Versicherungen auf umfassende Leistungen und klare Vertragsbedingungen (Beitragsdynamik, abstrakte Verweisung, etc.). So stellen Sie sicher, dass Sie im BU-Fall gut abgesichert sind.

Beim Abschluss einer BU-Versicherung können Sie zwischen verschiedenen Arten der Gewinnbeteiligung wählen: fondsgebunden oder Verrechnung.

  • Bei der Verrechnung werden gewährte Überschüsse sofort mit den Beiträgen verrechnet und der Beitrag reduziert sich entsprechend. Gut zu wissen ist auch, dass die Beitragsermäßigung aus der Überschussbeteiligung nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden kann, weil sie vom künftigen Kosten- und Risikoverlauf abhängt.
  • Bei der fondsgebundenen Gewinnverwendung werden die Überschüsse je nach Vereinbarung laufend in eine Fondsanlage investiert. Bei Ablauf erhalten Sie dann – soweit vorhanden – eine steuerfreie Kapitalzahlung, egal, ob Sie berufsunfähig geworden sind oder nicht.

Wenn Sie die Gewinnverwendungsart Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern möchten, ist dies im bestehenden Vertrag in der Regel nicht möglich. Dann kann es sinnvoll sein, eine zweite Berufsunfähigkeits­versicherung mit einer anderen Gewinnverwendungsart abzuschließen.

Warum die Allianz Berufs­unfähig­keitsversi­cherung
Jetzt mit der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung absichern und sich auf Ihr Leben konzentrieren. Bei Berufsunfähigkeit können Sie sich auf uns verlassen und müssen sich weniger finanzielle Sorgen machen.
  • Auf sich selbst konzentrieren: Sie kümmern sich um Ihre Gesundheit – wir unterstützen Sie finanziell
  • Selbstbestimmt leben: Entscheidungen frei und nicht aus finanziellen Zwängen heraus treffen
  • Finanziell unabhängig sein: Erhalt des Lebensstandards ohne familiäre oder staatliche Stütze

 

Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Preis bequem online – anonym & unverbindlich.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.
2 von 2
Kontra
Wer zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen möchte, sollte mögliche Nachteile bedenken, die damit einhergehen können. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Erneute Gesundheitsprüfung: Wenn Sie eine zweite BU-Versicherung abschließen möchten, müssen Sie erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Anhand dieser Gesundheitsfragen ermittelt der Versicherer Ihr individuelles Berufsunfähigkeitsrisiko. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt bereits etwas älter bzw. haben Vorerkrankungen, können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse auf Sie zukommen. Ihre Beiträge können dadurch entsprechend höher ausfallen bzw. Ihr Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Auch eine Ablehnung des Vertrags ist möglich.
  • Mehrere Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen: Haben Sie zwei (oder mehrere) Berufsunfähigkeitsversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern, sind im Leistungsfall verschiedene Versicherungsgesellschaften zuständig. Das heißt: Sie müssen bei mindestens zwei Ansprechpartner:innen einen Leistungsantrag stellen, um BU-Rente zu beziehen.
  • Höherer Aufwand: Wenn Sie zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen, sind Zeit- und Verwaltungsaufwand höher als bei einer BU-Versicherung. Denn Sie müssen nicht nur zwei Anträge stellen, sondern haben im Fall der Annahme auch zwei Verträge und müssen stets beide Versicherungen im Auge behalten.
  • Ablehnung wegen Überversicherung: Wenn Sie einen zweiten BU-Vertrag bei einem anderen Versicherer abschließen möchten – z.B. weil dieser ein besseres Rating hat als ihr erster Versicherer – prüft das neue Versicherungsunternehmen, ob die beantragte Absicherung nicht Ihren tatsächlichen Bedarf übersteigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie 1.800 Euro netto verdienen, aber eine BU-Rente von insgesamt 2.600 Euro erhalten möchten. Dann wird das Unternehmen dem Abschluss eines zweiten Vertrags nicht zustimmen.
  • Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gern telefonisch: 0800 4720 115

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich (Mo bis Fr 8 - 20 Uhr).

Die passende Versicherung für Sie
Allianz Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ihre Arbeitskraft­sicherung
Service und Kontakt
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.