- Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig sind!
- Die meisten Verträge können auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine bestimmte Form vorschreibt (zum Beispiel bei Grundstückskauf- oder Eheverträgen).
- (Fern)mündliche Verträge, die Sie mit gewerblichen Händlern und Händlerinnen am Telefon schließen, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen problemlos widerrufen.
- Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich in den meisten Fällen, Verträge schriftlich festzuhalten.
Mündlicher Vertrag: Was tun, wenn er gebrochen wird?
Mündlicher Vertrag: Das Wichtigste in Kürze
Definition: Was ist ein mündlicher Vertrag?
Klassische Beispiele sind etwa der Einkauf im Supermarkt oder die Essenslieferung nach Hause. Aber auch wenn Sie zum Friseur oder zur Friseurin gehen oder im Blumenladen um die Ecke einkaufen, unterzeichnen Sie normalerweise kein Schriftstück. Bei den meisten mündlichen Verträgen handelt es sich daher um Kaufverträge.
Es gibt zwar auch andere Vertragstypen, bei denen die mündliche Form prinzipiell möglich ist (zum Beispiel Arbeitsverträge oder Mietverträge), allerdings sind dabei oft Einschränkungen zu beachten. Bei Mietverträgen wird die Schriftform beispielsweise nötig, sobald Sie die Wohnung länger als ein Jahr mieten wollen.
Gesetzliche Grundlage: Mündlicher Vertrag laut BGB – Das sagt das Gesetz
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht grundsätzlich vor, dass Verträge – bis auf einige Ausnahmen – auch mündlich geschlossen werden können und genauso rechtlich bindend sind wie schriftliche Verträge. Genau genommen ist der mündliche Vertrag sogar die Grundform. Ein Schrifterfordernis gilt nur, wenn ein solches ausdrücklich per Gesetz angeordnet wird (zum Beispiel bei Grundstückskauf- oder Eheverträgen).
Bei vielen anderen Vertragstypen hingegen, so auch beim Kaufvertrag, reicht es meist schon, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, damit der Vertrag wirksam zustande kommt. Das heißt, wenn Sie sich mit einer anderen Person auf die Beschaffenheit einer Ware samt Preis einigen, sei es per Handschlag oder einfach nur durch mündliche Absprache, schließen Sie einen Kaufvertrag ab.
Im Alltag genügt oft auch schon ein sogenanntes konkludentes Handeln, um eine Willenserklärung abzugeben. Es braucht also kein ausdrückliches Signal. Legen Sie beispielsweise Ihre Einkäufe im Supermarkt auf das Kassenband, ist es logisch, dass Sie die Waren einkaufen wollen. Der Kaufvertrag kommt somit automatisch zustande.
Mündlicher Vertrag zwischen Privatpersonen
Mündliche Verträge zwischen Privatpersonen sind im Alltag gang und gäbe. Auf Trödelmärkten beispielsweise werden ständig Dinge gekauft und verkauft, ohne dass etwas schriftlich festgehalten wird. Dadurch ergeben sich einige Risiken.
Zum einen können Sie sich im Falle eines Rechtsstreits auf keine schriftliche Grundlage berufen und haben es somit schwerer, einen Vertragsbruch vor Gericht zu beweisen. Zum anderen können Privatpersonen die gesetzliche Gewährleistung komplett ausschließen, sodass Sie bei später auftretenden Mängeln keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer oder der Verkäuferin geltend machen können. Das gilt übrigens für alle Privatverkäufe, nicht nur für mündliche. Bei einem mündlichen Vertrag muss der oder die Verkäufer:in in einem Rechtsstreit jedoch erst einmal belegen können, dass er oder sie die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat.
Wann ist ein mündlicher Vertrag ungültig?
Ein mündlicher Vertrag ist immer dann ungültig, wenn es sich dabei um einen Vertragstyp handelt, der laut Gesetz eigentlich eine bestimmte Form aufweisen muss – zum Beispiel die Schriftform mit Unterschrift, die Textform oder die elektronische Form. Man spricht in diesem Fall von Nichtigkeit wegen Formmangels (§ 125 BGB).
In folgenden Fällen reicht es beispielsweise nicht, wenn Sie den Vertrag bloß mündlich schließen – hier ist die Schriftform (§ 126 BGB) verpflichtend:
- Bei Mietverträgen, sobald Sie die Wohnung länger als ein Jahr mieten wollen.
- Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen beziehungsweise übertragen wollen (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB). Zusätzlich ist eine notarielle Beurkundung nötig.
- Wenn Sie einen Erbvertrag (§ 1941 BGB) oder einen Ehevertrag (§ 1410 BGB) schließen wollen. Zusätzlich ist eine notarielle Beurkundung nötig.
- Wenn Sie sich verbürgen wollen (§ 766 S. 1 BGB).
- Wenn Sie Ratenlieferungsverträge schließen, etwa wenn Sie ein und dieselbe Sache regelmäßig geliefert bekommen (§ 510 Abs. 1 BGB).
- Wenn Sie einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen wollen (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG).
Davon abgesehen gibt es wie bei allen Arten von Verträgen noch sogenannte Nichtigkeitsgründe. Dazu zählen etwa sittenwidrige Wuchergeschäfte oder die Geschäftsunfähigkeit einer der beteiligten Parteien. Liegt ein Nichtigkeitsgrund vor, wird der Vertrag rechtlich so behandelt, als wäre er nie geschlossen worden.
Vertragsbruch: Mündlicher Vertrag gebrochen – So gehen Sie vor
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen mündlichen Vertrag abschließen, gehen Sie immer ein gewisses Risiko ein. Erfüllt Ihr:e Vertragspartner:in seine oder ihre Pflichten nicht, wird es Ihnen wahrscheinlich schwerer fallen, Ihre Rechte im Ernstfall vor Gericht durchzusetzen. Sie sollten sich deshalb immer gut überlegen, ob eine mündliche Vereinbarung der Sache angemessen ist. Alltägliche Geschäfte stellen natürlich selten ein Problem dar – bei einem Autokauf hingegen sollten Sie sich besser zweimal überlegen, ob Sie sich allein auf das Wort des Verkäufers oder der Verkäuferin verlassen wollen.
Wird ein mündlicher Vertrag gebrochen, bestehen Ihre besten Chancen in der Regel darin, Zeugen und Zeuginnen zu finden. Das können beispielsweise Familienangehörige sein oder auch fremde Leute, die während des Vertragsabschlusses zugegen waren.
Wann ist ein Rücktritt vom mündlichen Vertrag möglich?
In dieser Hinsicht unterscheiden sich mündliche Verträge nicht von schriftlichen Verträgen. Ob und unter welchen Bedingungen Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht und welche Kündigungsfristen Sie beachten müssen, hängt von den konkreten Vertragsbestimmungen ab.
Wollen Sie von einem Kaufvertrag zurücktreten, können Sie sich unter Umständen auf das 14 tägige Widerrufsrecht (§§ 355 ff BGB) oder das gesetzliche Rücktrittsrecht (§§ 346 ff. BGB) berufen. Ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde, spielt dabei keine Rolle.
Das Widerrufsrecht steht Ihnen unter anderem bei Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften zu. Das heißt, wenn Sie einen Kaufvertrag rückgängig machen wollen, den Sie beispielsweise am Telefon oder vor Ihrer Wohnungstür per mündlicher Vereinbarung geschlossen haben, können Sie dies grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen tun. Vorausgesetzt, Sie haben bei einem gewerblichen Händler oder einer gewerblichen Händlerin gekauft. Die Ware können Sie dann ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht können Sie hingegen nutzen, wenn der oder die Verkäufer:in gegen seine oder ihre Vertragspflichten verstößt (zum Beispiel mangelhafte Lieferung oder Lieferverzug) und diese trotz Mahnung nicht erfüllt. Nur in einigen Ausnahmefällen ist ein Rücktritt sofort möglich. Meist lässt sich bei mündlichen Verträgen jedoch nur schwer nachweisen, ob und welche Vertragspflichten tatsächlich verletzt wurden.
Vorsicht: Bei mündlichen Kaufverträgen handelt es sich häufig um Verträge zwischen Privatpersonen. In diesem Fall haben Sie in der Regel kaum Rücktrittsmöglichkeiten. So gilt beispielsweise das Widerrufsrecht nicht und auch die gesetzliche Gewährleistung kann bei Privatverkäufen komplett ausgeschlossen werden.
Möglicherweise haben Sie am Telefon einen mündlichen Vertrag geschlossen und möchten nun dagegen vorgehen, weil Ihr:e Vertragspartner:in nicht die vereinbarte Leistung erbringt? Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um Ihren Vertrag und schätzen Ihre Lage ein. Bei Konflikten unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.
Sollten sich die Fronten im Streit noch nicht gänzlich verhärtet haben, kann auch eine Mediation eine sinnvolle Streitlösungsoption sein. Hierbei versucht ein:e neutrale:r Mediator:in, den Streit gemeinsam mit beiden Parteien außergerichtlich zu lösen. Die Mediation ist in allen Allianz-Rechtsschutz-Tarifen enthalten.
FAQ: Fragen und Antworten zu mündlichen Verträgen
Wie kommt ein mündlicher Vertrag zustande?
Wann ist ein mündlicher Vertrag verbindlich?
Welche Verträge können mündlich geschlossen werden?
Ist ein Vertrag auch ohne Unterschrift gültig?
Hat man bei einem mündlichen Vertrag ein Widerrufsrecht?
Das 14 tägige Widerrufsrecht gilt – wie bei schriftlichen Verträgen – nur für Fernabsatzgeschäfte (zum Beispiel via Telefon oder Internet), Haustürgeschäfte, Bauverträge, Ratenlieferungen und Verbraucherkreditverträge. Außerdem ist ein Widerruf nur möglich, wenn Sie bei einem gewerblichen Händler gekauft haben.
Honorarvereinbarungen mit Versicherungsmakler:innen über eine Versicherungsvermittlung an der Haustür sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte ausgenommen (Az. I ZR 137/23).
Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Auto sinnvoll?