Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing ist leider nicht nur an Schulen ein ernst zu nehmendes Thema, sondern auch am Arbeitsplatz – und es ist bei weitem kein Einzelphänomen, wie mehrere Umfragen zeigen. Da Schikane am Arbeitsplatz viele Facetten haben kann, ist oft nicht eindeutig zu bestimmen, was nach juristischem Verständnis alles unter Mobbing fällt und wo genau es beginnt. Umso wichtiger ist es für Betroffene, die Anzeichen von Mobbing am Arbeitsplatz früh zu erkennen und richtig einzuordnen, um dagegen vorgehen zu können.
Dem Bundesarbeitsgericht zufolge liegt eine Mobbinghandlung immer dann vor, wenn es sich um ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte" handelt (Az. 7 ABR 14/96). Der Mobbing-Verdacht erhärtet sich zudem meist, wenn das Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgt. In der Praxis lässt sich das jedoch oft schwer nachweisen. Seit 2006 gilt außerdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches den Mobbingbegriff erweitert hat und potenzielle Opfer von systematischer Schikane einfacher schützen soll. Demnach können auch bestimmte Belästigungen oder Benachteiligungen, zum Beispiel die ungünstigere Behandlung von Schwangeren, unter Mobbing fallen (AGG § 3 Abs. 3). Wichtig ist allerdings, dass das AGG nur dann Anwendung findet, wenn die Mobbinghandlung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:
- Herkunft
- Geschlecht
- Alter
- Behinderung
- Glaube/Weltanschauung
- Sexuelle Identität
Wird zum Beispiel ein Mann von anderen männlichen Kollegen "nur" wegen einer bestimmten Verhaltensweise gemobbt, so kann er sich nicht auf das AGG berufen.
Mobbing-Beispiele am Arbeitsplatz
Folgende Fälle gelten als typische Beispiele für Mobbing auf der Arbeit:
- Einschüchterungen
- Anfeindungen
- Erniedrigungen
- Entwürdigungen
- Beleidigungen
Man sollte allerdings vorsichtig mit Beispielen von Mobbing umgehen, denn es kommt immer auf den Einzelfall und die besonderen Umstände an. Nicht jedes Fehlverhalten am Arbeitsplatz erfüllt einen Tatbestand, der rechtliche Strafen nach sich zieht. So verschwimmen oft die Grenzen zwischen verbalen Reibereien und tatsächlich strafbaren Vergehen.
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Das deutsche Recht kennt zwar kein explizites "Mobbing-Gesetz", wohl aber juristisch relevante Verstöße gegen das AGG oder das Strafgesetzbuch. Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts gemäß dem AGG ist Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld nicht auszuschließen. Das Arbeitsgericht Siegburg zum Beispiel sprach im Jahr 2012 einem schwerbehinderten Angestellten, der an seinem Arbeitsplatz fortwährend massiv gemobbt wurde, Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu (Az. 1 Ca 1310/12).
Tatbestände, bei denen das StGB greift, sind zum Beispiel die Beleidigung (§ 185 StGB), die üble Nachrede (§ 186 StGB) oder die Verleumdung (§ 186 StGB). Auch hier geht es darum, das Opfer durch bestimmte Aussagen verächtlich zu machen und herabzuwürdigen, allerdings mit anderer Motivation. Je nachdem wie böswillig – zum Beispiel durch eine falsche, ehrverletzende Tatsachenbehauptung – und wie öffentlich der Angriff erfolgt, fällt das Strafmaß unterschiedlich aus. So sind Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen möglich. Wird jemand gegen seinen Willen zu etwas gezwungen, handelt es sich um eine Nötigung nach § 240 StGB. Hierfür sieht das Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Unter Umständen kann Mobbing sogar so weit gehen, dass es zu einer Körperverletzung nach § 223 StGB kommt, wenn das Opfer in der Folge erkrankt und dies ärztlich attestiert bekommt. Täter:innen müssen in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
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Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz?
Wie kann man beweisen, dass man gemobbt wird?
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Der einfachste Weg besteht darin, das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen. Durch eine Abmahnung, die die möglichen Konsequenzen von Mobbing klarmacht, können sie die Täter:innen in die Schranken weisen. Gemäß dem AGG haben Vorgesetzte sogar die Pflicht, bei Diskriminierung am Arbeitsplatz einzuschreiten. Andernfalls können sie für ihr Nichtstun haftbar gemacht werden.
Sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, können sich Mobbingopfer auch an diesen wenden. Laut § 104 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) darf der Betriebsrat die Versetzung oder Entlassung von Angestellten verlangen, wenn diese den Betriebsfrieden wiederholt stören – zum Beispiel durch Mobbing.
Wenn von dieser Seite keine Hilfe zu erwarten ist, kann man darüber nachdenken, direkt Anzeige zu erstatten. Doch Vorsicht! Dies sollte man als letzten Ausweg in Erwägung ziehen, denn wie schon erwähnt, ist nicht jedes Fehlverhalten von Kolleginnen und Kollegen strafbar. Gerade für Laien sind die Nuancen nur schwer zu erkennen. Im schlimmsten Fall drehen die Täter:innen den Spieß um und stellen eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung. Außerdem ist zu bedenken, dass strafrechtliche Schritte eine zusätzliche Belastung für die ohnehin schon angeschlagenen Opfer darstellen können. Besser ist es, sich zunächst anwaltliche Beratung einzuholen, um die Lage aus juristischer Sicht einschätzen zu können.
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Sonderfall Bossing: Schikane durch den Chef
Wenn Mobbing am Arbeitsplatz vom Chef oder der Chefin ausgeht, spricht man häufig von "Bossing". Besonders problematisch an dieser Form der Schikane ist, dass es für betroffene Arbeitnehmer noch schwerer ist, sich zu wehren. Schließlich ist das Opfer dem Täter in der Unternehmenshierarchie untergeordnet und hat dadurch nicht dieselben Möglichkeiten, wie wenn es sich mit gleichgestellten Kolleginnen oder Kollegen auseinandersetzen müsste. So riskiert man zum Beispiel eher eine Kündigung und es fehlt einem auch eine neutrale Ansprechperson auf höherer Ebene.
Wichtige Anlaufstellen sind gerade in solchen Fällen entweder der Betriebsrat (sofern es einen gibt), professionelle Beratungsstellen, von denen sich zahlreiche im Internet finden, oder ein Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht.

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