Im vorliegenden Fall fuhr ein Mann mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und wurde daraufhin von der Polizei angehalten. In der Mittelkonsole des Autos lag das Handy der Beifahrerin mit einer geöffneten Blitzer-App. Als ihn die Beamten kontrollierten, schob er das Telefon zur Seite. Das Amtsgericht Heidelberg sah das als billigende Nutzung der App und verhängte eine Geldbuße von 100 Euro.
Blitzer-App auch bei Nutzung durch den Beifahrer nicht erlaubt
(02.03.2023) Viele kennen sie und viele nutzen sie auch: Blitzer-Warnapps für das Smartphone. Doch erlaubt ist die Nutzung nicht. Wer derartige Apps im Auto verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt auch, wenn der Beifahrer die App nutzt, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 35 Ss 9/23).
Auch App des Beifahrers darf nicht genutzt werden
Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein und der Fall ging vor das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dieses bestätigte die Entscheidung der vorherigen Instanz: Auch wenn die Blitzer-App auf dem Handy eines Mitinsassen aktiv ist, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Sofern der Fahrer sich die Warnungen zu Nutze macht, ist es egal, auf welchem Telefon die App geöffnet ist.
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