Für die Kündigung im Fitnessstudio kann es aus Verbrauchersicht verschiedene Gründe geben, von einem Umzug über eine Verletzung oder Erkrankung bis hin zu defekten Geräten im Studio. Doch nicht alle Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung.
Bei Mängeln im Studio (zum Beispiel defekte Geräte oder beworbene Kurse, die nicht angeboten werden) können Sie in der Regel von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Allerdings müssen Sie dem Studio zuvor eine Frist setzen, um die Mängel zu beheben. Ein Umzug dagegen muss beispielsweise kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das entschied der Bundesgerichtshof 2016 (Az. XII ZR 62/15).
Wollen Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag, sollten Sie sich zunächst immer an das Studio wenden. Auch wenn Sie vielleicht kein Anrecht auf eine Sonderkündigung haben, beendet das Studio den Vertrag möglicherweise aus Kulanz oder bietet Ihnen eine geeignete Alternative an. Weitere Informationen zum Thema lesen Sie im Ratgeber "So funktioniert die Kündigung im Fitnessstudio".