- In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dies selbst nicht mehr können.
- Entgegen der weitverbreiteten Annahme sind die nächsten Angehörigen nicht automatisch oder nur eingeschränkt bevollmächtigt, für Sie zu entscheiden, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.
- Eine Vorsorgevollmacht muss immer schriftlich (im Original mit der eigenhändigen Unterschrift des Vollmachtgebers oder in beglaubigter Kopie) vorliegen.
- Eine Beurkundung durch einen Notar oder Notarin ist nur in bestimmten Fällen zwingend notwendig (z. B. für Immobiliengeschäfte).
- Damit die Vollmacht beachtet werden kann, sollten Sie Ihre Vorsorgedokumente an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren, sowie Ihre Angehörigen entsprechend informieren.
- Bei Fragen und der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, steht Ihnen die Allianz Rechtsschutzversicherung gerne zur Seite.