Allmählichkeitsschäden: Auf den Punkt gebracht
- Schäden, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt entstehen, gelten per Definition als Allmählichkeitsschäden.
- Allmählichkeitsschäden entstehen häufig durch Temperaturveränderungen, Feuchtigkeit, Niederschlag oder Dämpfe. Verschleiß und Abnutzung zählt nicht dazu.
- In der Regel fallen Allmählichkeitsschäden in den Bereich der Haftpflichtversicherungen. Welche Versicherung diese unbemerkt entstandenen Schäden abdeckt, ist im Einzelfall zu klären.
Was sind Allmählichkeitsschäden?
Wann gilt ein Schaden als allmählich entstanden?
Es ist nicht einheitlich festgelegt, ab welchem Zeitraum ein Sachschaden als Allmählichkeitsschaden bezeichnet wird. Durch einen plötzlichen Temperatursturz können Allmählichkeitsschäden zum Beispiel schon nach wenigen Tagen entstehen. Ist die Heizung oder eine Wasserleitung eingefroren und platzt, sind die allmählich entstanden Schäden bereits nach kurzer Zeit zu sehen.
Schäden durch Staub oder Ruß entwickeln sich langsamer und werden erst nach einem längeren Zeitraum sichtbar. Hier kann es sein, dass ein Allmählichkeitsschaden erst nach mehreren Monaten oder Jahren als solcher gilt.
Welche Fälle zählen zu Allmählichkeitsschäden?
Welche Beispiele und Fälle gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Grund: Allmähliche Schäden und deren Entstehung sind sehr individuell. Oft ist die Ursache entscheidend, ob ein Allmählichkeitsschaden als solcher gilt. Häufige Auslöser von Allmählichkeitsschäden sind:
- Temperatur
- Feuchtigkeit
- Niederschlag (z.B. Wasser, Rauch, Ruß oder Staub)
- Dämpfe
- Gase
Was ist der Unterschied zwischen Verschleiß und Abnutzung und übermäßige Beanspruchung?
Abnutzung, zum Beispiel an Teppichboden, der durch die tägliche Benutzung unansehlich wird, entsteht durch menschlichen Gebrauch.
Verschleiß dagegen entsteht ohne menschliches Zutun. Das ist etwa der Fall, wenn der Teppich durch die Sonneneinstrahlung ausbleicht.
Unter übermäßiger Beanspruchung versteht man Veränderungen an Mietsachen bzw. Schäden, die über das gewohnte Maß hinausgehen. Zum Beispiel, wenn der ursprüngliche PVC-Boden mit selbstklebenden Teppichfliesen beklebt wurde.
Alle drei können auch allmählich entstehen und werden häufig in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Welche Schäden Ihre Versicherung abdeckt, entnehmen Sie Ihren individuellen Versicherungsbedingungen.
Wann zahlt die Versicherung bei einen Allmählichkeitsschaden?
Welche Versicherungen zahlen für Allmählichkeitsschäden?
Üblicherweise fallen Allmählichkeitssschäden in den Bereich der Haftpflichtversicherungen. Je nach Schadensfall können unter Umständen aber auch andere Versicherungen greifen. Denn, neben dem Schaden selbst, ist entscheidend, wer den Schaden verursacht hat.
Verursacht beispielsweise eine angebohrte Wasserleitung einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung, kommt es darauf an, wer diese angebohrt hat. Hat ein Handwerker oder eine Handwerkerin den Schaden verursacht, ist dessen oder deren Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung zuständig. Häufig ist es allerdings schwierig nachzuweisen, wer den Schaden ursprünglich verursacht hat. Daher wird im Einzelfall entschieden, ob und welche Versicherung den Schaden übernimmt.
Sind Allmählichkeitsschäden in der Haftpflichtversicherung immer abgedeckt?
In der Regel ist zwar die private Haftpflichtversicherung für Allmählichkeitsschäden zuständig, dennoch gilt: Nicht jeder Allmählichkeitsschaden wird von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
Die Privat-Haftpflicht deckt grundsätzlich nur Schäden ab, die am Besitz Dritter entstehen. Hierzu zählen beispielsweise Mietsachschäden – also, wenn durch Ihr Verschulden in einer Mietwohnung etwas kaputt geht.
Zum Beispiel: Sie haben unbemerkt ein Wasserrohr angebohrt und es kommt nach und nach zu einem Wasserschaden am Parkett der gemieteten Wohnung. Dann können die Feuchtigkeitsschäden als Allmählichkeitsschaden gelten.
Ob Ihre private Haftpflichtversicherung für die Kosten der Renovierung und Schadens aufkommt, entscheidet sich im Einzelfall. Die Versicherung wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab, wenn den Versicherten selbst kein Verschulden trifft.
Sind Allmählichkeitsschäden in der Gebäudeversicherung abgedeckt?
Werden Schäden an Solar- und Photovoltaikanlage zu den Allmählichkeitsschäden gezählt?
Nicht generell. Das kommt auf den jeweiligen Schaden an.
Ob und welche Versicherung die Schäden an einer Photovoltaik- oder Solaranlage abdeckt, ist jeweils im Einzelfall zu klären. Wurde die Anlage zum Beispiel bereits bei der Montage beschädigt, ist unter Umständen der oder die Monteur:in bzw. deren oder dessen Betriebs- oder Berufshaftpflicht für den Schaden zuständig.
Schäden an der Anlage deckt in der Regel die Wohngebäudeversicherung oder eine spezielle Photovoltaikversicherung ab. Bei der Allianz sind in der Wohngebäudeversicherung gemeldete Solar- und Photovoltaikanlagen gegen alle vertraglich vereinbarten Gefahren, wie Feuer oder Sturm versichert. Ab dem Tarif Komfort gilt eine erweiterte Deckung gegen unvorhergesehene Beschädigung.
Zählt Schimmel zu Allmählichkeitsschäden?
Fallen Allmählichkeitsschäden unter Mietsachschäden?
Wann sollte Allmählichkeit in die Versicherung aufgenommen werden?
In der Vergangenheit wurden sogenannte Allmählichkeitsschäden bei älteren Haftpflicht-Verträgen generell ausgeschlossen. In jüngerer Zeit ist dies nicht mehr der Fall. Prüfen Sie Ihre individuellen Versicherungsbedingungen, welche Schäden im Detail abgedeckt sind.
Wann welche Versicherung bei Allmählichkeitsschäden einspringt, ist vom Einzelfall abhängig.
Welche Besonderheiten gelten für Immobilienbesitzer:innen und Bauherren bei Allmählichkeitsschäden?
Bei Bauarbeiten können ebenfalls Allmählichkeitsschäden entstehen. Bebauen Sie beispielsweise Ihr Grundstück und wird dabei unbemerkt das Mauerwerk des Nachbarhauses beschädigt, sodass dieses nach und nach Risse bekommt, kann das sehr teuer werden.
Entsteht Allmählichkeitsschäden bei einem kleinen Bauvorhanden, sind diese Schäden teilweise bereits über Ihre Privat-Haftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abgesichert.
Bei größeren Umbauten kann sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht für Bauherren- und Immobilienbesitzer:innen lohnen. Ob die entstandenen Allmählichkeitsschäden übernommen werden, ist aber auch hier vom Einzelfall abhängig.
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