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Drohnen­ver­sicherung: Pflicht­ für Drohnenbesitzer

Alles zur gesetz­lichen Drohnen­haftpflicht und weitere Absicherungen
Private Haftpflicht mit Drohnenversicherung: Eine Drohne in der Luft
Wer in Deutschland eine Drohne fliegen möchte – egal ob privat oder gewerblich – ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden durch Drohnen abdeckt. Sie können Ihre Drohne entweder mit der Privat-Haftpflicht, einer eigenen Drohnen-Haftpflichtversicherung oder bei beruflicher Nutzung beispielsweise mit einer Berufshaftpflicht versichern. Wer seine Drohne selbst zusätzlich gegen Schäden oder Diebstahl absichern will, kann das mit einer speziellen Drohnen- oder Gegenstandsversicherung tun. Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn man sich beim Fliegen an die geltenden Regeln und Bestimmungen hält.
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Sie haben Fragen zur privaten Haft­pflicht­ver­sicherung? Unsere Berater:innen sind gerne für Sie persönlich da.

Ja. Drohnen­halter:innen in Deutschland sind seit 2017 gesetzlich ver­pflichtet, eine Haftpflicht­ver­sicherung für Ihre Drohnen abzu­schließen. Die Ver­sicherungs­pflicht für Drohnen ist im Luftverkehrs­gesetz (LuftVG) geregelt und gilt für private und gewerblich genutzte Drohnen. Drohnen­besitzer:innen unterliegen der Ge­fährdungs­haftung, was bedeutet, dass sie für alle Schäden haften, die durch ihre Drohne entstehen – unab­hängig von eigenem Verschulden. Bei unkontro­lliertem Verlust der Drohne, zum Beispiel durch Wind, oder bei Schäden durch Dritte, wie Freunde oder Freundinnen, ist der oder die Drohnen­besitzer:in haftbar. Demnach müssen alle Drohnenbetreiber:innen – sofern sie noch keine besitzen – eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritte abdeckt, die durch den Betrieb der Drohne versehentlich entstehen können. Viele private Haftpflichtversicherungen sind nicht automatisch eine Drohnen-Haftpflichtversicherung – hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.

Bei der Allianz Privat-Haftpflicht­ver­sicherung sind ab dem Tarif Komfort, Schäden, die durch den Gebrauch eines privat genutzten Flug­modells mit und ohne Motor bis zu fünf Kilo­gramm Start­gewicht entstehen, mit abgedeckt.

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für Drohnen, weil die ferngesteuerten Fluggeräte ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden darstellen. Mit dem rasanten Anstieg an für Hobby oder Beruf genutzten Drohnen in den vergangenen Jahren wuchs auch die Anzahl der Schadensfälle. Schon kleine Drohnen können beim Absturz oder durch Fehlbedienung erheblichen Schaden z. B. an Autos, Häusern und Menschen anrichten. Daher schreibt § 43 des Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vor, dass für alle unbemannten Luftfahrtsysteme – also auch Drohnen – eine Haftpflichtversicherung bestehen muss.
Nein. Die Absicherung der Drohne durch eine Haftpflichtversicherung gilt für privat und gewerblich genutzte Drohnen gleichermaßen. So wird unabhängig von der Verwendung der Drohne sichergestellt, dass im Schadenfall die Betroffenen entschädigt werden und der oder die Drohnenpilot:in nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Allerdings reicht eine Privathaftpflichtversicherung bei einer gewerblichen Nutzung der Drohne nicht aus. Hier ist eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung oder gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Versicherungen sind auf die spezifischen Risiken und höheren Deckungssummen ausgelegt, die mit gewerblichen Einsätzen verbunden sind. Siehe auch Weitere Versicherungen für Ihre Drohne
Nur für ausschließlich in geschlossenen Räumen genutzte Drohnen und Drohnen, die nach den EU-Vorgaben als Spielzeug einzustufen sind, gibt es keine Versicherungspflicht.
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Es lässt sich nicht pauschal von "der" Drohnenversicherung sprechen, da Sie verschiedene Möglichkeiten haben, Ihre Drohne zu versichern – je nach Modell der Drohne, deren Nutzung und gewünschtem Schutz. Dabei ist eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen als Versicherung gesetzlich vorgeschrieben und sichert Schäden ab, die Sie versehentlich mit Ihrer Drohne am Besitz fremder Personen verursachen oder wenn Ihre Drohne andere Personen verletzt. Zusätzlich können Sie eine separate Drohnenversicherung (auch "Drohnenkasko-Versicherung") oder eine Gegenstandsversicherung abschließen, die Schäden an der Drohne selbst und Diebstahl abdeckt.

Für den Hobby-Gebrauch Ihrer Drohne als Privatperson reicht in der Regel eine private Haftpflichtversicherung als Pflichtschutz aus. Wichtig ist, dass die Absicherung von Drohnen explizit in den Versicherungsbedingungen genannt ist. Überprüfen Sie im Zweifelsfall Ihren individuellen Versicherungsschutz. Falls Drohnen generell oder ab einem bestimmten Gewicht in Ihrem Haftpflichtvertrag ausgeschlossen sind, müssen Sie gegebenenfalls eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Prüfen Sie auch, welche Drohnen Ihre private Haftpflichtversicherung absichern – häufig wird bei Versicherern zwischen Drohnen mit einem Gewicht unter 250 g und Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g unterschieden.

Für spezielle Einsatzbereiche der Drohne, wie die gewerbliche Nutzung, gibt es zudem weitere Versicherungsoptionen.

Für eine Drohne unter 250 g gelten zwar weniger strenge Regeln als für Drohnen ab 250 g, allerdings gibt es auch bei leichteren Flugmodellen allgemeine Risiken wie Unfälle, Datenschutzprobleme und die potenzielle Gefährdung der Luftfahrt. Deshalb ist auch für eine Drohne unter 250 g eine private Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Haben Sie bereits eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Drohnen unter 250 g einschließt, brauchen Sie keine zusätzliche Absicherung wie eine private Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Optional und freiwillig können Sie Ihre Drohne unter 250 g auch noch mit einer Versicherung bei Verlust und gegen Schäden am Fluggerät selbst absichern, wie mit dem Allianz Gegenstandsschutz.
Für Drohnen ab 250 g gilt versicherungstechnisch dasselbe wie für leichtere Modelle: Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, während eine Kasko- oder spezielle Drohnenversicherung gegen Schäden am Flugobjekt optional bleibt. Manche privaten Haftpflichtversicherungen decken Flüge von Drohnen über 250 g nur sehr eingeschränkt ab oder stellen besondere Bedingungen wie die ausschließliche Nutzung auf Privatgrundstücken. Einige Anbieter schließen Drohnen über 250 g explizit aus. Prüfen Sie daher genau die Versicherungsbedingungen und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren bestehenden Haftpflichtschutz mit beispielsweise einem Zusatzbaustein oder schließen Sie eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung ab.

Sowohl bei der Allianz Privat-Haftpflicht (in den Tarifen Komfort und Premium) als auch beim Gegenstandsschutz schließt der Versicherungsschutz Drohnen bis fünf Kilogramm Abfluggewicht ein.

Für einen umfangreichen Schutz Ihrer Drohne haben Sie bei der Allianz folgende Möglichkeiten:

Für die Pflichtversicherung Ihrer Drohne bei Schäden Dritter, die Sie versehentlich mit Ihrer Drohne verursachen, sind Sie mit unserer Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. In den Tarifen Komfort und Premium sind Schäden durch den Gebrauch von Drohnen bis fünf Kilogramm mitversichert. Abgesichert sind Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt durch Ihre Drohne zufügen. Neben Drohnen bietet der Tarif Allianz Privat-Haftpflicht Komfort und Premium auch Schutz beim Gebrauch von anderen Flugmodellen mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen.
Mit dem Allianz Gegen­stands­schutz können Sie Ihre Drohnen in der Kategorie Luftsport gegen Beschädigung (ab Tarif Komfort) und gegen Diebstahl und Raub (ab Tarif Smart) versichern. Abgesichert sind Flug­modelle und Drohnen bis fünf Kilogramm, sowie bis zu einem Gesamt­wert von 20.000 Euro. Zubehör wie etwa eine Transport­tasche ist bis zu zehn Prozent der Ver­sicherungs­summe mit­versichert.
Hinweis: Welcher Versicherungs­schutz für Ihr Flugmodell vorgeschrieben ist, erfahren Sie beim Hersteller oder der zu­ständigen Luftfahrt­behörde. Die Allianz übernimmt als Versicherer weder Ein­stufung noch Ein­ordnung von Luft­fahrzeugen.
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In der Kategorie "Luftsport" können Sie Ihre Drohne zusätzlich bei Verlust und gegen Schäden versichern.
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Eine Kombination der gesetzlich vorgeschriebenen Drohnenpflichtversicherung mit einer zusätzlichen Versicherung für Schäden an der Drohne selbst sichert Sie optimal ab. So können Sie als Drohnenpilot:in unbeschwert und sorglos Ihrem Hobby nachgehen und sind bestens vor finanziellen Folgen von Schäden durch und an Ihrer Drohne geschützt. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen haben wir hier für Sie im Überblick:
  • Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bei Dritten: Bei der Allianz sind Sie im Tarif Komfort der Privat-Haftpflicht­versicherung vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihre Drohne mit bis zu 7,5 Millionen Euro abgesichert. Im Allianz Privat-Haft­pflicht Tarif Premium sind es sogar 100 Millionen Euro.
  • Andere Personen mit ab­gedeckt: Wenn Sie Familien­mitglieder oder Freunde und Freund­innen häufig Ihre Drohne fliegen lassen, sind Sie als Halter:in haftbar, wenn diese einen Schaden ver­ursachen. Nehmen Sie diese Personen in Ihren Privat-Haftpflicht-Vertrag auf, sind nicht nur Sie als Ver­sicherungs­nehmer:in, sondern alle im Ver­sicherungs­schein auf­geführten Personen umfangreich über die Allianz Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
  • Schäden an ge­liehenen Dingen: Ein Beispiel: Sie nutzen die Drohne für ein privates Foto­shooting und haben sich dafür noch weiteres Foto­zubehör aus­geliehen. Beim Lande­anflug wird sie von einer Windböe erfasst und stürzt gegen das Stativ mit einer aus­gelieh­enen Kamera, die herunter­fällt und zu Bruch geht.
  • Weltweiter Schutz: Wenn Sie Urlaubserinnerungen im Ausland mit einem Drohnenflug festhalten wollen, ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz für die Drohne auch im Ausland greift. Bei der Allianz Privat-Haftpflicht­versicherung sind Sie auch bei Drohnen­flügen außerhalb Deutschlands ab dem Tarif Komfort geschützt.

Wichtig: Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag! Sie haben bereits länger eine Haftpflicht und sind nun Drohnen­besitzer:in? Bei älteren Haftpflicht-Verträgen werfen Sie besser einen genauen Blick in die Bedingungen. Bereits seit Längerem bestehende Versicherungen bieten häufig noch keinen Schutz für Drohnen­piloten und Drohnen­pilotinnen.

  • Diebstahl und Raub: Schutz bei Verlust Ihrer Drohne durch einfachen Diebstahl und Raub, sowohl zu Hause als auch unterwegs (ab Tarif Smart).
  • Beschädigung und Zerstörung: Versichert sind Schäden, die beispielsweise durch Kollision, Beschädigung durch Dritte, Bedienungsfehler, Eindringen von Flüssigkeit oder Feuchtigkeit, Brand oder Implosion (ab Tarif Komfort).
  • Neuwert-Erstattung: Bei einem Totalschaden ersetzen wir den Wert, den die Drohne bei Neubeschaffung kostet. Das ist besonders bei hochwertigen Modellen von Vorteil.
  • Weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr, sodass Ihre Drohne auch auf Reisen abgesichert ist.
  • Zubehör: Helme und Transport­taschen sowie weiteres Zubehör sind bis zu 10 % der Ver­sicherungs­summe mit­versichert.
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Besitzen Sie bereits eine private Haftpflicht­ver­sicherung, die die Absicherung Ihrer Drohne einschließt, fallen keine zusätz­lichen Beitrags­kosten an. Für eine Haftpflichtversicherung zahlen Sie je nach Versicherer und Umfang zwischen ungefähr 40 und 120 Euro im Jahr. Schließt Ihre vorhandene Haftpflichtversicherung Ihre Drohne nicht mit ein, müssen Sie eventuell den Schutz Ihrer Haftpflicht erweitern oder eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Kosten variieren auch hier je nach Anbieter, Deckungssumme und individuellen Anforderungen. Für eine Drohnen-Haftpflicht für Ihre privat genutzte Drohne zahlen Sie im Jahr im Durchschnitt ungefähr 50 Euro. Wollen Sie Ihre Drohne zusätzlich gegen Schäden mit einer Drohnenkasko-Versicherung oder einer Gegenstandsversicherung ver­sichern, kostet es Sie das im Durchschnitt zwischen 24 Euro und 120 Euro – hier spielt unter anderem der Neuwert der Drohne beim Preis eine Rolle.

Kaskoversicherungen für gewerblich genutzte Drohnen, beispiels­weise von Fotograf­innen, Land­wirten oder Jäger­innen, sind in der Regel teurer und starten durchschnittlich bei etwa 120 Euro jährlich.

Hinweis: Bei den genannten Preisen handelt es sich um Schätzungen. Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab wie Anbieter, Leistungsumfang, Neuwert der Drohne und mögliche Selbstbeteiligungen.

Ver­sicherung für ge­werb­lich genutzte Drohnen: Werden Drohnen auch be­ruflich ein­gesetzt, zum Bei­spiel von Foto­graf­innen oder Land­wirten, ist die private Haft­pflicht nicht aus­reichend. Sie be­nötigen dann eine passende beruf­liche Haft­pflicht oder eine sepa­rate gewerbliche Drohnenver­sicher­ung.

Schäden zu Hause absichern: Wenn Ihr Flug­objekt zu Hause bei Feuer, Einbruch oder einem Wasser­schaden zerstört wird oder abhanden­kommt, ist es über die Hausrat­ver­sicherung versichert.

Rechtsstreitigkeiten versichern: Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Drohnenbetrieb, etwa bei Streitigkeiten mit Behörden, Bußgeldern oder Vorwürfen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Versicherungen von Jagddrohnen: Schäden bei der jagdlichen Verwendung von Drohnen sind in der Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung im Tarif Komfort mit­versichert.

Die spezifischen Risiken der Drohnentypen können je nach Design, Verwendung und Umgebung variieren. Als Entscheidungshilfe, welcher Versicherungsschutz für Ihre Drohne von Vorteil ist, haben wir Ihnen die gängigen Drohnentypen mit Ihren speziellen Risiken zusammengetragen:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt für den Betrieb von Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) klare Regeln vor. Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen sind angehalten, sich über die aktuellen Vorschriften und Einschränkungen zu informieren, die durch die Luftfahrtbehörde oder die lokale Gesetzgebung festgelegt sind. Verstöße gegen die Vorschriften können zum Verlust des Versicherungsschutzes, zur Zahlung von Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
Hohe Zufrieden­heit bei der Privat­haft­pflicht­versicherung

Ein Überblick über Einschränkungen und Bestimmungen beim Fliegen mit einer Drohne. Es ist dennoch wichtig, sich über die spezifischen Vorschriften vor Ort zu informieren, da die Anforderungen variieren können. 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Luftfahrt Bundesamtes.

Mindestabstände zu Personen und Objekten

Beim Flug über Personen und bestimmte Bereiche gelten folgende Einschränkungen:

  • Unbeteiligte Personen dürfen grundsätzlich nicht überflogen werden.
  • In der offenen Kategorie A3: Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
  • In der offenen Kategorie A1: Unter bestimmten Voraussetzungen (je nach CE-Klassifizierung) ist das Überfliegen einzelner Personen erlaubt, der Flug über größere Menschenansammlungen nicht.

Flugverbotszonen

Es gibt bestimmte Bereiche, in denen Drohnenflüge generell verboten oder nur mit spezieller Genehmigung erlaubt sind:

  • Flughäfen: In der Nähe von Flughäfen gibt es strikte Flugverbotszonen, die in der Regel einen Radius von 1,5 km um den Flughafen umfassen.
  • Militärische Einrichtungen und Regierungsgebäude: Drohnenflüge sind in der Nähe von militärischen Einrichtungen und Regierungseinrichtungen verboten.
  • Kritische Infrastrukturen: Dazu gehören u. a. Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten und Krankenhäuser, die durch Flugverbotszonen geschützt sind.
  • Naturschutzgebiete: In fast allen Naturschutzgebieten in Deutschland sind Drohnenflüge verboten oder nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt, um die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.
  • Über Menschenansammlungen: Flüge über Menschenansammlungen sind generell verboten, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten.

Genehmigungspflicht für Drohnen-Nachtflüge wurde aufgehoben: Allerdings muss ein Fluggerät während des Betriebs mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Die Lichter müssen die Drohne erkennbar machen und sich klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheiden. Wie auch am Tag darf der Flug nur in Sichtweite durchgeführt werden. Das Luftfahrtamt empfiehlt außerdem zusätzliche Positionslichter, die es dem Piloten oder der Pilotin erleichtern, die Position der Drohne zu erkennen.

Maximale Flughöhe und Sichtflugregeln

Die maximale Flughöhe für Drohnen ist dazu da, um den Luftraum sicher zu organisieren und Zusammenstöße mit bemannten Luftfahrzeugen zu verhindern. Die Sichtflugregel (VLOS = Visual Line of Sight) verpflichtet Drohnenpilot:innen dazu, ihre Drohne jederzeit mit dem bloßen Auge im Blick zu behalten.

  • Maximale Flughöhe: In Deutschland dürfen Drohnen in der Offenen Kategorie in der Regel nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen, es sei denn, es liegt eine spezielle Genehmigung vor. In dieser Höhe bewegen sich in der Regel keine Flugzeuge oder Hubschrauber.
  • Sichtflugregel: Dient zur besseren Kontrolle über die Drohne, um schnell auf unerwartete Hindernisse reagieren zu können. Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS = Beyond Visual Line of Sight) sind in der Offenen Kategorie nicht erlaubt und benötigen in der Speziellen Kategorie eine gesonderte Betriebsgenehmigung.

Sonderregeln für bestimmte Einsatzarten

Diese besonderen Einsätze gehen häufig mit erhöhten Risiken einher. Deshalb fordern Luftfahrtbehörden oft individuelle Genehmigungen, um diese Einsätze sicher und rechtskonform durchzuführen.

  • Racing-Drohnen: Für Rennen oder private Events mit FPV-Drohnen sind spezielle Genehmigungen erforderlich, besonders bei Überflügen von Menschenmengen oder außerhalb der Sichtweite.
  • Agrardrohnen: Der Einsatz von Drohnen für Pflanzenschutz oder Vermessung muss oft in der speziellen Kategorie genehmigt werden und erfordert häufig Zulassungen für den Umgang mit Chemikalien und Umweltauflagen.
  • Industrieinspektionen: Flüge zur Inspektion von Hochhäusern, Brücken oder Windkraftanlagen benötigen in der Regel eine spezielle Genehmigung, besonders wenn sie außerhalb der Sichtweite durchgeführt werden.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Drohnen mit Kamera, Mikrofon oder anderen Sensoren können personenbezogene Daten erfassen – z. B. Bilder von Gesichtern, Autokennzeichen, Gebäuden oder Tonaufnahmen. Das berührt die Persönlichkeitsrechte und unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

  • Private Grundstücke: Hat Ihr Fluggerät mehr als 250 g Abfluggewicht oder kann Videos aufzeichnen, dürfen Sie es nicht über Wohngebieten außerhalb Ihres eigenen Grundstücks fliegen. Andernfalls verletzen Sie Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre der betroffenen Bewohner:innen.
  • Datenspeicherung: Auch aus Datenschutzgründen ist es verboten, Aufnahmen von Privatgelände anzufertigen, zu speichern oder weiterzugeben. Einzige Ausnahme: Die betroffenen Personen, etwa Ihre Nachbarn oder Nachbarinnen, haben dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.
  • Genehmigungen: In einigen Fällen kann eine Genehmigung erforderlich sein, um über bestimmte Wohngebiete oder in deren Nähe zu fliegen, insbesondere wenn die Drohne mit Kameras ausgestattet ist.
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