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Allianz – Private Haftpflicht mit Drohnenversicherung: Eine Drohne in der Luft
Fluggeräte richtig absichern

Drohnen Versicherung

Im Gegenstandsschutz können Sie Ihre Drohne in der Kategorie Luftsport absichern. Beim Abschluss einer Privat-Haftpflicht sind Drohnen ab dem Komfort-Tarif automatisch mitversichert.
Das Wichtigste in Kürze: Um den Schaden durch eine Drohne zu versichern, sind Sie in Deutschland verpflichtet, eine private Haftpflicht oder eine spezielle Drohnen Versicherung vor dem ersten Start abzuschließen. Möchten Sie hingegen Schäden an Ihrer Drohne versichern, benötigen Sie eine Gegenstandsversicherung. Versicherungen rund um die Drohne greifen nur, wenn Sie die gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) einhalten.  
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Private Haftpflicht, Drohnen- oder Gegenstandsversicherung?
Um die gesetzlichen Vorgaben zur Haftpflichtversicherung für Drohnenbesitzer:innen zu erfüllen, ist normalerweise keine spezielle Drohnen Versicherung nötig. Meist reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung aus. Diese übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrer Drohne am Besitz fremder Personen verursachen oder wenn Ihre Drohne andere Personen verletzt. Wichtig ist allerdings, dass die Drohnen explizit im Versicherungsschutz genannt werden. Prüfen Sie im Zweifelsfall Ihre individuellen Versicherungsbedingungen.
 

Stürzt Ihre Drohne bei einem Flug ab oder geht kaputt, sind Schäden an der Drohne selbst nicht über die private Haftpflicht oder Drohnenhaftpflicht abgesichert.

Wenn Ihr Flugobjekt zuhause bei Feuer, Einbruch oder einem Wasserschaden zerstört wird oder abhanden kommt, ist es über die sinnvolle Hausratversicherung geschützt. Wer seine Drohne auch unterwegs umfassend geschützt wissen möchte, wählt eine Gegenstandsversicherung. Da der Schutz exklusiv für die versicherte Drohne gilt, sind auch Schäden versichert, die Dritte daran verursachen, beispielsweise wenn Freunde oder Freundinnen Ihre Drohne nutzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Drohne weltweit vor Diebstahl und Beschädigungen geschützt ist.

  • Versicherung für privat genutzte Drohnen: Rein zu Sport- oder Freizeitzwecken genutzte Drohnen mit einem Startgewicht von maximal fünf Kilogramm sind in der Regel über private Haftpflichtversicherungen mitversichert.
  • Versicherung für gewerblich genutzte Drohnen: Werden Drohnen auch beruflich eingesetzt, z. B. von Jägern und Jägerinnen, Fotografen und Fotografinnen oder Landwirten und Landwirtinnen, ist die private Haftpflicht nicht ausreichend. Sie benötigen dann eine passende berufliche Haftpflicht oder eine separate Drohnen Versicherung. So können Jäger:innen beispielsweise Ihre Drohne bei der Allianz im Tarif Komfort der Jagdhaftpflicht mitversichern.

Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ob bzw. welcher Versicherungsschutz für sein Flugmodell vorgeschrieben ist, fragt beim Hersteller oder der zuständigen Luftfahrtbehörde nach. Die Allianz übernimmt als Versicherer weder Einstufung noch Einordnung von Luftfahrzeugen.

Um als Drohnenbesitzer:in umfassend abgesichert zu sein, sollten Sie beim Abschluss Ihrer privaten Haftpflicht oder einer Drohnenhaftpflicht auf folgende Punkte achten:

  • Hohe Deckungssumme: Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mit mindestens einer Million Euro versichert sein. Bei der Allianz sind Sie im Tarif Komfort der Privat-Haftpflichtversicherung bei Schäden mit bis zu 75 Millionen Euro abgesichert.
  • Andere Personen mit abgedeckt: Wenn Sie ein Familienmitglied oder Freunde und Freundinnen Ihre Drohne fliegen lassen, sind Sie als Halter:in haftbar, wenn diese einen Schaden verursachen. Achten Sie also darauf, dass Sie Familienmitglieder oder Freunde und Freundinnen, die regelmäßig Ihre Drohne mit verwenden, in den Vertrag aufnehmen oder auch Schäden beim Verleihen mit abgedeckt sind.
  • Schäden an geliehenen Dingen: Ein Beispiel: Sie nutzen die Drohne für ein Fotoshooting, neben anderem Fotozubehör, das teilweise ausgeliehen ist. Beim Landeanflug wird sie von einer Windböe erfasst und kommt gegen das Stativ mit einer ausgeliehenen Kamera, die runterfällt und zu Bruch geht.
  • Verträge regelmäßig prüfen: Sie haben bereits länger eine Haftpflicht und sind nun Drohnenbesitzer:in? Bei älteren Haftpflicht-Verträgen ist Vorsicht geboten, diese bieten häufig noch keinen Schutz für Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen. Alle drei bis fünf Jahre sollte daher der eigene Vertrag entsprechend überprüft werden.

Lesen Sie mehr zu den Leistungen der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung. Ab dem Komfort-Tarif ist Ihre Drohne darin automatisch mitversichert:

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Rechtlicher Rahmen & Versicherungspflicht
Ja, seit 2017 sind Drohnenhalterinnen in Deutschland gesetzlich verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für Drohnen abzuschließen. Die Versicherungspflicht gilt laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für private und gewerblich genutzte Drohnen. Für ausschließlich in geschlossenen Räumen genutzte Drohnen gilt keine Versicherungspflicht.

Hintergrund der gesetzlichen Vorschrift: Für Drohnenbesitzer:innen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Schon der Besitz und die Nutzung einer Drohne sorgt dafür, dass Drohnenbesitzer:innen für alle Schäden haften, die eine Drohne verursacht. Egal, ob der oder die Besitzer:in selbst Schuld hat oder nicht. Verlieren Sie beispielsweise unverschuldet die Kontrolle über die Drohne – zum Beispiel, weil eine Windböe sie erfasst und zum Absturz bringt –, sind Sie haftbar und müssen für mögliche Schäden aufkommen. Auch wenn Sie Ihre Drohne einer Freundin oder einem Freund überlassen und sie damit den Besitz einer anderen Person beschädigt, sind Sie haftbar.

Eine Haftpflichtversicherung, die Drohnenschäden abdeckt, schützt Drohnenbesitzer:innen vor den finanziellen Konsequenzen, wenn Ihr Flugmodell fremde Gegenstände beschädigt oder andere Personen verletzt. Ohne Haftpflichtschutz ist der oder die Drohnenpilot:in selbst für alle Unfälle und Schäden haftbar, die sein oder ihr Gerät verursacht.

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Versicherungsbeitrag
Wenn Sie sich und Ihre Drohne über die private Haftpflichtversicherung versichern, fallen keine zusätzlichen Beitragskosten an. Separate Drohnen Versicherungen kosten zwischen 50 und 100 Euro im Jahr – abhängig von Leistung und Nutzungsart.

Die genauen Kosten für eine separate Drohnen Versicheurng lassen sich nicht pauschal angeben. Denn diese werden individuell anhand der Höhe der Deckungssumme und der Art der Nutzung bestimmt.

Wer eine separate Drohnen Versicherung für seine privat genutzte Drohne abschließt, zahlt jährlich ab circa 50 Euro. Versicherungen für gewerblich genutzte Drohnen, beispielsweise von Fotografen und Fotografinnen, Landwirten und Landirtinnen oder Jägern und Jägerinnen, sind etwas teurer und starten ab etwa 80 Euro jährlich. 

Gut zu wissen: Wollen Sie Ihre Drohne gegen Schäden verursachen, gibt es den Gegenstandschutz der Allianz bereits ab 1,98 Euro im Monat.

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Gut zu wissen: Leistungen
Bei der Allianz sind Drohnen bis fünf Kilogramm Abfluggewicht automatisch und kostenlos in den Haftpflicht-Tarifen Komfort und Premium mitversichert. Mit der Privat-Haftpflicht inklusive Drohnen Versicherung sind Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten durch Ihre Drohne zufügen, abgesichert.
  • Hohe Deckungssumme: Im Tarif Premium sind Sie bis zu 100 Millionen Euro versichert.
  • Weltweiter Schutz: Sie sind auch bei Drohnenflügen außerhalb Deutschlands geschützt.
  • Absicherung für Sie und Ihre Liebsten: Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern alle im Versicherungsschein aufgeführten Personen sind umfassend abgesichert.
  • Lenkdrachen & Co. sind versichert: Neben Drohnen bietet die Allianz Privat-Haftpflicht Komfort und Premium auch Schutz beim Gebrauch von anderen Flugmodellen mit oder ohne Motor sowie Lenkdrachen.

Gut zu wissen: Besonders leistungsstark ist die private Haftpflichtversicherung der Allianz außerdem bei der Absicherung gegen Schäden an geliehenen Gegenständen, Ausfalldeckungen und der Entschädigungen zum Neuwert, solange der beschädigte Gegenstand nicht älter als 2 Jahre ist.

 

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Wichtige Tipps
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt für den Betrieb von Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) klare Regeln vor. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert seinen Versicherungsschutz und bleibt im Zweifel auf hohen Kosten sitzen, die ein Drohnenunfall oder -absturz nach sich zieht.

Die Drohnen werden in drei Kategorien unterteilt: Offen, Speziell und Zulassungspflichtig.

  • Offene Drohnenmodelle: werden üblicherweise von privaten Drohnenpiloten und Drohnenpilotinnen genutzt, da sie genehmigungsfrei und nicht zulassungspflichtig sind. "Offen" steht hier für "Offen für Jedermann". Diese Drohnen werden in die Unterklassen A1, A2 und A3 unterteilt. Offene Flugmodelle dürfen nicht höher als 120 Meter steigen, nur in Sichtweite fliegen, nicht schwerer als 25 Kilogramm wiegen und keine gefährlichen Gegenstände transportieren oder abwerfen. Kinder unter 16 Jahren dürfen diese Geräte nur unter Aufsicht steuern.
  • Spezielle Drohnen: dürfen außerhalb der Sichtweite gesteuert werden, eine Flughöhe von mehr als 120 Meter fliegen und/oder schwerer als 25 Kilogramm sein. Hierfür gelten besondere Regeln und es müssen Genehmigungen eingeholt werden.
  • Zulassungspflichtige Drohnen: werden z. B. für den Transport schwerer Gegenstände oder Menschen genutzt und dürfen einen Durchmesser von mehr als drei Metern haben.
  • Kennzeichnungspflicht für Drohnen: Unbemannte Fluggeräte, die mehr als 250 Gramm wiegen, benötigen eine feuerfeste Plakette, auf der Name und Adresse des Besitzers oder der Besitzerin vermerkt sind. Die Regelung sorgt dafür, dass Eigentümer:innen der Drohne nach einem Unfall oder Absturz schnell ausfindig zu machen sind. "Drohnen-Kennzeichen" sind unter anderem über den Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) erhältlich.
  • Drohnenführerschein: Für die Nutzung eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einem Startgewicht von über 250 Gramm außerhalb von Modellflugplätzen ist ein "Drohnenführerschein" vorgeschrieben. Für offene Drohnen der Unterkategorien A1 und A3 reicht ein theoretischer Online-Test des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) aus. Als Kenntnisnachweis für Drohnen anderer Kategorien gilt: eine gültige Pilotenlizenz; eine Bescheinigung, die eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle nach Prüfung ausstellt (Mindestalter: 16 Jahre); eine Bescheinigung über eine entsprechende Einweisung durch den Deutschen Modellfliegerverband (DMFV), den Deutschen Aero Club (DAeC) oder einen anderen Luftsportverein (Mindestalter: 14 Jahre).
  • Genehmigungspflicht für Drohnen-Nachtflüge aufgehoben: Allerdings muss ein Fluggerät während des Betriebs mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Die Lichter müssen die Drohne erkennbar machen und klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheiden. Wie auch am Tag darf der Flug nur in Sichtweite durchgeführt werden. Das Luftfahrtamt empfiehlt außerdem zusätzliche Positionslichter, die es dem Piloten erleichtern, die Position der Drohne zu erkennen.
  • Über sensiblen Bereichen Drohnenflugverbot: Wer unbemannte Fluggeräte über Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Krankenhäusern, Industrieanlagen oder wichtigen Bundes- und Landesbehörden steigen lässt, riskiert ein Bußgeld. Auch Naturschutzgebiete, bestimmte Verkehrswege sowie An- und Abflugbereiche von Flughäfen sind Flugverbotszonen für Drohnen.
  • Videoaufnahmen über Wohngebieten verboten: Hat Ihr Fluggerät mehr als 250 Gramm Abfluggewicht oder kann es Videos aufzeichnen, dürfen Sie es nicht über Wohngebieten außerhalb Ihres eigenen Grundstücks fliegen. Andernfalls verletzen Sie Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre der betroffenen Bewohner:innen. Auch aus Datenschutzgründen ist es verboten, Aufnahmen von Privatgelände anzufertigen, zu speichern oder weiterzugeben. Einzige Ausnahme: Die betroffenen Personen, etwa Ihre Nachbarn, haben dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.

Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes.

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