Hintergrund der gesetzlichen Vorschrift: Für Drohnenbesitzer gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Schon der Besitz und die Nutzung einer Drohne sorgt dafür, dass Drohnenbesitzer für alle Schäden haften, die eine Drohne verursacht. Egal, ob der Besitzer selbst Schuld hat oder nicht. Verlieren Sie beispielsweise unverschuldet die Kontrolle über die Drohne – zum Beispiel, weil eine Windböe sie erfasst und zum Absturz bringt –, sind Sie haftbar und müssen für mögliche Schäden aufkommen. Auch wenn Sie Ihre Drohne einer Freundin überlassen und sie damit den Besitz einer anderen Person beschädigt, sind Sie haftbar.
Eine Haftpflichtversicherung, die Drohnenschäden abdeckt, schützt Drohnenbesitzerinnen vor den finanziellen Konsequenzen, wenn Ihr Flugmodell fremde Gegenstände beschädigt oder andere Personen verletzt. Ohne Haftpflichtschutz ist der Drohnenpilot selbst für alle Unfälle und Schäden haftbar, die sein Gerät verursacht.