Passiert Ehrenamtlichen während der freiwilligen Tätigkeit oder auf direktem Weg dorthin ein Unfall, sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das heißt: Bei Verletzungen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Behandlungs- und Reha-Kosten oder die Unfallrente, im Falle einer anschließenden Erwerbsunfähigkeit. Viele Vereine sichern ihre Mitglieder und Ehrenamtliche freiwillig mit einer zusätzlichen Gruppen-Unfallversicherung während der Tätigkeit für den Verein ab.
Ergänzender Schutz für Ehrenamtliche:
Als ehrenamtlicher Helfer sollten Sie darüber hinaus selbst vorsorgen und über einen umfassenden 24-Stunden-Unfallschutz in (Berufs-)Alltag und Freizeit nachdenken. Engagieren Sie sich beispielsweise als Fußballtrainer und spielen nach dem Training weiter Fußball? Dann greift bei einer Verletzung außerhalb des Ehrenamts der Versicherungsschutz nicht. Auch wer auf dem Weg nach Hause einen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, ist nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Ehrenamts abgesichert. Daher ist für freiwillige Helfer eine private Unfallversicherung sinnvoll und wichtig.