Ehrenamt versichern: Freiwillige Helfer packen Pakete
Definition, Versicherung und Tipps

Im Ehrenamt richtig versichert

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ein Ehrenamt ist laut Definition eine frei­willige, unentgeltliche und wohltätige Arbeit, die anderen Menschen, Tieren oder der Natur zugutekommt.
  • Ehrenamtlich Tätige sind über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert. Jedoch nur auf den direkten Hin- und Rückwegen sowie während der ehrenamtlichen Tätigkeit. Für einen umfassenden Schutz sollten Ehrenamtliche sich ergänzend versichern, z.B. mit einer Privat-Haftpflicht und einer privaten Unfall­versicherung.
  • Ehrenamtliche dürfen eine Aufwands­ent­schä­di­gung erhalten. Die Vergütung ist mit der Ehren­amts­pauschale geregelt.
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Versicherungsschutz
Wer ehrenamtlich arbeitet, ist über die gesetzliche Unfallversicherung und meist über eine Vereinshaftpflicht versichert. Aber nicht immer ist der gesetzliche Schutz ausreichend.

Passiert Ehren­amtlichen während der freiwilligen Tätig­keit oder auf direktem Weg dorthin ein Unfall, sind sie über die gesetz­liche Unfall­versicherung abge­sichert. Das heißt: Bei Verletzungen übernimmt die gesetz­liche Unfall­versicherung Behandlungs- und Reha-Kosten oder die Unfall­rente, im Falle einer anschließenden Erwerbs­unfähigkeit. Viele Vereine sichern ihre Mitglieder und Ehrenamtliche freiwillig mit einer zusätzlichen Gruppen-Unfallversicherung während der Tätigkeit für den Verein ab.

Ergänzender Schutz für Ehren­amtliche:

Als ehrenamtlicher Helfer sollten Sie darüber hinaus selbst vorsorgen und über einen umfassenden 24-Stunden-Unfall­schutz in (Berufs-)Alltag und Freizeit nachdenken. Engagieren Sie sich beispiels­weise als Fußball­trainer und spielen nach dem Training weiter Fußball? Dann greift bei einer Verletzung außer­halb des Ehren­amts der Ver­sicherungs­schutz nicht. Auch wer auf dem Weg nach Hause einen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, ist nicht über die gesetz­liche Unfall­versicherung des Ehren­amts abge­sichert. Daher ist für frei­willige Helfer eine pri­vate Unfall­versicherung sinn­voll und wichtig.

Geht während der unent­geltli­chen Arbeit etwas kaputt oder wird versehent­lich eine andere Person verletzt, müssen Ehren­amtliche in der Regel nicht für den Schadens­ersatz auf­kommen. Es haftet die Träger­orga­nisation oder deren Versicherung. Eine Vereins­ver­sicherung für Haft­pflicht­schäden ist daher für jede Orga­nisation not­wendig, die mit frei­willigen Helfern arbeitet.

Aber gehen Sie als frei­williger Helfer nicht auto­matisch davon aus, dass eine Haft­pflicht­versicherung von Ihrer Ehren­amt-Organisation abge­schlossen wurde. Gehen Sie auf Nummer sicher und klären Sie ab, ob es eine Vereins­haft­pflicht­versicherung gibt.

Eine private Haft­pflicht­versicherung ist sinn­voll für jeden – auch wenn Sie nicht ehren­amtlich arbeiten. Die Leistungen einer privaten Haft­pflicht sichern alle Schäden oder Ver­letzungen ab, die versehent­lich Dritten zugefügt werden. Auch, wenn der Verein für den ent­standenen Scha­den nicht auf­kommen kann oder muss.
Wer im Zuge der ehren­amtlichen Tätig­keit mit dem Pkw unterwegs ist, braucht eine Autoversicherung. Eine Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und leistet, wenn die Fahrerin oder der Fahrer mit dem Wagen fremdes Eigen­tum beschädigt oder jemanden verletzt. Teilkasko und Vollkasko decken Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
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Tipps
Damit Sie Ihr Ehrenamt einfach und ohne Probleme ausführen können, sollten Sie vor dem Start Ihrer Tätigkeit einige Punkte klären.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Ein Ehren­amt wird meist in der Freizeit ausgeübt, gilt aber als Neben­tätig­keit. In den meisten Arbeits­verträgen ist festgeschrieben, dass Neben­tätig­keiten dem Arbeit­geber mitgeteilt werden müssen. Auch wenn Sie diese Klausel nicht haben, sollten Sie Ihren Arbeit­geber über Ihr Ehren­amt informieren. Verbieten darf er Ihnen das ehren­amtliche Engage­ment nur in Ausnahme­fällen.
  • Rahmen­bedingungen fest­legen: Bevor Sie eine ehren­amtliche Tätig­keit beginnen, besprechen Sie mit der Organisation die Eck­daten. Welche Erwartungen genau sollen Sie erfüllen und in welchem Umfang die Arbeit leisten? Die groben Rahmen­bedingungen können Sie in einem Ehren­amts­vertrag schrift­lich fest­halten.
  • Klären Sie, ob Ihr Verein eine Versicherung hat: Welche Versicherungen benötigen Sie für die Ausübung des Ehrenamts? Gibt es zum Beispiel eine Haft­pflicht­versicherung für die ehrenamtliche Tätigkeit und hat die Organisation eine entsprechende Vereins­versicherung abge­schlossen? Infor­mieren Sie sich darüber hinaus, welche Versicherungen, Sie als Ehren­amtlicher ab­schließen können, um sich selbst abzu­sichern.
  • Sie bekommen eine Vergütung? Achten Sie darauf, dass Ihre Aufwands­entschädigung unter die Steuer­freigrenze fällt. Liegt sie darüber, infor­mieren Sie sich bei einem Steuer­berater, wie Sie diese Einnahmen richtig versteuern.
  • Informieren Sie sich zu den Rege­lungen vor Ort: Ehren­ämter sind im Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB) geregelt. Jedes Bundes­land hat aber eigene Regelungen. Informieren Sie sich daher zu den speziellen Richtlinien Ihres Landes. Häufig klären die Online-Portale der einzelnen Bundesländer auch über Ehrenamts-Vorteile auf, wie zum Beispiel kostenfreie Versicherungen oder Steuer­vergünstigungen.

Hier finden Sie Informationen zu den Kosten der Privathaftpflichtversicherung.

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Optimal abgesichert
Zwar haben freiwillige Helfer in Ihrem Ehren­amt bereits Versicherungs­schutz, aller­dings reicht dieser nicht immer aus. Daher sollten sich Ehren­amtliche darüber hinaus privat absichern.
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Gut zu wissen: Definition
Ein Ehrenamt ist eine Form des wohltätigen Engagements. Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird freiwillig, in der Regel unentgeltlich und kontinuierlich ausgeübt.

Die Arbeit wird meist von einem Verein organisiert und kommt Menschen, der Gemeinschaft, Tieren oder der Natur zugute.

Die meisten ehrenamtlichen Helfer engagieren sich in der Nähe Ihres Wohnortes und unterstützen Vereine oder Initiativen vor Ort. Aber auch bundesweit tätige Organisationen bieten lokale Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige an. Interessierte gelangen persönlich, aber auch über Online-Portale oder Ehrenamtsagenturen an ein Ehrenamt.

Während die ehrenamtliche Tätigkeit selbst meistens durch eine Vereins­haftpflicht­versicherung abgedeckt ist, ist für den Schutz in der Freitzeit eine private Haftpflicht­versicherung wichtig. Informieren Sie sich daher gern über die aktuellen Tarife.

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Gut zu wissen: Vergütung
Ja, eine Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt ist möglich, auch wenn man ein Ehren­amt laut Defi­nition unent­gelt­lich ausübt.

Ehrenamtliche dürfen seit 2021 mit der Ehren­amts­pau­schale jährlich 840 Euro steuerfrei für Ihre Arbeit erhalten.

Personen, die in gemein­nützigen Ein­richtungen als Übungs­leiter arbeiten, erhalten die Übungs­leiter­pauschale. Das gilt beispielsweise für Trainer in Sportvereinen oder Ehrenamtliche in der Alten- und Krankenpflege sowie der Pflege von Menschen mit Behinderungen. Sie dürfen für das gemein­nützige Ehren­amt bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuer­frei erhalten.

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Häufige Fragen
  • Ist ein Ehrenamt bezahlt?

    Das kommt darauf an. Normalerweise ist ein Ehrenamt unbezahlt. Allerdings gibt es für auch die Möglichkeit einer Vergütung. Ehrenamtlich Tätige dürfen über die Ehren­amts­pauschale jährlich bis zu 840 Euro steuerfrei in ihrem bezahlten Ehren­amt verdienen, mit der Übungs­leiter­pauschale sind es bis zu 3.000 Euro.
  • Was für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es?

    Es gibt Ehrenämter in allen Lebens­bereichen, beispiels­weise Sport, Musik, Kultur, Tier­schutz, Natur­schutz, Bildungs­arbeit, Kirchen oder in Bürger­initiativen. Die Bereiche sind dabei nicht klar festgelegt. Die Ehrenamt-Definition legt viel mehr fest, dass das Engagement wohl­tätig sein muss und anderen Gutes tut.
  • Was versteht man unter einem Ehrenamt?

    Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist per Definition eine Arbeit, die freiwillig und unbezahlt ausgeübt wird. Die Arbeit kommt dabei anderen Menschen, Tieren, der Natur oder Kultur zugute. 
  • Wer darf ein Ehrenamt ausüben?

    Jeder darf ein Ehrenamt ausüben. Lediglich für Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren ist es wichtig, dass der gesetz­liche Jugend­arbeits­schutz eingehalten wird.
  • Ist ein Ehrenamt eine Nebentätigkeit?

    Ja, ein Ehrenamt ist eine Neben­tätig­keit – auch wenn es unbezahlt ist. Daher sollten Sie als Ehren­amtlicher Ihren Arbeit­geber über die neben­berufliche ehren­amtliche Tätig­keit informieren.
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