Ehrenamt versichern: Freiwillige Helfer packen Pakete
Definition, Versicherung und Tipps

Ehrenamt-Versicherung für freiwillige Helfer

  • Ein Ehrenamt ist laut Definition eine frei­willige, unent­geltliche und wohl­tätige Arbeit, die anderen Menschen, Tieren oder der Natur zugute­kommt.
  • Ehrenamtlich Tätige sind über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert. Jedoch nur auf den direkten Hin- und Rückwegen sowie während der ehren­amtlichen Tätigkeit.
  • Für einen umfassenden Schutz sollten Ehrenamtliche sich in jedem Fall ergänzend versichern, z.B. mit einer Privat-Haftpflicht und einer privaten Unfall­versicherung.
  • Ehrenamtliche dürfen eine Aufwands­ent­schädigung erhalten. Die Höhe der Vergütung ist mit der Ehrenamts­pauschale geregelt.
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Definition
Ein Ehrenamt ist eine Form des wohl­tätigen Engagements durch ehren­amtliche Helfer. Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird freiwillig, in der Regel un­entgeltlich und kontinuierlich ausgeübt.

Die ehrenamtliche Arbeit wird meist über einem Verein organisiert und kommt Menschen, der Gemeinschaft, Tieren oder der Natur zugute. Freiwillige Helfer:innen sind z. B. in Sportvereinen, der Seniorenhilfe oder bei der Feuerwehr tätig.

Die meisten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer engagieren sich in der Nähe Ihres Wohnortes und unterstützen Vereine oder Initiativen vor Ort. Aber auch bundesweit tätige Organisationen bieten lokale Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige an. Interessierte gelangen persönlich, aber auch über Online-Portale oder Ehrenamtsagenturen an ein Ehrenamt.

Während die ehrenamtliche Tätigkeit selbst meistens durch eine Vereins­haftpflicht­versicherung abgedeckt ist, ist für den Schutz in der Freitzeit eine private Haftpflicht­versicherung wichtig. Welcher Versicherungsschutz im Ehrenamt wichtig ist, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

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Versicherungs­schutz
Wer ehren­amtlich arbeitet, ist über die gesetzliche Unfall­versicherung und meist über eine Vereins­haftpflicht versichert. Aber nicht immer ist der gesetzliche Schutz ausreichend. Ein überblick:
  • Unfallversicherung

    Passiert ehren­amtlichen Helferinnen oder Helfern während der freiwilligen Tätig­keit oder auf direktem Weg dorthin ein Unfall, sind sie über die gesetz­liche Unfall­versicherung abge­sichert. Das heißt: Bei Verletzungen übernimmt die gesetz­liche Unfall­versicherung Behandlungs- und Reha-Kosten oder die Unfall­rente im Falle einer an­schließenden Erwerbs­unfähigkeit. Viele Vereine sichern ihre Mitglieder und Ehrenamtliche freiwillig mit einer zusätzlichen Gruppen-Unfall­versicherung für Vereine während der Tätigkeit ab.

    Ergänzender Schutz für Ehren­amtliche:

    Ehrenamtlicher Helfer:innen sollten darüber hinaus selbst vorsorgen und über einen umfassenden 24-Stunden-Unfall­schutz in (Berufs-)Alltag und Freizeit nachdenken. Engagieren Sie sich beispiels­weise als Fußball­trainer und spielen nach dem Training weiter Fußball? Daher ist für frei­willige Helferinnen und Helfer eine pri­vate Unfall­versicherung sinn­voll und wichtig.

  • Vereinshaftpflichtversicherung

    Geht während der unent­geltli­chen Arbeit etwas kaputt oder wird versehent­lich eine andere Person verletzt, müssen Ehren­amtliche in der Regel nicht für den Schadens­ersatz auf­kommen. Es haftet die Träger­orga­nisation oder deren Versicherung. Eine Vereins­ver­sicherung für Haft­pflicht­schäden ist daher für jede Orga­nisation not­wendig, die mit frei­willigen Helfer:innen arbeitet.

    Sind ehren­amtliche Helfer:innen automatisch durch die Organisation versichert?

    Bitte beachten Sie: Gehen Sie als frei­williger Helfer oder ehrenamtliche Helferin nicht auto­matisch davon aus, dass eine Haft­pflicht­versicherung von Ihrer Ehren­amt-Organisation abge­schlossen wurde. Gehen Sie auf Nummer sicher und klären Sie ab, welcher Versicherungs­schutz für Ihren Verein vorliegt. Ansonsten kann es leicht passieren, dass Ihre ehren­amtliche Tätigkeit, Unfälle oder Personen­schäden nicht abgedeckt sind.

  • Private Haftpflichtversicherung

    Eine private Haftpflicht­versicherung ist sinnvoll für jeden – auch wenn Sie nicht ehren­amtlich arbeiten. Die Leistungen einer privaten Haft­pflicht sichern alle Schäden oder Ver­letzungen ab, die versehent­lich Dritten zugefügt werden. Auch, wenn der Verein oder die Organisation für den ent­standenen Schaden nicht auf­kommen kann oder muss.
  • Kfz-Versicherung

    Wer im Zuge der ehren­amtlichen Tätig­keit mit dem Pkw unterwegs ist, braucht eine Auto­versicherung. Denn eine Kfz-Haftpflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben. Sie leistet, wenn die Fahrerin oder der Fahrer mit dem Wagen fremdes Eigen­tum beschädigt oder jemanden verletzt. Für Ehrenamtliche und freiwilliger Helfer:innen gilt: Wenn Sie auf dem Weg nach Hause einen Umweg fahren und dabei einen Unfall haben, ist dies nicht über die gesetz­liche Unfall­versicherung Ihres Ehren­amts abge­sichert. Kfz Teilkasko und Vollkasko decken Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
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Allianz Ehrenamts­versicherung
Zwar haben freiwillige Helferinnen und Helfer in Ihrem Ehren­amt bereits einen Versicherungs­schutz. Dieser reicht aller­dings nicht immer aus. Daher sollten sich Ehren­amtliche darüber hinaus stets auch privat absichern.
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Tipps
Damit Sie Ihr Ehrenamt einfach und ohne Probleme ausführen können, sollten Sie vor dem Start Ihrer Tätigkeit einige Punkte klären.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Ein Ehren­amt wird meist in der Freizeit ausgeübt, gilt aber als Neben­tätig­keit. In den meisten Arbeits­verträgen ist festgeschrieben, dass Neben­tätig­keiten dem Arbeit­geber mitgeteilt werden müssen. Auch wenn Sie diese Klausel nicht haben, sollten Sie Ihren Arbeit­geber über Ihr Ehren­amt informieren. Verbieten darf er Ihnen das ehren­amtliche Engage­ment allerdings nur in Ausnahme­fällen.
  • Rahmen­bedingungen fest­legen: Bevor Sie eine ehren­amtliche Tätig­keit beginnen, besprechen Sie mit der Organisation die Eck­daten. Welche Erwartungen genau sollen Sie erfüllen und in welchem Umfang die Arbeit leisten? Die groben Rahmen­bedingungen können Sie in einem Ehren­amts­vertrag schrift­lich fest­halten.
  • Klären Sie, ob Ihr Verein eine Versicherung hat: Welche Versicherungen benötigen Sie für die Ausübung des Ehrenamts? Gibt es zum Beispiel eine Haft­pflicht­versicherung für die ehrenamtliche Tätigkeit und hat die Organisation eine entsprechende Vereins­versicherung abge­schlossen? Infor­mieren Sie sich darüber hinaus, welche Versicherungen, Sie als Ehren­amtlicher ab­schließen können, um sich selbst abzu­sichern.
  • Sie bekommen eine Vergütung? Achten Sie darauf, dass Ihre Aufwands­entschädigung unter die Steuer­freigrenze fällt. Liegt sie darüber, infor­mieren Sie sich bei einem Steuer­berater, wie Sie diese Einnahmen richtig versteuern.
  • Informieren Sie sich zu den Rege­lungen vor Ort: Ehren­ämter sind im Bürger­lichen Gesetz­buch (BGB) geregelt. Jedes Bundes­land hat aber eigene Regelungen. Informieren Sie sich daher zu den speziellen Richtlinien Ihres Landes. Häufig klären die Online-Portale der einzelnen Bundesländer auch über Ehrenamts-Vorteile auf, wie zum Beispiel kostenfreie Versicherungen oder Steuer­vergünstigungen.

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich zusätzlich privat mit einer Ehrenamtsversicherung für Ihre Tätigkeit absichern wollen? Mit unserem Rechner können Sie beispielsweise ganz einfach die Kosten der Privathaft­pflicht­versicherung errechnen.

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Vergütung
Ja, eine Aufwands­ent­schädigung ein eigentlich untentgeltlich ausgeübtes Ehrenamt ist generell möglich. Aus steuer­rechtlichen Gründen gibt es je nach Art der ehren­amtlichen Tätigkeit hierfür sogar eigene Pauschalen.
  • Ehrenamts­pauschale: Seit 2021 dürfen Ehrenamtliche mit der Ehrenamts­pauschale jährlich 840 Euro steuerfrei für Ihre Arbeit erhalten.
  • Übungs­leiter­pauschale: Diese Pauschale erhalten Personen, die in gemein­nützigen Ein­richtungen als Übungs­leiter arbeiten. Beispielsweise Trainer in Sport­vereinen oder Ehrenamtliche in der Alten- und Kranken­pflege sowie in der Pflege von Menschen mit Behinderungen. Sie dürfen für das gemein­nützige Ehren­amt bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuer­frei erhalten.
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Häufige Fragen
  • Was für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es?

    Es gibt Ehrenämter in allen Lebens­bereichen, beispiels­weise Sport, Musik, Kultur, Tier­schutz, Natur­schutz, Bildungs­arbeit, Kirchen oder in Bürger­initiativen. Die Bereiche sind dabei nicht klar festgelegt. Die Ehrenamt-Definition legt viel mehr fest, dass das Engagement wohl­tätig sein muss und anderen Gutes tut.
  • Was versteht man unter einem Ehrenamt?

    Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist per Definition eine Arbeit, die freiwillig und unbezahlt ausgeübt wird. Die Arbeit kommt dabei anderen Menschen, Tieren, der Natur oder Kultur zugute. 
  • Wer darf ein Ehrenamt ausüben?

    Jeder Mensch darf ein Ehrenamt ausüben. Lediglich für Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren ist es wichtig, dass der gesetz­liche Jugend­arbeits­schutz eingehalten wird.
  • Ist ein Ehrenamt eine Nebentätigkeit?

    Ja, ein Ehrenamt ist eine Neben­tätig­keit – auch wenn es unbezahlt ist. Daher sollten Sie als Ehren­amtlicher Ihren Arbeit­geber über die neben­berufliche ehren­amtliche Tätig­keit informieren.
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