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Diensthaftpflicht: Beamter sitzt im Büro am Schreibtisch
Ihre persönliche Absicherung im Job

Diensthaftpflicht­versicherung: Schutz im öffent­lichen Dienst

  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist per Definition eine Berufs­haft­pflicht für Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten.
  • Die Diensthaftpflicht (auch Amtshaftpflicht genannt) leistet, wenn bei beruf­lichen Tätig­keiten Per­sonen-, Sach- oder Vermögens­schäden entstehen. Das betrifft Schäden, für die Sie der Dienst­herr in Regress nimmt bzw. für die Sie haftbar sind.
  • Eine Dienst­haftpflicht­versicherung ist für Arbeit­nehmer:innen im öffentlichen Dienst sinnvoll. Dazu gehören unter anderem Beamte, Lehrer, Soldat­innen, Richter und öffentlich-rechtliche Mandats­träger­innen sowie Personen in Heil- und Pflege­berufen.
  • Die Diensthaftpflicht zahlt zum Bei­spiel bei Verlust dienst­licher Schlüssel und bei Schäden, die ein dienstlich geführtes Tier (zum Beispiel Polizeihund) anrichtet.
Eine Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflicht für Personen, die in öffentlichen Bereichen arbeiten.

Beamte oder Beamt­innen und Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, haften für Fehler oder Schäden, die im Rahmen Ihrer beruf­lichen Tätig­keit entstehen. Eine Dienst- oder Amts­haft­pflicht­ver­sicherung deckt die Kosten durch diese Schäden ab. Die Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung greift auch dann, wenn Sie der Dienstherr in Regress nimmt.

Schadenbeispiel Polizeiunfall

Ein Beamter der Bundes­polizei kollidiert während einer Einsatz­fahrt mit einem anderen Fahrzeug. Bei dem Unfall entstehen Personen- und Sach­schäden. Trotz aktivem Blaulicht war das Martins­horn nicht ein­geschaltet, was zu dem Vorfall führte. Ein Gericht urteilt, dass der Polizei­beamte grob fahrlässig gehandelt hat und somit für den Schaden haftet.

  • Bei der Allianz schließen Sie den Schutz mit dem Zusatz­baustein Dienst-Haftpflichtschutz zu Ihrer Privat-Haftpflicht­versicherung ab.
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Die Diensthaftpflicht­versicherung der Allianz sichert Sie ab, wenn Dritte aufgrund eines Personen-, Sach- und Vermögens­schadens Schadens­ersatz­forderungen an Sie stellen.
  • Schutz bei Personen- und Sach­schäden: Die Dienst­haftpflicht­ver­sicherung prüft, ob Sie zu Schadens­ersatz ver­pflichtet sind. Unbe­rechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls vor Gericht. Dazu zählen zum Beispiel auch Schäden an Schul­eigentum. Somit ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer und Lehrer­innen sinnvoll.
  • Absicherung von Ver­mögens­schäden und be­sonderen Risiken: Dazu zählen der Verlust dienst­licher oder beruf­licher Schlüssel und Schäden, die bei dienst­licher Nutzung von Fahr­zeugen, Maschinen oder Geräten entstehen. Ab­gesichert sind Sie auch, wenn Sie auf einer dienst­lich veran­lassten Reise im Hotel einen Schaden anrichten.
  • Hilfe bei Fehlern im Dienst­alltag: Treffen Sie beispiels­weise fehlerhafte Aussagen und entstehen daraus Ansprüche, besteht Schutz über die Dienst­haftpflicht-Versicherung der Allianz.
  • Haftung für dienstlich verwendete Tiere: Die Dienst­haftpflicht­ver­sicherung greift auch, wenn ein aus dienst­lichen Gründen gehaltenes, gehütetes oder geführtes Tier einen Schaden verursacht (zum Beispiel Polizeihund). Das gilt ebenso für eigene Tiere, die Sie regel­mäßig dienstlich oder beruflich einsetzen, wie beispiels­weise Therapiepferde.
  • Sicherheit bei Daten­schutz­risiken: Verletzen Sie Vor­schriften der Landes­gesetze oder des Bundes­daten­schutz­gesetzes zu personen­bezogenen Daten, werden daraus resul­tierende Ver­mögens­schäden wie Sach­schäden behandelt und abgedeckt.
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Beamte und Beamtinnen oder Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die während ihrer Arbeitstätigkeit entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung reduziert die Risiken einer Schadensersatzpflicht aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Passiert in der Arbeit ein Fehler und kommt dadurch eine Person zu Schaden, sind Beamte und Beamt­innen dafür haftbar. Sie sind verpflichtet, für Schadens­ersatz­forder­ungen aufzu­kommen. Auch Haftungs­risiken, die im schulischen Umfeld auftreten, sind bei einer Diensthaft­pflicht für Lehrer und Lehrer­innen abgedeckt.

Sind Personen verletzt, entstehen oft Kosten in Millionen­höhe – die den finanziellen Ruin bedeuten können. Eine Dienst­haft­pflicht­versicherung zahlt die entstehende Summe an Geschädigte und reduziert so Ihr finanz­ielles Risiko.

Wichtig: Eine private Haftpflicht­versicherung sichert Sie im Arbeits­kontext nicht ausreichend ab. Die Versicherung leistet nur, wenn die Schäden außerhalb einer beruf­lichen Tätigkeit entstehen. Eine Kombi­nation aus Dienst­haftpflicht und Privat-Haftpflicht ist daher wichtig. So sind Sie in allen Lebens­bereichen – privat und beruflich – vor Haftpflicht­forderungen finanziell geschützt. 

  • Bei der Allianz ergänzen Sie Ihre bestehende Privat-Haftpflicht unkompliziert um den Zusatz­baustein Dienst-Haftpflichtschutz – und profitieren von einem attraktiven Paket-Preis.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst abschließbar. Sie ist vor allem für Angestellte wichtig, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen können. Das sind unter anderem:

  • Lehrer:innen, Erzieher:innen, Universitätsangestellte, Gemeindebedienstete
  • Pflegekräfte, Krankenschwestern
  • Mitglieder der Berufsfeuerwehr
  • Soldaten und Soldatinnen, Polizisten und Polizistinnen, Zollbeamte und -beamtinnen
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger:innen
  • Justizfachangestellte, Justizbeamte und -beamtinnen, Richter:innen, Gerichtsvollzieher:innen
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Die Diensthaftpflicht ist ein Zusatz­baustein der privaten Haftpflicht­versicherung und kann nur in Kombi­nation mit dieser abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist: Die private Haftpflicht­versicherung deckt nur Schäden ab, die Sie im privaten Rahmen verursachen. Erst in Kombi­nation mit der Dienst­haftpflicht sind Sie auch im beruflichen Kontext abgesichert. So haben Sie im Schadensfall eine:n Ansprech­partner:in an Ihrer Seite stehen.

Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, haben ein höheres Risiko, für Schäden haftbar gemacht zu werden, die sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit ver­ursachen. Daher ist es wichtig, einen Tarif mit aus­reichender Deckungs­summe und Leistungen zu wählen. Zum Beispiel sollte der Verlust von Dienst­schlüsseln in un­begrenzter Höhe abgedeckt sein.

Personen, die in ihrem Beruf für andere Menschen Ver­antwortung tragen, sollten auf aus­reichende Deckung von Personen- und Sach­schäden achten. Beamte und Beamt­innen, die in ihrer Amts­ausübung Fristen über­wachen müssen, können durch das Ver­säumen dieser Termine finanz­ielle Schäden ver­ursachen und sollten sich mit einer aus­reichenden Deckung gegen Vermögens­schäden absichern. Die Dienst­haftpflicht­versicherung kommt nur bis zur ver­einbarten Versicherungs­summe für Schäden auf, die Sie verursachen.

Komplettieren Sie den Schutz für Ihre dienstliche Tätigkeit mit dem Zusatzbaustein Diensthaftpflicht.
Modularer Aufbau der privaten Haftpflichtversicherung
Sie erhalten für die Allianz Komfort- und Premium-Tarife Preis­vorteile, wenn Sie diese mit weiteren Privat­schutz-Versicherungen kombinieren. Zudem können Sie die Dienst­haftpflicht­versicherung als Sonder­ausgaben steuerlich geltend machen, da sie zu den so­genannten Vorsorge­aufwendungen gehört.
Nicht immer ist klar, wann eine Dienst­haftpflicht für Lehrer, Lehrerinnen und alle anderen Beamten oder Beamt­innen leistet und für Schäden zahlt. Diese Beispiele sorgen für Transparenz:
  • ... Sie als Rathaus-Angestellte:r Termine oder Fristen versäumen oder falsche Kosten festsetzen – und dadurch Personen- oder Sachschäden verursachen.
  • ... Sie als Soldat:in beim dienstlichen Führen eines Fahr­zeugs (z. B. Pkw, Lkw, Straßen­bahn, Bus, Loko­motive, Gefechts­fahr­zeug, Wasserfahrzeug) einen Schaden verursachen.
  • ... Sie als Polizist:in einen Hund halten und dieser eine Person verletzt. Auch wenn Sie Ihr privates Tier im Dienst einsetzen, sind Sie geschützt.
  • ... Sie als Lehrer:in den Generalschlüssel verlieren und die Schließanlage der gesamten Schule ausgetauscht werden muss.
  • ... Sie als Standesbeamter oder Standesbeamtin Beglaubigungen falsch ausstellen und Dritte dadurch einen Vermögens­schaden erleiden.
  • … Schäden infolge kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit oder aus Banktätigkeiten gemäß § 1 KWG entstehen.
  • ... Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungs­gemäß abgeschlossen, erfüllt oder fort­geführt wurden und es dadurch zu Schäden kommt.
  • … Sie den Schaden durch wissent­liche Pflicht­verletzung herbeiführen.
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Hohe Zufrieden­heit bei der Privat­haft­pflicht­versicherung

Wie geht meine Berufshaftpflichtversicherung mit Schadensersatzforderungen um?

Sind die Forderungen berechtigt, reguliert die Allianz den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungs­summe durch eine entsprechende Zahlung. Sind die Schadens­ersatzforderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch: Wir wehren die Forderungen für Sie kostenfrei ab – notfalls sogar vor Gericht. Diese Rechtsschutzfunktion sorgt gerade bei der unübersichtlichen und komplizierten Haftungs­situation bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes für die nötige Sicherheit.

In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung?

Mit den Leistungen des Allianz Diensthaftpflichtversicherung für Polizei und alle anderen Beamten und Beamtinnen sind Sie sowohl in Deutschland als auch bei Auslands­aufenthalten abgesichert – weltweit und zeitlich unbegrenzt.

Welche Versicherungen brauche ich im öffentlichen Dienst?

Für Personen im öffent­lichen Dienst ist eine Dienst­haftpflicht wichtig. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt sich, wenn Sie nicht nur bei Schadens­ersatz­forderungen anderer abgesichert, sondern im Falle eines Arbeits­ausfalls auch selbst finanziell entlastet sein wollen. Für Ihre Freizeit sind zusätzlich eine private Unfall­versicherung und eine private Haftpflicht­versicherung empfehlens­wert.

Sind Fahrzeuge im öffentlichen Dienst versichert?

Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Sie bei der dienstlichen Nutzung von Fahrzeugen verursachen, sind über Ihre Diensthaftpflicht abgedeckt. Fahrzeuge im öffentlichen Dienst sind jedoch auch über eine eigene Kfz-Versicherung versichert. Ihre Diensthaftpflicht greift für den Fall, dass ihr Dienstherr Sie für einen Schaden in Regress nehmen will.

Greift die Diensthaftpflichtversicherung, wenn ich bei der Arbeit etwas kaputt mache?

Die Dienst­haftpflicht greift auch bei Sach­schäden. Wenn Sie beispiels­weise als Lehrer:in den General­schlüssel Ihrer Schule verlieren und daraufhin die gesamte Schließ­anlage aus­getauscht werden muss, übernimmt die Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer und Lehrer­innen die Kosten.
Ergänzende Angebote
 

Private Haft­pflicht­versicherung

  • Das ist abgesichert: Ihr Schutz vor Schäden, die Sie bei anderen verursachen.
  • Und das ist das Allianz Highlight: Mit einer der höchsten Versicherungssummen am Markt.

Rechts­schutz­versicherung

  • Das ist abgesichert: Absicherung vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits.
  • Und das ist das Allianz Highlight: Telefonische Rechtsberatung – auch in nicht versicherten Fällen.

Wohnungs-Haftpflichtschutz

  • Das ist abgesichert: Schäden an Dritten durch Ihre vermietete Eigentumswohnung
  • Und das ist das Allianz Highlight: Vermieterhaftpflicht mit einer Versicherungssumme bis zu 75 Mio. Euro
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