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Diensthaftpflicht: Beamter sitzt im Büro am Schreibtisch

Die Cashback Aktion gilt im Zeitraum vom 01.03.2023 bis 31.05.2023 für Neuabschlüsse von Privatschutzverträgen (Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung, Tierkrankenversicherung und Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie Unfall-Risikoversicherung).

Verträge zur Unfall-Risikoversicherung, die über die Website allianz.de abgeschlossen werden, sind jedoch von der Cashback Aktion ausgenommen.

Mehr erfahren: allianz.de/cashback

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Cashback

Ihre persönliche Absicherung im Job

Dienst­haftpflicht­versicherung für den öffent­lichen Dienst

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist per Definition eine Berufs­haft­pflicht für Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten.
  • Die Diensthaftpflicht leistet, wenn bei beruf­lichen Tätig­keiten Per­sonen-, Sach- oder Vermögens­schäden entstehen, für die Sie der Dienst­herr in Regress nimmt bzw. für die Sie haftbar sind.
  • Eine Dienst­haftpflichtversicherung ist für Arbeit­nehmer im öffentlichen Dienst sinnvoll. Dazu gehören unter anderem Beamte, Soldaten, Richter, öffentlich-rechtliche Mandatsträger und Personen in Heil- und Pflege­berufen.
  • Die Diensthaftpflicht zahlt zum Bei­spiel bei Verlust dienst­licher Schlüssel und bei Schäden, die ein dienstlich geführtes Tier anrichtet.
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Gut zu wissen: Definition
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflicht für Personen, die in öffentlichen Bereichen arbeiten. Bei der Allianz schließen Sie den Schutz mit dem Zusatzbaustein Dienst-Haftpflichtschutz zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ab.
Beamte und Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, haften für Schäden, die im Rahmen ihrer Arbeit entstehen. Eine Amts­haftpflicht­versicherung deckt Kosten ab, die durch Fehler oder Schäden im Rahmen Ihrer beruf­lichen Tätigkeit entstehen. Die Berufs­haftpflicht­versicherung greift auch, wenn Sie der Dienstherr in Regress nimmt.
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Leistungen
Die Diensthaftpflicht­versicherung der Allianz sichert Sie ab, wenn Dritte aufgrund eines Personen-, Sach- und Vermögens­schadens Schadens­ersatz­forderungen an Sie stellen.
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden: Die Dienst­haftpflicht­versicherung prüft, ob Sie zu Schadens­ersatz verpflichtet sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – notfalls vor Gericht.
  • Absicherung von Vermögens­schäden und besonderen Risiken: Dazu zählen Verlust dienst­licher oder beruf­licher Schlüssel und Schäden, die bei dienstlicher Nutzung von Fahr­zeugen, Maschinen oder Geräten entstehen. Abgesichert sind Sie auch, wenn Sie auf einer dienst­lich veranlassten Reise im Hotel einen Schaden anrichten.
  • Hilfe bei Fehlern im Dienst­alltag: Ein Fehler ist schnell passiert, zum Beispiel durch eine falsche Auskunft. Solche Risiken sind mit dem Allianz Dienst-Haftpflicht­schutz abgesichert.
  • Haftung für dienstlich verwendete Tiere: Die Dienst­haftpflicht­versicherung greift auch, wenn ein aus dienst­lichen Gründen gehaltenes, gehütetes oder geführtes Tier einen Schaden verursacht. Das gilt ebenso für eigene Tiere, die Sie regel­mäßig dienstlich oder beruflich einsetzen.
  • Sicherheit bei Datenschutzrisiken: Verletzen Sie Vor­schriften der Landes­gesetze oder des Bundes­daten­schutz­gesetzes zu personen­bezogenen Daten, werden Vermögens­schäden wie Sachschäden behandelt.
Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Für wen sinnvoll?
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die während ihrer Arbeitstätigkeit entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung reduziert die Risiken einer Schadensersatzpflicht aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis.

Passiert in der Arbeit ein Fehler und kommt dadurch eine Person zu Schaden, sind Beamte dafür haftbar. Sie sind verpflichtet, für Schadens­ersatz­forderungen aufzukommen. Sind Personen verletzt, entstehen oft Kosten in Millionen­höhe – die den finanziellen Ruin bedeuten können. Eine Dienst­haft­pflicht­versicherung zahlt die entstehende Summe an Geschädigte und reduziert so Ihr finanzielles Risiko.

Wichtig: Eine private Haftpflicht­versicherung sichert Sie im Arbeitskontext nicht ausreichend ab. Die Versicherung leistet nur, wenn die Schäden außerhalb einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine Kombination aus Diensthaftpflicht und Privat-Haftpflicht ist daher wichtig. So sind Sie in allen Lebensbereichen – privat und beruflich – vor Haftpflichtforderungen finanziell geschützt. Bei der Allianz ergänzen Sie Ihre bestehende Privat-Haftpflicht unkompliziert um den Zusatz­baustein Dienst-Haftpflichtschutz – und profitieren von einem attraktiven Paket-Preis.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst ist unter anderem abschließbar für:

  • Beamte
  • Richter, Gerichtsvollzieher
  • Soldaten, Polizisten
  • Bundes­freiwilligen­dienst­leistende
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger
  • Arbeit­nehmer des öffentlichen Dienstes (z. B. Krankenschwestern oder Krankenpfleger, Universitäts­angestellte, Gemeindebedienstete)
Berechnen Sie Ihren individuellen Allianz Tarif für Privat-Haftpflicht und Diensthaftpflicht. 
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Drei besondere Vorteile
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Klarheit im Schadensfall
Nicht immer ist klar, wann eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer und alle anderen Beamten leistet und für Schäden zahlt. Diese Beispiele sorgen für Transparenz:
  • ... Sie als Rathaus-Angestellter Termine oder Fristen versäumen oder falsche Kosten festsetzen – und dadurch Personen- oder Sachschäden verursachen.
  • ... Sie als Soldat beim dienstlichen Führen eines Fahr­zeugs (z. B. Pkw, Lkw, Straßen­bahn, Bus, Loko­motive, Gefechts­fahr­zeug, Wasserfahrzeug) einen Schaden verursachen.
  • ... Sie als Polizist einen Hund halten und dieser eine Person verletzt. Auch wenn Sie Ihr privates Tiere im Dienst einsetzen, sind Sie geschützt.
  • ... Sie als Lehrer den Generalschlüssel verlieren und die Schließanlage der gesamten Schule ausgetauscht werden muss.
  • ... Sie als Standesbeamter Beglaubigungen falsch ausstellen und Dritte dadurch einen Vermögens­schaden erleiden.
  • … Schäden infolge kaufmännischer Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit oder aus Banktätigkeiten gemäß § 1 KWG entstehen.
  • ... Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungs­gemäß abgeschlossen, erfüllt oder fort­geführt wurden und es dadurch zu Schäden kommt.
  • … Sie den Schaden durch wissent­liche Pflicht­verletzung herbeiführen.
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Häufige Fragen
  • Wie geht meine Berufshaftpflichtversicherung mit Schadensersatzforderungen um?

    Sind die Forderungen berechtigt, reguliert die Allianz den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungs­summe durch eine entsprechende Zahlung. Sind die Schadens­ersatzforderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, setzen wir Ihr gutes Recht durch: Wir wehren die Forderungen für Sie kostenfrei ab – notfalls sogar vor Gericht. Diese Rechtsschutzfunktion sorgt gerade bei der unübersichtlichen und komplizierten Haftungs­situation bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes für die nötige Sicherheit.

    Lesen Sie mehr: Allianz Leistungen im Überblick

  • In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz dieser Haftpflichtversicherung?

    Mit den Leistungen des Allianz Diensthaftpflichtversicherung für Polizei und alle anderen Beamten sind Sie sowohl in Deutschland als auch bei Auslands­aufenthalten abgesichert – weltweit und zeitlich unbegrenzt.
  • Welche Versicherungen brauche ich im öffentlichen Dienst?

    Für Personen im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht wichtig. Der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt sich, wenn Sie nicht nur bei Schadens­ersatz­forderungen anderer abgesichert, sondern im Falle eines Arbeits­ausfalls auch selbst finanziell entlastet sein wollen. Für Ihre Freizeit sind zusätzlich eine private Unfall­versicherung und eine private Haftpflicht­versicherung empfehlenswert.
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